Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 2/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat weitgehend Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Eine Anrechnung der im Mahnverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für den nachfolgenden Rechtsstreit nach Nr. 3307 S. 2 VV scheide aus, weil verschiedene Rechtsanwälte tätig geworden seien. I.Ü. betreffe diese Anrechnungsvorschrift nur ...mehr

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AGS 2/2018, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) gibt N. Schneider einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Abrechnung bei Zahlungsvereinbarungen. Mit der Frage, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt zunächst einen unbeschränkten Rechtsmittelauftrag erhält, er dann aber nach Prüfung der Sach- und Rechtslage nur zur Durchführung eines beschränkten Rechtsmittels rät und das Rechtsmittel d...mehr

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AGS 2/2018, Streitwert der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist zulässig; insbesondere wird der Beschwerdewert gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. In der Sache hat sie jedoch im Wesentlichen keinen Erfolg. 1. Für die Zeit bis zur Erledigungserklärung des Klägers ist der Wert auf 21.171,67 EUR anzuheben. a) Das LG hat den Streitwert des Klageantrags Ziff. I zutreffend mit 20.000,0...mehr

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AGS 2/2018, Aufhebung eines... / 2 Aus den Gründen

III. Die Verfassungsbeschwerde ist – jedenfalls im Hinblick auf die angegriffenen Beschlüsse v. 13.7. u. 6.10.2016 – zulässig. Zwar hat die Beschwerdeführerin ihre Verfassungsbeschwerde v. 4.1.2017 ausdrücklich nur gegen den Beschluss des AG v. 28.10.2016 über die Zurückweisung der Anhörungsrüge gerichtet, der ihrem Bevollmächtigten am 4.11.2016 zugegangen war. Durch die umf...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Anwaltsgebühren

Auch der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert bestimmt sich wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG. Das gilt auch dann, wenn das vereinfachte Unterhaltsverfahren gebührenfrei bleibt, z.B. weil es durch Vergleich oder Rücknahme beendet wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG). Da in diesem Fall jedoch keine wertabhängige Gerichtsgebühr entsteht...mehr

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AGS 1/2018, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

I. Unzulässige Streitwert-Festsetzung Nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG setzt das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühren fest, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn und Umgekehrt folg...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Gegenstandswert

Rz. 313 Macht der Antragsgegner im Zugewinnverfahren gegenüber dem Zahlungsantrag des Antragstellers einen Antrag auf Stundung der Ausgleichsforderung nach § 1382 BGB geltend, so liegt insgesamt eine Familienstreitsache vor, obwohl der Stundungsantrag für sich genommen eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist. Rz. 314 Der Wert des Zahlungsantrags richtet sich n...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Verhältnis zum vereinfachten Verfahren

Das vereinfachte Verfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren gelten gem. § 17 Nr. 3 RVG als verschiedene Angelegenheiten. Der Anwalt verdient deshalb die Gebühren und Auslagen in beiden Verfahren gesondert. Er muss sich jedoch die im vereinfachten Verfahren verdiente Verfahrensgebühr wegen der Anrechnungsregelung der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV anrechnen lassen....mehr

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§ 14 Vollstreckung / I. Überblick

Rz. 5 Die Gegenstandswerte in der Vollstreckung richten sich nicht nach dem GKG oder FamGKG. Weder das GKG noch das FamGKG sehen entsprechende Wertvorschriften vor, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Verfahrenswert richten. Es sind vielmehr Festgebühren oder gar keine Gebühren vorgesehen. Daher sind in § 25 RVG für die Anwaltsgebühren geso...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / b) Verschiedene Werte in beiden Verfahren

Werden im vereinfachten und im streitigen Verfahren verschiedene Unterhaltsbeträge gefordert, ist der Wert für jedes Verfahren nur nach dem im jeweiligen Verfahren tatsächlich verlangten Unterhalt zu berechnen. Die Werte für beide Verfahren können deshalb auseinanderfallen. Die Gebühren berechnen sich dann nur nach dem Wert des Verfahrens, in dem die Gebühren entstanden sind...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / ff) Zahlungsforderung und Stundungsantrag

Rz. 68 Wird vom Antragsgegner die Stundung der Zugewinnausgleichsforderung beantragt, so ist der Wert des Stundungsantrags, der sich nach § 42 Abs. 1 FamGKG berechnet (siehe § 8 Rdn 313), hinzuzurechnen. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Stundungsantrag entschieden wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Gerichtsgebühren, nicht...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Bedeutung

Rz. 29 In § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist als Bewertungsfaktor ausdrücklich auch die "Bedeutung der Sache" genannt. Eine große Bedeutung der Sache kann sich demnach werterhöhend und eine geringe Bedeutung wertmindernd auswirken. Nach OLG Köln[70] ist unter "Bedeutung der Sache" diejenige zu verstehen, die das Verfahren ausweislich des Antrags für den Antragsteller hat. Bedeutsam...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 1. Überblick

Rz. 241 Isolierte Zugewinnverfahren als Familienstreitsachen sind:mehr

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§ 10 Verbundverfahren / ee) Zahlungsforderung und Anspruch auf Übertragung bestimmter Gegenstände

Rz. 67 Wird der Antrag auf Zugewinnausgleich mit einem Antrag auf Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände (§ 1383 BGB) verbunden, so werden die Werte von Zahlungsantrag (§ 35 FamGKG) und Übertragungsantrag (§ 42 Abs. 1 FamGKG) zusammengerechnet. Zwar sieht § 52 FamGKG insoweit nur eine Zusammenrechnung vor, wenn über den Übertragungsantrag entschieden wird. Diese Regelun...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 6. Umgang

Rz. 28 Auch hier ist nach § 41 FamGKG grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 24: Einstweilige Anordnung zum Umgang Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweiligen Anord...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 54 Da Ansprüche auf Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren immer auf eine Geldforderung gerichtet sind, bestimmt sich der Wert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der verlangte Betrag. Wie sich dieser zusammensetzt (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Auslagen Umsatzsteuer etc.), ist unerheblich.[7] Ebenso ist unerheblich, ob Zahlung verlang...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Vereinfachtes Unterhaltsverfahren

In dem vereinfachten Unterhaltsverfahren verdient der Anwalt eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, deren Entstehung sich nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV richtet. Die Gebühr reduziert sich in den Fällen der Nr. 3101 VV auf einen 0,8 Gebührensatz. Neben der Verfahrensgebühr kann eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstehen. Da eine mündliche Verhandlung in dem vereinfachten...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 89 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mit verglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 141...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / e) Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 141 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, bedarf es insoweit keiner Wertfestsetzung im Verbundverfahren. Der Mehrwert für die Anwaltsgebühren ergibt sich vielmehr aus dem im mit verglichenen Verfahren festgesetzten Wert (siehe Rdn 89). Beispiel 68: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 169 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG) und auch die Verjährungsfristen gegebenenfalls unt...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / E. Bezugnahme auf andere Gesetze

Rz. 44 Soweit sich in anderen Kostengesetzen, auf die das RVG Bezug nimmt, Änderungen ergeben, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Es kommt also auch hier grundsätzlich auf den Tag der Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG), bzw. im Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls auf den Tag der Einlegung des Rechtsmittels (§ 60 Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 102 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR. Beispiel 34: Verfahrenswert Sorgerechtsverfahren Die Ehefrau beantragt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Die Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG). Rz. 103 Werden wech...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / e) Stufenanträge

Rz. 151 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Auskunft über die eigenen Einkommensverhältnisse und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive Antragshäufun...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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AGS 1/2018, Restwertabzug b... / 3 Anmerkung

Mit BGH bestätigt seine Entscheidung vom 18.7.2017,[1] wonach sich der Erledigungswert für die anwaltliche Schadensregulierung bei Abrechnung auf Totalschadenbasis nicht nach dem (vollen) Wiederbeschaffungswert, sondern nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert richtet. Hier ergab sich die Abwandlung, dass der Geschädigte das Unfallwrack hier nicht behalten, sondern ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungswirkung einer gerichtlichen Festsetzung

Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren, in dem nach Rahmengebühren abzurechnen ist, zu einer Kostenerstattung, so ist umstritten, ob die Festsetzung der Gebührenhöhe Bindungswirkung für die Abrechnung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherer hat. Solche Konstellationen kommen insbesondere in Bußgeldsachen nach einem Freispruch vor, wenn die Landeskasse nur unt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Erinnerung

Rz. 287 Soweit die Beschwerde mangels Erreichens des erforderlichen Werts des Beschwerdegegenstands von über 600,00 EUR nicht zulässig ist, ist gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG die Erinnerung gegeben. Rz. 288 Die Erinnerung ist eine eigene selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 289 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1, 3 RVG. Das Interesse dürft...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 252 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR. Beispiel 108: Verfahrenswert Umgangsrechtsverfahren Der Ehemann beantragt, ihm ein Umgangsrecht mit dem gemeinschaftlichen Kind einzuräumen. Die Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG). Rz. 253 Werden wechselseitige ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Kindschaftssachen

Rz. 53 Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, da dieser lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert in Höhe von 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, dass sich der Wert der Ehesac...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / 1. Gegenstandswert

Rz. 6 Im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens richtet sich der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher nicht festgesetzt ist, nach dem Einheitswert (§ 54 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 7 Für die Anwaltsgebühren enthält § 26 RVG dagegen abweichende Regelungen, da da...mehr

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AGS 1/2018, Editorial

Im Aufsatzteil behandelt Hagen Schneider die Gerichts- und Anwaltskosten einschließlich der Verfahrenswerte und der Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger. Das AG Hannover (S. 8) hatte sich mit dem Eintritt eines Erben in den laufenden Rechtsstreit des verstorbenen Erblassers zu befassen. Es bejaht mit der h.M. eine Gebü...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 265 Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten geht dem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG, 114 ff. ZPO vor. Dementsprechend wird ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe abgewiesen, wenn und soweit der Antragsteller einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den Ehegatten hat. Der Grund für diese Subsidiarität der Ver...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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AGS 12/2017, Gebührenauslös... / 1 Aus den Gründen

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Mit Beschl. des FamG v. 3.3.2017 ist die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Gegen die ihrem Verfahrensbevollmächtigten am 8.3.2017 zugestellte Entscheidung hat die Antragsgegnerin mit Telefax vom 24.3.2017 Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdeschrift heißt es: Hinweis "Die Einl...mehr

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AGS 11/2017, Vergleichsmehr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig. Anzumerken ist jedoch Folgendes: I. Festsetzung von Amts wegen Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts hat von Amts wegen nur dann zu erfolgen, wenn aus dem Vergleich eine Gerichtsgebühr anfällt. Das war hier der Fall, da aus dem Mehrwert des Vergleichs die 0,25 Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. angefallen ist. Ob und inwi...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / 3 Anmerkung

Häufig wird übersehen, dass die Tätigkeit im Teilungsversteigerungsverfahren und die Tätigkeit hinsichtlich eines Einstellungsantrags zwei verschiedene Gebühren auslöst. Für die Vertretung in der Teilungsversteigerung entstehen die Gebühren nach Anm. Nr. 1 u. 2 zu Nr. 3311 VV. Für einen Einstellungsantrag entsteht eine gesonderte Gebühr nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV. Im Teil...mehr

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AGS 11/2017, Nur eine Einig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Für eine Zwischenvereinbarung fällt eine Einigungsgebühr an (siehe dazu auch die nachfolgende Entscheidung des OLG Koblenz). Allerdings wird für eine Zwischenvereinbarung in der Regel ein geringerer Wert angesetzt. Dabei orientiert sich die Rechtsprechung an § 41 FamGKG und nimmt den hälftigen Hauptsachewert an.[1] Das OLG Zweibrücken[2] nimmt...mehr

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AGkompakt 11/2017, Vermögen der Eheleute bei der Verfahrenswertberechnung einer Ehesache

Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach § 43 FamGKG. § 43 Ehesachen (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Milli...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Heilbronn führten die Prozessbevollmächtigten der Parteien Verhandlungen zur Einigung über die rechtshängige Klageforderung, die nach dem gerichtlichen Streitwertfestsetzungsbeschl. einen Wert von 11.301,24 EUR hatte und eine weitere nicht rechtshängige Forderung, die mit 7.611,77 EUR bewertet wurde. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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AGS 10/2017, Terminsgebühr ... / 2 Anmerkung

Die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht für eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens. Mit Ausgleich der Klageforderung ist das Verfahren aber noch nicht erledigt. Es bedarf vielmehr jetzt noch der entsprechenden Prozesshandlungen, z.B. der übereinstimmenden Erklärung zur Erledigung der Hauptsache. Solange diese Erklärung nicht abgegeben ist, ist ...mehr

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AGkompakt 10/2017, Gegensta... / II. Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung

Häufig wird von einem der Eheleute ein Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung gestellt. Insoweit entsteht bei Gericht keine gesonderte Gebühr, so dass das Gericht insoweit auch keinen Wert von Amts wegen festzusetzen hat. Gesonderter Gegenstandswert Auch hier findet eine Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren nur auf Antrag einer Partei statt (§ 33 Abs. 1 RVG). Das ...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / Sachverhalt

Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Kl. hat das ArbG Berlin den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren durch Beschl. v. 2.12.2016 festgesetzt. Dabei hat das ArbG den Gegenstandswert für die Kündigungsschutzklage mit 16.500 EUR bemessen und den Vergleichsmehrwert mit insgesamt 162.000 EUR. Das ArbG hat den Wertfestsetzungsbeschluss dem Kl. selbst am 8.1...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / III. Gegenstandswert der Anwaltsgebühren

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren berechnen sich in Ordnungsgeldverfahren die Anwaltsgebühren nach dem Wert, nämlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier werden Wertgebühren erhoben, und zwar nach den Nrn. 3309 ff. VV. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und, wenn es zu einem Termin zur mün...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / IV. Die Wertfestsetzung

Wertfestsetzung erfolgt durch Gericht Den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren (siehe III.) hat das Gericht festzusetzen, allerdings nach § 33 Abs. 1 RVG nur auf Antrag eines Beteiligten, also auf Antrag einer Partei oder eines beteiligten Anwalts. Hinweis Für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO bedarf es aufgrund der F...mehr