Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Wille des Verstorbenen

Rz. 102 Sofern es der Wille des Verstorbenen war, eine Feuerbestattung zu erhalten, sind hieran sowohl die Angehörigen, insbesondere die Totenfürsorgeberechtigten, aber auch Betreuer, Behörde und Nachlasspfleger gebunden. Zum Nachweis dieses Willens haben die Bestattungsgesetze der Länder teilweise die Regelungen des § 4 des Gesetzes über die Feuerbestattung, übernommen. Dan...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Allgemeines

Rz. 128 Nach den Bestattungsgesetzen der Länder dürfen menschliche Leichen i.d.R. frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden oder wenn der Scheintod anderweitig, z.B. durch Leichenschau, ausgeschlossen werden kann.[171] Die zuständige Behörde kann eine frühere Bestattung zulassen, wenn "offenkundig jede Möglichkeit" des Scheintods ausgeschlossen ist o...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Sargzwang

Rz. 32 Es besteht in den meisten Bundesländern die Pflicht, menschliche Leichen in Särgen zu bestatten oder einzuäschern (sog. Sargzwang);[4] dies ist so in den meisten Ländergesetzen bzw. Verordnungen ausdrücklich geregelt.[5] Einen gewohnheitsrechtlichen Sargzwang gibt es allerdings nicht, und auch alleine aufgrund gesundheitsrechtlicher Überlegungen heraus rechtfertigt si...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / F. Aufbewahrung bzw. Registrierung

Rz. 34 Die Patientenverfügung sollte in Absprache mit den nächsten Angehörigen und dem Vorsorgebevollmächtigten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Diese Personen sollten nicht nur von der Existenz der Patientenverfügung Kenntnis haben, sondern auch von deren Inhalt, da § 1828 Abs. 2 BGB bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Abs. 1 BGB oder der Behandlun...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Nennkapital bei einem Eigenbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw sind diejenigen im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren vorhandenen EK-Teile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, dem stlichen Einlagekto als Anfangsbestand zuzurechnen (s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 13 und Rdnr 43; s Tz...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Bestattungszwang

Rz. 96 Die Bestattung ist die mit "religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente".[107] In der Bundesrepublik besteht grundsätzlich ein Bestattungszwang, dieser besteht für alle menschlichen Leichen und totgeborene oder in der Geburt verstorbene Kinder (Leibesfrüchte).[108] Dieser Bestattungszwang ist in allen Bes...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Plastination

Rz. 121 Die Technik der Plastination besteht im Wesentlichen im Austausch von Gewebewasser durch Aceton und den daran sich anschließenden Austausch des Acetons im Vakuum gegen Reaktionskunststoffe. Nach Entnahme der Leiche aus dem Kunststoffbad erfolgt dann die Härtung zum Plastinat,[161] es entstehen "dreidimensionale Strukturen als kunststoffdurchtränkte und ausgehärtete P...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Ermittlungen von Amts wegen

Rz. 48 Das Nachlassgericht hat nach § 26 FamFG die Pflicht, nach Eingang des Erbscheinantrags sämtliche erforderlichen Tatsachen zu ermitteln. In Bayern hingegen hat das Nachlassgericht sogar ohne Vorliegen eines Erbscheinantrags die Pflicht, die Erben zu ermitteln, Art. 37 Abs. 1 BayAGGVG.[75] Was die Form der Beweisaufnahme anbelangt, ist § 29 FamFG im Zusammenhang mit § 30...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 155 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gem. §§ 1964 ff. BGB.[354]mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. Grundzüge

Rz. 21 Das seit 1.4.1965 geltende Wohngeldgesetz (WoGG) – das rechtlich Bestandteil des Sozialgesetzbuchs ist (vgl. § 68 Nr. 10 SGB I), so dass bspw. die Rückforderungsrechte des Allgemeinen Sozialverwaltungsrechts (SGB X), entsprechend gelten –, gewährt einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) bzw. zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums (sog. Lastenzuschuss)[17]...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 280 Die Geschäftsanteile an einer GmbH[215] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[216] Mehrere Erben erwerben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft. Eine Sondererbfolge wie bei Personengesellschaften gibt es nicht. Die Erben können ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben (§ 18 Abs. 1 GmbHG).[217] Rz. 281 Praxishinweis In der Satzung sollte vorgesehen...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 54 Die Entscheidungsbefugnis über die Ausschlagung als Gestaltungsrecht kann auch der Sozialleistungsgläubiger nicht gem. § 93 Abs. 1 S. 4 SGB XII, § 33 Abs. 1 S. 3 SGB II mangels Anspruchsqualität auf sich überleiten[73] (vgl. Rdn 24). Der Betroffene kann also selbst ausschlagen und damit einen Vermögensanfall, der weiteren aktuellen Sozialleistungsbezug verhindert und ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 12 Die Erteilung des Erbscheins ist Sache des Rechtspflegers nach § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG, sofern nicht eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt, was dann zu einer funktionellen Zuständigkeit des Richters nach § 16 RPflG führt. Der Richter ist jedoch befugt, die Erteilung des Erbscheins nach § 16 Abs. 2 RPflG auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Zeit nach Inkrafttr...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 126 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[279] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Beschränkte Stiftungsaufsicht

Rz. 217 Wann eine Stiftung als "Familienstiftung" einzuordnen ist, wird in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen unterschiedlich geregelt. Maßgeblich für das anwendbare Recht ist der Sitz der Stiftung.[346] Während es nach einigen Landesstiftungsgesetzen genügt, dass die Stiftung mindestens "überwiegend"[347] dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien b...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Steuerfreie Zweckbetriebe (§ 65 AO)

Rz. 178 Steuerfrei sind für die steuerbegünstigten Körperschaften Einkünfte aus sog. Zweckbetrieben, vgl. § 64 Abs. 1 AO a.E.[294] Der Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der nicht als bloßer Mittelbeschaffungsbetrieb dient, sondern mit der Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft dermaßen eng verwoben ist, dass er als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Erdbestattung

Rz. 97 Die Erdbestattung (Begräbnis) dürfte auch heute noch der Regelfall sein, wobei es eine zunehmende Tendenz zu Feuerbestattungen gibt. Mit der Erdbestattung wird der menschliche Leichnam der Erde übergeben. Erdbestattungen wie auch Feuerbestattungen müssen grundsätzlich auf einem gemeindlichen (kommunalen) oder kirchlichen Friedhof durchgeführt werden (sog. Friedhofszwa...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 5. Ersatzvornahmen durch die Ordnungsbehörde

Rz. 167 Wird eine Bestattung im Wege der Ersatzvornahme durch die Ordnungsbehörde veranlasst, so können dem Ersatzpflichtigen nur die Kosten für einen "notwendigen Mindestaufwand" in Rechnung gestellt werden.[237] Dieser notwendige Mindestaufwand umfasst lediglich die Kosten für "ein einfaches Begräbnis ohne religiöse Beerdigungsfeierlichkeiten".[238] Hierzu gehören deshalb ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 808 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 213 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[291] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[292] war und ist mit dem Wo...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / aa) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 13 Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zustehen, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 3. Durchführung der Feuerbestattung

Rz. 104 Voraussetzung für die Durchführung der Feuerbestattung ist nach den Bestattungsgesetzen der Länder stets das Vorliegen der Todesbescheinigung oder der Sterbeurkunde sowie eine durchgeführte zusätzliche amtliche Leichenschau. Die Einäscherung bedarf auch stets der zusätzlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis darf erst erteilt werden, wenn auszuschli...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 318 Die Anteile an der Aktiengesellschaft[235] sind frei vererblich. Die Vererblichkeit von Aktien kann auch durch die Satzung nicht eingeschränkt werden. Dies gilt sowohl für Namensaktien als auch für Inhaberaktien. Rz. 319 Mehrere Erben können ihre Rechte aus den Aktien nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben (§ 69 Abs. 1 AktG).[236] Bis zur Bestellung eine...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Testamentsvollstreckung

Rz. 312 Die Testamentsvollstreckung[229] an GmbH-Geschäftsanteilen ist grundsätzlich zulässig.[230] Der Testamentsvollstrecker übt die aus dem Geschäftsanteil verbundenen Vermögens- und Verwaltungsrechte aus, soweit dies in der Satzung nicht ausgeschlossen ist.[231] Der Erbe ist demnach von der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte ausgeschlossen.[232] Rz. 313 Die Verwaltung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments

Rz. 1 Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten.[1] Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen beschränkt ist: "Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s und den Enkeln zer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2 Bayern

Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bayern Bayerisches Modernisierungsprogramm Modernisierung für Wohnungseigentümergemeinschaften 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm[1] Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein. Kein Wohnungseigentum An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein. Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.1 Antragsberechtigung

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.2 Das wird gefördert

Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, die Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen, die Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen), die Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowie die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2 WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG

Dieses Programm fördert bauliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) sowie zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. 2.2.2.2 Das wird gefördert Förderzwecke der Zuwendungen sind die Erhöhu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm

Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen). 2.2.1.1 Antragsberechtigung Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwoh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 73 Der Bezug von Mutterschaftsgeld führt zum Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V), auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und auf Übergangsgeld (§ 65 Abs. 4 SGB IX). Auf Verletztengeld ist § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V entsprechend anwendbar.[1] Rz. 74 Auf Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG mit Ausnahme ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg und Nürnberg[1]) einzureichen. In den Fällen, in denen eine Förderung nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch genommen wird, ist mit dem Förderantrag die Bestätigung eines...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 5.3 Photovoltaikanlagen

Rz. 1015 Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom in das öffentliche Netz einspeist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Praxis-Tipp Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen Bereits ab 2022 sind Einkünfte aus Photovoltaikanlagen steuerbefreit, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Installation auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Däc...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 401 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 374). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 372 [Identifikationsnummer → Zeilen 8 und 20] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 373 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 20] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr