Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfall

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Hautschutzpläne ... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten vor der Einfü... / 1.5 Folgen von Verstößen

Wer als Arbeitgeber oder Vorgesetzter seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung stellt, die über keinen Tragekomfort verfügt, muss damit rechnen, dass die Mitarbeiter die PSA nicht tragen. Die Folge kann eine Zunahme von Arbeitsunfällen und/oder Gesundheitsschäden sein. Kann Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte dami...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten vor der Einfü... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung soll immer dann erfolgen, wenn Restgefährdungen existieren, die durch technische oder organisatorische Lösungen nicht beseitigt werden können. Die Akzeptanz zum Tragen von PSA hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich steigt die Akzeptanz mit steigendem Tragekomfort. PSA muss die persönlichen Bedürfnisse der Beschäftigten b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 7.3 Sonderzahlungen mit Mischcharakter

Bei Sonderzahlungen mit Mischcharakter soll sowohl die Leistung, als auch die Betriebstreue honoriert werden. In diesen Fällen entsteht der Anspruch auf die Sonderzahlung auch dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist.[1] Insoweit kann hilfreich sein, eine wirksame Kürzungsvereinbarung i. S. d. § 4a EFZG zu treffen. Praxis-Tipp § 4a EFZG beachten Eine Kürzung nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.6 Subsidiäre Leistungszuständigkeit der Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 24 Die Leistungszuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, insbesondere der Rentenversicherung (vgl. §§ 9 ff., 15 SGB VI). Nachrangigkeit besteht ferner gegenüber Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen (§ 11 Abs. 4), wenn die Leistungen als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Arbeitsunfall/Berufskrankheit

Rz. 239 Beruhen bestimmte Kurzerkrankungen auf Arbeitsunfällen, ist dies schon bei der Erstellung der Zukunftsprognose zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Haben ein Arbeitsunfall oder eine auf der Beschäftigung beim Arbeitgeber beruhende Berufskrankheit zu langandauernder oder gar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geführt, so ist dies i.R.d. Intere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Definition des Arbeitsunfalls und der Berufskrankheit

Rz. 207 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten, die sie infolge einer kraft Gesetzes, kraft Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung gem. §§ 2, 3, 6 SGB VII versicherten Tätigkeit erleiden. Ein Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII liegt vor, wenn es sich bei dem schädigenden Ereignis um einen Unfall handelt, ein innerer Zusam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Personenschädigung aufgrund eines Arbeitsunfalls

Rz. 914 Verursacht der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall (vgl. Rdn 204 ff.), der zur Schädigung von Arbeitskollegen oder des Arbeitgebers selbst führt, ist seine Haftung für Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld und Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln (z.B. für eine zerstörte Brille) unter der Voraussetzung ausgeschlossen, dassmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 17. Arbeitsunfall

a) Allgemeines[Autor] Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Haftungsausschluss für Personenschäden bei Arbeitsunfällen

Rz. 935 Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden aufgrund eines vom Arbeitgeber verursachten oder ihm zuzurechnenden Arbeitsunfalls, haftet anstelle des Arbeitgebers der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 104 Abs. 1 SGB VII, es sei denn,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unfall

Rz. 210 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Ein Arbeitsunfall setzt damit voraus, dass ein Unfall eingetreten ist. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Versicherter

Rz. 213 § 8 SGB VII setzt u.a. voraus, dass ein Versicherter den Unfall erleidet. Versichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Personen kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII), kraft Satzung (§ 3 SGB VII) oder auf schriftlichen Antrag (§ 6 SGB VII). Das BSG (Urt. v 30.3.2017 – B 2 U 15/15 R) definiert Arbeitsunfälle nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII als Unfälle von Versicherten inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Innerer Zusammenhang

Rz. 216 Durch die zunächst zu stellende Frage nach dem inneren Zusammenhang der zum Unfall führenden Tätigkeit mit der versicherten Tätigkeit (BSG v. 30.4.1985 – 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 = VersR 1985, 743), wird die Frage nach dem Umfang und den Grenzen des Versicherungsschutzes gestellt, d.h. danach, wie weit der Versicherungsschutz reicht bzw. welche Tätigkeiten dem Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 233 Liegt ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der beim Unfall ausgeübten Tätigkeit vor, ist für die Feststellung eines Arbeitsunfalls weiter von Bedeutung, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang i.S.e. haftungsbegründenden Kausalität besteht (BSG v. 26.6.2014 – B 2 U 4/13 R). Rz. 234 Im Gegensatz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Haftungsprivileg des Arbeitgebers/Beschränkung zivilrechtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 1615 Das Unfallversicherungsrecht beschränkt durch §§ 104–110 SGB VII die Haftung der Unternehmer und bestimmter Betriebsangehöriger für Personenschäden, die Arbeitnehmer des Betriebes erleiden. Arbeitnehmer können zivilrechtliche Ersatzansprüche wegen eines Personenschadens grds. gegen den Unternehmer bzw. andere Mitarbeiter nur geltend machen, wenn diese den Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 106. Unfallversicherung

Rz. 1601 Die gesetzliche Unfallversicherung soll vor allem Arbeitgeber von Schadensersatzforderungen ihrer Arbeitnehmer freistellen und Arbeitnehmern finanziellen Ausgleich bei Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeit sowie von beruflich bedingten Krankheiten gewähren. Außerdem soll dem Eintritt dieser Unfälle und Krankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht/Versicherung kraft Satzung/freiwillige Versicherung

Rz. 1605 Arbeitnehmer sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes pflichtversichert. Versicherungsfrei sind nur wenige, besonders genannte Personengruppen, z.B. Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (§ 4 SGB VII). Rz. 1606 Kraft Gesetzes sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII "Beschäftigte" versichert. Diesem Begriff unterfallen alle Personen, die in einem abhängigen Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG

Rz. 1036 Über die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG abschließend aufgezählten "sozialen Angelegenheiten" hinaus, die der vom Betriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, können Arbeitgeber und Betriebsrat weitere "soziale Angelegenheiten" freiwillig durch Betriebsvereinbarung regeln. In § 88 BetrVG sind hierzu nur beispielhaft und nicht abschließend erwähnt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 3. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

Rz. 6 Im Rahmen der Einführung sowie der Durchführung von Telearbeit/Mobiler Arbeit stehen dem Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte zu. Während bei der Einführung lediglich Informations- und Unterrichtspflichten nach den §§ 90, 92, 93, 95 BetrVG eingreifen, stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Verteilun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Ausgestaltung und Überprüfbarkeit

Rz. 396 Die Grenzen der Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betriebspartner sind bei einer Betriebsvereinbarung über eine Gratifikation enger im Vergleich zu tarifvertraglichen Abschlüssen. So dürfen Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen die vom BAG zur einzelvertraglichen Gestaltung gezogenen Grenzen (s. dazu unten Rdn 455 ff.) nicht überschreiten (LAG Hamm v. 14.8.199...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.10 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern aus gemeinsamer Arbeit und aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG): Der Begriff des Arbeitnehmers wird auch hier nach § 5 ArbGG definiert. Auch Entwicklungshelfer und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr werden als Arbeitnehmer im Sinne dieser Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Haftung nach allgemeinen Rechtsregeln

Rz. 934 Der Arbeitgeber haftet für von ihm begangene Vertragspflichtverletzungen oder gar für deliktisches Verhalten ggü. seinem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsregeln des BGB und anderer Gesetze, z.B. § 15 AGG. Lediglich für Arbeitsunfälle, die er verursacht oder für deren Verursachung durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen er einzustehen hat und die zu einem P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, zfs Aktuell / 1.1 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Am 20.7.2023 ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung v. 17.7.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 192). Sie sieht u.a. das Inkraftreten der neuen Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs- Anzeigeverordnung – UVAV)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / E. Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge

Rz. 81 Gemäß der Legaldefinition des Begriffs Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt es sich dabei um einen Unfall, den ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Unfälle sind als "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen", zu verstehen (vgl. dazu ausführlich § 21 Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 237 Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen. Rz. 238 Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsquellen/Träger

Rz. 1602 Die gesetzliche Unfallversicherung ist im SGB VII sowie ergänzenden Rechtsverordnungen, insb. der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) v. 31.10.1997 (BGBl I, 2623) i.d.F. v. 12.6.2020 (BGBl I, 1248), geregelt. Rz. 1603 Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die Unfallversicherung Bund un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und einem Unfall

Rz. 215 Infolge einer (in § 8 SGB VII genannten) versicherten Tätigkeit erleidet der Versicherte einen Unfall, wenn zwischen der beim Unfall ausgeübten Tätigkeit und der versicherten Tätigkeit ein innerer Zusammenhang besteht und zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang i.S.e. haftungsbegründenden Kausalität besteht. aa) Innerer Zusamme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / F. Überwachung

Rz. 107 Die Überwachung der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt zweigleisig, zum einen durch staatliche Behörden, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 108 Beide haben bei der Überwachung eng zusammenzuarbeiten und sich z.B. über Betriebsbesichtigungen zu unterrichten. Die obersten Landesbehörden können den gesetzlichen Unf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / III. Klagearten

Rz. 22 Häufigste Klageart ist die in § 54 Abs. 4 SGG geregelte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage. Mit ihr erstrebt der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, mit dem eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt wurde, und die Verurteilung zur Leistung. Rz. 23 Beispiel Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides v. 7.6.2017 in der Fassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Zukunftsprognose

Rz. 177 Entscheidend für die negative Zukunftsprognose bei einer lang andauernden Krankheit ist, dass nach den objektiven Umständen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bestehen, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers ungewiss und ein Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht absehbar ist (BAG v. 12.4.2002 – 2 AZR 148/01, AP Nr. 65 zu § 1 KSch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Weitere Kriterien

Rz. 764 Fraglich ist, ob der Arbeitgeber i.R.d. Sozialauswahl weitere soziale Kriterien berücksichtigen darf oder ggf. sogar berücksichtigen muss. In der Entwurfsbegründung zum Reformgesetz ist insoweit davon die Rede, dass die Beschränkung auf die ausdrücklich genannten Kriterien "die Beachtung unbilliger Härten im Einzelfall" nicht ausschließe (BT-Drucks 15/1204, 11). In j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 931 Sollte der Arbeitgeber seine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers durch eine AGB ausschließen oder begrenzen wollen, ist dies nach § 309 Nr. 7a) BGB nicht möglich. Solche Klauseln sind unwirksam. Dies gilt nicht nur für die Haftung für grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sondern auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die Unwirksa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Feststellung eines mobbingrelevanten Verhaltenskomplexes

Rz. 1207 In Abgrenzung zu "normalen Konflikten" am Arbeitsplatz muss in einem ersten Prüfungsschritt eine Vielzahl von Handlungen vorliegen, die möglicherweise erst in einer rückwirkenden Betrachtungsweise eine Systematik oder Prozesshaftigkeit erkennen lassen. Einmalige oder vereinzelt gebliebene Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes sind im rechtlichen Sinne kein Mobbing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Schädigung Dritter

Rz. 924 Verletzt der Arbeitnehmer durch eine betrieblich veranlasste Tätigkeit die in §§ 823 ff. BGB beschriebenen Rechtsgüter dritter Personen, ohne dass es sich um Personenschäden aus einem Arbeitsunfall handelt (vgl. Rdn 1601 ff.), haftet der Arbeitnehmer grds. nach den allgemeinen Vorschriften des BGB, d.h. er hat Vorsatz und jede Form von Fahrlässigkeit zu vertreten. Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Arbeitsbedingungen

Rz. 22 Die wesentlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ergeben sich aus dem ArbSchG . Zunächst wird dort festgelegt, wie das Ziel der Sicherung und Verbesserung von "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes" erreicht werden soll (§ 1 ArbSchG). Das Gesetz enthält dafür eine konkrete Verpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Voraussetzungen, § 3 EFZG

Rz. 633 Nach § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG haben Arbeitnehmer einschließlich der geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten einen Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert sind, ohne dass sie ein Verschulden trifft. Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, liegt nach zutreffender ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schaffung von Transparenz v... / 1 Belastungen – psychologische und soziopsychologische Zusammenhänge

Belastung kann bei der Arbeit durch die Arbeitsaufgabe an sich, die Arbeitsbedingungen, Organisationsfaktoren oder auch gesellschaftliche und soziale Faktoren entstehen. Relevant sind Belastungen aber erst, wenn durch sie Beeinträchtigungen der Gesundheit hervorgerufen werden können. Dies kann sich dadurch äußern, dass Arbeitsprozesse nicht gut gestaltet sind, der Arbeitsablauf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schaffung von Transparenz v... / 2.2 Kommunikation im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung macht es Sinn, eine Bestandsaufnahme zu machen und sich zu fragen, welche Daten denn bereits zur Verfügung stehen. Das können betriebliche Daten, wie Produktivitätszahlen, Ausfalltage, Arbeitsunfälle, Mitarbeiterfluktuation, oder auch eventuelle Ergebnisse einer früheren Mitarbeiterbefragung sein. Aber auch Hinweise der Mitarbeiter, wo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 3.3 Ort und Zeit

Die Kündigung darf grundsätzlich an jedem Ort und zu jeder Zeit erfolgen, auch während einer Erkrankung, an einem Samstag, Sonntag oder gar einem Feiertag (z. B. Zugang einer Kündigung am 24.12.).[1] Unwirksam ist lediglich eine Kündigung zur Unzeit. Das ist der Fall, wenn der Kündigende die Kündigung zu einem Zeitpunkt ausspricht, durch den er massiv die persönliche Würde d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht; sofern sich Gefährdungen nicht komplett vermeiden lassen, müssen diese möglichst geringgehalten werden.[1] Mögliche Gefahrenstellen sollen so entschärft werden, dass es nicht zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kommt. 5.1 Gefährdungsbeurtei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 7.7.3 Dritte Stufe: Interessenabwägung

Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind oder ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind.[1] Aufseiten des Arbeitgebers sind insbesondere zu berücksichtigen: das Ausmaß der Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb. ...mehr