Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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ZErb 06/2024, Zur Löschung ... / 2 Gründe

I. Die Parteien streiten über die Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld im Rahmen einer Verwaltungsmaßnahme der Erbengemeinschaft. Die am 16.11.2007 verstorbene Erblasserin war Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks in Bad Soden-Salmünster. Auf diesem Grundbesitz lastet eine Grundschuld über 92.032,54 EUR, welche jedoch nicht mehr valutiert. Die entsprechende ...mehr

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zfs 06/2024, Schadensumfang... / 1 Sachverhalt

Mit der Klage begehrt die Klägerin die Zahlung weiteren Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall. Am 2.2.2023 fuhr die Fahrerin des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkws der Marke … mit dem amtlichen Kennzeichen … auf dem rechten Fahrstreifen der BAB 270 in Fahrtrichtung Bremen-Blumenthal. Sie kam von der Fahrbahn ab und kollidierte bei Kilometer 8,950 mit dem dort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.2 Voraussetzung für die Stundung

Tz. 211 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Stundungsanspruch steht dem AE zu, der ESt oder KSt auf einen Gewinn aus den Tatbeständen nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, 2 oder 4 UmwStG schuldet. Bei einer Zusammenveranlagung gem §§ 26, 26b EStG kann die Stundungsmöglichkeit von beiden Eheleuten geltend gemacht werden (s Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 1993, 362 unter 2.). Nach § 21 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.1 Die frühere Linie des BFH und der Finanzverwaltung

Tz. 668 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 In der Vergangenheit (vgl noch s R 18 Abs 7 ErbStR 2003) konnten Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine stbaren Zuwendungen iSd ErbStG auslösen. Solche Leistungen waren entweder als Rückzahlung des gezeichneten Kap oder als – uU verdeckte – GA zu qualifizieren. Sowoh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

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zfs 06/2024, Fälligkeit von... / 2 Aus den Gründen:

1. Auf Grundlage des Klagevorbringens kann die ASt keine Rentenzahlungen wegen Schulunfähigkeit ihres Sohnes für weitere vergangene oder künftige Zeiträume beanspruchen. Ungeachtet ihrer fehlenden Sachbefugnis hat das LG richtig erkannt, dass eine von ihm im Grundsatz für möglich gehaltene Leistungspflicht der AG aus diesem Versicherungsfall hier bedingungsgemäß frühestens a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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ZErb 06/2024, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Gläubigerinnen sind Enkelinnen der am 22.9.2010 verstorbenen Erblasserin. Die Mutter der Gläubigerinnen, Tochter der Erblasserin, ist vor der Erblasserin verstorben. Die Schuldnerin ist eine weitere Tochter der Erblasserin. Die Erblasserin setzte die Schuldnerin durch notarielles Testament vom 22.6.2010 als ihre Alleinerbin ein und vermachte den Gläubigerinnen eine Imm...mehr

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Klingelschilder (WEMoG) / 2 Kosten und Kostenverteilung

Die Kosten für die Erneuerung von Klingel- bzw. Briefkastenschildern gehören zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind somit auch in der Jahresabrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer zu verteilen, so nicht ein hiervon abweichender Kostenverteilungsschlüssel vereinbart ist. Die Wohnungseigentümer haben allerdings die Beschl...mehr

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Müllgebühren (WEMoG)

Zusammenfassung Die Verteilung der Müllgebühren richtet sich grundsätzlich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen, so eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer keinen hiervon abweichenden Verteilungsschlüssel vorsieht. Auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG kann auch bezüglich der Müllgebühren der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel abgeä...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 4 Dachsanierung

Die Sanierung eines Gebäudedachs ist regelmäßig sehr kostenträchtig. Zur Schadensvermeidung sollte der Verwalter für die Gemeinschaft einen klar umrissenen und detaillierten Wartungsvertrag mit einem Dachdecker abschließen. Die Befugnis des Verwalters zum Abschluss eines Wartungsvertrags ergibt sich zumindest in größeren Wohnanlagen aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG, da es sich um e...mehr

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 2 Einstweilige Verfügung auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts

Regelmäßig scheitert ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zur Behandlung auf der Eigentümerversammlung am fehlenden Verfügungsgrund. Eine einstweilige Verfügung ist nämlich nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs so dringend angewiesen ist, dass e...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 2 Zulässige Höhe

Die Höhe der Mahngebühr selbst muss sich in unbedenklichen Grenzen bewegen. Diese wurden aber bei einer Zusatzvergütung von 20 EUR je Mahnung als überschritten angesehen. Diese seien unabhängig hiervon aber auch dann überschritten, wenn nicht geregelt sei, wie viele Mahnungen im Einzelfall überhaupt erfolgen würden.[1] Der BGH richtet diese Frage an den Maßgaben des konkreten...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum, da es für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konst...mehr

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens, wenn aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit der Ausgang eines Erkenntnisverfahrens nicht abgewartet werden kann und ansonsten vollendete Tatsachen geschaffen oder irreparable Nachteile eintreten würden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Regelungen zur einstweiligen...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.2 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Durch die Regelung in Abs. 2 Nr. 1 und 2 entsteht für alle Landessozialgerichte in den zahlreichen aufgeführten Schieds- und Aufsichtsangelegenheiten eine erstinstanzliche Zuständigkeit. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7716 S. 18) wird dazu ausgeführt: Im Sozialgerichtsverfahren spielen Tatsachenfragen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zudem sind existenzielle...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / 3.1 Vornahmemaßnahme

Wird der Einbau eines Aufzugs mehrheitlich beschlossen, etwa um den Wohnwert der Anlage allgemein zu erhöhen, kommt es für die Frage der Kostenverteilung und der Nutzungsberechtigung des Aufzugs darauf an, mit welcher Mehrheit der Beschluss gefasst wurde. Wurde er mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsa...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / 3.3 Teilnahme

Unabhängig davon, ob der Ein- oder Anbau des Aufzugs als gemeinschaftliche Vornahmemaßnahme des § 20 Abs. 1 WEG oder als Gestattungsmaßnahme nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG beschlossen wurde, kann bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung den Aufzug nicht nutzen können der Wunsch entstehen, diesen künftig mitnutzen zu wollen. Insoweit regelt § 21 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.1 Antrag

Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3; Schütze, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 140 Rz. 17; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 120 Rz. 6; Stein/Jonas/Leipold, ZPO...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / 3.2 Gestattungsmaßnahme

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Eine konkrete Behinderung muss nicht vorliegen.[1] Vom Grundsatz her kann also jeder Wohnungseigentümer auch die Gestattung des Ein- oder Anbaus eines Aufzugs verlangen. Allerdings muss der Ein- oder Anbau ang...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 3 Literatur

Rz. 12 Luthe, Der Pharmarabatt nach § 130 a Abs. 5 SGB V, SGb 2011, 372. Mutschler, Kosten der Unterkunft - Kommunale Satzung - eine Alternative zum schlüssigen Konzept?, NZS 2011, 481. Pfeiffer/Altmiks, Die Erwartungen an die Rechtsprechung - aktueller Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, ZMGR 2010, 235. Tabbara, Die achte Novelle zum Sozialgerichtsgesetz – Entl...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / 2 Mit Gebäudeerrichtung ein- oder angebauter Aufzug

Wurde der Aufzug im Zuge der Errichtung der Wohnanlage ein- oder angebaut, haben alle Wohnungseigentümer in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung die Betriebs-, Wartungs- und Erhaltungskosten zu tragen. Die Kostenverteilung richtet sich nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, also nach Miteigentumsanteilen. Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WE...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / Zusammenfassung

Begriff Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Grundsätzlich kann daher ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einbau eines Innenaufzugs oder Anbau eines Außenaufzugs bestehen. Die Wohnungseigentümer si...mehr

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Sachverständigengutachten (... / 1 Grundsätze

Wird seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten eingeholt bzw. ein Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, so handelt es sich dabei um einen Werkvertrag nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB. Praxis-Beispiel Überprüfung einer Baumaßnahme Liegen aufgrund einer Baumaßnahme konkrete Anhaltspunkte vor, dass de...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.4 Entscheidungen, die nicht Urteile sind, § 124 Abs. 3

Rz. 22 Entscheidungen, die nicht Urteile sind – also vor allem Beschlüsse, aber auch der Gerichtsbescheid (§ 105) –, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie ergehen dann ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§ 1 Abs. 2). Es steht im Ermessen des Gerichts, Beschlüsse auch in einer mündlichen Verhandlung zu erlassen. Dies biete...mehr

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.2 Beschlüsse, die über einen Rechtsbehelf entscheiden, § 142 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2

Rz. 8 Nach der bis 1.1.2002 geltenden Fassung des Abs. 2 waren Beschlüsse zu begründen, "wenn sie durch Rechtsmittel angefochten werden können oder über ein Rechtsmittel entscheiden". Der neu gefasste Abs. 2, der statt des bisherigen Begriffs "Rechtsmittel" den weiteren Begriff "Rechtsbehelf" verwendet, erweitert in Anlehnung an § 122 VwGO die Begründungspflicht, denn eine B...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.2 Tenor

Rz. 5 Der Tenor des Urteils – auch Entscheidungssatz oder Urteilsformel genannt – enthält die Entscheidung in der Hauptsache (Beispiele bei § 131), über die Kosten und über die Zulassung von Berufung bzw. Revision. Wird nichts über die Zulassung eines Rechtsmittels im Tenor gesagt, ist die Zulassung abgelehnt (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 136 Rz. 5a)...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, sodass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107, 128; Gerhardt, in: Schoch/Schmid...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die Gewerbsmäßigkeit bei § 26c UStG

Rz. 24 Bezogen auf den § 26c UStG muss die Absicht des Unternehmers als Täter darauf gerichtet sein, objektiv den Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG wiederholt zu begehen und hierdurch Steuerersparnisse zu erlangen, die nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind.[1]. Anders ausgedrückt muss es der Täter also darauf abgesehen haben, wiederholt von ihm in Rechnungen ausgewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis von "Aufwendungen aus der Währungsumrechnung" ergibt sich aus der Vorschrift des § 277 Abs. 5 Satz 2. Dabei handelt es sich lediglich um eine Klarstellung des Gesetzgebers, zumal währungsbedingte Kursverluste bereits vor Einführung dieser Vorschrift im Zuge des BilMoG i. d. R. unter den "Sonstige[n] betriebliche[n] Aufwendungen" a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sonstige betriebliche Aufwendungen – ein "Auffangposten"

Rn. 70 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Es handelt sich hier, analog zu den "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 38ff.), um einen weiteren "Auffangposten", der auch im HGB nicht ausdrücklich (legal) definiert ist. Er beinhaltet diejenigen Aufwendungen, die nicht in anderen vorgeschriebenen Posten gesondert auszuweisen sind. Konkret beinhaltet der Pos...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aufwendungen für bezogene Leistungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. b))

Rn. 53 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier sind nur die dem Materialaufwand gleichzusetzenden Aufwendungen für Fremdleistungen auszuweisen. Energieaufwendungen (z. B. für Strom und Gas) sind hierunter allerdings nicht zu verstehen. Dies ergibt sich aus dem Charakter von Energie als Betriebsstoff, aus dem der Ausweis unter Nr. 5 lit. a) folgt (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 275, Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Aufwendungen für Altersversorgung

Rn. 61 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Aufwendungen für Altersversorgung werden zwar im Posten Nr. 6 lit. b) mit denen für soziale Abgaben und Unterstützung zusammengefasst, müssen aber von diesen abgegrenzt werden, da sie zusätzlich als "davon"-Vermerk anzugeben sind. Konkret handelt es sich dabei um Pensionszahlungen mit und ohne Rechtsanspruch (soweit sie nicht zu Lasten der Pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Freiwillige soziale Aufwendungen

Rn. 253 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung gewährt § 255 Abs. 2 Satz 3 ein weiteres Wahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung von sog. freiwilligen Sozialkosten. Dazu gehören im Einzelnen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 13)

Rn. 84 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In diesem Posten soll der Aufwand für das in betreffendem UN arbeitende FK gezeigt werden. Das bedeutet, dass alle Entgelte mit Zins- oder vergleichbarem Charakter für das von dem UN in Anspruch genommene FK hier aufzuführen sind. Eine Saldierung/Verrechnung von Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist grds. nicht gestattet (vgl. § 246 Abs. 2); ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rn. 355 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unter anschaffungsnahem Herstellungsaufwand sind solche Aufwendungen zu verstehen, die ihrem Wesen nach zur Modernisierung/Instandhaltung von VG angefallen sind, und im Verhältnis zum Kaufpreis als bedeutsam bzw. erheblich zu qualifizieren sind bzw. waren (vgl. BFH, Urteil vom 08.07.1980, VIII R 189/78, BStBl. II 1980, S. 744f.; IDW RS IFA 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten

Rn. 76 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da es sich hierbei der Kostenart nach um keine der in § 275 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 aufgeführten Aufwendungen handelt, sind außerdem unter "Sonstige[n] betriebliche[n] Aufwendungen" Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 1ff.) auszuweisen, unabhängig von ihrem sog. Underlying (Rohstoffpreise, Aktienkurse, Z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen und Erträge (§ 277 Abs. 4 (a. F.))

Rn. 84 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die (Alt-)Regelungen des § 277 Abs. 4 (a. F.) wurden i. R.d. BilRUG durch § 285 Nr. 31 ersetzt (außerordentliche Aufwendungen und Erträge; vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 798ff.) bzw. in § 285 Nr. 32 überführt (periodenfremde Aufwendungen und Erträge, vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 831ff.).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. b))

aa) Soziale Abgaben Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 8)

a) Sonstige betriebliche Aufwendungen – ein "Auffangposten" Rn. 70 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Es handelt sich hier, analog zu den "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 38ff.), um einen weiteren "Auffangposten", der auch im HGB nicht ausdrücklich (legal) definiert ist. Er beinhaltet diejenigen Aufwendungen, die nicht in anderen vorgeschriebenen Po...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 lit. a))

Rn. 51 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nach den Ausführungen unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 50ff., sind hier sämtliche Aufwendungen für diese Stoffe bzw. Waren zu erfassen. Zwecks Definition der Periodenaufwendungen ist zu unterscheiden zwischenmehr