Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Technische Verwaltung und b... / 2.1.3 Grundsätze der Kostentragung

Wichtig Unterscheidung, ob Erhaltung oder bauliche Veränderung Kosten von Erhaltungsmaßnahmen Die Tragung der durch Maßnahmen der (modernisierenden) Erhaltung[1] gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG verursachten Kosten erfolgt grundsätzlich durch sämtliche Wohnungseigentümer, mangels abweichender Vereinbarung gemäß § 16 Abs. 2 WEG nach dem Verhältnis der Größe der einzelnen Mite...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.1 Doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Das Erreichen der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG [1] bei nicht unverhältnismäßigen Kosten führt kraft Gesetzes zur Kostentragung aller Wohnungseigentümer. Kopfprinzip oder abweichende Vereinbarung Die Anzahl der Stimmen für eine bauliche Veränderung ist gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG zwar nach dem gesetzlichen Kopfprinzip zu berechnen, aber nach ganz h. ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.3 Typische Fallkonstellationen

Wirtschaftseinheiten/Untergemeinschaften Vielfach sehen Gemeinschaftsordnungen die Bildung sog. Wirtschaftseinheiten vor, wobei zusätzlich vereinbart wird, dass diejenigen Mitglieder einer Wirtschaftseinheit, die die Kosten einer Maßnahme zu tragen haben, hierüber alleine beschließen. In der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäud...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6 Kostenverteilung

Das Gesetz enthält jetzt hinsichtlich der Kosten für bauliche Maßnahmen im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer eine Neuregelung in § 21 WEG. Wird sofort und nur über die von keinem Wohnungseigentümer "verlangte" (§§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. WEG) – über reine Erhaltungsmaßnahmen hinausgehende – bauliche Veränderung positiv mit einfacher Mehrheit abgestimmt, so ...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3 Betriebliche Fahrten des freien Mitarbeiters

Soweit der freie Mitarbeiter das Fahrzeug verwendet, um für den Unternehmer Aufträge durchzuführen, handelt es sich um betriebliche Fahrten, für die der Unternehmer die Kosten unmittelbar übernimmt. Diese Fahrten werden zwischen Unternehmer und freiem Mitarbeiter nicht abgerechnet, weil die Kosten unmittelbar beim Unternehmer entstehen und von ihm als Betriebsausgaben abgezo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung

Der Unternehmer hat einen Firmenwagen für 24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer (28.560 EUR brutto) gekauft. Der Bruttolistenpreis beträgt 32.000 EUR. Dieses Fahrzeug überlässt er seinem freien Mitarbeiter, der es sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten nutzen darf.mehr

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Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Beschlusskompetenz

Ergibt sich aus dem Inhalt der Vereinbarung, dass dem einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern die Sachentscheidungsbefugnis übertragen ist, führt dies dazu, dass die Verwaltungszuständigkeit als solche übergeht. Eine Beschlusskompetenz der GdWE besteht dann nicht mehr; gleichwohl gefasste Beschlüsse sind nichtig.[1] Diese Rechtsfolge ist indes umstritten. So wird ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.5.3 Sonstige bauliche Veränderung

Das Verlangen einer baulichen Veränderung, gestützt auf § 20 Abs. 2, 3 WEG, führt zur eigenen Kostenlast gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Seiten des umbauwilligen Wohnungseigentümers. Falls es sich um eine auch für andere Eigentümer interessante ggf. sogar mehrheitsfähige Maßnahme handelt, ist es oft von Vorteil, auf eine Beschlussfassung nach § 20 Abs. 1 WEG hinzuwirken. Da...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.1 Die gesetzliche Aufgabenverteilung

Geht es um die Abwicklung baulicher Maßnahmen im Wohnungseigentum, so ist zunächst zwischen der Kompetenzverteilung und der Frage der Kostentragung zu unterscheiden, denn derjenige, der die Regelungsgewalt innehält, muss nicht mit dem identisch sein, der auch die Kosten der veranlassten Maßnahme im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zu tragen hat. Zudem zerfällt die Rege...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.3 Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG)

Definition: Das LkSG nennt als Regelbeispiele für die Missachtung von Arbeitsschutzanforderungen a) offensichtlich ungenügende Sicherheitsstandards hinsichtlich der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel oder die b) fehlende Eignung von Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung chemischer oder biologischer Stoffe oder gegen physikalische Einwirkungen. Ferner ist ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2 Kompetenzverschiebungen durch Vereinbarung

Als äußerst problematisch erweist sich der Umstand, dass es in der Verwaltungspraxis vielfach besondere Regelungen im Rahmen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu berücksichtigen gilt, durch welche versucht wird, die gesetzlichen Kompetenzregelungen zu verschieben bzw. abzuändern. Da die gesetzlichen Vorschriften kein zwingendes Recht sind, wird in der Beurkundungspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Behinderter Wohnungseigentü... / 2 Anspruch des behinderten Wohnungseigentümers auf Umbau

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer angemessenen baulichen Veränderung, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Anspruchsvoraussetzung nicht eine Behinderung ist. Auch der nicht behinderte Wohnungseigentümer hat einen entsprechenden Anspruch. Anspruch besteht ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.4.4 Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 WEG)

Privilegiert werden Hochgeschwindigkeits-Internetanschlüsse. Dies beinhaltet entweder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder ein elektronisches Kommunikationsnetz, das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.2 Zwangsarbeit und (moderne) Sklaverei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LkSG)

Definition: Zwangsarbeit wird verstanden als unfreiwillige Arbeitsleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafe oder sonstiger Unterdrückung verlangt wird. Hierbei ist jedoch die Unfreiwilligkeit häufig schwer zu erkennen, so dass auf äußere Umstände abzustellen ist, wie sie im Rahmen der Risikoindikatoren dargestellt sind. Risikoindikatoren: Als "red flags" für Z...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.2 Sicherstellung der Finanzierung

Die Kosten für die Durchführung längerfristig planbarer Sanierungen größeren Umfangs können in Wirtschaftsplänen als gesondert vorgesehene Ausgabenposition – unter Umständen sogar über Jahre pro rata temporis verteilt – nach erwarteten Vergütungs- bzw. Werklohnfälligkeiten an Unternehmer kalkuliert und abgesichert werden. Etwaige Wohngeldsäumnisse oder gar erwartete Zahlungs...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.4 Durchführungspflichten

Die (gesetzliche) Grundlage für die Ausführungskompetenz des Verwalters ist eine ungeschriebene Organpflicht.[1] Dabei hat der Verwalter insbesondere: die Beschlussentscheidungen für den Verband durchzuführen, Dienstleistungs- oder Werkverträge zur Beschlussumsetzung namens der Gemeinschaft abzuschließen, die Durchführung der Arbeiten zu überwachen und abzunehmen, Rechnungen zu ...mehr

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Baugenehmigungskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kosten für die Erteilung der Baugenehmigung zählen als Anschaffungsnebenk...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.6 Vorenthalten eines angemessenen Lohns (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Definition: Der angemessene Lohn ist in erster Linie der nach dem anwendbaren Recht zu gewährende Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigungsortes. Wenn das prioritär anwendbare Recht oder das Recht des Beschäftigungsortes keinen Mindestlohn vorsieht, bestimmt sich der angemessene Lohn nach den Erfordernissen der örtlichen Lebenshaltungskosten de...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4.5.2 Unbillige Benachteiligung von Wohnungseigentümern

Die Bestimmung des § 20 Abs. 4 WEG will verhindern, dass dem betroffenen Wohnungseigentümer "Nachteile" zugemutet werden, die bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten "Vorteilen" einem verständigen Wohnungseigentümer nicht abverlangt werden dürfen. Beim Anbau von (großen/tiefen) Balkonen kann die erhebliche Verschattung einer ...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.3.1 Möglichkeit genereller Regelungen durch Beschluss

Da jetzt im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlusskompetenz über die Regelung der Kostentragung nicht nur im Einzelfall besteht, sind Beschlüsse über die Verteilung von Erhaltungskosten möglich. Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ist denkbar weit gefasst, da der Beschlusskompetenz (nahezu) alle Kostenarten unterfallen, auch die Kosten für die Erhaltung des...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.4 Kollisionen

Die Ausnutzung der Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 bzw. § 21 Abs. 5 WEG kann indes zu Kollisionen mit anderen Regelungen führen, die kaum auflösbar sind. Beschließen die Wohnungseigentümer, eine Sanierungsmaßnahme am Gemeinschaftseigentum durchzuführen und nur die Hälfte der Wohnungseigentümer an den Kosten zu beteiligen, so dürfte nicht rechtmäßig beschlossen werd...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.4 Modernisierung

Eine Maßnahme der Modernisierung fällt unter die baulichen Veränderungen im Sinne der §§ 20, 21 WEG. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die ohne Vorliegen eines Erhaltungsbedarfs (Instandhaltungs- oder Instandsetzungsbedarfs) durchgeführt werden sollen, die z. B. eine Anpassung der Wohnanlage an den Stand der Technik, eine Einsparung von Wasser oder eine energetische oder...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.5.1 Anwendungsbereich

Alle baulichen Maßnahmen, die die Voraussetzungen der (modernisierenden) Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) gem. § 18 Abs. 2, 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG nicht erfüllen, unterfallen der Bestimmung des § 20 Abs. 1 WEG. Hinweis Definition Als bauliche Veränderung wird jede über die bloße Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) hinausgehende Umgestaltung des gemeinschaft...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.1 Vorbereitung, Ausschreibung, Angebotseinholung

Jegliche anstehenden Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen) sind verwalterseits ordnungsgemäß vorzubereiten (je nach Dringlichkeitsfeststellung); dies gilt gleichermaßen für kontinuierliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen (Maler-, Gärtnerarbeiten etc.) als auch insbesondere für größere Instandsetzungen (insbesondere zur Erhaltung der Funktionstau...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 5.3 Beschlussfassung der Wohnungseigentümer

Hinweis Mögliche Beschlussgegenstände Regelungs- und gesondert beschlussbedürftig sind – je nach Einzelfall – folgende Themen: Feststellung des baulichen Zustands nebst Sanierungsempfehlung und vorläufiger Kostenschätzung, evtl. Nachgenehmigung bisheriger Verwalter- und Beiratsaktivitäten im Vorfeld einer zur Diskussion stehenden Sanierung (einschließlich etwa bereits erteilter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.3 Modernisierende Erhaltung (Instandsetzung)

Um eine Maßnahme der sog. modernisierenden Erhaltung/Instandsetzung handelt es sich, wenn anstelle oder im Zuge einer durchzuführenden Maßnahme der ("einfachen") Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) Maßnahmen durchgeführt werden, die über eine bloße Reparatur bzw. Erneuerung des bestehenden Zustands hinausgehen und demgemäß den oben beschriebenen Umfang der notwendi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.4.3 Mehrheitsbeschluss

Der Beschlussantrag muss nur die einfache Mehrheit erreichen. Das Stimmrecht bemisst sich nach einem etwa abweichend in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmrecht (Wertprinzip: Miteigentumsanteile oder MEA), nicht nach § 25 Abs. 2 WEG, also nach dem gesetzlichen Stimmrecht, wonach jeder Wohnungseigentümer, unabhängig von der Anzahl der Wohnungen und der Miteigentumsant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 4.2 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung

Um Maßnahmen der Erhaltung im Sinne von Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gem. § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 WEG handelt es sich bei allen Arbeiten, die als technisch notwendige Pflege-, Wartungs- und sonstige Maßnahmen zur Erhaltung eines ordnungsmäßigen Zustands bzw. zur Verhinderung einer Funktionsstörung oder Substanzbeeinträchtigung vorzunehmen sind. Um eine Maßnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / c) BFH v. 21.12.2022 – I R 55/19

Nunmehr hat der BFH[23] mit Urteil vom 21.12.2022 zur Frage der Rückkehrabsicht entschieden, sich in diesem Zusammenhang von der Argumentation des FG Münster[24] distanziert und mithin gegen die subjektive Theorie geurteilt. Systematische Gründe: In erster Linie begründet die Revisionsinstanz ihre Entscheidung mit systematischen Gründen. So führt der BFH zunächst an, dass nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / IV. Fazit und eigene Einschätzung

Aus den vorstehenden Erläuterungen wird deutlich, dass sich der BFH [36] von der durch das FG[37] vertretenen subjektiven Theorie distanziert und sich der in der Literatur[38] verbreiteten eingeschränkt objektiven Theorie anschließt. Zwischenfazit: Damit wird eine praktikable Lösung [39] entwickelt, die jedoch im Gesetzgebungsverfahrung zur Neuregelung in § 6 Abs. 3 S. 6 AStG keine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Wegzugsbesteuerung i.S.d. § 6 AStG greift ein, sobald u.a. eine Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder des inländischen gewöhnlichen Aufenthaltes eintritt. In manchen Konstellationen sind die Wegzüge jedoch nur vorübergehender Natur, so dass die Vorschrift in § 6 Abs. 3 AStG eine Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / I. Einleitung

Wer einen Anteil i.S.d. § 17 EStG hält und inter alia seinen inländischen Wohnsitz aufgibt, der sieht sich mit dem Tatbestand der Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG konfrontiert. Die Rechtsfolge der Wegzugsbesteuerung ist die Besteuerung eines Dry Incomes – sprich: die Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt des Wegzugs. Dabei erfasst der Tatbestand der Wegzug...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 3. Kongruenz zur Stundungsregelung

Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz der vorübergehenden Abwesenheit zur Stundung nach § 6 Abs. 4 AStG. Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen. Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / a) Finanzverwaltung = "subjektive Theorie"

Nach Ansicht der Finanzverwaltung[11] gilt die subjektive Theorie, wonach bereits im Zeitpunkt des Wegzugs eine Rückkehrabsicht bestanden haben muss, was nach den Gesamtumständen des Einzelfalls zu beurteilen sein wird.[12] Dieser Auffassung hatte sich in 2019 auch das FG Münster angeschlossen.[13] Die subjektive Theorie wird in dem zugrunde liegenden Urteil[14] mit dem ersten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstellenverfahren / 5 Kosten

Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber[1], soweit diese notwendig und verhältnismäßig sind. Nach § 76a Abs. 2 Satz 1 BetrVG erhalten die betriebszugehörigen Beisitzer der Einigungsstelle für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Sie haben aber Anspruch, für die Zeit der Einigungsstellentätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitstätigkeit freigestell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 7.2 Pflichten des Abschlussprüfers bezüglich der internen Revision

Der Abschlussprüfer[1] muss trotz der Unterstützung durch den Revisor darauf achten, sein eigenes Urteilsvermögen aufrechtzuerhalten und die von der internen Revision bereitgestellten Informationen kritisch zu hinterfragen.[2] Bei wesentlichen Prüfungsgebieten kann die interne Revision die Arbeit des Wirtschaftsprüfers daher nicht ersetzen. Zur Entwicklung einer wirksamen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 5 Erfolgreicher Aufbau eines IKS

Ein wesentliches Merkmal eines guten IKS ist nicht die ziellose Anhäufung möglichst vieler Kontrollen, sondern der gezielte Einsatz geeigneter Maßnahmen unter Abwägung von Kosten und Risiken. Dabei muss das IKS so überschaubar und pragmatisch wie möglich gehalten werden, um ein übersichtliches Führungs- und Überwachungsinstrument zu bleiben. Insbesondere in Klein- und Mittelb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / Zusammenfassung

Begriff Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.3 IT und Rechnungswesen

Im Rahmen des Rechnungswesens ist eine organisierte Belegablage sicherzustellen. Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. Die physische Unversehrtheit der Unterlagen, soweit in Papierform vorhanden, ist durch entsprechende Schränke, Feuerschutztüren oder Safes sicherzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / 4.4 Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten

Beim Vorratsvermögen ist durch eine Inventurrichtlinie die geordnete Führung des Mengengerüstes sicherzustellen. Die Inventuraufnahme muss durch eine Inventuranweisung, vorgegebene Formulare und ein definiertes Aufnahmeteam organisiert werden. Für die Sicherung des Lagerbestands sollte ein verantwortlicher Lagerhalter benannt werden, der die Lagerbuchführung (Wareneingang, W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einigungsstellenverfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält nur wenige Regelungen zum Verfahren der Einigungsstelle in § 76 Abs. 3 BetrVG. Diese Regelungen sind zwingend und stehen nicht zur Disposition der Parteien.[1] Hiernach hat die Einigungsstelle unverzüglich tätig zu werden, § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Beschlüsse müssen nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst werden.[2] Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 381 Finanzi... / 2.1 Ausgleich der Kosten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen zahlen an die vertragsgebundenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 111 Abs. 2 Satz 1, § 111a Abs. 1 Satz 1, § 111c Abs. 1) ab 1.1.2021 einen Ausgleich für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (Nr. 1). Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.4 Kostensenkungsverfahren bei unangemessenen Bedarfen für Unterkunft und Heizung

Rz. 42 Abs. 3 ist unabhängig davon anzuwenden, ob Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherungsleistungen pandemiebedingt eingetreten ist oder nicht (Bay. LSG, Beschluss v. 21.4.2021, L 16 AS 129/21 B ER). Den Jobcentern ist es untersagt, zusammen oder in zeitlichem Zusammenhang mit der Leistungsbewilligung für den Bewilligungsabschnitt Prozessschrit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 1 So kontieren Sie richtig

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr