Fachbeiträge & Kommentare zu Berufung

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.2 Tenor

Rz. 5 Der Tenor des Urteils – auch Entscheidungssatz oder Urteilsformel genannt – enthält die Entscheidung in der Hauptsache (Beispiele bei § 131), über die Kosten und über die Zulassung von Berufung bzw. Revision. Wird nichts über die Zulassung eines Rechtsmittels im Tenor gesagt, ist die Zulassung abgelehnt (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 136 Rz. 5a)...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Norm ist mit Wirkung zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden. In Abs. 4 wurde Satz 2 angefügt, der eine Regelung für den Fall trifft, dass das Urteil als elektronisches D...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63, 93, 94 f.; BSGE 68, 190, 191; BSGE 74, 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984, 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforsch...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. In § 128 Abs. 1 Satz 2 wird diesbezüglich ausgeführt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. die Komm. zu § 128 Rz. 26 f.). Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb ...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch

Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu geschehen hat, ist keineswegs eindeutig. Nach BAG (NJW 1959, 1942) soll allein nach der Urteilsformel, nicht nach den Entscheidungsgründen zu bestimmen sein, ob ein Antrag übergangen worden ist (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 2; Zeihe, SGG, § ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.2 Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit

Rz. 6 Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, etwa weil ein Beteiligter nicht wirksam zugestimmt hat, liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der mit Berufung (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) bzw. Revision (§ 160 Abs. 2 Nr. 3) gerügt werden kann. Nach h. M. handelt es sich dabei im sozialgerichtlichen Verfahren aber nicht...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung

Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz. 12). Als Ausnahmevorschrift ist § 124 A...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.2 Rechtskraftfähige Entscheidung

Rz. 9 Der formellen Rechtskraft fähig sind nach allg. Meinung alle Entscheidungen, die selbständig anfechtbar sind oder deren an sich gegebene Anfechtung durch Gesetz ausgeschlossen ist (vgl. z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 141 Rz. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 705 Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Sch...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985, 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; BGH,...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2 Erledigung "nach Klageerhebung"

Rz. 16 Die Anfechtungsklage wird wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt sich erledigt hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 570), also seine Regelungswirkung verloren hat (vgl. BSG, Urteil v. 20.12.2001, B 4 RA 50/01 R; Fechner, NVwZ 2000, 121). Das BSG stellt insoweit neben der Erledigung durch Zeitablauf auf die Wirksamkeit nach §...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.3 Tatbestand, Aufgabe, Anforderungen

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Nr. 5 enthält das Urteil die gedrängte Darstellung des Tatbestands. Dessen Aufgabe ist nicht die vollständige Wiedergabe des Sachverhalts in historischer Reihenfolge, sondern die logisch geordnete und gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands, wie er sich im Zeitpunkt der Entscheidung bot und vom Gericht dem Urteil zugrunde gelegt worden ist. Der Tat...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zurechenbarer Schaden

Tz. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch die schuldhaft pflichtverletzende Handlung bzw. Unterlassung des Vorstandsmitglieds muss ein Schaden der Gesellschaft kausal und zurechenbar verursacht worden sein. Hinsichtlich der Zurechnung gelten die allg. Grundsätze. Die Äquivalenztheorie findet Anwendung, wonach die Pflichtverletzung i. A. und nicht nur unter besonders eigenartige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung des Vorstands

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie dargestellt sind verschiedene Begriffe weder durch Gesetz noch durch Rspr. hinreichend konkretisiert. Unter Aspekten der Rechtssicherheit sowie für die hier angestrebte Darstellung möglicher Folgen einer Pflichtverletzung erweist sich dies als problematisch. Ermessensspielräume sind vom Gesetzgeber zur Erhaltung der Leitungsautonomie zwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Abgrenzung der Einzelkosten im Rechnungswesen

Rn. 214 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass mit Ausnahme des Falls einer Kuppelproduktion vom Grundsatz her eine Abgrenzung von EK und GK möglich ist. In praxi ergibt sich allerdings in der Abgrenzung von EK und GK ein Unschärfebereich; denn aus reinen Praktikabilitätsüberlegungen heraus werden einzelne Kostenarten nicht entsprechend dem Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beschluss der Hauptversammlung

Tz. 68 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grund für die Haftungsfreistellung des Vorstandsmitglieds gegenüber der Gesellschaft nach § 93 Abs. 4 Satz 1 AktG bei einem gesetzmäßigen Beschluss der HV ist die Regelung des § 83 Abs. 2 AktG. Danach ist der Vorstand verpflichtet, die von der HV im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffenen Beschlüsse auszuführen. Soweit den Vorstand eine solche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Haftung und Ausschluss der Haftung gegenüber den Gläubigern (§ 93 Abs. 5 AktG)

Tz. 77 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 93 Abs. 5 AktG gewährt den Gläubigern der Gesellschaft einen Direktanspruch gegen Vorstandsmitglieder, die der Gesellschaft ersatzpflichtig sind. Die Gläubiger können Ersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft bis zur Höhe ihres eigenen Anspruchs einschließlich aller Nebenforderungen, wie Kosten und Zinsen, unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Tz. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Haftungsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 Satz 1f. AktG sind Vorstandseigenschaft, Handlung oder Unterlassung, Pflichtverletzung, Verschulden, Zurechnung und Schaden. Nach dem allg. Grundsatz des Beweisrechts, wonach jeder die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, träfe grds. die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verjährung (§ 93 Abs. 6 AktG)

Tz. 82 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß § 93 Abs. 6 AktG verjähren Ansprüche aus § 93 AktG bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren. Die Verschärfung der Verjährungsfrist für börsennotierte Gesellschaften beruht auf Art. 6 Nr. 1 des Restrukturierungsgesetzes (vgl. HdR-E, AktG § 93...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Es handelt sich um eine Wohnungseigentumsanlage mit 2 Wohnungseigentümern. Einen Verwalter gibt es nicht. Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B auf Unterlassung. B soll es unterlassen, bestimmte Räume einer Wohnnutzung zuzuführen. Das AG weist die Klage ab. Das LG weist die Berufung mit der Maßgabe zurück, dass die Klage als unzulässig abgewiesen sei: K sei n...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch? / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fordert die Verwaltung am 1.8.2022 auf, ihm bis zum 22.8.2022 die Gesamtjahresabrechnung und die Einzeljahresabrechnung für das Jahr 2021 zu erteilen. Die Verwaltung teilt mit, die Jahresabrechnung sei in Arbeit und werde "in den kommenden Wochen" übersandt. K reicht am 29.8.2022 Klage ein, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt keine Jahresabrechnung vorliegt....mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im August 2021, die defekten Dachflächenfenster im Bereich des Sondereigentums von Wohnungseigentümer K auszutauschen (TOP 2) und dazu die X-GmbH zu beauftragen (TOP 3), wobei die Kosten der Arbeiten durch K finanziert werden sollen (TOP 4c). Mit seiner Anfechtungsklage wendet sich Wohnungseigentümer K gegen die zu TOP 4c beschlossene Koste...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist der Personenaufzug zu reparieren. In seinem jetzigen Zustand kann er nicht gebraucht werden. Ein Antrag von Wohnungseigentümer K aus dem Jahr 2020, die Reparatur durchzuführen, findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage vor. Das AG weist die Klagen ab. Hiergegen richte...mehr

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Zustellung: Anforderungen a... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen Wohnungseigentümer B Zahlungsansprüche in Höhe von insgesamt 59.331,56 EUR geltend (Hausgeldklage). K beantragt unter Vorlage einer negativen Einwohnermeldeauskunft die öffentliche Zustellung dieser Klage. Dem gibt das AG statt. Mit ebenfalls öffentlich zugestelltem Versäumnisurteil verurteilt das AG den B später antragsg...mehr

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Bauliche Veränderung: Verei... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer einer Reihenhausanlage gestatten Wohnungseigentümer X eine bereits vollzogene bauliche Veränderung (die Überdachung einer Terrasse und die Errichtung einer Sichtschutzwand auf einer Sondernutzungsfläche). In der Gemeinschaftsordnung heißt es wie folgt: "Die zugewiesenen Gartenflächen dürfen jedoch nur der Anlage von Ziergärten dienen. Die Errichtung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umlagebeschluss: Anwendungs... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Tiefgarage, in der sich 20 Mehrfachparker befinden. 4 Mehrfachparker stehen im Teileigentum von Teileigentümer K. Nach der Gemeinschaftsordnung sind grundsätzlich alle Erhaltungskosten nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen von sämtlichen Wohnungs- bzw. Teileigentümern zu tragen. Aufgrund eines Defekts der hydraulischen Hebeanl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Verei... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Es gehe zwar nicht um eine grundlegende Umgestaltung. Der Beschluss verstoße aber gegen die Gemeinschaftsordnung. Diese sei auch weiter anwendbar. Die in § 47 Satz 2 WEG getroffene Vermutung, wonach in der Regel abweichende Altvereinbarungen der Anwendung des WEMoG nicht entgegenstünden, sei widerlegt. Stehe eine Altvereinbarung aufgrund einer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 35 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auszubildende

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auszubildende für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf stehen in einem sog Ausbildungsdienstverhältnis. Dessen Gegenstand ist eine idR erstmalige Berufsausbildung (> R 9.2 LStR). Arbeitsrechtlich entspricht dem sowohl ein Rechtsverhältnis zur Berufsausbildung (Berufsausbildungsvertrag iSv § 10 BBiG) als auch ein Arbeitsverhältnis, mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietminderung trotz fahrläs... / 4 Die Entscheidung

Nach den vom LG Würzburg in seinem Urteil geschilderten Sachverhalt hatte der noch junge, haushaltsunerfahrene, übermüdete und alkoholisierte (1,2 Promille) Mieter nach einer längeren Feier gegen 2.30 Uhr noch Heißhunger und erhitzte auf dem Küchenherd Fett für eine Portion Pommes frites. Danach stellte er den Topf zum Abkühlen des Fettes zurück auf die Herdplatte, ohne sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Due Diligence / 1 Zweck der Due Diligence

Bei einer Due Diligence liegt der Fokus auf der Erhebung transaktionsrelevanter Informationen für die Unternehmensbewertung, für Kaufvertrags-, und Kaufpreisverhandlungen, für Finanzierungsüberlegungen von Banken und Investoren und ggf. auch für eine Kaufpreisallokation sowie eine etwaige Integration. Das Hauptanwendungsgebiet der Due Diligence liegt nach wie vor im Bereich v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführer: So meister... / Zusammenfassung

Überblick Viele Geschäftsführer waren vor ihrer Bestellung ins Amt des Geschäftsführers als Leiter einer Fachabteilung tätig. Einige Geschäftsführer haben aber auch mit einer Geschäftsidee angefangen und ihr eigenes Unternehmen gegründet. Beide haben in der Regel wenig oder sogar keine Führungs- und Organisationserfahrung. Mit der Berufung zum Geschäftsführer ändert sich die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Leistungsbezüge für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 155 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.[1] Ausgenommen hiervon sind nach § 13b Abs. 5 S. 11 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher S. 10; Rz. 20a) Bauleistungen, die an den nichtunternehmerischen Bereich von juri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel entspricht der Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Die einfache Nachfolgeklauselbesagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 104, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d.h. ab jetzt und nicht ex tunc, d.h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenhei...mehr

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Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB

Ein Dritter kann sich gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis schadet demgegenüber nicht. Bestimmte Tatsachen, unter anderem die Bestellung und die Abberufung von Geschäf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.6 Zusammentreffen von Kündigungsgründen

Rz. 373 Kommen mehrere verhaltensbedingte Kündigungsgründe in Betracht, ist zunächst jeder Kündigungsgrund auf seine Eignung zu prüfen. Rz. 374 Bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, ist zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen. Erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Wirksamkeit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.2 Rückwirkende Erklärung, § 16 Abs. 3b S. 2-3 EStG

Rz. 147h § 16 Abs. 3b S. 2 EStG erlaubt innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten eine rückwirkende Erklärung der Betriebsaufgabe. Die Rückwirkung bewirkt, dass die Betriebsaufgabe unter Zugrundelegung der gemeinen Werte im Aufgabezeitpunkt stattfindet.[1] Die Rückwirkung kann auch Vz übergreifend erfolgen. Die Fristberechnung für die 3-Monats-Frist richtet sich nach § 108 ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.3 Wahl (Abs. 3)

Rz. 6 Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats obliegt dem Verwaltungsrat der Mitgliedskassen. Nach Abs. 2 Satz 2 wählen die Versicherten die Vertreter der Versicherten, die Arbeitgeber die Vertreter der Arbeitgeber. Es findet also keine Urwahl statt. Wählbar sind nur die Mitglieder der Verwaltungsräte der Mitgliedskassen, sodass die Mitglieder der Verwaltungsräte der Lan...mehr