Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / II. Voraussetzungen der Anwachsung

Rz. 79 Die Anwendung des § 2094 BGB setzt eine Aufteilung des gesamten Nachlasses durch den Erblasser voraus. Falls die Erbeinsetzung nur eine teilweise Verfügung über die Erbschaft darstellt, tritt gemäß § 2094 Abs. 2 BGB die Anwachsung nur ein, wenn die Testamentserben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil gemäß § 2093 BGB eingesetzt wurden.[149] Rz. 80 Weiterhin muss ein Mi...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 9. Beendigung des Nießbrauchs

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§ 9 Die Testierfreiheit / b) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 13 Sind sich die Ehegatten einig und wollen sie in Zukunft einzeln testieren, dann können sie auch in einem gemeinschaftlichen Widerrufstestament die Ehegattenverfügung beseitigen (§§ 2253, 2254 BGB).[27] Vorsicht ist hier aber bei der Frage geboten, ob es reicht, wenn die Ehegatten ihr gemeinschaftliches Testament zerreißen, § 2255 BGB.[28] Auch wenn dies gemäß § 2255 B...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§ 2294 BGB)

Rz. 121 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB).[108] Die Pflichtteilsentziehungsgründe s...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / III. Schuldrechtliche Anerkennung eines formunwirksamen Testaments

Rz. 32 Ist ein privatschriftliches Testament nicht formgerecht errichtet worden, so ist es nichtig, § 125 BGB. Hieraus folgt, dass dem in dem nichtigen Testament zum Ausdruck kommenden wirklichen Willen des Erblassers aus formellen Gründen nicht entsprochen wird.[67] In diesem Fall können jedoch die gesetzlichen Erben die im Testament bedachten Erben schuldrechtlich so stell...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / II. Erfordernis eines Schriftsachverständigengutachtens

Rz. 29 Nur in Zweifelsfällen ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Echtheit eines eigenhändigen Testaments geboten.[64] So bedarf es zur Überzeugungsbildung des Nachlassgerichts von der Echtheit und Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung nur bei Vorliegen objektiver Zweifel der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens. Verbleiben auch nach Erst...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 2. Der Pflichtteilsentziehungsgrund

Rz. 29 Der Pflichtteilsentziehungsgrund muss zur Zeit der Errichtung der Verfügung bestanden haben. Die Gründe können schon länger zurückliegen, sie dürfen jedoch nicht lediglich in der Zukunft liegen. Im Einzelnen sind der gesetzliche Tatbestand und die ihn ausfüllenden Tatsachen anzugeben. Möglich ist aber eine Entziehung für den Fall, dass ein vom Erblasser vermuteter, abe...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 79 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB.[133] Nach § 2079 BGB ist eine Anfechtung im Falle der Übergehung oder des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigen möglich. Es handelt sich dabei um einen besonderen Motivirrtum,[134] wenn dem Erblasser der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / III. Sinn und Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 7 Sinn und Zweck des Instituts der Vor- und Nacherbschaft ist zum einen die Steuerungsmöglichkeit und Perpetuierung der Vermögensnachfolge über mehrere Erbfälle (Generationen) hinweg unter gleichzeitiger Vermeidung, dass das Vermögen an Personen vererbt wird, die der Erblasser eigentlich von einem erbrechtlichen Erwerb ausschließen möchte (z.B. Schwiegerkinder). Der Erbl...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / Literaturtipps

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 6. Die Konkurrenz zwischen ausdrücklicher Ersatzerbfolge, vermuteter Ersatzerbfolge (§ 2069 BGB) und Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts (§ 2108 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 36 Bisher war lediglich das Verhältnis zwischen § 2069 BGB, der vermuteten Ersatzerbenbestimmung, und § 2108 Abs. 2 BGB streitig.[48] Nach derzeit h.M.[49] ist weder der Vermutung des § 2069 BGB noch der Vererblichkeitsregelung des § 2108 Abs. 2 BGB der Vorrang einzuräumen. Maßgeblich ist vielmehr der durch Auslegung im Einzelfall zu ermittelnde Erblasserwille.[50] Rz. 3...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VIII. Das Universalvermächtnis/Quotenvermächtnis

Rz. 78 Unter einem Universalvermächtnis versteht man die Zuwendung des gesamten Nachlasses unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Vermächtnis mit der Folge, dass im Übrigen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Nach einer Mindermeinung[110] ist auch dies gemäß § 2087 Abs. 1 BGB als Erbeinsetzung anzusehen. Die herrschende Meinung hingegen hält ein solches Universalvermächtnis...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / I. Testamentsniederschrift

Rz. 1 Die Errichtung eines eigenhändigen Testamentes erfordert zwingend eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Wird gegen dieses Formerfordernis verstoßen, führt dies zur Formnichtigkeit des Testamentes gem. § 125 BGB.[1] Grund für diese strenge Formvorschrift ist die Sicherung des Testamentes vor Fälschung; zudem soll sich der Erblas...mehr

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FF 12/2019, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragsgegnerin begehrt als Scheidungsfolgesache nachehelichen Unterhalt vom Antragsteller. [2] Die Beteiligten schlossen am 14.5.1996 die Ehe und trennten sich spätestens im Juni 2013. Ihre beiden im Juli 1999 bzw. Juli 2001 geborenen Söhne lebten fortan bei der Antragsgegnerin. Der beim V.-Konzern beschäftigte Antragsteller arbeitete während der Ehe durch...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht...mehr

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AGS 12/2019, Sofortiges Ane... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 91a Abs. 2 S. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist begründet. Die Kosten des Verfahrens vor dem LG sind gem. § 91a Abs. 1 ZPO der Beklagten aufzuerlegen. 1. Es entspricht billigem Ermessen i.S.v. § 91a Abs. 1 ZPO, dass die Beklagte die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt. Maßgeblich für die Kostenfrage ist – wie im Regelfall bei Entscheidu...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Besonderheiten des Familienrechts und die unvermeidliche individuelle Betrachtungsweise familienrechtlicher Verfahren hervorgehoben. An seiner in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vertretenen Grundlinie von einer einzelfallbezogenen Bewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von familiären Hin...mehr

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zfs 12/2019, Regulierungszu... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die geltend gemachte Werklohnforderung i.H.v. 21.773,23 EUR ist durch die Hilfsaufrechnung des Bekl. wegen des brandbedingten Totalschadens an dem Feldhäcksler gem. §§ 387, 389 BGB erloschen. Das Schreiben der Versicherung vom 17.2.2015 stellt ein sowohl den Versicherer als auch die Kl. als Versicherungsnehmerin verpflichtendes deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber d...mehr

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zfs 12/2019, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH ist m.E. nicht zutreffend. Der BGH geht für die gebührenrechtliche Einordnung der vorprozessualen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Kl. zwar von den zutreffenden Prämissen aus, er wendet sie jedoch auf die Umstände des Falles nicht richtig an. Gebührenrechtliche Ausgangslage Zunächst ist in Übereinstimmung mit dem BGH festzuhalten, dass es für ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.5 Wirkungen gegenüber Dritten

Ungeachtet Art. 27 Buchst. f der VOen (wonach die Wirkungen des ehelichen Güterstandes/der güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften auch das Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten/Partner und einem Dritten erfassen, dazu vorstehend unter 7.4) darf nach der Einschränkung des Art. 28 Abs. 1 der VOen ein Ehegatte/Partner in einer Streitigkeit zwischen einem D...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt ihren Vater auf Zahlung in Anspruch, weil er von einem auf ihren Namen eingerichteten Sparbuch Geld abgehoben hat. [2] Die Antragstellerin ist die im Oktober 1996 geborene Tochter des Antragsgegners und seiner damaligen Ehefrau. Die Ehegatten trennten sich im Jahr 2012 und sind seit Mitte 2016 rechtskräftig geschieden. [3] Mit Kontoeröf...mehr

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zfs 12/2019, Notwendigkeit ... / 2 Anmerkung:

1) Ausgangspunkt des Diesel-Abgasskandals ist das Bestreben von Herstellern von Neufahrzeugen, vor dem Feilbieten, der Veräußerung oder dem Verbringen in den Verkehr eine Übereinstimmungsbescheinigung in einem Prüfungsverfahren zu erhalten (§ 27 Abs. 1 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung [EG-FGV]). Um eine sog. Typengenehmigung zu erhalten, legt die Verordnung der EU 715/2007/...mehr

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zfs 12/2019, Fehlender Schä... / 2 Aus den Gründen:

"… [37] 1. Die landgerichtliche Entscheidung bejaht im Ergebnis – ohne dies so ausdrücklich zu benennen – aufgrund eines erhöhten NOx-Ausstoßes im tatsächlichen Betrieb auf der Straße das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie in den Fällen des VW-Motors EA 189 –, und zwar mit der Begründung, dass der klägerische Sachvortrag hierzu nicht als bestritten angese...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenbestimmung: Wieder einmal Toleranzgrenze von 20 %

Die Entscheidung des OVG Bautzen (Urteil v. 20.11.2018, 5 E 18/18) für den anwaltlichen Honorarbereich gibt Anlass, die Rechtslage – ausgehend von der Rechtsansicht des BGH – zu betrachten und die Folgen für die Toleranzgrenze des Steuerberaters aufzuzeigen. Nach VV-Nr. 2300 RVG gibt es einen vorgeschriebenen Gebührenrahmen von 0,5-2,5 für die Geschäftsgebühr. Die Regelgebühr...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / 1. Beweislastverteilung bei Obliegenheitsverletzung

Rz. 12 Denkbar wäre folgende Lösung: Will der Versicherer eine höhere Kürzung vornehmen, müsste er die ihn dazu berechtigenden Umstände beweisen. Wenn jedoch der Versicherungsnehmer eine geringere Kürzung für gerechtfertigt hält, müsste er die Umstände beweisen, kraft derer von einem geringeren Verschulden auszugehen wäre.[4] Rz. 13 Diese Auffassungen stehen jedoch im Gegensa...mehr

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§ 8 Sachschaden / d) Zur Möglichkeit der Verweisung auf Restwertangebote aus dem überregionalen Markt (Restwertbörse)

Rz. 88 Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Er muss sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt.[83] Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, ein...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Fahrzeuge älter als 3 Jahre

Rz. 43 Auch bei älteren Fahrzeugen kann es dem Geschädigten u.U. unzumutbar sein, sich auf die Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen lassen zu müssen. Hierbei kann es auch von Bedeutung sein, ob es sich um ein "scheckheftgepflegtes" Fahrzeug handelt und in welcher Werkstatt es nach dem Unfall tatsächlich repariert worden ist. Der BGH hat in dem ob...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / I. Reichweite des Kürzungsrechts

Rz. 7 In der Literatur war nach der Reform des VVG lange Zeit umstritten, ob im Ausnahmefall auch bei einem (lediglich) grob fahrlässigen Fehlverhalten eine vollständige Leistungskürzung des Versicherers (auf Null) gerechtfertigt sein kann. Diese Frage hat der BGH entschieden und ein solches weitreichendes Kürzungsrecht im Ausnahmefall zugelassen. Rz. 8 Muster 14.2: Vollständ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Übersicht

Rz. 1 Im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung stehen dem Geschädigten verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) sowie dem Haftpflichtgesetz (HpflG) zur Verfügung. Alle drei Gesetze beinhalten Anspruchsgrundlagen, die sowohl auf den Ausgleich materieller Positionen des Sach- un...mehr

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§ 8 Sachschaden / g) Geringerer Restwert

Rz. 101 Erzielt der Geschädigte bei der Veräußerung des Kfz einen geringeren Restwert als denjenigen, der im Gutachten ausgewiesen ist, muss er sich jedoch nicht generell den vom Gutachter geschätzten höheren Wert anrechnen lassen. Vielmehr kann er seiner Schadensberechnung grundsätzlich den konkret erzielten Restwertbetrag zugrunde legen.[100] Dies gilt auch bei einer rein ...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[183] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / II. Quotenbildung und die Beweislastverteilung

Rz. 11 Einigkeit besteht darüber, dass der Versicherer auch nach neuem Recht im Einklang mit den bisherigen Rechtsprechungen die Voraussetzungen für eine Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung beweisen muss, während sich der Versicherungsnehmer nach einer festgestellten Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung von einer vermuteten groben Fahrlässigkeit zu exkulpieren...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / a) Überblick

Rz. 26 Welches Recht auf das außervertragliche Schuldverhältnis anzuwenden ist, wird in den Art. 4, 14 Rom II geregelt. Das nach diesen Vorschriften anzuwendende Recht ist nach Art. 15 Rom II insbesondere maßgebend fürmehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 2. Inhalt des Beweisbeschlusses

Rz. 15 Der Inhalt des Beweisbeschlusses richtet sich nach § 359 ZPO. Dieser muss nachfolgende Punkte enthalten:mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Unfallersatztarif als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung

Rz. 306 Kann nicht geklärt werden, ob dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in zumutbarer Weise möglich war, steht dem Geschädigten die Möglichkeit offen, darzulegen und zu beweisen, dass der von ihm gewählte Tarif einen erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung darstellt. Der Geschädigte ist gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftl...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / aa) Grundregel: Recht des Schadensortes (Art. 4 Abs. 1 Rom II)

Rz. 29 Ansprüche des geschädigten EU-Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 4 Abs. 1 Rom II grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. Erfasst werden die primären Folgen wie auch die indir...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / 1. Vorsatz und grob fahrlässige Falschauskunft des Versicherungsnehmers

Rz. 25 Beruft sich der Versicherer darauf, dass der Versicherungsnehmer eine falsche Angabe zum Hergang getätigt hat, ist von einem grob fahrlässigen Handeln des Versicherungsnehmers zunächst auszugehen. Es obliegt dem Versicherungsnehmer, sich hiervon zu entlasten. Eine genaue Prüfung des Einzelfalls ist geboten. Sollte der Versicherer allerdings von einem vorsätzlichen Han...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / IV. Aufklärung des Mandanten

Rz. 26 Über die mit dem Abschluss des Vergleiches verbundenen Risiken ist der Mandant umfassend aufzuklären.[69] Der Rechtsanwalt ist dabei innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Auftraggeber umfassend und erschöpfend zu belehren, um ihm eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, wie er seine Interessen in re...mehr

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§ 8 Sachschaden / 4. Nachweis der angefallenen Mehrwertsteuer

Rz. 25 Nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist die Mehrwertsteuer im Rahmen der Schadensbeseitigung nur zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Anspruchsvoraussetzung obliegt dem Geschädigten. Den ihm obliegenden Nachweis wird er i.d.R. durch Vorlage einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer führen. Solange der Geschädigte di...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Grundlegende Erläuterung: Das "Waagemodell"

Rz. 4 Die im Straßenverkehr wohl häufigste Unfallsituation ist diejenige, dass an dem Unfall (zumindest) zwei Kraftfahrzeuge beteiligt sind. In diesem Fall hängt die Ersatzpflicht der jeweiligen Kraftfahrzeugführer und -halter gem. § 17 Abs. 1 StVG im Verhältnis untereinander von den Umständen des Falles ab. Dies gilt sowohl in dem Fall, dass der Schaden bei einem Dritten en...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / 1. Grundsätze

Rz. 36 Nach allgemeinen Grundsätzen obliegt dem Geschädigten die Beweislast für die Entstehung und die Höhe des behaupteten Fahrzeugschadens.[121] Die Darlegungs- und Beweisanforderungen zur haftungsausfüllenden Kausalität werden durch § 287 Abs. 1 ZPO abgemildert. Danach genügt es, wenn der Geschädigte eine geeignete Schätzungsgrundlage beibringt, welche Anhaltspunkte für d...mehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 1. Definition

Rz. 7 Der Unfallbegriff ist in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG sowie Ziffer 1.3 AUB 2014 definiert. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.[11] Das Element der Plötzlichkeit ist dem Verkehrs-Unfallereignis gleichsam immanent. Auch eine Einwirkung auf den Körper ...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / IV. Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs

Rz. 16b Die Begründetheit eines Unterhaltsanspruchs setzt voraus, dass er gegenüber dem Verpflichteten überhaupt realisierbar gewesen wäre. Zum Nachweis dessen kann sich der Geschädigte der Beweiserleichterung des § 287 ZPO bedienen. Beruft sich der Schädiger oder sein Haftpflichtversicherer darauf, der Unterhaltsanspruch wäre in Ermangelung der hierfür erforderlichen Geldmi...mehr

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§ 13 Verkehrsunfallmanipula... / C. Aktivlegitimation des Geschädigten

Rz. 11 In betrugsindizierten Verkehrsunfallprozessen bestreitet der mitverklagte Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer regelmäßig mit Nichtwissen das Eigentum am Kraftfahrzeug und damit die Aktivlegitimation des Geschädigten. Dies schon deshalb, weil unklare Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug oder ein auffälliger Ablauf des behaupteten Eigentumserwerbs ebenso als Belastungsindizi...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / F. Einwand der Arglist des Versicherungsnehmers

Rz. 41 Dem Versicherungsnehmer ist es jedoch verwehrt, sich auf den Kausalitätsgegenbeweis zu berufen, wenn er arglistig i.S.d. § 28 Abs. 3 S. 2 VVG gehandelt hat. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass eine vom Versicherer zu beweisende Arglist nicht den Nachweis eines betrügerischen Handelns voraussetzt. Es genügt, dass z.B. der Versicherungsnehmer falsche Angaben tätigt un...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 18 Für die Leistungspflicht des Vollkaskoversicherers ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, von wem der Unfallschaden verursacht bzw. verschuldet wurde. Nach § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer jedoch bei einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls vollständig leistungsfrei. Im Fall der grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls sieht § 81 Abs. 2 V...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Versicherer reguliert unter Rückforderungsvorbehalt

Rz. 9 Es kommt vor, dass Versicherer – sei es ganz oder teilweise – unter Rückforderungsvorbehalt regulieren. Der Anwalt muss den für den Mandanten sichersten Weg beschreiten, andernfalls können Regressansprüche des Mandanten entstehen. Der Anwalt sollte daher auf den Vorbehalt reagieren. Dies insbesondere, weil dies in einem etwaigen Prozess unter Umständen die Kostentragun...mehr

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§ 4 Quotenbildung / I. Hinweise

Rz. 176 Sofern es um Ansprüche geht, die Verkehrsteilnehmer erheben, die weder Fahrer noch Halter eines Kraftfahrzeugs (= Dritte i.S.d. § 17 Abs. 1 StVG) sind, richtet sich die vorzunehmende Abwägung nach den § 9 StVG, § 254 BGB. § 17 Abs. 1 StVG findet seinem Wortlaut nach keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch gegen Kraftfahrzeughalter/-führer oder an...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / 1. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 20 Die eine Fallgruppe für die Anpassung des Abfindungsvergleichs bildet der Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast trifft insoweit den Geschädigten.[53] Zu einer Anpassung berechtigt nicht jede nachträgliche Änderung der Tatsachen, die dem Vergleich als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt worden sind. Wer eine Kapitalabfindung wählt...mehr

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§ 35 Sonstiges / B. Verfahrenseinstellung gem. §§ 153/153a StPO – Vorgriff auf zivilrechtliche Ansprüche

Rz. 6 Für den Verteidiger kann es häufig sinnvoll sein, auf eine Verfahrenseinstellung gem. §§ 153/153a StPO hinzuwirken. Die Erfahrung zeigt, dass die Staatsanwaltschaften zumindest bei Verletzungen, die im Schweregrad nicht über Prellungen und HWS-Verletzungen hinausgehen, somit noch keine Schwerstverletzungen darstellen, durchaus zu einer Einstellung des Verfahrens gem. §...mehr