Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung.

Rn 16 Die Aufforderung zur Vornahme einer Art der Nacherfüllung ist als Voraussetzung für die Rechte gem Nr 2 u 3 eine Obliegenheit des Käufers (BGHZ 189, 196 Rz 13; BGH NJW 17, 2758 Rz 28; Naumbg MDR 17, 1357 [OLG Naumburg 19.05.2017 - 7 U 3/17]). Sie muss sich auf einen konkret angegebenen Mangel beziehen (BGH NJW 17, 153 [BGH 26.10.2016 - VIII ZR 240/15] Rz 25; 16, 2493 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Kapitalmarkt.

Rn 22 Auch bei falschen Auskünften von Banken über die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Kunden kann eine Haftung aus § 826 in Betracht kommen (zB RG JW 1911, 584, 585; BGH NJW 70, 1737 [BGH 06.07.1970 - II ZR 85/68]; 84, 921, 922 [BGH 06.12.1983 - VI ZR 60/82]), ebenso bei Festsetzung überhöhter Verkehrswerte durch die finanzierende Bank (Celle OLGR 07, 216, 217f). Weiterhi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1164 BGB – Übergang der Hypothek auf den Schuldner.

Gesetzestext (1) 1Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann. 2Ist dem Schuldner nur teilweise Ersatz zu leisten, so kann der Eigentümer die Hypothek, soweit sie auf ihn übergegangen ist, nicht zum Nachteil der Hypothek des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsobliegenheit.

Rn 11 Voraussetzungen des § 1574 III dass zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit eine Aus- oder Fortbildung erforderlich ist ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist und mit der erstrebten Ausbildung eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt besteht (BGH FamRZ 86, 553). Die Obliegenheit zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach III ergibt sich aus der Erwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a BGB Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (E...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Börsennotierte Anteile

Rz. 75 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt aber für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften. Diese sind nach einhelliger Meinung[210] im Rahmen der Nachlassbewertung (also auch für Zwecke des Pflichtteilsrechts) mit ihrem Kurswert am Stichtag (Todestag des Erblassers) anzusetzen. Maßgeblich ist jeweils der mittlere Tageskurs der Aktien an dem Börsenplatz, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlagen (Abs 1).

Rn 10 § 491 ist halbzwingend (§ 512 1). Für den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, ein entgeltlicher Gelddarlehensvertrag iSv § 488 I in Gestalt etwa eines Fest-, Raten-, Annuitäten-, Fremdwährungs-, Forward-, Dispositions-, Überziehungskredits o Vereinbarungsdarlehens, enthält II 1 eine Legaldefinition; ausgenommen, Beweislast beim Darlehensgeber (LG Stuttg VuR 99, 157)...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Allgemeines

Rz. 122 Soweit der gemeine Wert durch Schätzung zu ermitteln ist, kommen hierfür verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. unterscheidet insoweit verschiedene Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[435] Dies entspricht auch der (schon seit langem in der Literatur favorisierten)[436] Vorgehensweise nach der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Durchsetzbarkeit des Anspruchs.

Rn 7 Der Anspruch muss voll wirksam und durchsetzbar sein. Hat der Schuldner eine dauernde (zerstörende) oder aufschiebende (hemmende) Einrede (etwa §§ 214, 379, 438 IV 2, 771, 821, 853, 2014f), dann tritt Verzug grds nicht ein (BGHZ 104, 6, 11; Jauernig/Stadler § 286 Rz 13). Der Schuldner muss sich jedoch spätestens im Prozess auf die Einrede berufen; andernfalls bleibt sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schutzpflichten.

Rn 81 Die Parteien eines Schuldverhältnisses haben sich so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (BVerfG NJW 83, 32 [BVerfG 29.09.1982 - 1 BvR 1353/81]; BGH NJW-RR 04, 481, 483 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 479/02]). Bei diesen Schutzpflichten handelt es sich um Pflichten iSv § 241 II (s § 241 Rn 14 f). Sie dienen vorn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Rn 7 Die Voraussetzung der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort bedeutet: (1) § 447 gilt nicht für die Bringschuld, da bei ihr abw von § 269 I der Sitz des Käufers der Erfüllungsort ist. Die Übernahme der Kosten der Versendung durch den Verkäufer beim Versandhandel steht gem § 269 III der Anwendbarkeit von § 447 nicht entgegen (BGH NJW 03, 3341, 3342 [BGH ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Umfang des pflichtteilsrechtlichen Mandats und Mandatsvergütung

Rz. 4 Neben der genauen Erforschung des Sachverhalts ist für die Bearbeitung des pflichtteilsrechtlichen Mandats auch der dem Rechtsanwalt konkret erteilte Auftrag von Bedeutung, denn die Anwaltspflichten bestehen nur im Rahmen des erteilten Mandats. In der Regel wird der Rechtsanwalt in Pflichtteilssachen mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Geltendmachung oder...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgemäß erbrachte Leistung/Leistungsverweigerungsrecht (Abs 1 S 1–4).

Rn 7 Gem § 632a I 1 steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung für die nach dem Vertag geschuldeten und erbrachte Leistungen zu. Das sind grds alle Leistungen, die der Unternehmer zum vertraglich vereinbarten Preis schuldet einschließlich etwaiger Mehr- bzw Zusatzleistungen, für die er eine gesonderte Vergütung beanspruchen kann (Grüneberg/Retzlaff § 632a Rz 5 f...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[218] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Das Bestimmen zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen als Tathandlung erfasst heute alle Geschlechter sowie Kinder und ist nicht mehr auf außereheliche Handlungen beschränkt (zu Unterschieden zum Strafrecht BeckOGK/Spindler § 825 Rz 2). Gewaltanwendung ist nicht erforderlich; eine Einwirkung auf die Willensentschließung reicht aus (BeckOGK/Spindler § 825 Rz 3; Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 79 BGB – Einsicht in das Vereinsregister.

Gesetzestext (1) 1Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. 2Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. 3Wird das Vereinsregister maschinell geführt, tritt an die Stelle der Abschrift ein Ausdruck, an die der beglaubigten Abschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Bilanzmäßige Zurechnung bei Teilamortisationsverträgen (Mobilien)

Rn. 1014 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Finanzierungsleasingverträge sind nach den Verwaltungsvorgaben an die 90 %-Grenze gebunden, dh, vor Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes muss eine volle Amortisation der dem Leasinggeber entstandenen Kosten erfolgen. Aus diesem Grund haben die Vollamortisationsverträge im Laufe der Zeit erheblich an prakti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1190 BGB – Höchstbetragshypothek.

Gesetzestext (1) 1Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. 2Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden. (2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet. (3) Die Hypothek gilt als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Das Prinzip der Schadenseinheit.

Rn 9 Ein Schaden ist entstanden, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Schädigung im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH 10.7.14 – IX ZR 197/12 Rz 8). Es muss nicht feststehen, dass die Vermögenseinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Körper- und Gesundheitsschäden.

Rn 20 Bei Körper- oder Gesundheitsschäden muss der Geschädigte sich sachgerecht um Heilung bemühen. Doch braucht er sich nicht mit einer Nachbehandlung gerade durch den ersatzpflichtigen Arzt zu begnügen (Köln VersR 87, 620). Ggf muss der Geschädigte sich einer Rehabilitation unterziehen (BGH VersR 70, 272). Dazu muss der Schädiger die nötigen Mittel vorschießen (BGH VersR 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nachlassverwaltung.

Rn 7 Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft (sonstige Pflegschaft §§ 1882 ff) zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger. Auf die Nachlassverwaltung finden daher, soweit der besondere Zweck der Nachlassverwaltung dem nicht entgegensteht (RGZ 135, 305), die Vorschriften der Pflegschaft Anwendung und somit auch die Vorschriften der Betreuung, § 1888; insb a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sicherungspflichtiger.

Rn 114 Auf Seiten des Sicherungspflichtigen sind zunächst die faktischen und rechtlichen Möglichkeiten von Sicherungsmaßnahmen sowie ihre Zumutbarkeit zu berücksichtigen (zB BGH VersR 75, 812 mwN; BGHZ 108, 273, 274; NJW 00, 1946 f; 07, 762 Rz 11; 10, 1967 Rz 6; VersR 14, 78 Rz 14; 642 Rz 9 mwN). Die Rspr bezieht bei der Frage der Zumutbarkeit zunehmend wirtschaftliche Gesic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverschleppung und andere Handlungen im Vorfeld der Insolvenz.

Rn 39 Die Insolvenzverschleppung durch vertretungsberechtigte Organe von Gesellschaften oder Vereinen ist spezialgesetzlich geregelt, zB in §§ 42 II BGB, 15a InsO, ggf iVm § 823 II (§ 823 Rn 241). Daneben spielt § 826 praktisch kaum eine Rolle (s nur BGHZ 75, 96, 114; 96, 231, 235 ff; Rostock NJOZ 06, 2767, 2777 f; Gehrlein WM 21, 1, 6; Ausn: BGHZ 108, 134, 141 ff, krit dazu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zahlungsaufschub (Abs 1).

Rn 4 Ein Zahlungsaufschub liegt vor bei entgeltlicher Stundung der Gegenleistung des Verbrauchers im Rahmen eines Austauschvertrages, auch bei einem bloßen Stillhalteabkommen (Soergel/Seifert Rz 16; Meincke/Hingst WM 11, 633, 636), etwa eines Kauf- o Werklieferungsvertrags, aber auch eines Unterrichts- o Pauschalreisevertrages (Köln DB 95, 2466) o bei entgeltlicher Vorleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruchskonkurrenz mit Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683.

Rn 16 Neben den nach § 774 I übergehenden Anspruch tritt häufig ein Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 683 (s.o. Rn 3), wenn der Bürge die Befriedigung des Gläubigers nach sorgfältiger Prüfung unter Wahrung der Interessen des Geschäftsherrn (dh des Hauptschuldners) für erforderlich halten durfte (BGHZ 95, 375, 388: Anhörung des Hauptschuldners vor Zahlung zur Befragung üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Keine sonstigen Rechte.

Rn 55 Kein sonstiges Recht ist insb das Vermögen als solches (s nur RGZ 51, 92, 93; BGHZ 27, 137, 140; NJW 92, 1511, 1512; zu einigen Ausweitungen Schulteß Originäre außervertragliche Fahrlässigkeitshaftung für reine Vermögensschäden 24, 280 ff), es wird ggf nach §§ 823 II, 824, 826, 839, 839a geschützt. Eine Ausnahme sind die Kosten der Abwehr eines Angriffs auf ein von § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2348 BGB – Form.

Gesetzestext Der Vertrag nach § 2346 bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 Notarielle Beurkundung (§ 128) ist zum Schutz (vgl § 17 BeurkG) und zur Warnung der Beteiligten sowie zur Sicherung der Beweisbarkeit angeordnet. Ein Prozessvergleich ersetzt gem § 127a die Beurkundungsform; das Erfordernis persönlicher Anwesenheit (§ 2347) besteht aber auch hier. Die Parteien müss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Besitz.

Rn 63 Der Besitz ist kein Recht, sondern die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 I). In bestimmten Fällen sind jedoch Zuweisungsgehalt (Nutzungsbefugnis, s Staud/J Hager § 823 Rz B 168) und Ausschließungsfunktion (Besitzschutzrechte) vorhanden. In solchen Fällen kommt nach hM ein Schutz als sonstiges Recht in Betracht (zB BGHZ 32, 194, 204 mwN; 62, 243, 248 ff; 13...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (3) Folgen der Ausschlagung

Rz. 27 Die Ausschlagung ist in vielen Fällen zur "Verteidigung" des eigenen Pflichtteils unerlässlich, insb. wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe mit einem hohen Vermächtnis belastet ist. Es muss immer wieder betont werden, dass § 2318 Abs. 3 BGB ihn gegen die Inanspruchnahme aus Vermächtnissen nicht schützt. Beispiel Witwer W hinterlässt nur einen Abkömmling, den Sohn S, un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Privatrechtliche Versicherungen, Abs 2.

Rn 9 In II geregelte spezielle Rechtfertigungsgründe für die Festlegung von Prämien und Leistungen in Privatversicherungsverhältnissen iSd § 19 I Nr 2 gehen I vor. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit, dass im Privatversicherungswesen individuelle Risikoprüfungen sowie entsprechende Differenzierungen notwendig sein können (Armbrüster VersR 06, 1300). II 2 unterscheidet zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Widerruf des Beschaffungsvertrages, I, IV.

Rn 17 Nach I soll der Widerruf des Beschaffungsvertrages zB nach §§ 312g, 355, 356 auch den damit verbundenen Darlehensvertrag erfassen; das Darlehen ist gleichsam bestandsakzessorisch ggü dem Beschaffungsvertrag. Für die Rückabwicklung dieses widerrufenen Vertrages gelten § 355 III sowie, je nach Art des Vertrags, die §§ 357–357c direkt, für diejenige des Darlehens entspr, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der Verbraucher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 742 BGB – Gleiche Anteile.

Gesetzestext Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen. Rn 1 § 742 ist im Hinblick auf die Größe der Anteile Auslegungsregel bei rechtsgeschäftlicher Begründung der Bruchteilsgemeinschaft sowie gesetzliche Vermutung im Fall der Begründung kraft Gesetzes. Die Größe des Anteils ist Grundlage zahlreicher weiterer Aspekte der Gemeinschaft. So wird d...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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AGS 08/2024, Vereinbartes H... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV entsteht, wird diese Gebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Gem. § 15a Abs. 3 RVG kann sich ein Dritter auf diese Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Genügende anderweitige Befestigung.

Rn 23 Die Vertiefung (Rn 10 ff) ist dann nicht unzulässig, wenn sie zwar zu dem Verlust der erforderlichen Stütze (Rn 17 ff) des Nachbargrundstücks führen kann, aber für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Die dafür notwendigen Maßnahmen muss der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen; das Nachbargrundstück darf er grds nicht in Anspruch nehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechtigte, der enterbt ist oder...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Freiheitsentziehende Unterbringung.

Rn 3 Eine freiheitsentziehende Unterbringung iSd I liegt vor, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem geschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geschlossenen Einrichtung (Anstalt, Heim) für eine gewisse Dauer festgehalten wird, während der er ständiger Kontrolle und der Beschränkung einer Kontaktaufnahme zu anderen Personen auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Veranstaltungen.

Rn 161 Bei Massenveranstaltungen sind die Besucher (BGH NJW 90, 905, 906 [BGH 21.11.1989 - VI ZR 236/89]) sowie etwaige betroffene Nachbarn (BGH NJW 80, 223, 224 [BGH 02.10.1979 - VI ZR 245/78]) vor Gefahren zu schützen. Sicherungspflichtig ist in erster Linie der Veranstalter (zu Ausstellungen zB Ddorf NJW-RR 99, 672, 673 [OLG Düsseldorf 06.11.1998 - 22 U 95/98]). Entscheid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1180 BGB – Auswechslung der Forderung.

Gesetzestext (1) 1An die Stelle der Forderung, für welche die Hypothek besteht, kann eine andere Forderung gesetzt werden. 2Zu der Änderung ist die Einigung des Gläubigers und des Eigentümers sowie die Eintragung in das Grundbuch erforderlich; die Vorschriften des § 873 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Steht die Forderung, die an die Stelle der...mehr

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AGS 08/2024, Überprüfung de... / II. Einwendungen gegen die Festsetzung von Gerichtskosten

1. Zulässigkeit der Einwendungen In seinem Kostenfestsetzungsbeschluss hatte der Rechtspfleger aufgrund der Kostenaufhebung in dem gerichtlich geschlossenen Vergleich allein die Hälfte der von der Klägerin gezahlten Gerichtskosten festgesetzt. Nach den Ausführungen des OLG Hamburg kann sich die Klägerin hiergegen mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbes...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / I. Diskussionsstand in der Literatur

Rz. 3 Als Gründe für die Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und dem damit verbundenen weitreichenden Eingriff in die Testierfreiheit werden genannt:[4]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anspruchsfolge.

Rn 22 Anspruchsfolge ist eine ›angemessene Entschädigung in Geld‹ für ›das seelische Leid‹, was die Frage der Bemessung aufwirft. Der Bezug auf das ›seelische Leid‹ könnte in dem Sinne verstanden werden, dass das konkrete Leid entschädigt werden solle; dies wäre aber mit Blick auf die Gesetzesbegründung, einen gegenüber dem Schockschaden (bei dem es denknotwendig auf die Bem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abhilfeverlangen; Abhilfeverweigerung (Abs 1).

Rn 2 Mit dem Verlangen nach Abhilfe binnen angemessener Frist (vgl II) verlangt der Reisende Erfüllung des vertraglich Geschuldeten. Er zeigt mit ihr zugleich den Mangel an (§ 651o I), während die Mängelanzeige (oder ein Rückbeförderungsverlangen) idR kein Abhilfeverlangen ist. Das Verlangen muss, soweit das zumutbar ist, dem Veranstalter bzw dessen Vertreter zugehen (Kobl v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / r) Verpflichtungen iRd Rechnungslegung, Abrechnungsverpflichtung

Rn. 933 Stand: EL 109 – ET: 04/2015 Im Zusammenhang mit der öff-rechtlichen Verpflichtung zur kaufmännischen Rechnungslegung hat der Kaufmann verschiedene Auflagen außer der laufenden Buchführung zu erfüllen; diese dabei entstehenden Kosten für abgelaufene Wj sind zurückzustellen:mehr