Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 Am 11.1.09 ist die ROM II-Verordnung (IPR-Anh 2) in Kraft getreten. Sie löst – im Wesentlichen durch die Regelungen in Art 10 ROM II (s dort) – das in Art 38 für die ungerechtfertigte Bereicherung niedergelegte nationale Kollisionsrecht im Rahmen ihres zeitlichen (Art 31 f ROM II) und sachlichen (Art 1 ROM II) Anwendungsbereichs ab (s dort auch Vorbemerkung vor ROM II R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verjährungsbeginn.

Rn 13 Für den Beginn der Regelverjährung (Rn 11) kommt es darauf an, dass der Anspruch entstanden ist (Rn 2) und der Berechtigte von den seinen Pflichtteilsanspruch begründenden Umständen und der Person des Erben (als Schuldner) Kenntnis erlangt oder grob fahrlässige nicht erlangt (§ 199 I; § 199 Rn 12 ff, 17; str, aA zu § 2332 aF BGH NJW 14, 2575 [BGH 04.06.2014 - IV ZR 348...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit.

Rn 33 Die zusätzlichen Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit des Verzögerungsschadens ergeben sich aus § 286. Wegen der – vom Verzugsschaden des alten Rechts abweichenden – Natur des Schadens ist es dabei unschädlich, ob die Leistung in Natur noch möglich ist oder nicht (s § 286 Rn 9; aA etwa Jauernig/Stadler § 280 Rz 33), am beschränkten Schutzzweck der Leistungszeitpunkte än...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 15 Weist der Sachverhalt im Entscheidungszeitpunkt (Hamm IPRspr 60–61 Nr 115; LG Regensburg IPRspr 54–55 Nr 120; MüKo/Sonnenberger Rz 83) keine über den deutschen Gerichtsstand hinaus gehende Beziehung zum Inland auf, so ist 1 unanwendbar (Hamm IPRax 82, 197; Grüneberg/Thorn Rz 6; Kegel/Schurig § 16 III 2b; Looschelders Rz 18; Soergel/Kegel Rz 27). Denn ob ein Verstoß vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rangstufen.

Rn 2 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 II 3 sind nunmehr ggü Ehegatten vorrangig. Dies bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst um die Kindesunterhalte zu bereinigen ist. Soweit das dann noch verfügbare Einkommen den ggü dem Ehegatten oder dem Anspruch aus § 1615l geltenden Selbstbehalt, der in beiden Fällen identisch i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuern.

Rn 46 Steuern sind grds in der Höhe in Abzug zu bringen wie sie im maßgeblichen Unterhaltszeitraum tatsächlich angefallen sind (In-Prinzip, BGH FamRZ 07, 793; Brandbg FamRZ 14, 219). Steuerzahlungen und Steuererstattungen werden grds nur im Jahr der tatsächlichen Leistung berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist die strikte Anwendung des In-Prinzips oftm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Nutzung durch Veräußerung/Belastung

Rn. 170f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Möglichkeit, ein unbewegliches WG zu veräußern oder zu belasten, ist wesentlicher Ausdruck der Sachherrschaft über ein unbewegliches WG. Insb im Wege der Veräußerung können dessen Substanz nutzbar gemacht und Wertsteigerungen realisiert werden. Wirtschaftliches Eigentum setzt gleichwohl nicht voraus, dass der nutzungsberechtigte potenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonst: Sitz- oder Gründungstheorie nach deutschem autonomem Internationalen Gesellschaftsrecht?

Rn 41 Wo weder das Unions- oder EWR-Recht noch Staatsverträge die Anknüpfung an die Gründung gebieten (s Rn 11 ff), ist das deutsche autonome IntGesR in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf die Vielzahl der Staaten, deren Gesellschaften kraft staatsvertraglicher Regelung mittlerweile nach der Gründungstheorie zu beurteilen sind, wird von vielen in der Literatur die Ankn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 32 Die Zuwendung erfolgt ›ohne rechtlichen Grund‹, wenn der Empfänger sie nach den Kriterien der rechtsgeschäftlichen bzw gesetzlichen Güterzuordnung nicht behalten darf. Geht es um eine Leistung iSd § 812 (dazu iE Rn 22 ff), so besteht der Rechtsgrund für das Behaltendürfen zumeist in dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis, regelmäßig also im schuldrechtlichen Vertrag, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anknüpfungsregeln.

Rn 4 Art 8 I kodifiziert für einzelstaatliche Schutzrechte den international weit verbreiteten (gleichwohl nicht überall anerkannten, s nur Boschiero YbPrIntL 07, 87, 94 ff; Schack FS Kropholler 651, 655) Grundsatz der lex loci protectionis (s.a. Art 3:102 der Principles der European Max-Planck-Group for Conflict of Laws in Intellectual Property, http://www.ip.mpg.de/en/rese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzung.

Rn 5 Realakte sind Handlungen ohne Mitteilungs- oder Kundgabefunktion (Neuner AT § 28 Rz 13), als rechtmäßige Handlungen, wie beim Besitzerwerb nach § 854 I, oder als unrechtmäßige, wie der unerlaubten Handlung gem § 823. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz, rechtsgeschäftliche Regeln sind prinzipiell unanwendbar. Eine Betriebskostenabrechnung ist eine Wissenserklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 2 Pflichtteilsberechtigung, nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, ist Voraussetzung, denn zu dessen Beurteilung soll die Auskunft gerade dienen (BGH NJW 58, 1964; 81, 2051; 02, 2469f [BGH 17.04.2002 - IV ZR 259/01]). Berechtigt ist jeder pflichtteilsberechtigte Nichterbe nach §§ 2303, 2309 (BGH NJW 81, 2051, 2052), also auch der Berechtigte, der enterbt ist oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten.

Rn 11 Die Durchführung des VA ist grob unbillig, wenn er zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten eines Ehegatten führen und seinem Zweck, zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beizutragen, grob zuwiderlaufen würde. Dazu reicht es allerdings nicht aus, wenn ein Ehegatte aufgrund des VA besser dastehen würde als der andere (BGH FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Besondere Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Rn 71 Die auf einzelne Vorschriften beschränkten Regelungen zum Maklervertrag und die Möglichkeit zur Disposition über die Regelungen haben in der Praxis zu zahlreichen, weit verbreiteten Vereinbarungen geführt, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Dabei ist zwischen Individualabreden und Vereinbarungen in AGB zu unterscheiden. Für Individualvereinbarungen stellen ledigl...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 3. Steuerberaterkanzleien

Rz. 232 Auch die Bewertung von Steuerberaterkanzleien[415] erfolgt i.d.R. mithilfe des Umsatzverfahrens,[416] also durch eine Addition von Sachwert (Vermögensgegenstände abzüglich Schulden zu Verkehrswerten) und Goodwill. Der Goodwill wird hierbei häufig in Größenordnungen zwischen 80 % und 140 % des (durchschnittlichen, nachhaltigen) Umsatzes angegeben.[417] Alternativ kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersetzung der Zustimmung (Abs 2).

Rn 20 Nach II kann die durch den Ehegatten verweigerte Zustimmung durch das FamG ersetzt werden. Dazu muss das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspr und der Ehegatte sie ohne ausreichenden Grund verweigert haben oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Zustimmung gehindert gewesen sein. Ersetzt werden kann auch die Genehmigung bereits getätigte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccc) Selbstständige sonstige Gebäudeteile: gemischt genutzte Gebäude

Rn. 165 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Aufteilungsumfang: Gemischt genutzte Gebäude können – über die vorbezeichneten selbstständigen beweglichen (s Rn 162f) und unbeweglichen (s Rn 163af) Gebäudeteilen hinaus – als WG-Mehrheit bei abweichender Nutzung einzelner Gebäudeteilemehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Ausschlagungsentscheidung

Rz. 247 Für den überlebenden Ehegatten kann sich durchaus die Frage stellen, ob er in der Zugewinngemeinschaftsehe die Ausschlagung erklärt und den kleinen Pflichtteil und den rechnerischen Zugewinnausgleich verlangt (sog. "taktische Ausschlagung" mit güterrechtlicher Lösung) oder den um das Zusatzviertel des § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Ehegattenerbteil behält. Die Entscheidu...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / II. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen an mehrere Erben

Rz. 58 Die Vererbung von Personengesellschaftsanteilen (aufgrund gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln) kann zur Entstehung neuer Gesellschaftsanteile führen. Allerdings stellt dies eine gesellschaftsrechtliche Besonderheit dar, die losgelöst von der nach erbrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilenden wertmäßigen Zuordnung des Nachlassvermögens zu sehen ist. Rz. 59 Di...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Allgemeine Regelungen gegen die Störung der Vertragsbeziehungen

Rz. 42 Für die Lösung ist weiter zu beachten, dass der Erb- wie auch der Pflichtteilsverzicht nicht seinen Rechtsgrund in sich selbst trägt, sondern nach ganz h.M. einer "causa" bedarf; diese ist beim unentgeltlichen Erb- und Pflichtteilsverzicht ein einseitiges, beim entgeltlichen ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist auch bei der gerichtlichen Überprüfung z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Tatbestandlich gelten folgende Voraussetzungen: (1) Absender und Empfänger des Schreibens müssen Kaufleute sein ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reichweite der Abschlussfreiheit.

Rn 15 Die so beschriebene negative Abschlussfreiheit setzt voraus, dass die Rechtsordnung einen zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag als wirksam anerkennt (positive Abschlussfreiheit, Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 13). Im engsten persönlichen Freiheitsbereich versagt das Recht allerdings diese Anerkennung, da diese Sphäre einer (vertraglichen) Selbstbindung nicht z...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtswirkungen.

Rn 11 Wenn die unter Rn 8 ff genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begründet III eine widerlegliche Vermutung, dass in der Zustandsfeststellung nicht angegebene Mängel nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten sind. Dadurch wird der Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorverlegt. Gem § 644 I trägt der Unternehmer die Vergütungsgefahr grds bis zur Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Rn 3 Der Einwilligungsvorbehalt ist streng akzessorisch zur Betreuung und setzt daher zwingend voraus, dass für den fraglichen Aufgabenbereich bereits eine Betreuung angeordnet ist oder zumindest gleichzeitig angeordnet wird (KG FamRZ 08, 1114). Zudem kann er sich nur auf Willenserklärungen im Aufgabenbereich des Betreuers beziehen, nicht hingegen auf tatsächliche Handlungen...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Bereinigung der Vergangenheitserfolge

Rz. 83 Die Prognose der künftigen Erträge beruht regelmäßig auf der Grundlage einer genauen Analyse der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.[157] Die anschließende Beurteilung der bisherigen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens erfolgt anhand von Gewinn- und Verlustrechnungen, Kapitalflussrechnungen, Bilanzen und internen Ergebn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönberg von, Notfallpraxis eines selbstständigen Arztes ist kein häusliches Arbeitszimmer, HFR 2003, 551; Pust, Vermietung eines Büroraums durch den ArbN an den ArbG, HFR 2003, 660; Zimmers, Arbeitszimmer-Checkliste, GmbH-Stpr 2003, 253; Loschelder, Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?, EStB 2003, 263; Seifert, Neue BFH-Rspr zum häuslichen Arbeitszimmer, StuB 2003, 529; Bolz, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 2: Aufhebung von Maßnahmen.

Rn 19 II enthält die Legaldefinition kindeschutzrechtlicher Maßnahmen. Er soll verdeutlichen, dass der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit für alle kindesschutzrechtlichen Maßnahmen zugleich Eingriffs- und Bestandsvoraussetzung ist. Dies betrifft Maßnahmen nach §§ 1631b, 1632 IV (Frankf FamRZ 2014, 1787), 1666, 1666a, 1667, 1682, 1684 IV (auch iVm § 1685 I...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Schenkung unter Auflage

Rz. 33 Bei einer Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) ist Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung das gesamte Vertragsobjekt; die Schenkung erfolgt jedoch unter der Nebenabrede, dass der Beschenkte zu einer Leistung verpflichtet sein soll, wenn er in den Genuss des Vertragsobjektes kommt. Durch die Auflage kann der Beschenkte dabei zu jedem zulässigen Tun oder Unterlassen im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestellung eines Nachlasspflegers.

Rn 21 Die Bestellung des Nachlasspflegers erfolgt, ebenso wie die Beauftragung seiner Verpflichtung durch das Nachlassgericht (Stuttg FamRZ 11, 846); sie ist ein mitwirkungsbedürftiger, rechtsbegründender Hoheitsakt bei der der Nachlasspfleger zu treuer und gewissenhafter Führung der Nachlasspflegschaft verpflichtet wird. Der Nachlasspfleger erhält eine Bestallungsurkunde na...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / b) Angabe des Entziehungsgrundes

Rz. 69 Der Entziehungsgrund muss in der Verfügung von Todes wegen angegeben sein (§ 2336 Abs. 2 S. 1 BGB), also formgerecht. Dabei bestimmt das Gesetz nicht näher, in welcher Art und Weise dies erfolgen soll. Näheres ergibt sich jedoch aus dem Zweck der Bestimmung. Nach Ansicht des BGH besteht dieser darin, die spätere Beweisbarkeit der tatsächlichen Motivation des Erblasser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Überblick.

Rn 46 Den Vermieter treffen aus der Gebrauchsüberlassungspflicht fließende Fürsorge- und Sicherungspflichten zur Pflege und Obhut der Mietsache und zum Schutz des Eigentums der Mieter (BGH NZM 01, 686, 687 [BGH 17.05.2001 - III ZR 283/00]; NJW-RR 90, 1422, 1423 [BGH 20.06.1990 - VIII ZR 182/89]). Es ist daher vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Störungen des Mieters un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Woerner, Grundsatzfragen zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, FR 1984, 489; Crezelius, Das sog schwebende Geschäft in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, in: Handelsrecht und Steuerrecht, Festschrift für Döllerer, Düsseldorf 1988, 81; Woerner, Die Gewinnrealisierung bei schwebenden Geschäften, BB 1988, 769; Nieskens, Schwebende Geschäfte und das Postulat des wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbb) Zweckbestimmung

Rn. 663 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Objektive Zweckbestimmung: Die maßgebende objektive Zweckbestimmung eines WG ist anhand objektiver, von außen nachvollziehbarer Merkmale zu ermitteln. Zur Beurteilung der Zweckbestimmung eines WG werden die jeweils konkreten Ausprägungen der folgenden – objektiven – Kriterien herangezogen (BFH v 30.04.1998, III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ortsübliche Benutzung des störenden Grundstücks.

Rn 23 Die Pflicht zur Duldung einer wesentlichen Beeinträchtigung setzt voraus, dass die Benutzung des Grundstücks, von welchem die Beeinträchtigung ausgeht, ortsüblich ist. Das ist dann der Fall, wenn eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Ausmaß einigermaßen gleichen Einwirkung benutzt wird (BGHZ 120, 239, 260). Rn 24 Als Vergleichsgebiet ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zwingendes Recht, I 1.

Rn 2 Nach I 1 sind die §§ 312 bis 312j zugunsten des Verbrauchers (oder Kunden) einseitig zwingend. Eine solche Anordnung findet sich im Verbraucherschutzrecht durchgehend (etwa in den §§ 241a III 2, 312m I, 327s I, II, 361 II 2, 476 IV, 487, 512, 650o, 651y S 2, 655e). Durch das VRRL-UG wurde eine solche Anordnung auch in § 361 für die Rechtsfolgen des Widerrufs (§§ 355 ff)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Mitunternehmerstellung des atypisch stillen Gesellschafters und des atypisch stillen Unterbeteiligten

Schrifttum: Bodden, Die atypisch stille Gesellschaft im Einkommensteuerrecht, KÖSDI 2019, 21282; Bodden, Die atypische Unterbeteiligungsgesellschaft als Mitunternehmerschaft, KÖSDI 2020, 21942; Brandenberg, Die atypisch stille Gesellschaft – eine vollwertige Mitunternehmerschaft, Festschrift für G. Crezelius zum 70. Geburtstag, 2018, S. 275; Eisele, Nießbrauchsrecht an Person...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch erst beschaffen muss (Rn 1; BGH NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen (Stuttg 26.1.16 – 19 W 78/15). Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen b...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das LG geht davon aus, dass die durch AG festgesetzten Gebühren unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 14 RVG als angemessen anzusehen seien und sie auch den Ermessensspielraum des Verteidigers von 20 % ausreichend "inkludieren". 1. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage / Aufwand Das AG sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich um eine Angelegenheit handele, die nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fumi, Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit auf drei Monate beschränkt, EFG 2001, 885; Klingler/Paus, Der Verpflegungs-(mehr-)aufwand des Unternehmers: Neue Aspekte eines alten Problems, DStZ 2001, 702; Albert, Überlegungen zur Vereinfachung im LSt-Recht, FR 2002, 373; Albert/Strohner, Plädoyer für eine Vereinfachung und mehr Systematik im LSt-Recht, DB 2002, 2504...mehr