Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat den Verfahrenswert zutreffend allein auf Grundlage der Erwerbseinkünfte der Beklagten auf 5.700,00 EUR festgesetzt (1.500,00 EUR + 400,00 EUR = 1.900,00 EUR; 1.900,00 EUR x 3 = 5.700,00 EUR) und die seitens der Antragstellerin bezogene Grundsicherung von 225,50 EUR monatlich unberücksichtigt gelassen. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unte...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhte Betrie... / 2 Aus den Gründen:

" … a) Der Berufungsführer trägt zutreffend vor, dass in Fällen, in denen keinem der beteiligten Fahrzeugführer ein Verschulden nachzuweisen ist, die reine Betriebsgefahr der Kfz zum Haftungsgrund werden kann. Die von ihm hieraus gezogenen tatsächlichen und rechtlichen Schlussfolgerungen sind jedoch unzutreffend:" aa) Der Berufungsführer ist offenbar der Auffassung, dass in s...mehr

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FF 12/2013, Barunterhaltspf... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Eltern sind minderjährigen Kindern gegenüber nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB gesteigert unterhaltspflichtig. Die gesteigerte Haftung der Eltern tritt jedoch nicht ein, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, die in der Lage sind, unter Wahrung ihres eigenen angemessenen Unterhalts den Kindesunterhalt zu leisten. Ein anderer unter...mehr

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AGS 11/2013, Beschwerderech... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet. Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit in der Hauptsache vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn 7 u. Senatsbeschl. v. 9.6.2010 – XII ZB 55/08, VersR 2011, 1028) und das auf das Prozesskosten...mehr

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FF 12/2013, Wohnungszuweisu... / 1 Gründe:

I. Die seit dem 24.5.2006 verheirateten und seit dem 23.12.2012 getrennt lebenden Beteiligten streiten um die Zuweisung einer vor der Trennung von ihnen gemeinsam als Ehewohnung genutzten Immobilie in D., die sie im Dezember 2004 zu hälftigem Miteigentum erwarben. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das im Keller, der einen eigenen Zugang hat, über eine...mehr

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zfs 12/2013, ARGE Verkehrsrecht punktet bei Punktereform

Die am 1.5.2014 in Kraft tretende Reform des Punktesystems wird im neuen Jahr mit Abstand die meiste mediale Aufmerksamkeit als verkehrsrechtliches Thema auf sich ziehen. Das Punktesystem betrifft jeden Führerscheininhaber und damit fast jeden Bürger. Print-, Online-, TV- und Radiomedien sind immer bestrebt, ihrem Publikum einen "Mehrwert" durch Verbrauchertipps und ähnliche...mehr

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FF 1/2014, Scheidung vor Ab... / 1 Gründe:

Die Ehegatten haben, wie im Ausspruch des Beschlusses angegeben, geheiratet. Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten seit dem 31.12.2012 getrennt und eine Fortsetzung der Ehe sei ihm nicht zumutbar. Die Antragsgegnerin habe im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung am 31.12.2012 versucht, ihn zu töten. Wegen der Einzelheite...mehr

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AGS 1/2014, FamGKG. Kommentar zum Familiengerichtskostengesetz. Herausgegeben von N. Schneider/Volpert/P. Fölsch. Unter Mitarbeit v. H. D. Klos, Dr. H.-J. Mayer, Dr. T. Stollenwerk, L. Thiel, K. Türck-Brocker. Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2104. 1378 S. 98,00 EUR

Um es kurz zu machen und direkt auf den Punkt zu bringen: Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, der sich mit Familienrecht beschäftigt, handelt geradezu fahrlässig, wenn er diesen Kommentar zum FamGKG nicht im Regal stehen hat. Wie schon in der 1. Aufl. werden die Bestimmungen des Gesetzes von der Praxis und für die Praxis umfassend, verständlich und mit wertvollen Hinw...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Die formellen Voraussetzungen

Der Erblasser muss durch förmliche Verfahrenserklärung entweder die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag seines Ehegatten zugestimmt haben. Gleichgestellt ist in § 1933 S. 2 BGB der Antrag auf Aufhebung der Ehe nach § 1313 BGB, der hier nicht behandelt wird. a) Der Antrag hat Doppelnatur. Er ist zum einen Willenserklärung und zum anderen Prozesshandlung. Die Antragst...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist ganz überwiegend begründet. Erstattungsfähig ist neben der zutreffend festgesetzten 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr – beides mit dem Rechtsmittel nicht angegriffen – nur eine Postpauschale i.H.v. 20,00 EUR. Ein Anspruch der Antragsgegner auf Erstattung der Kosten für die...mehr

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AGS 9/2014, Auslegung der K... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss statthafte sofortige Beschwerde, über welche die Kammer in der für das Strafverfahren vorgesehenen Besetzung zu entscheiden hat (vgl. Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 56. Aufl., § 464b, Rn 7; BGH NJW 2003, 763), ist zulässig. Das Rechtsmittel wurde innerhalb der hi...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG statthaft und insgesamt zulässig, insbesondere im eigenen Namen der Antragsgegnervertreter eingelegt, sodass die erforderliche Beschwer gegeben ist. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts des gesamten Stufenantrags durch das AG in Höhe des Auffangwerts nach § 42 Abs. 3 FamGKG ist nicht zu niedrig er...mehr

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zerb 1/2014, Die Unvereinbarkeit des Amtes des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben

Roman Sprenger Duncker & Humblot, Berlin, 2011, 156 Seiten, 78,– EUR ISBN: 978-3-428135-69-1 Blickt man in das BGB, so regelt dies das Recht der Testamentsvollstreckung in 32 Paragrafen offenbar sehr ausführlich. Doch wie so oft trügt auch hier der erste Anschein. Dies belegen die zahlreichen Entscheidungen und Veröffentlichungen, die in den letzten Jahren zu diesem durchaus se...mehr

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AGS 9/2014, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die Verfahrensbevollmächtigten haben keinen Anspruch auf eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV in der bis zum 31.7.2013 gültigen Fassung entstand die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder d...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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zerb 1/2014, Stiftungsformen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge – Entwicklung eines Modells zur Entscheidungsfindung

Thomas Jansen XVIII und 265 Seiten, Erich Schmidt, Berlin, 2013, 59,80 EUR ISBN 978-3-503-15498-2 Dipl.-Kfm. Thomas Jansen hat mit diesem Buch seine Dissertation unter Begleitung seines Doktorvaters Steuerberater Prof. Dr. Volker Breithecker, Mercator School of Management, Duisburg, vorgelegt. Er betont richtig (S. 1 ff), dass bei der Planung der Vermögensnachfolge die Rechtsfo...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / V. Sonstige Termine

Mit den sonstigen Terminen will der Gesetzgeber die in den Nrn. 3104, 3105 und 3106 VV bzw. in den vergleichbaren Vorschriften für Rechtsmittelverfahren geregelten fiktiven Termine erfassen, für die es eine Terminsgebühr gibt, obwohl gar kein Termin stattgefunden hat. Auszug aus der Gesetzesbegründung Mit dem Zusatz "wenn nichts anderes bestimmt ist" sollen die Fälle der "fik...mehr

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AGS 11/2013, Kostenwiderspr... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch ansonsten zulässig. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die Antragstellerin hat der Antragsgegnerin lediglich eine 1,3-Verfahrensgebühr in nach dem Wert der Kosten berechneter Höhe zu erstatten. 1. Der Senat hat unter der Geltung de...mehr

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FF 12/2013, Förderunterrich... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 10.7.2013 befasst sich mit der Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe im Rahmen des Kindesunterhalts ein Mehrbedarf wegen der Kosten für eine Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche bei einem privaten Lehrinstitut geltend gemacht werden können. Inhalt der Entscheidung Der am 25.7.1997 geborene Antragsteller entst...mehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Erstrichters ist die Teilklage zulässig und überwiegend begründet. 1. Die Teilklage ist zulässig. Bei einer Teilleistungsklage – der die Klage auf teilweise Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht -, mit der mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf ...mehr

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AGS 12/2013, Regelwert gilt... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber nur teilweise begründet. 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter ist nach § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt aus eigenem Recht die Festsetzung des Wertes beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist erreicht. Nach d...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV steht dem Beschwerdeführer nicht zu. Diese Gebühr ist verdient, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Sie entsteht nach Nr. 4141 Anm. 1 Nr. 3 VV, wenn unter anderem wie hier sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten erledigt. Dies gilt im Falle eines bereits besti...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung der...mehr

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zerb 11/2013, Zur Rücknahme... / Aus den Gründen

I. Die Beschwerde des Beteiligten vom 17.6.2013 bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde ist allerdings gemäß §§ 58 Abs. 1, 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise, insbesondere nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 64 Abs. 2 FamFG, form- und fristgerecht eingelegt worden. Auch bestehen keine Bedenken gegen die wirksame Bevollmächtigung der ...mehr

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AGS 11/2013, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Schuldners hat in der Sache teilweisen Erfolg mit der Folge, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss in dem im Tenor dieser Entscheidung dargestellten Umfang abzuändern war; im Übrigen waren das Rechtsmittel als unbegründet zurückzuweisen. 1. Das AG Weilheim war für die Kostenfestsetzung nach §§ 788 Abs. 1 u. 2, 802 ZPO ausschließlich zu...mehr

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AGS 9/2014, Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

In AGS 2013, 366 wurde bereits die erste Fassung eines Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit dokumentiert. Kurz zur Vorgeschichte dieses Vorhabens: Im April 2013 wurde in der Anwaltschaft bekannt, dass die Präsidentenkonferenz der Landesarbeitsgerichte schon im Mai 2012 eine Kommission eingesetzt hatte unter Leitung des früheren LAG-Präsidenten Reinland-Pfalz Dr. ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenanspruch des Streithelfers

Leitsatz Klagt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Wohnungseigentümer und tritt ihr ein Streithelfer bei, steht der Kostenerstattung des Streithelfers § 50 WEG nicht entgegen Normenkette § 50 WEG Das Problem In einer Gemeinschaft besteht die Besonderheit, dass zwar etwa 120 Eigentümer vorhanden sind, diese jedoch aufgrund eines bestehenden Stimmrechts nach Mite...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmverbot bei Klage gegen Verband

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind Normenkette § 25 Abs. 5 WEG Das Problem Der spätere Kläger zu 2) nimmt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in eine...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anwaltsregress wegen fehlerhafter Beratung zur Anfechtungsklage

Leitsatz Ob nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH die Kostenverteilung für das laufende Jahr geändert werden kann, obwohl bereits ein Wirtschaftsplan existiert, ist offen Normenkette § 280 BGB Das Problem Eine Wohnungseigentümerin macht gegen ihren Rechtsanwalt wegen einer nach ihrer Meinung unzutreffenden anwaltlichen Beratung in einer Wohnungseigentumssache Schadensersat...mehr

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FoVo 12/2013, Pfändungsfreigrenzen unbeachtet lassen: die bevorrechtigte Pfändung nach § 850d ZPO

Pfändungsfreigrenzen steigen stetig … Hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, muss er grundsätzlich die zuletzt zum 1.7.2013 erhöhten Pfändungsfreibeträge nach § 850c ZPO beachten. Zum 1.7.2015 wird es zu einer weiteren Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen kommen, weil zum 1.1.2014 erneut der steuerliche Grundfreibetrag ansteigt. Erhält er danach keine p...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2013, Der Verrechnungsantrag nach § 850e Abs. 4 ZPO

Privilegierter Pfändungsbereich wird nicht immer genutzt Nicht selten ist festzustellen, dass der Unterhaltsgläubiger von seiner Privilegierung nach § 850d ZPO (hierzu FoVo 2013, 221) keinen Gebrauch macht, weil ihm die Pfändung unter Berücksichtigung des Pfändungsschutzes nach § 850c ZPO hinreichende Befriedigung verschafft. Hierdurch blockiert er allerdings die nach der Tab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betreuungsleistungen (zu § 4 Nr. 16 Buchst. k und Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG)

Überblick Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist mit Wirkung zum 1.7.2013 eine Steuerbefreiung für rechtliche Betreuungsleistungen eingeführt worden. Allerdings hatte der BFH während des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt, dass sich eine Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen direkt aus der MwStSystRL ableiten lässt. Die Finanzverwaltung wendet die Re...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vom Bauträger geschuldetes Bausoll

Leitsatz Ob die Hof- und Zugangsfläche einer Wohnungseigentumsanlage ein Gefälle zum leichteren Abfluss von Oberflächenwasser haben muss, kann nicht allein danach beurteilt werden, dass es in der Baubeschreibung nicht vorgesehen und auch nicht zwingend erforderlich ist. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Erwerber ein solches Gefälle nach den ihrem jeweiligen Vertrag zugrund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Gebührentatbestände und -höhe

Rz. 15 Hat das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands für das Vorverfahren für notwendig erklärt, sind die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistands, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, stets erstattungsfähig (Abs. 3 S. 1). Gesetzlich festgelegt sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5 Angestelltenverhältnis

Rz. 14 Ist ein Bevollmächtigter oder Beistand Angestellter des Beteiligten, werden die durch seine Zuziehung entstandenen Gebühren nicht erstattet (Abs. 3 S. 4). Erstattungsfähig sind dagegen die entstandenen Kosten. Tritt für die Klägerin deren Syndikus auf, kann sie die Kosten für das Vorverfahren im Fall des Obsiegens nur geltend machen, wenn er von vornherein klargestell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Erledigungsgebühr

Rz. 4c Erledigt sich der Rechtsstreit außerhalb des finanzgerichtlichen Verfahrens durch anwaltliche Mitwirkung ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, so entsteht eine Erledigungsgebühr in Höhe des 1,5-Fachen[1]. Ist über den Gegenstand der Einigung ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig, entsteht die Erledigungsgebühr nur i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Reisekosten

Rz. 8 Die anzusetzende Höhe der Reisekosten ist in Nr. 7003ff. VV RVG geregelt. Geschäftsreise: Eine Geschäftsreise i. S. d. Kostenrechts liegt vor, wenn der Anwalt bei seiner Reise die Grenzen der politischen Gemeinde überschreitet, in der sich seine Kanzlei oder Wohnung befindet. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Fahrtkosten: Der Anwalt erhält für die Nutzung seines eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Post- und Telekommunikationsgebühren

Rz. 7 Wie bisher kann der Anwalt die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen konkret abrechnen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen[1]. Der Anwalt kann aber auch, wie bisher, einen Pauschbetrag ansetzen. Er beträgt weiterhin 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Verfahrensgebühr

Rz. 4a Für ein Verfahren vor dem FG fällt zunächst eine 1,6-fache Verfahrensgebühr an. Sie entsteht allgemein für die Information des Gerichts und für das Betreiben des Geschäfts[1]. Bei vorzeitiger Erledigung oder bei Verhandlung über nicht anhängige Ansprüche reduziert sie sich auf das 1,1-fache der Gebühr[2]. Wird der Anwalt in einem Verfahren für mehrere Auftraggeber täti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Prozessführung vor den FG löst – wie das Prozessieren vor allen Gerichten – die Entstehung von Kosten aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ersten Abschnitt des dritten Teils der FGO. Geregelt werden der Kostenbegriff[1], die Kostenpflicht[2], der Umfang der Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten[3], die Prozesskostenhilfe[4], die Kostenentscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Terminsgebühr

Rz. 4b Eine Beweis- oder Erörterungsgebühr, wie nach der BRAGO, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle ist eine Terminsgebühr getreten. Diese beträgt das 1,2-Fache der Gebühr und entsteht bei Teilnahme des Anwalts an der mündlichen Verhandlung, aber auch bei Erörterungs-, und Beweisaufnahmeterminen sowie auch bei Gesprächen außerhalb des Gerichts mit dem Gegner zwecks Erledigung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erinnerung

Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerungsfrist nicht. E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Notwendigkeit der Zuziehung

Rz. 13 Erstattungsfähig sind die Kosten des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nur bei notwendiger Zuziehung. Diese setzt voraus, dass die Sach- und Rechtslage so schwierig war, dass der Stpfl. sachkundiger Hilfe bedurfte. Somit kommt es nicht nur auf die steuerrechtliche Problematik an, sondern auch auf die persönliche Sach- und Rechtskunde[1]. Angesichts der Kompli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss über die Kosten[1]. Es regelt mit der Kostenentscheidung, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ggf. in welchem Verhältnis diese zu verteilen sind. Die Kostenentscheidung bildet die Grundlage für den Ansatz der Gerichtskosten, das Kostenfestsetzungsverfahren, die Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verfahren

Rz. 3 Kostenfestsetzung kann beantragt werden, wenn ein zur Vollstreckung geeigneter Titel vorliegt[1]. Der Titel braucht nicht rechtskräftig zu sein; vorläufige Vollstreckbarkeit genügt[2]. Auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen ergangene Urteile können nur hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden[3]. Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Auslagen

Rz. 5 Mit den Gebühren sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Für die darüber hinausgehenden Auslagen kann der Rechtsanwalt Erstattung verlangen. Diese sind im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG abschließend geregelt. 3.2.1 Dokumentenpauschale Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Zuziehung eines Bevollmächtigten

Rz. 12 Der Kläger muss zu dem außergerichtlichen Verfahren, das seiner Klage vorangegangen ist, einen Bevollmächtigten oder Beistand beigezogen haben. Es kommt nicht darauf an, ob der Bevollmächtigte auch erkennbar nach außen aufgetreten ist[1]. Begrifflich fehlt es schon an einer "Zuziehung", wenn ein Rechtsanwalt oder Angehöriger der steuerberatenden Berufe sich selbst vert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2.6.4 Unverschuldete Unkenntnis

Rz. 24 Nach § 21 Abs. 1 S. 3 GKG ist die Entscheidung, ob bei Abweisung oder Zurücknahme eines Antrags wegen unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse von der Erhebung der Kosten abzusehen ist, in das Ermessen des Gerichts gestellt. Unkenntnis der rechtlichen Verhältnisse ist nicht schon dann anzunehmen, wenn der Antragsteller nicht durch eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Dokumentenpauschale

Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese betrifft fast ausschließlich die Herstellung von Kopien und Ausdrucken. Hierbei sind für die ersten 50 abzurechnenden Seiten pro Seite 0,50 EUR, für jede weitere Seite 0,15 EUR anzusetzen. Für Farbkopien sieht das Gesetz jetzt eine Verdoppelung vor, nämlich fü...mehr