Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattung der vollen von der PKH umfassten Vergütung

Rz. 149 Die Entscheidung des BGH[268] betraf allerdings eine von vornherein ausdrücklich auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkte PKH-Bewilligung.[269] Hieraus wird zutreffend gefolgert, dass der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse nur dann lediglich die Gebührenerhöhung erhält, wenn sich die PKH-Bewilligung lediglich auf den Erhöhungsbetrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1] Bei einem Antrag auf Fristsetzung zum Abschluss des Disziplinarverfahrens handelt es sich um ein Zwischenverfahren i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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FF 06/2021, Digitaler Nachl... / 2. Der digitale Nachlass im Erbfall

Wer also kann oder darf Zugriff auf die Daten nehmen? Was passiert nun mit diesen ganzen Daten im Erbfall? Zunächst einmal hat derjenige der die Passwörter besitzt Zugriff auf die entsprechenden Daten, sofern diese vom Anbieter noch nicht gesperrt wurden. Sind diese Zugriffsdaten sauber aufgezeichnet und gut verwahrt, ist das kein Problem. Viele Anbieter verweisen ihre Kunden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Toleranzgrenze bei der Gebührenbestimmung

Rz. 179 Kommt der Anwalt seiner Darlegungslast nach, indem er die Bestimmung von Beträgen oberhalb der Mittelgebühren auf glaubhaftes tatsächliches Vorbringen stützt, scheidet eine niedrigere Festsetzung in der Regel aus, auch wenn der Urkundsbeamte fehlerfrei zu der Einschätzung gelangt, die Fakten tragen die Erhöhung nicht.[357] Das Bestimmungsrecht des Anwalts nach § 14 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 156 Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind nach § 63 Abs. 2 SGB X nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.[222] Da § 63 SGB X dem gleichlautenden § 80 Abs. 1 S. 1 VwVfG nachgebildet worden ist, der wiederum an den weitgehend mit § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 193 Abs. 2 SGG ü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche

Rz. 115 Macht der Auftraggeber einen materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch auf Ersatz seiner Anwaltskosten geltend, so kann sich der Schuldner nicht darauf berufen, ihm oder dem Anspruchsteller sei noch keine ordnungsgemäße Kostenrechnung nach § 10 erteilt worden.[108] Rz. 116 So kann auch eine Dienststelle, die zur Erstattung bzw. Freistellung von Rechtsanwaltskosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 20 Die Erledigungsgebühr hat eine Doppelnatur. Einerseits ist sie eine Erfolgsgebühr, d.h. ohne den Eintritt der Erledigung erwächst sie nicht. Andererseits ist sie aber auch eine Tätigkeitsgebühr. Der Anwalt erhält sie nur, wenn er an dem eingetretenen Erfolg – Erledigung – mindestens mitursächlich "mitgewirkt" hat, die Tätigkeit also nicht hinweggedacht werden kann, oh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse

Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3a Abs. 4 S. 1, S. 2, S. 2 ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 5. Kein Forderungsübergang zum Nachteil des Rechtsuchenden

Rz. 18 Der Anspruchsübergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsuchenden geltend gemacht werden. Das bedeutet zum einen, dass der Anwalt gegen den ersatzpflichtigen Dritten keine Ansprüche geltend machen kann, solange noch Ansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner bestehen. Zum anderen sind Zahlungen der Gegenseite – entgegen den §§ 367, 366 BGB – zunächst einmal auf die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 191 Erhebt der Auftraggeber Einwände, die ihren Grund außerhalb des Gebührenrechts haben, muss das Gericht die Festsetzung nach Abs. 5 S. 1 ablehnen. Der Anwalt hat dann nur die Möglichkeit, seine Vergütung im Mahn- oder Klageverfahren geltend zu machen. Rz. 192 Zu berücksichtigen ist, dass die Festsetzung nur insoweit abgelehnt werden darf, als die Einwendungen überhaupt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren

Rz. 121 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Betragsrahmengebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte des Mindest- und des Höchstbetrages nicht überschreiten. Insgesamt sind der Mindest- und Höchstsatz für den Höchstsatz daher zu verdreifachen und nicht lediglich zu verdoppeln.[253] Denn Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 regelt nur den Höchstsatz der Erhöhung, nicht aber den Höc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrere Gläubiger

Rz. 4 Die gesamte Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden ist unabhängig von der Zahl der Gläubiger immer nur eine Angelegenheit (§ 15).[8] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[9] Die Geschäftsgebühr nach VV 2504 ff. entsteht nebst der Postentgeltpauschale VV 7002 gem. § 15 Abs. 2 nur einmal, hängt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / o) Rechtsmittel

Rz. 101 Verzichtet der Beklagte auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Klageforderung, indem er sein Rechtsmittel zurücknimmt, und verzichtet der Kläger im Gegenzug auf einen Teil der Forderung für den Fall pünktlicher Ratenzahlung, so löst dies eine Einigungsgebühr aus, auch dann, wenn die Parteien diese Vereinbarung nicht ausdrücklich als Einigung bezeichnen.[92] Gleic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke (Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c)

Rz. 180 Die Dokumentenpauschale entsteht in den Fällen der Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c erst ab der 101. Seite. Fertigt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit z.B. für Schriftsatzanlagen mehr als 100 Seiten Fotokopien, kann er die Dokumentenpauschale nach VV 7000 nicht etwa jetzt auch für die ersten 100 Seiten berechnen.[280] Das ergibt sich eindeutig aus der For...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kostenerstattung

Rz. 99 Soweit der Anwalt Personen beauftragt, die in den Anwendungsbereich des § 5 fallen, ist seine Vergütung ebenso zu erstatten, wie sie bei unmittelbarer Tätigkeit des Anwalts erstattungsfähig gewesen wäre (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch in Straf- und Bußgeldsachen gilt). Rz. 100 Lässt sich der Anwalt durch Personen vertreten, die nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. § 162 Abs. 1 VwGO

Rz. 67 Nach § 162 Abs. 2 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben den Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfahrens. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können anstelle ihrer tatsächlichen notwendigen Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Frühere Rechtslage

Rz. 6 Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des Abs. 1 Nr. 3 waren nur Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers erfasst. Dabei war nicht berücksichtigt worden, dass in manchen Gerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Bußgeldsachen [wenn die Staatsanwaltschaft einstellt]) die Kostenfestsetzung nicht vom Rechtspfleger durchgeführ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr gesondert für eine Tätigkeit in einem dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren. Dies entspricht der für das Verwaltungsverfahren in VV Teil 2 Abschnitt 4 eingeführten Systematik.[2] Die gegenteilige Auffassung,[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Bewegung und Psyche: Stress... / 4 Stressbewältigung – Coping

Wird eine Situation als stressreich empfunden, so folgt ein anschließendes Bewältigungsverhalten. Dieses bezieht sich sowohl auf das zu lösende Problem und die resultierenden Stressemotionen. Unterschieden werden u. a. problemorientierte und emotionsorientierte Strategien.[1] Problemorientierte Strategien zielen auf die Suche nach Lösungen, nach benötigten Informationen, kog...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 58 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[50] Denn in VV 3305 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Zudem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgehensweise

Rz. 223 Wird über den Antrag auf Festsetzung einer fälligen Vergütung (§ 8) nicht unverzüglich entschieden, erfolgt keine Kompensation durch Verzinsung für die Zeit ab Anbringung des Festsetzungsantrags bis zur Entscheidung, weil in § 55 keine Verzinsung vorgesehen ist (vgl. Rdn 71).[405] Es stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, auf eine zögerliche Bear...mehr

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AGS 06/2021, Anfall der Ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Argumentation des OVG Berlin-Brandenburg überzeugt nicht. 1. Anwaltstätigkeit entscheidend Für den Anfall der Differenzverfahrensgebühr und der Einigungsgebühr kommt es allein darauf an, ob die Verfahrensbeteiligten eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände getroffen haben. Auf den Inhalt des Vergleichsvorschlags des Gerichts und auf die Absicht des Gerichts, das eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Nachträgliche Änderung der Abrechnungsmethode

Rz. 49 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach VV 7002 abgerechnet, ist er nicht gehindert, seine Abrechnung zu ändern und statt der Pauschale doch die tatsächlich entstandenen Auslagen nach VV 7001 zu fordern oder umgekehrt. Die zunächst getroffene Wahl betrifft nur die Abrechnungsmethode und ist nicht bindend.[7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zu vollstreckende und gepfändete Forderungen haben denselben Wert

Rz. 24 Unterschiedlich entschieden wird die Frage, von welchem Wert auszugehen ist, wenn wegen derselben Forderung ein einziger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird, durch den mehrere Forderungen des Schuldners gegen denselben oder verschiedene Drittschuldner gepfändet werden. Während das LG Koblenz[30] mit der Begründung, bei dieser Sachlage lägen verschieden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Geschäftskosten (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeinen Geschäftskosten können nicht auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Diese Kosten muss der Anwalt vielmehr selbst tragen. Sie sind nach Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Rz. 8 Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 276 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 138 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in welchen das GKG anwendbar ist, finden die §§ 184 bis 195 SGG nach dem durch das 6. SGGÄndG eingefügten § 197a Abs. 1 S. 1 SGG keine Anwendung, auch dann nicht, wenn versehentlich die Beigabe bzw. Aushändigung des Entschädigungsantrages erfolgt.[157] Vielmehr sind die §§ 154 bis 162 VwGO entsprechend anzuwenden (§ 197a Abs. 1 S. 1, 2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 54 Dem Rechtsanwalt, der sich im Strafprozess selbst verteidigt, steht ein anwaltlicher Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch dagegen nicht zu. Es ist umstritten, ob einem in einer Straf- oder Bußgeldsache sich selbst verteidigenden und freigesprochenen Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist, deren Erstattung er aus der Staatskasse verlangen könnte, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf mündliche Verhandlung möglich

Rz. 73 Seit dem 2. KostRMoG ist weitere Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr, dass mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Der Gesetzgeber wollte damit die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr konsequent auf die Fälle beschränken, in denen der Anwalt durch sein Prozessverhalten eine mündliche Verhandlung erzwingen kann, weil nur in diesem Fall eine Steueru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wirksame Beiordnung oder Bestellung als Rechtsgrundlage

Rz. 30 Zunächst muss eine wirksame Beiordnung oder Bestellung vorliegen. Diese brauchen nicht fehlerfrei zu sein. Es reicht, wenn sie zugunsten des beigeordneten oder bestellten Anwalts als Rechtsgrundlage für das Eingreifen eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse Geltung beanspruchen können. Das ist bereits der Fall, wenn kein Nichtigkeitsgrund vorliegt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 33 Die Post- und Telekommunikationsentgelte bzw. -pauschalen nach VV 7001, 7002 fallen nur an, wenn tatsächlich auch Auslagen entstanden sind, also etwa dann, wenn die Beratung schriftlich erfolgt ist oder der Anwalt das mündliche Beratungsgespräch wunschgemäß nochmals schriftlich zusammenfasst und dem Auftraggeber zugesandt hat.[54] Sie entsteht auch, wenn der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vertretung mehrerer Auftraggeber, VV 1008

Rz. 43 Im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008. Dies gilt auch für die Gebühr des VV 3400. Dennoch steht dem Verkehrsanwalt nicht schon deshalb die erhöhte Verfahrensgebühr zu, weil der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, vielmehr muss auch er für mehrere Auftraggeber tätig sein.[31] Beispiel: Der in Mü...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 3. Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 256 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anwalt und Staatskasse

Rz. 13 Beteiligte im Festsetzungsverfahren gem. § 55 sind nur der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt und die Staatskasse,[19] zumal die Vergütungsfestsetzung für andere Personen keine Rechtskraftwirkung entfaltet.[20] Der Vertreter der Staatskasse ist im Festsetzungsverfahren ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Beteiligter. Er kann sich auf eine eigene Rechtsstellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geschäftsgebühr – Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 150 Umstritten ist, ob die Erforderlichkeit der Vertretung (VV 2503) im Verfahren gem. § 55 vom Urkundsbeamten zu prüfen ist (vgl. Rdn 122).[314] Gleiches gilt für die Prüfung, ob eine vergleichsweise Regelung zur Rechtsverfolgung "notwendig" i.S.d. § 91 ZPO war. Die Entscheidung, ob der Anwalt nur beraten oder vertreten soll, und deshalb die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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Bewegung und Psyche: Stress... / 3 Entstehung von Stress

Betrachtet man die Stressentstehung auf der psychologischen Ebene, so sollte v. a. das transaktionale Stressmodell von Lazarus hervorgehoben werden.[1] Dieses Modell gibt einen ganzheitlichen Überblick über die Stressentstehung und Stressbewältigung. Es basiert auf der Grundannahme, dass Stress immer dann entsteht, wenn interne oder externe Anforderungen die zur Verfügung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Verzinsung

Rz. 121 Eine Verzinsung des Anspruchs gegen die Staatskasse, wie sie im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 oder Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO ab Antragstellung vorgesehen ist (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO), erfolgt nicht.[229] Denn § 55 Abs. 5 S. 1 verweist nicht auf § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO.[230] Bei langer Bearbeitungsdauer des Festsetzung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Asylangelegenheiten

Rz. 65 Auch in Asylangelegenheiten ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, heftig umstritten. Zutreffend dürfte es auch hier sein, für jeden Antragsteller eine eigene Angelegenheit anzunehmen, da jeder Antragsteller individuell zu beraten und zu vertreten ist. Jeder erstrebt sein Rechtsschutzziel für sich allein. Das Verfahren kann durchaus unterschied...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Schuldenregulierung

Rz. 68 Die Schuldenregulierung für den Rechtsuchenden wird stets als eine Angelegenheit angesehen, auch dann, wenn die Regulierung mit verschiedenen Gläubigern erfolgt.[84] Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Gläubiger in einem einheitlichen Rundschreiben angeschrieben werden.[85] Auch die Schuldenregulierung nach VV 2502, 2504 ff. ist unabhängig von der Zahl der Gläubi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 45 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[60] Denn in VV 3307 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Darüb...mehr