Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

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Antidiskriminierung / 2.8.1 Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Der von Benachteiligungen tatsächlich oder vermeintlich betroffene Beschäftigte hat nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei "den zuständigen Stellen" des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Welches die "zuständigen Stellen" sind, sagt das Gesetz nicht. Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, eine bes...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.2 Diskriminierung und religiöse Bräuche

Das AGG soll Arbeitnehmer wegen eines der in § 1 AGG genannten Merkmale nicht besserstellen. Das Gesetz möchte sie vielmehr (lediglich) vor Benachteiligungen schützen. Insoweit wird man nicht davon ausgehen können, dass ein Arbeitgeber z. B. verpflichtet wäre, seinen muslimischen Arbeitnehmern 5 Mal täglich die Möglichkeit zum Gebet einzuräumen. Bereits bisher hat der Arbeit...mehr

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Antidiskriminierung / 2.2.2.2 Mittelbare Benachteiligung

Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 Abs. 1 AGG genannten Grundes in besonderer Weise gegenüber anderen Personen (Vergleichsgruppen) benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßig...mehr

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Antidiskriminierung / 2.8.3.2 Entschädigung

Nach § 15 Abs. 2 AGG hat der Arbeitgeber für immaterielle Schäden des Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Voraussetzung ist hierbei, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers bzw. Bewerbers nach § 3 Abs. 1 AGG in einer vergleichbaren Situation erfolgte. Auch wenn die objektive Eignung an sich kein Tatbestandsmerkmal für den Anspruch nach § 15 Abs....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Betriebsvereinbarungen

Rz. 15 Dem Betriebsrat obliegt ferner, die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen zu überwachen, deren Durchführung gem. § 77 Abs. 1 BetrVG zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört (BAG, Beschluss v. 18.1.2005, 3 ABR 21/04). Gleiches gilt für die Umsetzung von Regelungsabreden. Der Betriebsrat bleibt hierzu auch dann zuständig, wenn der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Kein Klagerecht

Rz. 17 Die Überwachungspflicht macht den Betriebsrat nicht zu einem dem Arbeitgeber übergeordneten Kontrollorgan. Sie dient lediglich der Rechtskontrolle (BAG, Beschluss v. 16.11.2005, 7 ABR 12/05). Dabei ist der Betriebsrat aber auf die Macht seiner Argumente angewiesen. Die allgemeine Überwachungspflicht gibt dem Betriebsrat keinen eigenen Anspruch, die zutreffende Anwendu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen (BAG, Beschluss v. 19.10.1999, 1 ABR 75/98) und umfasst auch das Richterrecht. [1] Sinn und Zweck der gesetzlich definiert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Überwachungsgegenstand

Rz. 6 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Träger des Überwachungsrechts aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist der Betriebsrat nicht der Gesamtbetriebsrat (BAG, Beschluss v. 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12 Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes/betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 37 Der betriebliche Umweltschutz als Aufgabe des Betriebsrats war im bis zum 27. Juli 2001 geltenden BetrVG nicht ausdrücklich genannt. Gleichwohl ließ sich diese mittelbar z. B. aus den Mitwirkungsrechten des § 90 BetrVG bei der Planung von betrieblichen Bauten, technischen Anlagen und Arbeitsverfahren herleiten. Demgegenüber war die Rechtsstellung des Betriebsrats im B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10 Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb

Rz. 32 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern (für die Jugend- und Auszubildendenvertretung vgl. § 70 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Durch das BetrVG-Reformgesetz vom 23. Juli 2001 wurde der Begriff "Eingliederung" durch "Integration" ersetzt. ...mehr

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Führen auf Distanz / 4.2 Erwartungserklärung

Fehlentwicklungen im Arbeitsverlauf und Irritationen bis hin zu Enttäuschungen liegen oft in unklaren und unterschiedlichen Vorstellungen im Vorfeld begründet. Bei flexiblen Arbeitskonzepten sollte die Führungskraft explizit den Rahmen der Nutzung flexibler Zeitkonzepte mit den Mitarbeitenden klären – ergänzend zu einer ggf. vorliegenden Betriebsvereinbarung. Themen im Einzeln...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung

Die AT-Angestellten nehmen betriebsverfassungsrechtlich – im Gegensatz zu den leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG – keine Sonderstellung ein. Sie wählen wie die übrigen Arbeitnehmer den Betriebsrat und werden von diesem vertreten. Im Gegensatz zum leitenden Angestellten gelten für die AT-Angestellten insbesondere die vom Arbeitgeber mit dem Betriebsrat geschlossene...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vertrag zugunsten Dritter, Abs. 1 Nr. 4

Rz. 85 Durch Vertragskonstellationen, in denen ein Dreiecksverhältnis geschaffen wird durch die Vereinbarung des Erblassers mit dem Leistungsverpflichteten und dem Begünstigten, wird der Leistungsverpflichtete zu einer Leistung an den Dritten durch den Erblasser verpflichtet. In § 328 BGB wird diese Vertragsbeziehung, der so genannte Vertrag zugunsten Dritter, geregelt. Kein...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 4 Arbeitszeit und Mehrarbeit

Arbeitsverträge mit AT-Angestellten enthalten in der Regel keine Festlegung der Arbeitszeit. Trifft der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Dauer der Arbeitszeit, ist auch bei AT-Angestellten davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf der Basis der betriebsüblichen Arbeitszeit eingehen wollen. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist di...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 6.3 Inhalt der Niederschrift

Seit dem 1.8.2022 ist in die Niederschrift aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anmerkung Diese Angaben sind schon allein deshalb erforderlich, weil ansonsten ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Anderweitige Regelungen durch Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden (Abs. 1 Satz 5). Auch durch eine Regelungsabrede kann eine von § 38 Abs. 1 Satz 1 – 4 BetrVG abweichende anderweitige Regelung über die Freistellung vereinbart werden. § 38 Abs. 1 Satz 5 ist insoweit nicht abschließend (LAG Köln, Beschluss v. 7.10.2011, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Freistellung in Betrieben mit in der Regel unter 200 Arbeitnehmern

Rz. 7 Für Betriebe mit in der Regel weniger als 200 Arbeitnehmern ist keine feste Freistellung für bestimmte Stundenzahlen vorgesehen. Daraus folgt aber nicht, dass hier keine Freistellung von beruflicher Tätigkeit in Betracht kommt, sondern dies beurteilt sich ausschließlich nach § 37 Abs. 2, sofern keine anderweitige Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Einigung mit dem Arbeitgeber nur über Zeit und Ort

Rz. 3 Ob eine Sprechstunde und ob sie während der Arbeitszeit eingerichtet wird, bestimmt allein der Betriebsrat durch Beschluss (§ 33 BetrVG) [1]; dazu bedarf er nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Dagegen sind Zeit und Ort mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren (Abs. 1 S. 2). Hinweis Das gilt aber nur für die Festlegung des Zeitpunkts der Sprechstunde und die Bestimmung des R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewerkschaft / 7 Klagerecht bei Tarifbruch

Die Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden gerichtlich durchsetzen. Die Regelungen des Tarifvertrags gehen auch der sog. Regelungsabrede (d. h. Übernahme von formlos zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbarten Regelungen in Einzelarbeitsverträgen) vor.[1] Die Gewerkschaften haben außerdem gegenübe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Überblick

Rz. 1 § 16 Abs. 1 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber zunächst, einen Abdruck der maßgeblichen arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Dies soll den Arbeitnehmern ermöglichen, die für sie geltenden Schutzbestimmungen an geeigneter Stelle im Betrieb kennenzulernen.[1] Rz. 2 Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist der...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / 2.3 Gebietszulage/Ausgleichszulage

Die Notwendigkeit, solche Zulagen zu zahlen, kann sich z. B. bei solchen Unternehmen ergeben, die einen überregional eingesetzten Außendienst haben und die diesen einheitlich nach den am Sitz des Unternehmens geltenden betrieblichen Regelungen vergüten wollen oder müssen. Das kann dazu führen, dass im Verkaufsgebiet des Mitarbeiters tätige Außendienstmitarbeiter eines dort a...mehr

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Zulagen: Übertarifliche und... / Zusammenfassung

Überblick Fragen des Arbeitsentgeltrechts sind immer aktuell. Der Fachkräftebedarf und die Entgeltvorstellungen von Bewerbern stehen oftmals nicht im Einklang mit den betrieblichen Entgeltsystemen. Einerseits soll und muss das betriebliche Entgeltsystem konsequent angewandt werden, auf der anderen Seite aber sind Vergütungswünsche zu erfüllen, die sich nicht in diesem System...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Übertarifliche und... / 1 Begriff und Bedeutung übertariflicher und außertariflicher Entgeltbestandteile für die Betriebspraxis

Übertarifliche Zulagen sind dadurch gekennzeichnet, dass im Betrieb Entgelttarifverträge angewendet werden und daher die Grundvergütung und ggf. auch das Leistungsentgelt des Mitarbeiters tariflich geregelt ist. Vereinzelt wird die Grundvergütung der Beschäftigten auch in Betriebsvereinbarungen geregelt; dies ist bei den Unternehmen zulässig, die noch nie tarifgebunden waren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 1 Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Vergabe übertariflicher Zulagen

Zu den Aufgaben von Betriebsräten gehört es, auf die Einhaltung von Gesetzen, ggf. Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu achten. Des Weiteren gibt das BetrVG den Betriebsräten das Recht – und dies ist hier entscheidend – zu prüfen, ob der Arbeitgeber bestimmte Themen regelt, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sind. Der Große Senat des BAG hat bereits 1...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Betriebsübergang

Rz. 21 Ein Betriebsübergang hat individualrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen. Die individualrechtlichen Auswirkungen ergeben sich im Wesentlichen aus § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Umwandlung von Unternehmen

Rz. 23 Die Umwandlung von Unternehmen ist im Umwandlungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz sind vier Arten der Umwandlung vorgesehen, nämlich die Verschmelzung (§§ 2–122 UmwG), die Spaltung (§§ 123–173 UmwG), die Vermögensübertragung (§§ 174–189 UmwG) und der Formwechsel (§§ 190–304 UmwG). Die Umwandlung zieht einige arbeitsrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG sieht Beteiligungsrechte des Betriebsrats in unterschiedlicher Form und Stärke vor. Man unterscheidet zwischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Zu den Mitwirkungsrechten gehören z. B. die Informationsrechte, Anhörungs- und Vorschlagsrechte sowie die Beratungsrechte des Betriebsrats. Demgegenüber bestehen die eigentlichen Mitbestimmungsrechte vor alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / Zusammenfassung

Begriff Mit einer Rückzahlungsklausel kann sich der Arbeitgeber in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag für den Fall absichern, dass ein Arbeitnehmer kurze Zeit nach Beanspruchung von Vergünstigungen das Unternehmen verlässt. Bestimmte freiwillige Sozialleistungen (z. B. Boni, Aus-, Fort- oder Weiterbildungskosten, Umzugskosten) werden häufig mit Rückzahlungsklauseln verb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.1 Mediation im Individualarbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht haben vor allem das arbeitsgerichtliche Güterichterverfahren[1], aber auch beispielsweise das arbeitsgerichtliche Güteverfahren[2], das Ausgleichsverfahren nach dem – immer noch gültigen Kontrollratsgesetz Nr. 35[3] –, das Verfahren vor der Schiedsstelle für Streitigkeiten aufgrund des ArbNErfG [4] und vor den Ausschüssen für Streitigkeiten aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Beteiligungsre... / 3 Mitbestimmung bei Arbeitszeitkonten

Die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. In § 2 Abs. 2 MiLoG findet sich zum Thema "Arbeitszeitkonten" folgende Regelung: "Die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden sind ...mehr

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Mindestlohn: Beteiligungsre... / 2 Umfang des Mitbestimmungsrechts für Entlohnungssysteme

Ein Mitbestimmungsrecht über die Einführung des Mindestlohns hat der Betriebsrat nicht. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bezüglich Fragen der betrieblichen Lohngestaltung. Diese Gestaltung von Entlohnungsgrundsätzen betrifft sowohl das Aufstellen eines detaillierten Entgeltsystems, wie auch die Bildung von Entgeltgruppen nach abstrak...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Aufbewahrung und Verteilung der Sitzungsniederschrift

Rz. 8 Die Niederschrift gehört ebenso wie andere Unterlagen zu den Akten des Betriebsrats. Der Arbeitgeber kann weder die Aushändigung verfügen noch steht ihm ein Einsichtsrecht zu. Die Aufbewahrungspflicht geht über die Amtszeit des Betriebsrats hinaus. Von daher sind die Niederschriften dem nachfolgenden Betriebsrat weiterzugeben. Soweit die Niederschrift elektronisch erste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Beteiligungsre... / Zusammenfassung

Überblick Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu Lohn- und Entgeltgestaltung sind durch den Tarifvorrang[1] auf wenige Fallgestaltungen beschränkt. Der Betriebsrat hat aber neben allgemeinen Überwachungsrechten Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungssystemen und zu Arbeitszeitkonten. Die Auswirkungen der Geltung des gesetzlichen Mindestlohns[2] zum 1.1.2015 auf diese Beteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 4.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung, Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wurde erstmals 1949 durch Einfügung eines § 34a EStG geregelt (2. StNG vom 20.04.1949 – WiGBl 1949, 69). § 34a EStG in der ab 1955 geltenden Fassung (vgl BGBl 1954 I, 373 = BStBl 1954 I, 575) stellte – wie schon frühere Regelungen (vgl RdF-VO vom 07.11.1940, RStBl 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 65 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Steuerfreiheit der Zuschläge für SFN-Arbeit ist auf einheitliche Prozentsätze begrenzt (Höchstsatz). Das gilt unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelarbeitsvertrag; > Rz 30 ff) die Zahlungen beruhen. Steuerfrei bleiben aber nur die tatsächlich im Einzelfall gezahlten Zuschläge. Rz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.1 Bilanzierung dem Grunde nach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

Nach einer im laufenden Geschäftsjahr 13 neu abgeschlossenen Betriebsvereinbarung im Bauunternehmen Hans Groß erhalten Arbeitnehmer nach 25 Dienstjahren eine Jubiläumszuwendung. Hieraus ergibt sich ein (angenommener) Verpflichtungsbetrag zum Erfüllungszeitpunkt i. H. v. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Von der neuen Vereinbarung sind 5 Mitarbeiter betroffen, deren Dienstverhältnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 6 Buchhalterische Erfassung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums

Die Frage der Rückstellungsbildung richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 Abs. 1 HGB. In Bezug auf die Abbildung in der Steuerbilanz ist zu beachten, dass die Bildung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG unterliegen.[1] Die handelsrechtlichen Grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.2 Ziel der Wertguthabenvereinbarung (Nr. 2)

Rz. 26 § 7 Nr. 2 formuliert ein Ausschlussziel. Verfolgt die Wertguthabenvereinbarung dieses Ziel, so ist sie nichtig. Anders gewendet: Konstitutiv für eine Wertguthabenvereinbarung ist, dass damit nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder der Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt wird. Hierdurc...mehr