Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / 1. Beteiligte

Beteiligte des Vergütungsfestsetzungsverfahrens sind in aller Regel der, als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter in dem vorangegangenen Verfahren tätig gewesene, Rechtsanwalt und sein Auftraggeber. Beide können das Vergütungsfestsetzungsverfahren durch ihren Antrag (s. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG) in Gang setzen. In der Praxis weitaus am häufigsten ist der Antrag des Rechtsanw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 5. Hinweise für die Praxis

Hinweis: Kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, nach Fälligkeit seine Vergütung abzurechnen und dabei auch die erhaltenen Vorschüsse zu berücksichtigen, nicht nach, so hat der Mandant den „schwarzen Peter”, wenn er einen Rückzahlungsanspruch geltend machen will. Denn nach Auffassung des BGH hat der Mandant die tatsächlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Editorial

Hagen Schneider berichtet ab S. 365 über die erste Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 69b GKG, wonach weitere Gerichtskostenermäßigungen vorgesehen werden können, wenn sich ein Verfahren nach gerichtlicher Mediation durch Antragsrücknahme erledigt. Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider ab S. 367 mit den Anwalts- und Gerichtskosten im Umgangsverfahren. Eine wichtige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2020, Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Zum 1.1.2021 ist das Inkrafttreten des KostRÄG 2021 beabsichtigt. Zwischenzeitlich liegt der Regierungsentwurf vor. Trotz aller Störfeuer ist zu erwarten, dass das Gesetz seinen Gang nimmt und pünktlich in Kraft tritt. Für die Anwaltschaft bedeutet das KostRÄG 2021 v.a. die längst überfällige Anhebung der Gebührenbeträge. Die letzte Anhebung datiert immerhin aus dem Jahr 2013...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Klageabweisu... / 3 Anmerkung

I. Die Frage, ob bei Bestellung eines Anwalts nach Klagerücknahme auf die objektive Lage oder auf die subjektive Lage aus Sicht des Beklagten abzustellen sei, war dem BGH bereits in 2018 vorgelegt worden. Die dortige Rechtsbeschwerde war allerdings unzulässig, sodass der BGH in der Sache nicht entschieden hat. Er hat allerdings damals schon darauf hingewiesen, dass er die Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 5. Fristenkontrolle

Wie in jedem Jahr hatte sich der BGH auch 2021 mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl NJW 2021, 2005 ff.). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Kosten der Ausl... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 1. Die Antragsgegnerin hat die von der Antragstellerin aufgewendeten Kosten für die Zustellung der einstweiligen Verfügung im Ausland nicht zu erstatten. Bei diesen Kosten handelt es sich entgegen der Ansicht des LG nicht um Kosten, die i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragstellerin no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2019, Virtuelle Kanz... / 3. Ortsunabhängiges Arbeiten – virtuelles Sekretariat

Die typische "9–17 Uhr"-Arbeitsweise ist schon lange nicht mehr aktuell, in vielen Branchen setzen die Unternehmen auf flexible Arbeitszeitmodelle. Gleitzeit und Home-Office sind inzwischen die Mittel der Wahl, selbstverständlich auch in Anwaltskanzleien. Das funktioniert nicht zuletzt deswegen, weil die Erwartungshaltung der Mandanten eine andere ist als noch vor einigen Ja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2019, Anwaltsmagazin / 3 Mehrheitserfordernisse in Anwaltsgesellschaften auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht wird sich in den kommenden Monaten erneut mit den Vorschriften zur Anwalts-GmbH befassen müssen. Bereits 2014 hatte das Gericht die in §§ 59e Abs. 2 S. 1, 59f Abs. 1 BRAO geregelten Mehrheitserfordernisse für Anwälte in einer aus Rechtsanwälten und Patentanwälten bestehenden GmbH für nichtig erklärt (Beschl. v. 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11). Nun hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / a) Gesetzeshistorie: Falsches Verständnis von § 628 Abs. 1 S. 2 BGB

Eine entsprechende Anwendung des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB ließe sich nur rechtfertigen, wenn hinreichend gesichert angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber mit § 54 RVG eigentlich eine dem § 628 Abs. 1 S. 2 BGB inhaltlich entsprechende Regelung schaffen wollte. Ist das Verschuldenserfordernis des § 54 RVG nur das Resultat eines unzureichenden Verständnisses von § 628 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Keine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Das Verfahren auf Festsetzung des dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt und des Beratungshilfe gewährenden Anwalts gegen die Staatskasse ist in § 55 RVG geregelt. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG ordnet die entsprechende Anwendung des § 104 Abs. 2 ZPO betreffend das Kostenfestsetzungsverfahren zwischen den Parteien an. Formal gesehen wird damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Umfang der A... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde des Erinnerungsführers entscheidet der – nunmehr alleine für Kostensachen zuständige – 10. Senat nach Übertragung durch den Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG) in seiner Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). Die statthafte und auch i.Ü. zulässige Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Begriff der ... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des LG ist mit Zulassung der weiteren Beschwerde durch das LG als Beschwerdegericht nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft und auch i.Ü. zulässig. Der Senat hat davon abgesehen, eine Nichtabhilfeentscheidung des LG nach § 33 Abs. 4 S. 1, § 56 Abs. 2 S. 1 RVG herbeizuführen. Die Du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / I. Einleitung

Zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten besteht anerkanntermaßen eine besondere (Vertrauens-)Beziehung. Wird diese gestört, ist die weitere Zusammenarbeit kaum möglich, weshalb Anwaltsverträge grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen gem. § 627 Abs. 1 BGB gekündigt werden können. Wenngleich dem Dienstverpflichteten in der Folge grds. nur ein Teilvergütungsanspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 3. Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Unabhängig von der Frage, wie sich die künftige Bundesregierung genau zusammensetzen wird, dürfte aus anwaltlicher Sicht die angestrebte Reform der §§ 59a ff. BRAO von besonderer Bedeutung sein (ZAP 16/2017, S. 837, 839 ff.). Die Neuordnung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts ist dabei insbesondere angesichts des Beschlusses des BVerfG vom 12.1.2016 (Az. 1 BvL 6/13, BGBl I,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2023, Anwaltsmagazin / 7 Scheinselbstständigkeit in Anwaltskanzleien

Die richtige Abgrenzung zwischen (echter) freier Mitarbeit und Scheinselbstständigkeit ist in Deutschland keine Nebensächlichkeit. Bei falscher Einschätzung drohen hier sogar harte strafrechtliche Konsequenzen. Dies musste gerade wieder ein Rechtsanwalt erfahren, der vom LG Traunstein zu einer Freiheitsstrafe und zu hohen Geldleistungen verurteilt wurde. Auf den Fall hat auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / bb) Einzelauftrag

Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt, so erhält er für die Tätigkeit (nur) im Ablehnungsverfahren eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG. Sind für das Ausgangsverfahren niedrigere Gebührensätze für die Verfahrensgebühr vorgesehen, etwa im Verfahren betreffend die Zwangsvollstreckung (0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG), so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 23. Parteiwechsel

Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rechtsprechung des BGH (BGH AGS 2006, 583 = RVGreport 2007, 25) keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel: Gegen A war im Oktober 2020 Klage erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / b) Verfahrensgebühr

Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Beispiel 5: Volle Verfahrensgebühr Der Anwalt beantragt mit ausführlicher Begründung für seinen Mandanten die Erteilung eines Erbscheins, der den Mandanten als Alleinerben ausweisen soll. Der Geschäftswert wird auf 100.000 EUR festgesetzt. Das Gericht entscheidet ohne mündliche Verhandlung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 25. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2020, Gebührentipps f... / cc) Voller Vergütungsanspruch ohne Gebührenerhöhung

Die herrschende Ansicht gesteht dem beigeordneten Anwalt gegen die Staatskasse einen Vergütungsanspruch i.H.d. vollen Gebühren, jedoch ohne die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG (früher § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO) zu (OLG München JurBüro 1997, 89 = AnwBl 1998, 52 und AGS 2011, 76 = JurBüro 2011, 146; OLG Celle AGS 2007, 250; OLG Karlsruhe – 15. ZS – AGS 2013, 20 = JurBüro 201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2023, Gebührentipps ... / b) Prozessbevollmächtigter beauftragt den Terminsvertreter im eigenen Namen

Beauftragt (wie im Fall des BGH AGS 2023, 315 [N. Schneider]) der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütung dann nach der internen Vereinbarung, die zwischen dem Hauptbevollmächtigten und dem Terminsvertreter geschlossen wurde. Dabei können die sonst für einen Auftrag des Terminsvertreters durch die Partei anfallenden gesetzl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2018, Gebührentipps ... / b) Nachfestsetzung zulässig

Demgegenüber wird trotz der eingetretenen Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses die Nachfestsetzung in folgenden Fallgestaltungen für zulässig erachtet: Es wird die Nachfestsetzung einer Erörterungsgebühr nach antragsgemäßer Festsetzung der Prozess- und der Vergleichsgebühr beantragt (so KG Rpfleger 1976, 366). Dies gilt auch für andere „vergessene“ Gebühren wie etwa ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / a) Bewertungsgrundsätze

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Hier ist allerdings zu beachten, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt gem. § 32 Abs. 1 RVG nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2022, Anwaltsmagazin / 7 Klare Definition des Anwaltsberufs gefordert

Der Europarat plant derzeit eine Konvention über den Anwaltsberuf. Hintergrund sind die Erfahrungen der letzten Jahre mit zunehmenden Übergriffen auf Anwältinnen und Anwälte, die es aus Sicht des Europarats erforderlich machen, durch eine gesonderte Konvention solche Personen zu schützen, die gerade aufgrund ihres Status als berufene Berater und Vertreter in allen gerichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / aa) Vergütung der Rechtsanwältin fällig

Zunächst hat der BGH festgestellt, dass die Forderungen der Rechtsanwältin an die Schuldnerin fällig gewesen seien. Dies bestimme sich grds. nach § 8 Abs. 1 RVG. Dabei kann der Anwalt mit seinem Auftraggeber auch von § 8 Abs. 1 RVG abweichende Fälligkeitsvereinbarungen treffen (BGH zfs 2014, 47 mit Anm. Hansens = AGS 2013, 573 = RVGreport 2014, 65 [ders.]). Eine solche von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2024, Gebührentipps f... / 4. Gebührenrechtliche Folgen

Bei der gegebenen Sachlage sind die Prozessbevollmächtigten der Kläger „zwischen alle Stühle gefallen”, weil sie keinen Gebührentatbestand erfüllt haben, der die Terminsgebühr ausgelöst hat: Für den Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG in der Form der Wahrnehmung des Verhandlungstermins fehlte es an der körperlichen Anwesenheit eines der Prozessbevollmächtigten des K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2023, Das Schiedsger... / 5. Kein Anwaltszwang beim Schiedsgericht

Vorteil des Schiedsgerichts soll sein, dass kein Anwaltszwang besteht, auch nicht bei hohen Streitwerten, somit Kosten gespart werden und Anwälte den Streit „nicht spitzfindig anfeuern” können. Eine Partei kann der anderen Partei in der Schiedsvereinbarung nicht verbieten, Anwälte zu beauftragen (§ 1042 Abs. 2 ZPO). Jedenfalls bei höheren Streitwerten oder wenn der Gegner ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2022, Anwaltsmagazin / 2 BRAO-Reform: Neue Berufsausübungsgesellschaft und beA-Gesellschaftspostfach

Anfang August ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten. Mit ihr werden die freien Berufe jetzt sozietätsfähig und für die Anwaltschaft sind nun alle Gesellschaftsformen eröffnet. Die reformierte BRAO ändert die Perspektive: Sie hat nicht mehr primär den einzelnen Berufsträger oder die Berufsträgerin im Blick, sondern geht von der Berufsausübungsgesellschaft als zentr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 20. Klageerweiterung

Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt. Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seinen Anwalt ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2018, Gebührentipps ... / 3. Zustellung an die Partei selbst

Ausnahmsweise sind Zustellungen im Kostenfestsetzungsverfahren an die Partei in folgenden Fällen selbst zu bewirken: Der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte hatte das Mandat bereits vor Beginn des Kostenfestsetzungsverfahrens niedergelegt (s. KG NJW 1972, 543). Die Partei hat sich im ersten Rechtszug selbst vertreten und erst für das Berufungsverfahren einen Anwalt bestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Verbraucherwiderruf von Anwaltsverträgen

Anwälte versuchen zunehmend, deutschlandweit Mandate zu akquirieren. Der Anwaltsvertrag wird dann per Telefon oder über das Internet geschlossen. Gerade in Fällen, die keinen konkreten Ortsbezug haben, vermag sich der fehlende persönliche Kontakt auch kaum negativ auf die Mandatsbearbeitung auszuwirken. Bislang oftmals übersehen wird aber noch, dass der Anwaltsvertrag in der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2020, Gebührentipps f... / bb) Anspruch auf eine Quote

Eine andere Meinung will dem beigeordneten Anwalt gegen die Staatskasse einen Anspruch auf eine Quote zubilligen, die sämtliche angefallenen Gebühren einschließlich der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG ins Verhältnis zur Gesamtzahl aller Streitgenossen setzt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 22.6.2016 – L 7 AS 152/15 B; AGS 2007, 91; OLG Köln NJW-RR 1999, 725 und AG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / a) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG (s.u. 5) altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt ist im De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2018, Gebührentipps ... / III. Kostenfestsetzungsverfahren: Zustellungsproblematiken

Das Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO ist ein Annex-Verfahren zum I. Rechtszug. Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO das Gericht des I. Rechtszugs. Aus der Zugehörigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens zur I. Instanz folgt auch, dass die Zustellung der im Kostenfestsetzungsverfahren getroffenen Entscheidungen gem. § 172 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 6. Hinweispflicht

Das Problem, dass der Pflichtverteidiger den Beschuldigten darauf hinweisen muss, er sei zur Verteidigung auch dann verpflichtet, wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung und erst Recht keine über der gesetzlichen Vergütung vereinbarte Vergütung zu zahlen hat, ist nicht neu. Diese Frage wurde bisher unter dem Gesichtspunkt der „Freiwilligkeit bei Abschluss der Vergütung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / 4. Kostenfestsetzung gegen Zeugen

Im Fall des BFH kam eine Kostenfestsetzung gegen den Zeugen deshalb nicht in Betracht, weil das FG’Berlin-Brandenburg aufgrund der nachträglichen Entschuldigung des Pflegers des Zeugen D die Auferlegung der Kosten im Beschluss vom 2.9.2019 wieder aufgehoben hat. Ergeht jedoch eine Entscheidung gegen den nicht erschienenen Zeugen oder Sachverständigen und wird sie rechtskräft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 2. Werberecht

Eine Rechtsanwältin hatte 2018 auf ihrer Homepage unter der Überschrift "Besondere Aktivitäten" aufgeführt: "Mitglied der Vorstandsabteilung XII (Vermittlungen) der Rechtsanwaltskammer München". Tatsächlich war sie aber bereits seit 2012 nicht mehr Mitglied dieser Vorstandsabteilung der RAK München. Die Anwältin wurde deswegen von einem anderen Anwalt wettbewerbsrechtlich ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Im Rechtsbeschwerdeverfahren, das zwingend einen am BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorsieht, erhält der Anwalt die Gebühren eines Revisionsverfahrens, also nach den Nr. 3206 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1a VV RVG). Soweit der vorinstanzliche Anwalt hier auf Seiten des Antragsgegners tätig wird, ohne einen BGH-Anwalt zu bestellen, verdient er eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Last-Minute-Leitfaden beA / IV. Erstregistrierung des Postfachinhabers

Rz. 114 Die beA-Karte Basis des Anwalts ist für die Erstregistrierung im beA erforderlich. Eine solche beA-Karte erhalten ausschließlich Rechtsanwälte, die im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.org) eingetragen sind. Die beA-Karte enthält einen Chip, der sowohl den Namen des jeweiligen Rechtsanwalts als auch die beA-SAFE-ID[45] enthält. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 3 Berufsrechtliche Änderungen im neuen Jahr

Das neue Jahr bringt auch einige Neuerungen im anwaltlichen Berufsrecht mit sich, die teilweise aber noch mit Fragezeichen behaftet sind (vgl. auch die nachstehende Meldung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach). Im Wesentlichen sind dies: Zustellung von Anwalt zu Anwalt Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt hat, dass es die Besc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2020, Anwaltsmagazin / 8 Anwaltshaftung nach fristloser Kündigung des Mandatsvertrags

Der BGH hat kürzlich eine wichtige Entscheidung zur Anwaltshaftung in Konstellationen gefällt, in denen der Mandant das Mandat aus wichtigem Grund gekündigt und den Anwalt gewechselt hat. Er hat hier insb. auf die Bedeutung der Frist aus § 626 Abs. 2 BGB hingewiesen (Urt. v. 16.7.2020 – IX ZR 298/19, s. ZAP EN-Nr. 383/2020, in dieser Ausgabe). In dem entschiedenen Fall sollte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 4. Werberecht

Der BGH hat sich erneut mit den Grenzen der grundgesetzlich geschützten anwaltlichen Werbefreiheit befassen müssen. Im Streitfall hatte sich ein Anwalt und Diplomingenieur, dem die Erlaubnis verliehen war, Fachanwaltsbezeichnungen im Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz zu führen, und der in seiner Kanzlei zwei Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beschäftigte, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2022, Rechtsprechungs... / b) Unzulässige Verwerfung eines Rechtsmittels trotz Nichtvorlage einer Vollmacht

Eine weitere Entscheidung hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung der Vollmacht eines Anwalts liegt mit dem Beschluss des BVerfG v. 18.2.2022 – 1 BvR 305/21 (NJW 2022, 1441) vor, durch den der Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem Verwaltungsrechtsstreit stattgegeben wurde. Nachdem der Beschwerdeführer vorliegend mit S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / a) Grundsatz

Nach Auffassung des BGH erfolgt die Ausübung des dem Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bei der Bestimmung von Rahmengebühren eingeräumten Ermessens gem. § 315 Abs. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Mandanten. Diese Erklärung könne beispielsweise durch Überlassung der Vergütungsberechnung erfolgen. Wenn der Rechtsanwalt seine Leistungsbestimmung wirksam getroffen habe,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der in anderen Verfahrensordnungen entsprechend heranzuziehen ist, etwa über § 173 S. 1 VwGO in Verwaltungsstreitverfahren, sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2024, Nachvertraglich... / b) Mitteilung neuer Mandantenanschrift

Darüber hinaus treffen den Rechtsanwalt nach Abschluss des PKH/VKH-Mandates weitere Pflichten. Bei PKH-Mandaten muss der Rechtsanwalt unbedingt beachten, dass der (frühere) Mandant jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich dem Gericht mitzuteilen hat. Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO kann hier Säumnis sogar zur Aufhebung der Bewilligung führen. Die Verpflichtungen der Partei b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / 1. Fall des LAG Sachsen-Anhalt im Beschl. v. 13.10.2020 – 4 Ta 71/20

Das ArbG Magdeburg hatte der Klägerin durch Beschluss vom 25.4.2019 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts M bewilligt. Am 15.5.2019 hat Rechtsanwalt M beim ArbG Magdeburg einen Antrag auf Festsetzung der ihm aus der Landeskasse zustehenden PKH-Anwaltsvergütung gestellt. Mit weiterem mit dem Datum vom 15.5.2019 versehenen und beim ArbG Magdeburg am 25.6.2019 e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / 1. Anfall der Vergütung

Dem Rechtsanwalt fallen die gesetzlichen Gebühren dann an, sobald er die erste den jeweiligen Gebührentatbestand auslösende Tätigkeit ausgeübt hat. Dies ergibt sich überwiegend aus den Regelungen im VV RVG. Beispiel: Dem Prozess- und Verfahrensbevollmächtigten fällt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an (s. Vorbem. 3 Abs. 2, 4 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenerstattung: Mehrere R... / 5 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Voraussetzungen des § 50 WEG liegen nach Ansicht des Landgerichts (LG) vor. Eine Mehrfachvertretung sei nicht geboten gewesen. Dass die Beauftragung des R2 ihre Ursache darin habe, dass R1 im Hinblick auf parallele Anfechtungsverfahren des X dessen Vertretung abgelehnt habe, ändere nichts. Zwar werde teilweise die Auffassung vertreten, dass im Fall eines durc...mehr