Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 85 Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens des Patienten _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _____ (Vorname, Nachname, Adresse) gegen den Arzt _____ (Vorname, N...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / III. Checkliste: Sachverhaltsermittlung/Beiziehung der Krankenunterlagen

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Personalstruktur

Rz. 27 Der Krankenhausträger ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die von ihm aufgestellten Organisationsstrukturen[117] durch entsprechende Instruktionen und Überwachung des von ihm eingesetzten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals tatsächlich umgesetzt werden.[118] Setzt ein Krankenhausträger z.B. übermüdete Ärzte bei der Behandlung ein, d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 65 Der Patient hat gem. §§ 630g, 830 BGB ein Recht auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen. Daneben gilt die allgemeine Vorschrift des § 810 BGB.[210] Der Patient hat das Recht, sich ggf. auf seine Kosten Fotokopien fertigen zu lassen.[211] Das gilt auch für die Herausgabe von Röntgen-, CT-, NMR-Befunden, ggf. in digitalisierter Form. Ein besonderes schutz...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Auswahl des Sachverständigen

Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen. Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[317] Wird das Gutachten von einem anderen als dem im ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Organhaftung, §§ 89, 31 BGB

Rz. 10 Im Krankenhausrecht kommt neben den Vorschriften der §§ 823 ff. BGB auch eine deliktische Haftung nach §§ 89, 31 BGB in Betracht. Demnach haften Körperschaften, also auch Krankenhäuser, für Schäden, die von ihren Organen, d.h. von ihrem Vorstand oder anderen verfassungsmäßig berufenen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtung, begangen worden sind. Na...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 200 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 86 Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 84) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes“ (Rdn 85 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:)" 1. Kündigung – alternati...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Rz. 28 Vorab ist ein oft anzutreffendes Missverständnis im Zusammenhang mit der Pflicht zur Benennung eine Datenschutzbeauftragen aufzuklären. Diese Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht unabhängig von den Pflichten eines jeden Verantwortlichen zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / k) Schmerzensgeld

Rz. 134 Auch im Bereich des Schmerzensgeldes haben eventuelle Grunderkrankungen Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes, da nicht sämtliche erlittenen Schmerzen auf ein Fehlverhalten des Arztes zurückzuführen sind, sondern ggf. auf bereits bestehende Erkrankungen. Insofern müssten in diesen Fällen von Passivseite, also von Beklagtenseite, an dieser Stelle entsprechend...mehr

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (12) Gemeinschaftspraxis

Rz. 100 Bei der Gemeinschaftspraxis werden alle Ärzte bzw. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Partnerschaftsgesellschaft Vertragspartner des Patienten.[261]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (18) Vertreter

Rz. 106 Vertreter wie z.B. Urlaubsvertreter eines Praxisinhabers handeln in der Regel für den Praxisinhaber und schließen keinen eigenen Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Insofern ist der Vertreter Erfüllungsgehilfe des Praxisinhabers.[265] Niedergelassene Ärzte haften für den Vertreter im Notfalldienst, weil dieser als Verrichtungsgehilfe anzusehen ist.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Freiberufler

Rz. 7 Kein Gewerbe betreiben die Angehörigen der freien Berufe, für die charakteristisch die höchstpersönliche Leistungserbringung ist, z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Künstler.[36] Daran hat auch der neue Kaufmannsbegriff nichts geändert; die diskutierte Ausdehnung auf alle Unternehmen und Berufsgruppen ist unterblieben.[37] Die Gründe für die Ausklammerung der Frei...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Verjährung

Rz. 69 Gem. §§ 195, 199 BGB gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Es kommt einheitlich bei allen Ansprüchen darauf an, dass der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können. Die dreijährige Verjährungsfrist wird nicht tagesgenau berechnet, so...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Problemfall HWS-Verletzung

Rz. 329 Bei der Geltendmachung unfallbedingter Verletzungen der Halswirbelsäule ist zu beachten, dass es auf eine genaue Betrachtung des Einzelfalls ankommt und der BGH[400] der Auffassung eine Absage erteilt hat, wonach bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von bis zu 10 km/h eine Verursachung durch einen Unfall ausscheidet. Die in der Wissenschaft entwickelte Harmlosigkeitsg...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Vollbeweis (§ 286 ZPO) bei Behandlungsfehler

Rz. 138 Der Patient trägt als Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess die Beweislast für den Behandlungsfehler, für den Schaden, für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden sowie für das Verschulden des Arztes bei gleichzeitig maßvollen Anforderungen an seine Darlegungslast. Er muss den Sachverhalt, aus dem sich ein Behandlungsverschulden ergeben soll, ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (4) Dokumentation als Organisationsaufgabe

Rz. 35 Dokumentation ist bekanntlich vertragliche Nebenpflicht.[138] Art und Umfang der Dokumentation liegen grundsätzlich im Kompetenzbereich der Leitenden Abteilungsärzte, der Krankenhausträger ist jedoch verpflichtet, ggf. durch Dienstanweisungen auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Dokumentationspflicht hinzuweisen und die Ärzte zur Erfüllung ihrer ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (1) Organisationspflichten des Krankenhausträgers allgemein

Rz. 25 Krankenhäuser sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht Dienstleistungsbetriebe im Bereich von Diagnostik, Therapie, Pflege, Betreuung, Unterbringung und Versorgung von Patienten. Die lege artis durchgeführte Versorgung des Patienten im Krankenhaus wird durch ein Zusammenwirken von ärztlichem, pflegerischem und medizinisch-technischem Personal gewährleistet. Der reibung...mehr

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§ 37 Sozialrecht / IV. Hinweis zu Fall b)

Rz. 6 Auch im Rahmen einer Anhörung nach § 24 SGB X sollte Einsicht in die Verwaltungsakten genommen werden. Von der "Heilungsbewährung" spricht man bei schweren Erkrankungen (vor allem Krebs), die trotz erfolgreicher Operation zu Rezidiven neigen. Allein die Tatsache, dass nach einer bestimmten Zeitspanne kein Rezidiv aufgetreten ist, berechtigt nach § 48 SGB X zu einer Her...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Entscheidungskonflikt

Rz. 49 Dem Einwand des Arztes, es liege eine hypothetische Einwilligung vor, kann der Patient nur dadurch begegnen, dass er behauptet und dem Gericht plausibel macht, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden hätte.[176] Eine derartige "Plausibilitätserklärung" wird regelmäßig nur durch persönliche Anhörung des Patienten zu be...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Muster: Herausgabeklage

Rz. 114 Muster 5.5: Herausgabeklage Muster 5.5: Herausgabeklage An das Landgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen Herrn/Frau Dr. _____ (Vorname, Nachname, Adresse des Arztes) – Beklagte – wegen: Herausgabe von Fotokopien der kompletten Ambulanzaufzeichnungen betreffend die hausärztliche Behandlung in der Zeit vom _____ ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Befristung außerhalb des TzBfG

Rz. 135 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das TzBfG nicht geändert werden. Die allgemeinen Vorschriften des TzBfG finden auf die spezialgesetzlich geregelten befristeten Arbeitsverhältnisse Anwendung, wenn die Spezialgesetze nichts Abweichendes regeln (§ 23 TzBfG). Hinsichtlich der Befristung v...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Klageerwiderungsschrift

Rz. 137 Muster 5.8: Klageerwiderungsschrift Muster 5.8: Klageerwiderungsschrift In dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ (Bezeichnung des Arztes, Vorname, Nachname, Adresse) Prozessbevollmächtigter: _____ Az.: 3 O 205/05 werden wir beantragen, die Klage abzuweisen. Begründung: I. Einleitung II. Prozessuales 1. Anträge 2. Einzelr...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 326 Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Muster 15.48: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unter...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 294 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[483] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[484] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (2) Vertikale Arbeitsteilung

Rz. 30 Die vertikale Arbeitsteilung in einem arbeitsteiligen Praxis- und Klinikbetrieb ist unabdingbar und stellt hohe Anforderungen an die Kontrolle des nachgeordneten ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals. In Betracht kommt die Delegation von Behandlungsmaßnahmen und pflegerischen Maßnahmen auf Assistenzärzte, Hebammen und Krankenpfleger. Bei Übertragung von Behandlung...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Beweis der Beherrschbarkeit eines Risikos und Beweis der Zuordnung des Schadens zu diesem Risiko; Fehler- und Verschuldensvermutung

Rz. 142 Steht fest, dass der Schaden aus dem voll beherrschbaren Risikobereich eines Arztes/Krankenhausträgers stammt, gilt eine "Fehler- und Verschuldensvermutung".[289]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ii) Beweislastumkehr bei nicht hinreichend qualifiziertem Personal

Rz. 146 Bei Einsatz unqualifizierten Personals kommen ebenfalls Beweiserleichterungen in Betracht. Die ärztliche Leistung muss grundsätzlich dem Facharztstandard entsprechen. Liegt eine Anfängeroperation zur Beurteilung vor, die zu einem Gesundheitsschaden des Patienten führte, so besteht die Vermutung, dass die unzureichende Qualifikation des Arztes hierfür ursächlich gewor...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Berufungsschrift

Rz. 173 Zum Aufbau einer Berufungsschrift siehe auch das Kapitel "Zivilprozessrecht" in diesem Buch. Muster 5.10: Berufungsschrift Muster 5.10: Berufungsschrift An das Oberlandesgericht _____ In dem Rechtsstreit des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen _____ (Vorname, Nachname, Adresse des Arztes) – Beklagter und Beruf...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Organisationspflichtverletzungen

Rz. 24 Organisationspflichtverletzungen[115] im Haftpflichtprozess nehmen immer mehr an Bedeutung zu: Die Haftung des Krankenhauses/Krankenhausträgers tritt in den Vordergrund. Der Krankenhausträger haftet entweder für Versäumnisse des behandelnden Arztes oder aber für eigene Versäumnisse. Im letzteren Fall spricht man von einer Haftung für Organisationsverschulden. Eine Ver...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Muster: Anforderung der Krankenblattdokumentation

Rz. 79 Muster 5.2: Anforderung der Krankenblattdokumentation Muster 5.2: Anforderung der Krankenblattdokumentation Anforderung der Krankenblattdokumentation Herausgabe der Krankenunterlagen betreffend die Behandlung _____ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr(e) im Betreff näher bezeichnete(r) Patient(in) hat uns in einer Arzthaftpflichtangelegenheit mit der Vertretung seiner/ihrer...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 7 A, 58 Jahre alt, Radio- und Fernsehtechniker-Meister, hat seinen Betrieb aus gesundheitlichen Gründen im November 2019 aufgegeben und am 3.4.2020 Rente wegen Erwerbsminderung[9] beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung hat Befundberichte der behandelnden Ärzte und ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch ein Wirbelsäule...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Bedeutung/Unterschied zur GbR

Rz. 19 Das Gesetz hatte in der Praxis zunächst keine größere Relevanz, weil die praktischen Auswirkungen des Gesetzes selbst relativ gering und im Wesentlichen lediglich in zwei Aspekten gegenüber der bisher üblichen Sozietät (bei den Beratungsberufen) oder Gemeinschaftspraxis (bei Ärzten), jeweils in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begründet waren:mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Bei Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften können sich zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz ergeben. Diese stehen neben den kartellbehördlichen Maßnahmen, die vom Anspruchsteller initiiert werden können. Rz. 117 Besondere Regelungen bestehen bei zivilen Kartellklagen für die gerichtliche Zuständigkeit, die Beweislast und die H...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 85 Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. § 2 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. § 3 Kündigung Vor Beginn des Arbeitsverh...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 Die vom BAMF in jedem Asylverfahren (§ 24 Abs. 2 AsylG) ggf. nachrangig oder kraft eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 3 AufenthG zu prüfenden Abschiebungsverbote werden als nationale Abschiebungsverbote bezeichnet, da sie – im Gegensatz zur Flüchtlingsanerkennung und zum subsidiären Schutz – keinen unmittelbaren Ursprung im Unionsrec...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Exkurs: Freigabe des schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

Rz. 76 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Vermögensgegenstände und sogar ggf. den gesamten schuldnerischen Geschäftsbetrieb an den Schuldner freigeben. Die Freigabe von Vermögensgegenständen ist in der InsO nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit der Freigabeerklärung ist lediglich in § 32 Abs. 3 InsO erwähnt. Gibt der Insolvenzverwalter einen Massegegenstand frei, u...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Ärzte und Zahnärzte

Rz. 6 Die berufsrechtlichen Vorschriften der Ärzte sind in den Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Die jeweiligen Berufsordnungen enthalten neben den Aufgaben sowie ärztlichen Berufs- und Dokumentationspflichten auch Ausführungen über die Möglichkeiten der Berufsausübung. Ärzte dürfen ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesell...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rentenmodell

Rz. 16 Beim Rentenmodell überträgt der Praxis- bzw. Kanzleialleininhaber oder Praxis- bzw. Kanzleimitinhaber seine Praxis/Kanzlei bzw. den Anteil seiner Praxis/Kanzlei an seinen Nachfolger gegen Gewährung einer lebenslangen Rentenzahlung gemäß § 759 BGB. Empfehlenswert ist diese Rentenzahlung immer dann, wenn der Arzt oder Anwalt über einen längeren Zeitraum hin monatliche Z...mehr