Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / C. Rechtsfolgen des Anspruchs

Rz. 79 § 9 TzBfG sieht als Rechtsfolge eine bevorzugte Berücksichtigung vor. Tatsächlich gewährt die Norm einen echten Anspruch. Dem Arbeitgeber verbleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere bei gleicher Eignung des Teilzeitbeschäftigten und eines anderen Bewerbers keinerlei Spielraum. Er ist dann verpflichtet, dem Wunsch des Teilzeitbeschäftigten zu entsprechen....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Ablehnung durch einen Bevollmächtigten

Rz. 133 Möchte der Arbeitgeber die Ablehnung nicht selbst erklären, sondern durch einen Beauftragten erklären lassen, z.B. durch einen Rechtsanwalt, so empfiehlt es sich, zur Vermeidung der Folgen des § 174 BGB, eine Vollmacht im Original beizufügen.mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / D. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 88 § 9 TzBfG vermittelt dem Arbeitnehmer einen echten Anspruch.[78] Ein solcher Anspruch muss auch durchsetzbar sein. Hinsichtlich der richtigen Klageart und hinsichtlich der Anträge ist nach der Situation zu unterscheiden, in der sich der Arbeitnehmer befindet. I. Vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes Rz. 89 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / E. Mitbestimmung

I. Mitbestimmung hinsichtlich der Veränderung der Arbeitszeit Rz. 116 Die rein vertragliche Vereinbarung einer längeren Arbeitszeit kann nicht mitbestimmungspflichtig sein. Das gilt auch dann, wenn sie auf § 9 TzBfG beruht. Es fehlt bereits an dem erforderlichen kollektiven Charakter. Die tatsächliche Erhöhung der Arbeitszeit kann aber mitbestimmungspflichtige personelle Einz...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / D. Anspruch auf Verringerung

I. Anspruchsvoraussetzungen Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / B. Voraussetzungen des Anspruchs

I. Inhalt des Anspruchs Rz. 5 Der Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, mittels derer dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit zugestimmt wird. Das Verlangen muss so konkret sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "Ja" annehmen kann.[7] Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Ab...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / F. Anspruchsdurchsetzungsverfahren

I. Allgemeines Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / D. Rechtsfolgen des Teilzeitverlangens

Rz. 82 Nur die bis zu diesem Punkt ordnungsgemäße Geltendmachung des Teilzeitverlangens führt nach § 8 TzBfG zu Rechtsfolgen. I. Bindungswirkung Rz. 83 Bei dem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit handelt es sich um ein Angebot i.S.d. BGB. Gem. § 145 BGB ist der Arbeitnehmer an sein Angebot (gleich Antrag) gebunden. Im Hinblick auf die vom Arbeitgeber zu treffenden Disposit...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / A. Allgemeines

I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019 Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilz...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / E. Entscheidungsverfahren

Rz. 102 Mit der formell wirksamen Geltendmachung des Verringerungsersuchens beginnt unmittelbar das Entscheidungs-/(Einigungs-)Verfahren nach § 8 Abs. 3, 4 TzBfG. Dieses vollzieht sich in den Stufen der Erörterung sowie der nachfolgenden arbeitgeberseitigen Reaktion auf das Teilzeitverlangen. I. Erörterung Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 67 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG. Rz. 68 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der Arbe...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 161 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 13 Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 1 ▪ Regelungsinhalt des § 9a TzBfG Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[1] Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich dagegen auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG.[2]...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Antwortpflicht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 3 TzBfG

Rz. 22 2022 hat der Gesetzgeber den Umgang der Arbeitsvertragsparteien miteinander im Hinblick auf Arbeitszeitveränderungen weiter bürokratisiert. § 7 Abs. 3 TzBfG n.F. sieht nunmehr vor, dass der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage (oder Dauer und Lage) seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, diesem Mitarb...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Anforderungen an den Verfügungsgrund

Rz. 242 Typischer Gegenstand der vorgeblichen Eilbedürftigkeit ist die Notwendigkeit der Kinderbetreuung. Auch diesbezüglich gibt es mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung. Rz. 243 Grundsätzlich soll die Notwendigkeit der Kinderbetreuung ein wesentlicher Grund sein, der auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Während in einigen Fällen offenbar der bloße ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. "Dringende" betriebliche Gründe?

Rz. 139 Das Gesetz verlangt für den Anspruchsausschluss lediglich das Vorliegen eines betrieblichen Grundes. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der gesetzlichen Vorgabe zu konkretisieren ist. Rz. 140 Bei der Auslegung des Begriffes ist zunächst von Belang, welcher grundsätzliche Maßstab anzulegen ist. Ursprünglich war im Referentenentwurf ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 255 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/ Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[809] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Dienst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 544 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.25: Arbeitszeit Standardklausel (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. (2) Klausel Überstunden[1249] (3) Klausel Dienstreisezeit außerhalb der Arbeitszeit[1250] (4) Der Arbeitnehmer verpf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Eintritt in das Verfahren

Rz. 101 Eine insgesamt formell wirksame Geltendmachung des Teilzeitverlangens führt dazu, dass der Arbeitgeber in die Verhandlungsphase nach § 8 Abs. 3 TzBfG einzutreten hat. Den Arbeitgeber trifft insoweit aber keine echte Verpflichtung. Er hat auch die Möglichkeit, sich nicht zum Verlangen des Arbeitnehmers zu äußern. In diesem Falle treten jedoch die Fiktionswirkungen des...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Einigung

Rz. 125 Kommt es im Rahmen der Erörterung zu einer Einigung, so ist unbedingt zu raten, diese Einigung zu dokumentieren. Grund hierfür ist, dass mit der Einigung gesetzlich bestimmt die Änderung des Arbeitsvertrages zu Stande kommt. Dessen Bedingungen hat der Arbeitgeber bereits aufgrund § 2 NachwG zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer danach nachzuweisen. Zudem beginnt im M...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Formalien der Ablehnung

Rz. 128 Die Ablehnung des Verringerungsverlangens des Arbeitnehmers erfolgt gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG in Textform. Gesetzlich verlangt wird eine "Mitteilung". Hieraus ist zu schließen, dass die Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist dem Arbeitnehmer zugehen muss. Rz. 129 Hinweis Da an den nicht rechtzeitigen Zugang der Eintritt der Fiktionswirkung geknüpft ist, kann nu...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Schadenersatzanspruch

Rz. 84 Nach Besetzung der Stelle besteht also allenfalls noch ein Schadenersatzanspruch als Sekundäranspruch, und zwar vor allem als Schadenersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung aus §§ 280, 283, 275 Abs. 1 u. 4 BGB, ggfs. auch als Schadenersatz aus einer Nebenpflichtverletzung. Nach allgemeinen Regeln ist dieser Ersatzanspruch vorrangig auf Naturalrestitution gerichtet, § ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Neueinstellung des anderen Bewerbers

Rz. 118 Die Neueinstellung des anderen Bewerbers unterliegt nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates. Rz. 119 Der Betriebsrat hat in diesem Fall die Möglichkeit, seine Zustimmung zu verweigern. Zur Begründung kann der Betriebsrat auf den Verstoß gegen § 9 TzBfG verweisen, § 99 Abs. 1 BetrVG. Ein weiterer Grund kann sich aus § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ergeben,...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Sonstiges

Rz. 43 Die Geltendmachung ist eine auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach ihrem Zugang nicht mehr widerrufen werden kann.[50] Sie muss somit gem. § 130 Abs. 1 BGB bis zum Fristablauf dem Arbeitgeber zugegangen sein (siehe Rdn 124).[51]mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 50 Seit der Gesetzesnovelle per 1.1.2019 sind alle weiteren Voraussetzungen des Anspruchs § 9 TzBfG als negative Tatbestandsmerkmale, rechtsdogmatisch also als Anspruchsausschluss ausgestaltet, den der Arbeitgeber im Wege der Einrede geltend machen muss. Im Einzelnen gestattet das Gesetz dem Arbeitgeber vier verschiedene Einwände, mit denen er den Anspruch des Arbeitnehm...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schweigen als Reaktion – Äußerungsobliegenheit des Arbeitgebers

Rz. 112 Eine Obliegenheit des Arbeitgebers besteht zudem im Hinblick darauf, sich überhaupt zu äußern. Gem. § 8 Abs. 5 TzBfG gibt es eine doppelte Fiktionswirkung für den Fall, dass der Arbeitgeber sich nicht äußert. Rz. 113 Letztmöglicher Zeitpunkt der Äußerung ist ein Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung. Hinsichtlich der Berechnung der Monatsfrist gilt das obe...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 2. Gleiche Eignung gegenüber einem anderen Bewerber

Rz. 63 Der Arbeitgeber muss den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht bevorzugen, wenn dieser nicht über die mindestens gleiche Eignung wie ein anderer Bewerber auf die Stelle aufweist, § 9 S. 1 Nr. 2 TzBfG, wenn der andere Bewerber also besser geeignet ist. Rz. 64 Welche Eignung maßgeblich ist, bestimmt sich entscheidend nach der Stellenausschreibung. Welche Eignung der A...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zustimmung

Rz. 123 Möchte der Arbeitgeber der Verringerung zustimmen, so hat er dies dem Arbeitnehmer gegenüber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen, § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG. Bis zum Ablauf dieser Annahmefrist ist der Arbeitnehmer an sein Angebot gebunden. Für die Mitteilung gilt Textform. Rz. 124 Gesetzlich verlangt wird eine "Mitteil...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Ablehnung des Teilzeitverlangens

Rz. 127 Möchte der Arbeitgeber die Verringerung ablehnen, so hat er dies dem Arbeitnehmer gegenüber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen, § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG. Die Ablehnung des Arbeitgebers, dem Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers zuzustimmen, ist eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete Willenserklärung....mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Unterlassungsanspruch

Rz. 86 Zuvor steht dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zur Sicherung seines Anspruchs aus § 9 TzBfG ein Unterlassungsanspruch zu mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz (vorläufig) nicht anderweitig besetzen darf.[76] Der Anspruch folgt aus § 1004 BGB. Es handelt sich um einen Unterfall der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage.[77] Rz. 87 Materiell...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 112 Hat der Arbeitgeber die Stelle noch nicht anderweitig besetzt, kann er die (klageweise) Geltendmachung des Anspruchs nach § 9 TzBfG zum Anlass nehmen, eine Besetzungsentscheidung unter Beachtung des Bevorzugungsanspruchs zu treffen. Vermag er den Vorrang nicht zu erkennen, kann er zumindest die anderweitige Besetzung der Stelle bis zur rechtskräftigen Klärung der Fra...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 4. Notwendiger Inhalt der Ablehnung

Rz. 134 Der notwendige Inhalt der Ablehnung bestimmt sich nach § 8 Abs. 5 S. 2 und 3 TzBfG. Er muss sich zunächst auf die Ablehnung der Verringerung erstrecken. Darüber hinaus muss jedoch – so vom Arbeitnehmer geltend gemacht – die gewünschte Arbeitszeitverteilung abgelehnt werden. Eine Begründung muss die Ablehnung nicht enthalten. Ergibt die Auslegung des Verlangens, dass ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 216 Hat der Arbeitgeber seine Ablehnung begründet, so ist er nicht mit anderen Gründen als den genannten präkludiert. Hat der Arbeitgeber allerdings entgegen § 8 TzBfG mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nicht verhandelt, so kann er dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können.[247] Der Verstoß des Arb...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Nach anderweitiger Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 105 Nach Abschluss eines anderweitigen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Änderungsvertrages erloschen, da der maßgebliche Arbeitsplatz nicht mehr frei ist (vgl. oben Rdn 82 f.). Der Arbeitnehmer hat somit nur noch Anspruch auf Schadenersatz, und zwar zeitlich unbegrenzt.[83] Rz. 106 Dabei ist materiell wie prozes...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 9 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 10 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[18] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustelle...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / d) Weitere betriebliche Gründe

Rz. 175 § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG zählt die vorgenannten betrieblichen Gründe lediglich in Gestalt von Regelbeispielen auf. Dies schließt nicht aus, dass weitere Gründe als anspruchsausschließend in Betracht kommen. Die Aufzählung des Gesetzgebers ist nicht abschließend. Rz. 176 In der Literatur werden exemplarisch der Mangel an Ersatzarbeitnehmern [204] und die im Hinblick auf di...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien

Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO .[1210] Denn damit würden die zwing...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 239 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[759] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Rege...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 327 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[831] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[832] Beispielemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen der Regelungsbefugnis

Rz. 518 Die Regelungsmöglichkeiten der Parteien über die Dauer der Arbeitszeit sind durch einige Vorgaben beschränkt. Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags sind dessen Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit maßgeblich. Ob der Arbeitsvertrag davon nach oben abweichen darf, ist ungeklärt. Dafür kommt es auf die Interpretation des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG an.[1222...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Zeitfaktor

Rz. 462 Der Zeitfaktor bestimmt sich nach der für den Arbeitnehmer maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit; diese richtet sich allein nach den individuellen und nicht nach den betrieblichen Verhältnissen.[1103] Maßgebend ist die tatsächliche Arbeitszeit, also das "gelebte Rechtsverhältnis" als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens, und nicht der Vertragstext.[1104] Überstunden...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr