Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.1 Vereinbarung von Bedingungen

Im Rahmen eines Prozessvergleichs werden von der Rechtsprechung an die Zulässigkeit bedingter Aufhebungsverträge im Grundsatz geringere Anforderungen gestellt. Das Risiko der Umgehung des Kündigungsschutzes durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird hier als nicht so hoch eingeschätzt, wie beim Abschluss außerhalb eines Prozesses. Als zulässig erachtet wurde beispielsweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 2 Für wen die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in Betracht kommt

Sinnvoll kann die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für Existenzgründer sein, die insbesondere Dienstleistungen persönlich ohne Angestellte erbringen, kein Kapital bzw. kein großes Geschäftsführergehalt benötigen und deren Ehepartner für den Lebensunterhalt sorgen kann. Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann Verwalterin einer Wohnungseigentümergemein...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsverhältnisses

Die Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber müssen auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, welches besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Erfasst werden insbesondere auch unzulässige Schwarzarbeit oder die Beschäftigung Familienangehöriger. Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 2 Abs. 1 N...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / I. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte Fortführung des Arbeitsvertrages...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse

Rz. 11 Kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Zweckbefristete Arbeitsverhältnisse enden mit Erreichen des Zweckes, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 Abs. 2 Tz...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / H. Ruhen des Anspruchs wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, aber mit Abfindung

Rz. 72 Unabhängig vom Eintritt einer Sperrzeit kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 158 SGB III ruhen, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechende...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Verschwiegenheitsregelungen für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 990 Der Arbeitnehmer ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seines Arbeitgebers zu bewahren (BAG v. 24.11.1956, AP Nr. 4 zu § 611 BGB; BAG v. 15.12.1987, AP Nr. 5 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis; BAG v. 16.3.1982, AP Nr. 1 zu § 611 BGB – Betriebsgeheimnis). Allerdings gilt es festzuhalten,...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 7. Zeitdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 282 Soweit die Parteien eines Arbeitsvertrages keine Befristung oder auflösende Bedingung vereinbaren, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit eingegangen. Rz. 283 Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist z.B. entscheidend für:mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / A. Auswirkungen der Insolvenz auf die Arbeitsverhältnisse

Rz. 1 Inhaltlich ändert sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens grds. nichts an den zu diesem Zeitpunkt mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnissen. § 108 Abs. 1 S. 1 InsO ordnet den Fortbestand der Dienstverhältnisse, zu denen namentlich auch die Arbeitsverhältnisse zählen, mit Wirkung für die Insolvenzmasse an. Die Arbeitsverhältnisse bestehen danach grds. ...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.2 Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses

Von § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG erfasst werden alle Streitigkeiten über die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder bestanden hat, sowie über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Anders wiederum bei einer fristlosen Kündigung: Gegen sie kann sich auch der freie Mitarbeiter mit Erfolg wehren, wenn das Unternehmen keinen ausreichenden Grund hierfür hat. Daher muss hier de...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 42 Eine tatsächliche Unterbrechung (Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung) ist für den Lauf der Wartefrist unschädlich. Eine rechtliche Unterbrechung der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber vor Ablauf von sechs Monaten müsste nach dem Wortlaut des Gesetzes dagegen den Lauf der Wartefrist beenden und eine neue Wartefrist beginnen lassen. Von diesem Grundsatz hat die Rspr...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 41 Umwandlung-Gesamtrecht... / II. Zuordnung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 26 Ist Gegenstand der Spaltung ein Betrieb oder Betriebsteil, so ist die Zuordnung der Arbeitsverhältnisse unproblematisch, da die Regelung des § 613a Abs. 1 BGB eingreift und damit die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Arbeitnehmer unverändert übergehen. Sieht der Spaltungs- oder Übernahmevertrag eine abweichende Zuordnung vor, ist diese wegen Umgehung von § 61...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (4) Entfernungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 80 Ist das Arbeitsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer grds. keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte (BAG v. 19.4.2012 – 2 AZR 233/11, juris; BAG v. 14.9.1994 – 5 AZR 632/93, NZA 1995, 220 = DB 1995, 732). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Anspruch ausnahmsweise dann bestehen, wenn es objektive Anh...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XV. Arbeitsverhältnisse/Wettbewerbsverbote

Rz. 39 Die Frage des Arbeitgebers nach anderen, parallelen Arbeitsverhältnissen sowie nach bestehenden Wettbewerbsverboten ist grds. zulässig. Bei hervorgehobenen Angestelltenpositionen wird sogar eine Verpflichtung des Bewerbers anzunehmen sein, Wettbewerbsverbote von sich aus nach Ort, Zeit und Gegenstand zu offenbaren (vgl. Schaub, NWB 2006, 4625). Das Recht des Arbeitgeb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1530 Das Erfordernis einer Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten entspricht der Anspruchsvoraussetzung nach § 1 KSchG. Alles, was dort gilt, ist auch hier zu beachten (vgl. § 30 Rdn 33 ff.).mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / A. Übergang der Arbeitsverhältnisse

I. Bestehende Arbeitsverhältnisse Rz. 1 Gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Betriebsüberganges bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Der Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge verfolgt als Zweck den Schutz der einzelnen Arbeitnehmer durch die Sicherung und die unveränderte...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / III. Beginn und zeitlicher Umfang des Arbeitsverhältnisses

1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Beginn des Arbeitsverhältnisses Rz. 112 Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wird von den Parteien des Arbeitsvertrages festgelegt. Dabei müssen Vertragsabschluss und Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht zusammenfallen. Wird der schriftliche Arbeitsvertrag erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme unterzeichnet, besteht in der Zwischen...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 112 Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wird von den Parteien des Arbeitsvertrages festgelegt. Dabei müssen Vertragsabschluss und Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht zusammenfallen. Wird der schriftliche Arbeitsvertrag erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme unterzeichnet, besteht in der Zwischenzeit i.d.R. kein vertragsloser Zustand, sondern es gilt das zwischen d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Rechtsfolge – Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 449 Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinne einer Nebenpflichtverletzung gem. § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB geschuldeten Rücktritts- oder Aufklärungspflichten ergeben sich aus § 280 Abs. 1 i.V.m. §§ 249–25...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.3 Eingehung und Nachwirkungen des Arbeitsverhältnisses

Aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) ArbGG können u. a. Rechtsstreitigkeiten über die Erstattung von Vorstellungskosten, Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, auf Rückgabe eingesandter Bewerbungsunterlagen oder auf Löschung persönlicher Daten entstehen. Um Nachwirkungen eines Arbeitsverhältnisses handelt es...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis abgeschlossene Verträge

Rz. 732 Die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB finden auf solche Verträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die keine Arbeitsverträge sind, uneingeschränkte Anwendung. Zu nennen sind dabei Miet-, Darlehens- oder Kaufverträge, für deren Abschluss zwar das Arbeitsverhältnis den Anlass bietet, welche aber dennoch rechtlich vom Arbeitsverhältnis zu trennen sind (BAG v. 26.5.19...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ausschluss und Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1050 Hat der Auszubildende schriftlich und rechtzeitig innerhalb der Drei-Monats-Frist seine Weiterbeschäftigung verlangt, kann der Arbeitgeber spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beim ArbG beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet bzw. aufgelöst wird, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Arbeitgeber...mehr

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§ 32 Abwicklung / 4. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 84 Jedes Zeugnis – ob einfaches oder qualifiziertes – muss sich über die Dauer des Arbeitsverhältnisses verhalten. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass einzelne vergangene Zeiträume nicht im Zeugnis erscheinen, weil er z.B. zunächst eine andere Tätigkeit ausgeübt hat oder freier Mitarbeiter war (LAG Frankfurt am Main v. 14.9.1984, NZA 1985, 27). Die Dauer der Besc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Zuweisung und Kündigung von Arbeitnehmern bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, vermieteten Wohnräumen sowie die allgemeine Festlegung der Nutzungsbedingungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG)

Rz. 993 Vom Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG werden nur Werkmietwohnungen erfasst, also solche Wohnungen oder Personalunterkünfte, die i.S.d. §§ 576 ff. BGB den Arbeitnehmern auf mietrechtlicher Basis neben und mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis überlassen werden; nicht hingegen zumeist funktionsgebundene Werkdienstwohnungen, wie typischerweise Hausmeist...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Erstrebte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Will der Arbeitnehmer die von ihm für rechtsunwirksam gehaltene Kündigung mit dem Ziel bekämpfen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, muss er gem. § 4 S. 1 KSchG auf Feststellung klagen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Streitgegenstand dieser Feststellungsklage nach dem KSchG ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis gerade durch die ...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 63 Der Betriebsrat ist nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Hierunter ist jede Art der Kündigung durch den Arbeitgeber zu verstehen. Ob das KSchG Anwendung findet oder überhaupt deutsches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist hierbei unerheblich (BAG v. 9.11.1977, AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Fitting, BetrVG, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg – ruhendes Arbeitsverhältnis/Schiedsvereinbarungen

Rz. 720 Grds. sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vorstandsmitglied und der AG die ordentlichen Gerichte, LG – Kammer für Handelssachen, gem. § 95 Abs. 1 Nr. 4a GVG, zuständig. Hingegen ist der Rechtsweg zu den ArbG eröffnet, wenn die Rechtstreitigkeit ein von der Organstellung klar zu trennendes weiteres Arbeitsverhältnis betrifft. Wird ein Arbeitnehmer zum Vorstand ...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / e) Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis

Rz. 18 Die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3d ArbGG knüpft an unerlaubten Handlungen im Verhältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber an, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Nicht ausreichend ist, dass die unerlaubte Handlung anlässlich des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Erforderlich ist, dass die unerlaubte Handlung der besonderen Eigenart d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Rechtslage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 545 Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen an den Arbeitgeber herauszugeben. Unproblematisch ist dies bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dann, wenn der Arbeitnehmer die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht angreift oder er das Arbeitsverhältnis selbst dur...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis

Rz. 108 Der Arbeitgeber ist zum Schutz seiner Mitarbeiter gegen die Gefahren des Alkoholkonsums zu mehrfachem Handeln aufgefordert. aa) Vorbeugende Maßnahmen Rz. 109 Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner vertraglichen Fürsorgepflicht gehalten, den einzelnen Arbeitnehmer wie die Belegschaft insgesamt in den Grenzen seiner betrieblichen Möglichkeiten vor den Gefahren und Schäden d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Abfindungsvereinbarungen bzw. ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 173 Zu einer "echten" Abfindung für den Geschäftsführer kann es auch kommen, wenn nach seiner Abberufung ein "ruhendes" – d.h. vor der Bestellung zum Geschäftsführer bestehendes – Arbeitnehmerverhältnis wieder auflebt (s.o. § 16 Rdn 308 ff. m.w.N.) oder eine Abfindung für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstvertrages vereinbart wurde (s. zur steuerlichen Behandlung ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / III. Vorbeschäftigung bei befristetem Arbeitsverhältnis

Rz. 13 Angesichts der eminenten Bedeutung einer vorherigen Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber wird im Zusammenhang mit einer beabsichtigten befristeten Einstellung nach § 14 Abs. 2 TzBfG allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber nach einer früheren Beschäftigung fragen darf und der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten muss (vgl. BAG v. 23.1.2019 – 7 AZR 161/15, NZA 201...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / b) Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 11 Die Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG betrifft bürgerliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis. Hierunter fallen sämtliche Ansprüche, die aus einem bestehenden, aber auch aus einem bereits beendeten oder beabsichtigten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Ausreichend ist ein faktisches Arbeitsverhältnis. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sind die ArbGe u...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Begründung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1042 Der unter den Geltungsbereich des § 78a BetrVG fallende Auszubildende kann vom Arbeitgeber verlangen, nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weiterbeschäftigt zu werden, § 78a Abs. 2 BetrVG. Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss schriftlich erfolgen. Rz. 1043 Das Weiterbeschäftigungsverlangen muss innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Au...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 66 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates greift nicht ein, wenn ein Arbeitsvertrag nicht durch eine Kündigung, sondern in anderer Art und Weise beendet werden soll. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen Befristung endet oder wenn die Arbeitsvertragsparteien einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Rz. 67 Nicht der Mitbestimmung des ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Erstrebte Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 69 Im Rahmen einer anhängigen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, zu beantragen, dass das Arbeitsverhältnis durch ein Gestaltungsurteil gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird. Diese Möglichkeit sieht das KSchG aber nur für die Fälle vor, in denen der Arbeitnehmer entweder geltend macht, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt (§ 9 Abs. 1 S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / d) Streitigkeiten aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und über dessen Nachwirkungen

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Nr. 3c ArbGG erfasst Streitigkeiten, die sich aus der Bewerbungsphase ergeben können, typischerweise etwa Auseinandersetzungen über die Frage, ob Vorstellungskosten zu ersetzen, Daten zu löschen oder eingereichte Bewerbungsunterlagen herauszugeben sind. Dass später ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, ist zur Begründung der Zuständigkeit nicht erfor...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Angebot zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 300 Daneben kommt die Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers in ein Angebot zur sofortigen einvernehmlichen und zweiseitigen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, endet das Arbeitsverhältnis kraft Aufhebungsvertrages (BAG v. 13.4.1972 – 2 AZR 243/71, BB 1972, 1094 = DB 1972, 1784 = AP Nr. 64...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 74 Stellt sich nach bereits erfolgter Arbeitsaufnahme heraus, dass der Arbeitsvertrag unwirksam ist, besteht ein faktisches Arbeitsverhältnis (BAG v. 19.6.1959 – 1 AZR 565/57, DB 1959, 1086), welches jederzeit durch einseitige Erklärung ex nunc beendet werden kann, ohne dass die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer einseitigen Kündigung eingehalten werden müssen. Bereits en...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

a) Kündigung durch den Arbeitgeber Rz. 70 Ist eine Ermächtigung nach § 113 BGB erteilt, kann der Minderjährige die Kündigungserklärung des Arbeitgebers selbstständig wirksam entgegennehmen (BAG v. 18.2.1977 – 2 AZR 770/75, DB 1977, 1194). Rz. 71 Ist dies jedoch nicht der Fall, ist die Kündigung an den gesetzlichen Vertreter zu richten, da die Abgabe einer einseitigen empfangsb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz

Rz. 4 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt nicht zu einem Wegfall oder einer Minderung des Arbeitnehmerschutzes. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften muss der Insolvenzverwalter uneingeschränkt beachten. Lediglich in Bezug auf die Kündigungsfristen, eine vereinbarte Vertragsdauer und einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts sieht § 113 InsO für den Insolvenz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Durchsetzung des Anspruchs auf Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 28 Im bestehenden Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (s. dazu § 21 Rdn 819§ 21 Rdn 819). Dieser Beschäftigungsanspruch besteht grds. auch nach dem Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort (BAG v. 26.5.1977 – 2 AZR 632/76, DB 1977, 2099 = BB 1977, 1504; LAG Hessen v. 20.3.2013 – 18 SaGa 175/13, juris...mehr