Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 06/2019, Gesonderte Ang... / Leitsatz

Wird der Anwalt einerseits vom Arbeitgeber mit der Regulierung des Sachschadens beauftragt und parallel hierzu vom Arbeitnehmer mit der Regulierung seines Personenschadens, liegen verschiedene Angelegenheiten vor, sodass der Haftpflichtversicherer des Schädigers die Anwaltsgebühren aus den einzelnen Gegenstandswerten gesondert zu ersetzen hat AG Weilburg, Urt. v. 6.11.2018 – ...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Ang... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von den Beklagten als Gesamtschuldner nach § 7 StVG, § 115 VVG, § 249 BGB Schadenersatz in Form von offenstehenden Anwaltsgebühren in der zuerkannten Höhe verlangen. Bei der Geltendmachung der Schmerzensgeldansprüche des Klägers handelte es sich im Verhältnis zur Geltendmachung der Ansprüche des Arbeitgebers des Klägers um eine eigene Angelegenheit, die entspr...mehr

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AGS 06/2019, Musielak/Voit, ZPO – Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Hans-Joachim Musielak und Dr. Wolfgang Voit. 16. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag Franz Vahlen, München. XXXVI, 2993 S., 169,00 EUR Der Musielak hat sich zwischenzeitlich zu einem der beliebtesten einbändigen ZPO-Kommentaren entwickelt. Seine Kommentierung umfasst neben der ZPO und dem EGZPO zahlreiche weitere Nebengesetze (ZPO, VermVV, SchuFV, SchuVAbdrV,...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des LG ist zulässig und hat in der Sache einen teilweisen Erfolg. Auf den Antrag der Beklagten war der Streitwert für den Auskunftsantrag (1. Stufe, Klageantrag zu 1.) gem. § 33 Abs. 1 RVG wie aus dem Tenor ersichtlich als Grundlage zur Berechnung der anwaltlichen Terminsgebühr auf 3.163,04 EUR festzusetzen. Soweit es um die a...mehr

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AGS 06/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten ist teilweise begründet. Das LG hat der Klägerin zu Unrecht die auf der Grundlage der Honorarvereinbarung von den Rechtsanwälten C berechneten Rechtsanwaltskosten zuerkannt. Zwar steht der Klägerin gem. § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW ein Entschädigungsanspruch gegen die Beklagte wegen des rechtswidrig unterbliebenen Einschreitens gegen den Nac...mehr

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zfs 06/2019, Abrechnung und... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH zeigt auf, welche Probleme ein Mandant bewältigen muss, wenn sein Rechtsanwalt vertragswidrig nicht über die ihm angefallene Vergütung und über die erhaltenen Vorschüsse abrechnet. Vergütung im gerichtlichen Verfahren Recht einfach kann der Mandant den mit seinem Vorschuss überzahlten Vergütungsbetrag errechnen, wenn entweder der für die Gerichtsgebühr...mehr

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AGKompakt 06/2019, Verfahrenskostenhilfe für ein isoliertes Zugewinnverfahren

Zugewinnausgleich nach Rechtskraft der Scheidung kann auf zweierlei Arten verfolgt werden. Zugewinn als Folgesache Zum einen kann die Folgesache Güterrecht bereits im Scheidungsverbundverfahren aufgerufen werden. Dann kann dort der Anspruch auf Zugewinnausgleich (bedingt) für den Fall der Rechtskraft der Scheidung beantragt werden. Das Gericht muss dann im Scheidungsverfahren ...mehr

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AGS 06/2019, Gesonderte Fes... / 3 Anmerkung

Der Streitwert richtet sich nach dem Wert des Verfahrens. Im Falle einer Stufenklage (eines Stufenantrags) richtet sich der Wert dabei nach dem höheren der verbundenen Ansprüche, also grds. nach dem Wert des Leistungsantrags (§ 44 GKG). Wird der Leistungsantrag nicht beziffert, so ist sein Wert zu schätzen. Insoweit bestehen keine Bedenken gegen die Wertfestsetzung des LG. E...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / IV. Keine gesonderte Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Verfahren nach § 33 RVG scheidet aus Auch eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren scheidet in diesem Fall aus. Eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG ist nur dann zulässig, wenn der Wert der anwaltlichen Tätigkeit vom Wert des gerichtlichen Verfahrens abweicht. Laufen der Wert für die Gerichtsgebühr und der Wert für die Anwaltsgebühren gleic...mehr

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AGS 05/2019, Keine Wertfest... / 3 Anmerkung

I. Allzuhäufig, machen sich Richter gar keine Gedanken, warum sie einen Streitwert festsetzen. Dies führt dann auch dazu, dass – wie hier vom Ausgangsgericht – völlig unsinnige Streitwertbeschlüsse erlassen werden. Ausgangspunkt ist § 63 Abs. 2 GKG. Danach hat Gericht den Streitwert festzusetzen, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Wert richten. Daraus folgt...mehr

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AGS 05/2019, Keine gestaffe... / 2 Aus den Gründen

Die Kammer macht von der ihr eingeräumten Möglichkeit des § 63 Abs. 3 GKG Gebrauch und ändert den festgesetzten Streitwert von Amts wegen ab, da dieser durch das AG unzutreffend festgesetzt wurde (1.). Die Beschwerde des Beklagtenvertreters ist indes unzulässig, da er durch den Beschluss des AG nicht beschwert ist, da dieser keine Bindungswirkung i.S.v. § 32 RVG entfaltet (2...mehr

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AGS 05/2019, Keine gestaffe... / 3 Anmerkung

Die in der gerichtlichen Praxis häufig anzutreffende zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung ist überflüssig und entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage.[1] Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG und § 79 Abs. 1 GNotKG setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streit- oder Verfahrensgegen...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / Einführung

Fehlende Mehrwertfestsetzung Wird vor Gericht ein Vergleich geschlossen, der auch weitergehende, in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände erfasst, so hat das Gericht einen Mehrwert festzusetzen. Dieser Mehrwert gilt dann auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Übersehen wird dabei häufig, dass auch die unterbliebene Festsetzung eines Mehrwer...mehr

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AGS 05/2019, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Da im Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren als Gerichtsgebühr eine Festgebühr anfällt (vgl. Nr. 5502 GKG-KostVerz.) und es somit an einem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert fehlt, auf dessen Grundlage die Gebühren des Rechtsanwalts ermittelt werden können, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Besc...mehr

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AGS 05/2019, Kostenentschei... / 3 Anmerkung

Hinsichtlich der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen gilt Folgendes: I. In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Kostenentscheidungen stets isoliert anfechtbar. Das FamFG kennt – im Gegensatz zur ZPO (§ 99 Abs. 1 ZPO) – kein Verbot der isolierten Anfechtung von Kostenentscheidungen. Daher ist hier nach den §§ 59 ff. FamFG grds. immer die Beschwerde ge...mehr

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AGS 04/2019, Prüfungspflich... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Häufig sehen sich die Richter und Rechtspfleger berufen, im Kostenfestsetzungsverfahren auch über den Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren zu entscheiden. Dabei übersehen sie zum einen die Bindungswirkung des § 32 Abs. 1 RVG und zum anderen die Vorgreiflichkeit der Wertfestsetzungsverfahren. Im Kostenfestsetzungsverfahren haben weder Rech...mehr

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AGKompakt 04/2019, Fällige ... / 10. Vollstreckung

Maßgebend sind fällige Beträge bis zum jeweiligen Vollstreckungsauftrag Für die Gerichtsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da hier nur Festgebühren erhoben werden. Daher gilt hier § 51 FamGKG auch nicht. Für die Anwaltsgebühren gilt vielmehr § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Maßgebend sind alle bei Erteilung des Vollstreckungsauftrags fälligen Beträge. Soll auch wegen wiederkehr...mehr

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AGS 04/2019, Haftung des Re... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist teilweise erfolgreich. Die zulässige Berufung des Beklagten ist dagegen unbegründet. I. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten i.H.v. 17.797,36 EUR aus übergegangenem Recht wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung des Beklagten zu. 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versich...mehr

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FoVo 04/2019, Die kostenrechtliche Behandlung eines Ratenzahlungsvergleichs im gerichtlichen Verfahren

Die Verzögerungstaktik des Schuldners Nicht selten müssen Gläubiger erleben, wie Schuldner die Gläubigermahnungen ebenso wie vorgerichtliche Mahnungen eines Rechtsdienstleisters, eines Rechtsanwalts oder eines registrierten Inkassounternehmens stoisch hinnehmen und auch auf die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides noch mit einem Widerspruch reagieren, ohne in der Sach...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Schausten hat in seinem Editorial "Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren" zutreffend darauf hingewiesen, dass in der anwaltlichen (Abrechnungs-) Praxis in Verfahren bezüglich Scheidung der Ehe die Norm des § 43 FamGKG entweder nicht gekannt oder aber übersehen wird.[1] Er versichert am Ende seiner Ausführungen: "Es lohnt sich!", diese Norm anzuwende...mehr

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zfs 04/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] II. 1. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. (…)" [8] 3. a) Die geltend gemachten Anwaltskosten sind nicht nach § 91 Abs. 3 ZPO als Kosten des Rechtsstreits zu behandeln, da sie keine durch ein Güteverfahren entstandenen Gebühren im Sinne dieser Vorschrift sind. [9] Die Kosten eines Gü...mehr

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Stolperfalle Hausgeldklage / 8 Was ist zu beachten, wenn Rückstände für mehrere Wohnungen des Hausgeldschuldners bestehen?

Nicht selten stehen mehrere Sondereigentumseinheiten im Eigentum eines Wohnungseigentümers. Ebenso sind Fälle verbreitet, in denen dieser Wohnungseigentümer Hausgeldrückstände für alle seine Einheiten auflaufen lässt. Für den Verwalter stellt sich in diesen Fällen die Frage, ob er je Sondereigentumseinheit ein gesondertes Verfahren einleiten soll oder aber die einzelnen Rück...mehr

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AGS 03/2019, Kein Vergleich... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend.[1] Es ist ein leider nicht zu beseitigender Irrtum vieler Anwälte, sie könnten Mehrwertwert geltend machen, wenn sie sich für alle Zukunft auf Unterhalt vergleichen. In der Sache ging es um die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 55 Abs. 2 FamGKG, die nach § 32 Abs. 1 RVG auch Bindungswirkung für die Anwaltsgebühren hat...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobenen und gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässigen Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten sind teilweise begründet, der "Anschluss" an die Beschwerde durch den Bevollmächtigten des Vaters stellt eine eigenständige Beschwerde dar. Der Verfahrenswert ist auf 6.000,00 EUR festzusetzen. Sowohl das AG als auch die Beschwerde gehen davon aus,...mehr

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AGKompakt 03/2019, Unzuläss... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde nach § 33 RVG Berechnen sich die Anwaltsgebühren nicht nach dem Wert des gerichtlichen Verfahrens oder fehlt es an einem solchen Wert, dann ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag gesondert festzusetzen. Ein solcher Fall war hier gegeben, da nach Vorbem. 8 Abs. 1 GKG-KostVerz. im Falle eines Vergleichs keine Gerichtsgebüh...mehr

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AGS 03/2019, Anwaltskosten ... / 2 Aus den Gründen

1. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 2. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt, die für das Güteverfahren geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren stellten keine erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO dar. Sie fielen nicht unter § 91 Abs. 3 ZPO, da diese Bestimmu...mehr

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AGS 03/2019, Zur Mindestbes... / 2 Anmerkung

Nach § 59 Abs. 1 FamGKG ist die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt, also mindestens 200,01 EUR beträgt. Auf die Höhe der Beschwer kommt es allerdings nicht an, wenn das FamG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Beschwerde zugelassen hat. Das war hier allerdin...mehr

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Schadensersatzansprüche: Vergemeinschaftung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können ihre individuellen Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter wegen der ihnen in einer Anfechtungsklage auferlegten Kosten vergemeinschaften. Etwas anderes gilt bei Schadensersatzansprüchen wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind. Normenkette WEG § 10 Abs. 6 Satz 3 Da...mehr

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FF 02/2019, Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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AGS 02/2019, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Der Gegenstandswert war mit 8.000,00 EUR festzusetzen. 1. Der Gegenstandswert für die Rechtsanwaltsgebühren wird gem. § 33 Abs. 1 RVG durch gesonderten Beschluss des Gerichts des jeweiligen Rechtszuges festgesetzt. Funktionell zuständig für die Entscheidung ist der Senat (BGH, Beschl. v. 2.3.2010 – II ZR 62/06, NJW 2010, 1373). 2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der Anw...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 7. Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Differenzvergütung

§ 58 RVG regelt die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei der Bewilligung von Beratungshilfe oder PKH. Dabei wird in § 58 Abs. 2 RVG für die von Teil 3 VV erfassten Verfahren angeordnet, das Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen ist, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsgebühr für Einholung von Drittauskünften nach Vollzahlung im Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft

RVG VV Nr. 3309; ZPO §§ 802b, 802l Leitsatz Eine Verfahrensgebühr für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften entsteht jedenfalls dann nicht, wenn es im Rahmen der Vermögensauskunft zu einer gütlichen Erledigung kommt und die Vermögensauskunft aus diesem Grund nicht mehr abzugeben ist. AG Ratingen, Beschl. v. 30.11.2018 – 31 M 1010/18 1 Sachverhalt Die Gläubigerin hatte die...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / Leitsatz

Eine Verfahrensgebühr für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften entsteht jedenfalls dann nicht, wenn es im Rahmen der Vermögensauskunft zu einer gütlichen Erledigung kommt und die Vermögensauskunft aus diesem Grund nicht mehr abzugeben ist. AG Ratingen, Beschl. v. 30.11.2018 – 31 M 1010/18mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Gerichtsvollzieherin am 16.8.2017 mit der Zwangsvollstreckung inklusive der für den Auftrag angefallenen Kosten und Zinsen beauftragt. Die beizutreibende Forderung belief sich auf 8.287,36 EUR. Am 4.9.2017 stellte der Gläubigervertreter den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO. Für den Fall der Nichtabgabe der Vermögensauskunft du...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Einholung von Drittauskünften nach §§ 892a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 802I ZPO löst keine gesonderte Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV aus, da dieser Auftrag gebührenrechtlich keine besondere eigenständige Vollstreckungsmaßnahme darstellt (LG Itzehoe, Beschl. v. 14.5.2018 – 4 T 78/18), den...mehr

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AGS 01/2019, Keine Anwaltsg... / 3 Anmerkung

I. Zum Anfall einer gesonderten Gebühr für das Einholen von Drittauskünften ist die Entscheidung des AG Ratingen durch die Entscheidung des BGH v. 20.9.2018 (I ZB 120/17, in diesem Heft S. 12) überholt, die allerdings zum Zeitpunkt der Entscheidung des AG Ratingen noch nicht veröffentlicht war. Danach ist der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gem. § 802a...mehr

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AGkompakt 12/2018, Abrechnu... / III. Hilfsaufrechnungsforderung ist nicht höher als Klageforderung

Wert der Hilfsaufrechnung wird addiert Soweit der Wert der Hilfsaufrechnungsforderung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert um den Wert der Hilfsaufrechnungsforderung, so dass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 2 In e...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / I. Überblick

Ehewohnungssachen (§ 200 Abs. 1 FamFG) richten sich verfahrensrechtlich nach den §§ 200 ff. FamFG und sind als isolierte Verfahren durchweg Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (arg. e. § 112 FamFG). Keine Ehewohnungssachen, sondern sonstige Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sind Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechts...mehr

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AGS 01/2019, Gebühr für Dri... / 2 Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO keine gesonderte 0,3-Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 01/2019, Unanwendbarkei... / 3 Anmerkung

I. Die sofortige Beschwerde des Beklagtenanwalts war an sich sinnlos, weil die Frage des Gegenstandswerts der anwaltlichen Gebühren nicht im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch der Rechtspfleger hinsichtlich Anwaltsgebühren an den festgesetzten Streitwert gebunden (§ 32 Abs. 1 RVG). Er darf davon nicht abweichen und insbesondere ...mehr

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AGS 01/2019, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde – über die das Beschwerdegericht gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat – ist statthaft und auch i.Ü. zulässig, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG. Insbesondere ist die Mindestbeschwer von 200,00 EUR erreicht, denn die Beschwer der Staatskasse beträgt (265,50 EUR + 61,16 EUR =) 326,66 EUR. Bes...mehr

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AGS 01/2019, Berechnung der... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Der Entscheidung des KG ist zuzustimmen. Legt die Staatskasse gegen eine Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 1 GKG Beschwerde ein, weil sie den festgesetzten Streitwert für zu niedrig hält, besteht der für die Zulässigkeit der Beschwerde erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands i.H.v. über 200,00 EUR in der Differenz der nach dem festgesetzten Streitwert u...mehr

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AGS 01/2019, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde ist zulässig. Soweit die Beschwerdebegründung in der Beschwerdeschrift entgegen § 117 Abs. 1 S. 1 FamFG keinen bestimmten Sachantrag enthält, ist dies unschädlich. Ob ein Beschwerdeantrag hinreichend bestimmt und ausreichend begründet ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen sowie den Anforderungen des § 520 Abs...mehr

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AGS 12/2018, Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rolf Schaefer und Malte Schaefer. 5. Aufl., 2018, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 277 S., 49,00 EUR Die Vergütung in arbeitsrechtlichen Mandaten entspricht zwar im Wesentlichen der Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten; hier ergeben sich jedoch aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts entscheidende Abweichungen, so dass eine gesonderte Darstellung dieser Gebühr...mehr

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AGS 12/2018, Keine Wertfest... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Nach § 63 Abs. 2 GKG hat das Gericht bei Abschluss des Verfahrens den Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen, sofern diese sich nach dem Wert berechnen, was hier der Fall war. Da im gesamten erstinstanzlichen Verfahren aber nur eine einzige Gerichtsgebühr anfällt, sei es zum Gebührensatz von 3,0 (Nr. 1210 GKG-KostVerz.) oder...mehr

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AGS 12/2018, Keine Wertfest... / Leitsatz

Eine Festsetzung des Streitwertes nach Zeitabschnitten ist unzulässig. Es ist vielmehr ein einheitlicher Streitwert für das gesamte Verfahren festzusetzen. Soweit sich Anwaltsgebühren nach abweichenden Werten berechnen, ist insoweit eine Festsetzung von Amts wegen ebenfalls nicht zulässig. Eine solche Festsetzung ist dem gesonderten Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten. LG Mai...mehr

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AGS 12/2018, Musielak/Voit, Kommentar zur Zivilprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz

Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 15. Aufl., 2018. Verlag Franz Vahlen, München. XL, 3.359 S., 169,00 EUR Der Musielak/Voit hat sich mit seinen zwischenzeitlich 15 Auflagen zu einem Standardwerk unter den ZPO-Kommentaren etabliert. Sein Bestreben ist es, in erster Linie dem in der forensischen Praxis tätigen Juristen eine Hilfestellung zu geben....mehr

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AGS 12/2018, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Zur Kostenerstattung in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters hatte der BGH bereits entsprechend entschieden: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten des Prozessgegners im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung 1. Bei der Richterablehnung hat der Gegner der ablehnenden Partei die Stellung eines Verfahrensbeteiligten. Die Entstehung u...mehr

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FoVo 12/2018, Gegen die Pra... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubigerin hat mit der Rechtsbeschwerde Erfolg Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften ...mehr