Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7 Sonderzuständigkeit bei Hilfe in stationären Einrichtungen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 29 Nach altem Recht galt auch für stationäre Leistungen in Einrichtungen die Zuständigkeit des tatsächlichen Aufenthaltes (vgl. Rz. 3, dort auch gesetzgeberische Motivation). Der damit einhergehenden ungleichen Lastenverteilung zwischen den Sozialhilfeträgern wurde mit Kostenerstattungsregelungen begegnet. Diese führten zu erheblichem Verwaltungsaufwand, sodass § 97 mit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8 Vorläufige Leistung bei ungeklärten Fällen und Eilfällen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 48 Wegen der allgemeinen sozialhilferechtlichen Zielsetzung, wonach akuten Notlagen begegnet werden muss, ist es erforderlich, auch für Eilfälle und ungeklärte Sachverhalte eine für alle Beteiligten unmittelbare, wenn auch vorläufige Zuständigkeit zu begründen. Das bezweckt Abs. 3 Satz 3 mit der Zuweisung der Zuständigkeit in diesen Fällen an den örtlichen Träger des tat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 2.2 Risikogruppen (Abs. 2)

Rz. 23a Die Versicherten werden Risikogruppen zugeteilt (Satz 1). Kriterien sind dabei die Risikomerkmale Alter, Geschlecht, Morbidität, regionale Merkmale und Krankengeldanspruch. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit wird nicht als Risikomerkmal berücksichtigt. Zwei weitere Risikogruppen werden nach der RSAV berücksichtigt: Versicherte mit dauerhaftem Wohnort im Ausland und V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Mittelbare Leistungen aus öffentlichen Kassen, Abs. 7

Rz. 113 Durch § 50d Abs. 7 EStG sollen Probleme bei der Auslegung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG vermieden werden. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den beschr. stpfl. Einkünften Zahlungen aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis. Nach der "Kassenstaatsklausel" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA steht dem Kassenstaat das...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Der Umstand, dass der Kläger nacheinander von zwei Rechtsanwälten als Prozessbevollmächtigte vertreten worden ist, hat Mehrkosten ausgelöst. Für die Vertretung durch nur einen einzigen Rechtsanwalt, dessen Gebühren und Auslagen gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes erstattungsfähig sind, wären nämlich nur entstanden:mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / IV. Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Stirbt der behinderte Hilfeempfänger, kann der Sozialleistungsträger nach § 102 SGB XII von dessen Erben Kostenersatz für die erbrachten Leistungen verlangen. Die Erbenhaftung umfasst grds. alle Sozialleistungen mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 102 Abs. 5 SGB XII i.V.m. §§ 41 ff. SGB XII. Nicht mehr Bestandteil des SGB XII und damit auch n...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Die Gestaltungspraxis hat als alternative Lösung zum Vor- und Nacherbenmodell die sog. Vermächtnislösung entwickelt.[1] Danach wird der behinderte Angehörige nicht als Mit-/Vorerbe, sondern neben einem oder mehreren anderen Mit-/Erben als Vermächtnisnehmer mit einem Erwerb von Todes wegen, der mindestens in Höhe seiner Pflichtteilsquote liegt, eingesetzt. Das Vermächtnis ist...mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Sach- und Rechtslage Die Entscheidung des BGH klärt eine in letzter Zeit immer häufiger auftretende Frage aus dem Bereich der Kostenerstattung. Vielfach beauftragen größere Unternehmen mit ihrer Prozessvertretung Spezialanwälte, die für sie bundesweit in jedem Gerichtsverfahren tätig sind. Dabei müssen diese Rechtsanwälte, wie der Fall des BGH zeigt, ihre Kanzlei nicht no...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergütung und Auslagenersatz

Rn. 115 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Vergütung und Auslagenersatz des Sonderprüfers bestimmen sich gemäß § 258 Abs. 5 AktG nach der Sondervorschrift des § 142 Abs. 6 AktG. Diese Vorschrift entspricht § 318 Abs. 5 (Vergütung und Auslagenersatz bei gerichtlicher Bestellung des AP). Danach setzt das Gericht die dem Sonderprüfer zustehende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

Leitsatz 1. Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. 2. Gewährt der Unternehmer einem Endverbraucher anlässlich einer ersten Lieferung für eine an ihn erbrachte Leistung eine Aufwandsentschädigung, die der Endverbraucher zum verbilligten Bez...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

Leitsatz Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Art. 2 Ab...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / VI. De lege ferenda: Verordnung zu Inkassokosten?

Rz. 373 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in § 4 Abs. 5 S. 2 RDGEG a.F. ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Gleichbehandlung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 110 Lässt der Titel des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vermuten, dass das Gesetz vor allem Inkassodienstleister betrifft, gelten die Regelungen tatsächlich für alle Inkassodienstleistungen. Solche Leistungen als Untergruppe der Rechtsdienstleistungen erbringen aber eben nicht nur Inkassodienstleister, sondern auch Rechtsanwälte. Der Ges...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / F. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch in der Zwangsvollstreckung

Rz. 399 Inkassodienstleistern war bis zum 30.6.2008 eine Vertretung des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung nicht gestattet, soweit es sich um gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen handelte. Damit waren Inkassodienstleister auf die Beauftragung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Mobiliarzwangsvollstreckung in Form der Sachpfändung[771] sowie des Offenbarungsverfah...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Keine Vergleichbarkeit mit "Kündigungsfällen"

Rz. 145 Das hier beispielhaft in seiner Entscheidung herangezogene Amtsgericht[353] sieht sich Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn es behauptet, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Forderungseinziehung der Beauftragung einer anwaltlichen Kündigung gleichstehe und damit im ersten wie im zweiten Fall die entstandenen Rechtsverfolgungskosten nic...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 249 Soweit die beschriebenen Anspruchsgrundlagen einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach ergeben, der entstandene Schaden in Form der Inkassokosten der Höhe nach feststeht und die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zweckmäßig und erforderlich war, muss geprüft werden, ob die entstandenen Kosten als Schaden in voller Höhe vom Schuldner zu ersetzen sind oder ob s...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten

Rz. 86 Diffiziler gestaltet sich die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Pauschale und tatsächlich angefallenen Kosten verhält. Nach Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie soll die Pauschale als Entschädigung für die Beitreibungskosten des Gläubigers dienen. Zusätzlich zum Pauschalbetrag können auch Beitreibungskosten geltend gemacht werden, die diesen Betrag überschreiten. ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten beim Factoring

Rz. 461 Beim Factoring überträgt ein Unternehmen seine zukünftigen Forderungen an einen Dritten, eine Finanzierungsgesellschaft oder eben auch an ein dieses Geschäft (auch) betreibendes Inkassounternehmen.[854] Dem Geschäft liegt regelmäßig eine Globalzession zugrunde. Rz. 462 Nach dem Entstehen der Forderung bei dem ursprünglichen Gläubiger zahlt das erwerbende Unternehmen (...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Problembeschreibung

Rz. 138 In der Rechtsprechung der Amtsgerichte wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Großgläubigern die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsdienstleisters zu versagen ist, weil sie aufgrund ihrer personellen und sachlichen Ausstattung auch in der Lage seien, jedenfalls die vorgerichtliche Forderungsbeitreibung selbst zu gestalten. Diesen Ansatz verfolgt auch die V...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG)

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 Satz 1 EStG nicht erfüllt, so sind die als ,Aufwandsentschädigungen’ gekennzeichneten Leistungen nur steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen (> Rz 23 ff) für öffentliche Dienste (> Rz 30 ff) gezahlt werden (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG). Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass Behörden Dienstaufwand nu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr 12 Satz 1 EStG)

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen (AE) unter folgenden, zT streng formalen Voraussetzungen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Aufwandsentschädigungen privater Arbeitgeber

Rz. 60 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AE, die privatrechtlich organisierte ArbG gewähren, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185). Das gilt auch für Kassen einer KapGes wie der AG oder GmbH, selbst wenn sie sich wirtschaftlich in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden (> Behörden als Arbeitgeber, > Staatsnahe Einrich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG)

I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwandsentschädigungen

A. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 12 EStG) I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausweis im Haushaltsplan

Rz. 16 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Haushaltsplan des Bundes wird durch Gesetz festgestellt (Art 110 Abs 2 Satz 1 GG). Entsprechendes gilt für die Haushalte der Länder. Die unter der Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" in diesem Haushaltsgesetz ausgewiesenen Beträge unterliegen damit unmittelbar parlamentarischer Kontrolle. Da insoweit der Gesetzgeber selbst die AE dem Gru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Öffentliche Kasse

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die AE muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt werden; steuerfrei ist sie aber nur, wenn der Empfänger außerdem öffentliche Dienste leistet (> Rz 30). Öffentliche Kassen sind die Kassen der inländischen (> Rz 25) juristischen Personen (> Juristische Person) des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, AStA

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) ist als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst (> Juristische Person). Die Vorsitzenden und Referenten behandelt BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 steuerlich als > Arbeitnehmer der Studentenschaft. Das ist uE nicht überzeugend; zu einer Stellungnahme > Studentenausschuss. Rz. 2 Stand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwand

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwand bezeichnet im EStG den Vermögensabfluss, ohne den Grund dieses Abflusses in einer Erwerbshandlung einerseits und in der privaten > Lebensführung andererseits anzudeuten. § 12 Nr 1 EStG behandelt "Aufwendungen für die Lebensführung" und §§ 4 und 9 EStG behandeln "Aufwendungen", die der Erzielung von > Einkommen dienen (BVerfG 99, 280 vom 11....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulbus

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen der Eltern für den Schulbus sind mit dem > Kindergeld abgegolten. Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Aufwandsentschädigungen der Schulbusbegleiter sind entweder im Rahmen von § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) oder nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR (> Aufwandsentschädigungen) steuerfr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Schätzungsrichtlinien

Rz. 45 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Vereinfachung und Gleichbehandlung enthalten die LStR Pauschalbeträge, bis zu denen die FinVerw AE idR ohne Weiteres steuerfrei belässt; zu Ausnahmen > Rz 43, 44. Hierbei wird wie folgt verfahren (> R 3.12 Abs 3 LStR): Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Öffentliche Dienste

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Empfänger von AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen öffentliche Dienste für einen inländischen Träger öffentlicher Gewalt leisten (> R 3.12 Abs 1 Satz 1 LStR; BFH 137, 331 = BStBl 1983 II, 219). Dabei kann es sich auch um eine Nebentätigkeit handeln (zB > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie Schöffen und Sachverständige bei der > Justizver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachprüfung durch das Finanzamt

Rz. 40 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wo die sachliche Berechtigung einer AE dem Grunde und der Höhe nach nicht dadurch sichergestellt ist, dass sie im Haushalt des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind (> Rz 16), greift das Prüfungsrecht der FÄ ein; zur Verfassungsmäßigkeit > Rz 3. Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das zuständige FA ist zur Prüfung berechtigt und iRd §§ 85, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bundes- oder Landeskasse

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bundeskassen sind solche Kassen, über die die im Haushaltsplan des Bundes veranschlagten und eingestellten Einnahmen und Ausgaben des Bundes (Art 110 GG; § 11 BHO) getätigt werden und die über die Bundeshauptkasse abgeschlossen werden sowie auf diesem Wege in die alljährliche Rechnungslegung des Bundes eingehen (Art 114 Abs 1 GG; §§ 80ff BHO...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärztekammer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, > Ärzte Rz 21, > Ehrenamt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schifffahrtsverwaltung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Bundesmarine, > Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, > Wegegelder.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Asylbewerber

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten (vgl das seit 2005 geltende ZuwanderungsG). Für Asylbewerber, deren engere Familie im ausländischen Hausstand zurückbleibt, ist der Abzug von Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort im Rahmen von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG nicht ausgeschlossen (> R 9.11 Abs...mehr