Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Verjährung von Ansprüchen aus Werkbauvertrag

Rz. 896 Gem. § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre bei Ansprüchen wegen Sachmängelhaftung aus einem der VOB/B unterliegenden Werkvertrag. Die Frist beginnt ab der Abnahme des Werkes zu laufen. Sie kann durch eine außergerichtliche Geltendmachung unterbrochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass der Rechtsanwalt zuvor prüft, ob die VOB/B Vertrag...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung

Rz. 275 Zum Zeitpunkt der Trennung besteht ebenfalls ein Auskunftsanspruch über das Vermögen. Diesen nicht geltend zu machen bedeutet Haftungsgefahr. Rz. 276 Voraussetzung für den Anspruch nach § 1379 Abs. 2 BGB ist das Getrenntleben der Ehegatten, vgl. hierzu auch § 1567 BGB. Es ist, um dem Anspruch zu genügen, ein Bestandsverzeichnis über alle real zum Trennungszeitpunkt vo...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Beratung und Belehrung der Mandanten

Rz. 63 Auf Basis einer vollständigen und zutreffenden Sachverhaltsaufklärung und Rechtsprüfung hat der Anwalt seinen Mandanten anschließend zu beraten und zu belehren, wie das vom Mandanten angestrebte Ziel erreicht werden kann. Rz. 64 In diesem Kontext kommt noch einmal das Gebot des sichersten Weges zum Tragen, weil der Anwalt "dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlose...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Klageerhebung

Rz. 696 Der Rechtsanwalt muss die für das Begehren seines Mandanten entsprechende Klageart erheben. Er muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten – auf der Grundlage der bis zum Prüfungszeitpunkt ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung – umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VII. Prozesskostenhilfe

Rz. 715 Der Rechtsanwalt ist gem. § 16 Abs. 1 BORA verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bzw. – in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Rz. 716 Er sollte seinen Mandanten auch darauf hinweisen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe nicht wie eine Re...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG

Rz. 175 Die Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG liefert durch ihren zu unbestimmten Wortlaut keinen sicher eingrenzbaren Rahmen für die Prognose, wann Mitglieder einer Partnerschaft persönlich haften. Rz. 176 Beispiel Der BGH hat bspw. die Auffassung gutgeheißen, dass ein erst nach dem maßgeblichen Berufsversehen neu in die Gesellschaft eintretender Partner nach § 130 HGB i.V.m. §...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 1. Die Darlegungslast steht vor der Beweislast

Rz. 7 Vor der Frage nach der Beweislast steht zunächst die Frage nach der Darlegungslast, d.h. die Frage danach, wer die jeweiligen, den Anspruch begründenden Tatsachen vorzutragen hat. Im Anschluss daran ist zu klären, welche entscheidungserheblichen Tatsachen streitig sind, bevor sich die Problematik stellt, wer das Vorliegen der streitigen Tatsache zu beweisen hat. Daran ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / C. Beweislast beim Rückgriff des SVT nach § 110 SGB VII auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den haftungsprivilegierten Schädiger

Rz. 39 BGH, Urt. v. 29.1.2008 – VI ZR 70/07, VersR 2008, 659 = zfs 2008, 323 Zitat SGB VII § 110 Bei einem Rückgriff gemäß § 110 SGB VII trägt der Sozialversicherungsträger die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des fiktiven zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs des Geschädigten gegen den nach §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger. I. Der Fall Rz. ...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / D. Beweislast für ein unfallursächliches Mitverschulden eines Fußgängers

Rz. 37 BGH, Urt. v. 24.9.2013 – VI ZR 255/12, VersR 2014, 80 Zitat BGB § 254 Abs. 1; StVG § 9; ZPO § 286; StVO § 25 Abs. 3mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / I. Die Beweislast

1. Die Darlegungslast steht vor der Beweislast Rz. 7 Vor der Frage nach der Beweislast steht zunächst die Frage nach der Darlegungslast, d.h. die Frage danach, wer die jeweiligen, den Anspruch begründenden Tatsachen vorzutragen hat. Im Anschluss daran ist zu klären, welche entscheidungserheblichen Tatsachen streitig sind, bevor sich die Problematik stellt, wer das Vorliegen d...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Beweislast, Beweisverfahren und Beweiswürdigung

Rz. 55 Grundsätzlich gelten dieselben Beweislastgrundsätze wie im Hauptsacheverfahren.[96] Den Antragsteller trifft daher die Darlegungs- und Beweislast ("Glaubhaftmachungslast") für alle anspruchsbegründenden Tatsachen. Der Antragsgegner muss die tatsächlichen Voraussetzungen seiner Einwendungen und Einreden glaubhaft machen, wenn das Gericht mündliche Verhandlung anordnet ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 260 veröffentlicht ist, folgte der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurt. BGHZ 168, 161, 163 ff.), wonach der Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 2. Die gerichtliche Anordnung auf Vorlage von Urkunden, Akten und Augenscheinsobjekten, §§ 142 ff. ZPO

Rz. 47 Zeigt sich erst während des gerichtlichen Verfahrens, dass die Notwendigkeit besteht, weitere Urkunden, Akten oder Augenscheinsobjekte vorzulegen, und befinden sich diese nicht im Besitz des Mandanten, sondern eines Dritten oder der gegnerischen Partei, so eröffnen die §§ 142–144 ZPO den Bevollmächtigten besondere Möglichkeiten. Rz. 48 Nach § 142 ZPO kann das Gericht a...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Form der Abmahnung

Rz. 142 In formeller Hinsicht muss die Abmahnung mit einer angemessenen Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung versehen sein. Der Streit, ob die Fristsetzung obligatorischer[243] oder lediglich fakultativer[244] Natur für die Abmahnung ist, ist eher rechtstheoretischer Natur, da bei fehlender oder zu kurz bemessener Frist ohnehin eine angemessene Frist in La...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / Literaturtipps

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§ 11 Das Beweisrecht / 2. Die Grundzüge der Beweislastverteilung

Rz. 14 Mit der Grundregel, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu substantiieren hat, korrespondiert dann grundsätzlich auch die Beweislastverteilung. Es gilt also auch hier der Grundsatz, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen zu beweisen hat, soweit der Prozessgegner diese bestritten hat und sie für die Entscheidung des Rech...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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zfs 01/2019, Fiktive Schade... / IV. Verhältnis Erforderlichkeit – Schadensminderung

Die Einordnung Tatbestand und Rechtsfolgenseite hat in erster Linie Bedeutung für die Beweislast. Während für die Tatbestandsmerkmale grds. der Geschädigte darlegungs- und beweispflichtig ist, trifft dies auf der Rechtsfolgenseite den Schädiger. In der Praxis sind nach meiner Einschätzung die Unterschiede gleichwohl gering, sie verwischen sogar mitunter. Auf Tatbestandsebene...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 41 Das Berufungsgericht verneinte einen Schmerzensgeldanspruch der Klägerin gegen die Beklagten gemäß §§ 7 Abs. 1; 11 S. 2 StVG, § 115 Abs. 1 VVG. Zwar habe sich der Unfall beim Betrieb des Fahrzeugs der Beklagten zu 1 ereignet, doch habe die Klägerin ein Verschulden der Beklagten zu 1 am Zustandekommen des Unfalls nicht bewiesen. Das von der Klägerin angebotene unfallan...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / e) Der Auslagenvorschuss für den Zeugen

Rz. 217 Nach § 379 ZPO kann das Gericht die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen angemessenen Auslagenvorschuss innerhalb einer zu bestimmenden Frist zahlt. Rz. 218 Hinweis Es ist hier zwischen dem Beweisführer und der beweisbelasteten Partei zu unterscheiden. Beweisführer ist, wer den Beweis angeboten hat. Dies gilt unabhängig von der Beweisla...mehr

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§ 7 Die Streitverkündung / b) Umfang der Bindung im Folgeprozess

Rz. 31 Die Bindungswirkung der Streitverkündung bindet das Gericht in einem Folgerechtsstreit zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger. Sie ist im Folgeprozess zwischen diesen Parteien[38] von Amts wegen zu beachten.[39] Der Streitverkündungsadressat (nur er[40]) muss dann die zugunsten des Streitverkünders getroffenen tatsächlichen Feststellungen und ...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Zu beachtende Kriterien beim Vergleichsabschluss

Rz. 356 Ob in der konkreten Verfahrenssituation tatsächlich ein Vergleichsabschluss in Betracht kommt, muss an unterschiedlichen Kriterien gemessen und dann entschieden werden. Rz. 357 Wesentlich ist zunächst die Beurteilung der Sach- und Rechtslage aus Sicht der vertretenen Partei und der bei dieser liegenden Darlegungs- und Beweislast. Rz. 358 Dabei wird der Bevollmächtigte ...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / LX. Muster: Gegenvorstellung gegen einen Beweisbeschluss

Rz. 775 Muster 11.60: Gegenvorstellung gegen einen Beweisbeschluss Muster 11.60: Gegenvorstellung gegen einen Beweisbeschluss An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des gegen den Beweisbeschluss vom _________________________, zugestellt am _____...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / bb) Die Bezeichnung der in das Wissen des Zeugen gestellten Tatsachen

Rz. 161 Schon aus den Gründen des neuen Berufungsrechtes und der eingeschränkten neuen Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz gem. § 529 ZPO sowie der nach § 520 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. § 531 ZPO beschränkten Möglichkeit, neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz vorzubringen, ist erforderlich, dass der Bevollmächtigte noch sorgfältiger als vor der ZP...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Kostenentscheidung nach einem Anerkenntnis

Rz. 327 Grundsätzlich sind der anerkennenden Partei die Kosten des Verfahrens nach § 91 ZPO aufzuerlegen. Nach § 93 ZPO hat allerdings der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen, sofern der Beklagte Rz. 328 Ein sofortiges Anerkenntnis liegt grundsätzlich nur vor, wenn ...mehr

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§ 2 Vertragsbeziehungen Anw... / A. Anwaltsvertrag, Auftragserteilung und Vollmacht

Rz. 1 Was dem Zahnarzt seine (eigenen schlechten) Zähne, sind nicht selten dem Rechtsanwalt seine eigenen Vertragsbeziehungen zum Mandanten. So oder ähnlich überspitzt umschrieben, könnte man das Dilemma bezeichnen, in welchem sich der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt der Mandatsanbahnung befindet. Teils aus Zeitnot, teils aus Angst den Mandanten zu verprellen, manchmal auch aus U...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / I. Übersicht

Rz. 12 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund von Versicherungsfällen, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat, § 4 Abs. 2a) ARB 75. Unter den Risikoausschluss fallen beispielsweise sogenannte "fingierte" Verkehrsunfälle oder behauptete Verstöße gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Grob fa...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechts- kraft de...mehr

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zfs 01/2019, Beweis eines H... / Leitsatz

In der Wohngebäudeversicherung trägt der VN auch dann die Beweislast für seine Behauptung, eine Dachbeschädigung sei auf Hagelschlag zurückzuführen, wenn der VR vor der Antragsannahme eine Ortsbegehung vorgenommen und in deren Folge das Gebäude einschließlich des Daches zum gleitenden Neuwert versichert hat. OLG Dresden, Beschl. v. 12.1.2018 – 4 U 1487/17mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 7 Ausgewählte Probleme be... / 3. Muster

Rz. 43 Muster 7.7: Mitwirkung bei der Verfahrenseinstellung Muster 7.7: Mitwirkung bei der Verfahrenseinstellung _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Ihnen mitteilen, dass ich a...mehr

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§ 5 Klageerhebung / XXVI. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 329 Muster 5.38: Negative Feststellungsklage Muster 5.38: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _________________________ _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Namens und im Auftrag des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Anwaltshaftung

BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – XII ZB 300/18 Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 Hs. 2 BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt d...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XI. Muster: Gegenvorstellung gegen die Anordnung der Auslagenvorschusspflicht nach § 379 ZPO

Rz. 726 Muster 11.11: Gegenvorstellung gegen die Anordnung der Auslagenvorschusspflicht nach § 379 ZPO Muster 11.11: Gegenvorstellung gegen die Anordnung der Auslagenvorschusspflicht nach § 379 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des _____________________...mehr

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§ 6 Die Klageerwiderung / 3. Einwände gegen das tatsächliche Vorbringen des Klägers

Rz. 254 Gem. § 138 Abs. 1 ZPO hat sich jede Partei über die tatsächlichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß zu erklären. Insbesondere muss sich nach § 138 Abs. 2 ZPO jede Partei über die vom Gegner behaupteten Tatsachen erklären. Eine Nichterklärung kann dazu führen, dass eine vom Kläger vorgetragene und entscheidungserhebliche Tatsache als zugestanden behandelt wird, ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 40 Die klagende Berufsgenossenschaft nahm den Beklagten wegen eines Arbeitsunfalls ihres Versicherten gemäß § 110 SGB VII in Anspruch. Rz. 41 Der bei dem Beklagten beschäftigte Versicherte stürzte am 27.4.1999 aus einer Höhe von 5,5 m von einem Gerüst in eine Baugrube und verletzte sich schwer. Aus Anlass dieses Unfalls erbrachte die Klägerin Leistungen, von denen sie ca....mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / d) Entscheidung

Rz. 223 Über den Fristverlängerungsantrag entscheidet der Vorsitzende nach freiem Ermessen ausdrücklich[339] und – nach hergebrachter Auffassung – in schriftlicher Form; allerdings soll die Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch Verfügung des Vorsitzenden keiner Unterschrift bedürfen.[340] Eine (fern-)mündliche Mitteilung des Vorsitzenden über eine Fristverlän...mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / III. Muster

Rz. 14 Muster 6.3: Widerruf der Deckungszusage Muster 6.3: Widerruf der Deckungszusage _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit ist es Ihnen verwehrt, den Deckungsschutz unter Verweis auf den Risikoausschluss des § 4 Abs. ...mehr

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§ 5 Mitverschulden, Kausali... / I. Der Fall

Rz. 38 Die Klägerin begehrte von den Beklagten wegen der Folgen eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung zukünftiger Schäden vorbehaltlich des Anspruchsübergangs auf Dritte, wobei sie eine Mithaftung von 75 % hinnahm. Rz. 39 Die Klägerin wurde am 6.2.2009 gegen 20.11 Uhr als Fußgängerin beim Überqueren einer innerörtlichen Straße von...mehr

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zfs 01/2019, Erklärungen am... / IV. Bloße Tatsachenschilderung

Eine bloße Tatsachenschilderung im Sinne eines von beiden Parteien unterschriebenen Unfallberichts kann eine Beweislastumkehr dergestalt bewirken, dass den Erklärenden die Beweislast für die Unrichtigkeit des Anerkannten trifft.[31] Durch Vorlage eines von beiden Unfallbeteiligten unterzeichneten "Unfallberichts" wird der Geschädigte von den Beweisanforderungen, denen er ohn...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 3. Die Führung von Vergleichsgesprächen

Rz. 66 Muss der Mandant befürchten, dass er seinen Prozess alleine deshalb verliert, weil er mangels hinreichender Beweismittel voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen Tatsachenvortrag und damit seinen Anspruch zu beweisen, sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, den Anspruch durch das Führen von Vergleichsgesprächen zumindest teilweise durchzusetzen.[...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr