Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Vermutung der Kenntnis

Rz. 393 Ein solches Einvernehmen bzw. die Kenntnis wird vermutet, wenn der Zuwendungsempfänger Kenntnis von der letztwilligen Verfügung erlangt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine solche Kenntnis bereits bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen bestanden hat. Es genügt auch jede spätere Kenntniserlangung vor dem Erbfall. Rz. 394 Am Einvernehmen fehlt es, wenn wede...mehr

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zfs 07/2023, Zum Nachweis e... / Leitsatz

1. Der Geschädigte kommt seiner Darlegungs- und Beweislast einer sach- und fachgerechten Reparatur eines (unstreitig) nur äußerlichen Bagatell-Vorschadens (Kratzer) bereits dann nach, wenn er dem Gericht gem. § 287 ZPO mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweist, dass ein Vorschaden nicht mehr erkennbar war. Diese Erkennbarkeit kann das Gericht anhand des Akteninhalts sel...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Ausschlagungsfrist

Rz. 62 Die Ausschlagungsfrist beginnt nach allgemeiner Regel nicht vor der Verkündung der Verfügung von Todes wegen, § 1944 Abs. 2 S. 2 BGB. Für die Bekanntgabe eines eröffneten Testaments ist bei einem geschäftsunfähigen volljährigen Erben im Hinblick auf die Ausschlagungsfrist allein die Kenntnis des Betreuers als dessen gesetzlicher Vertreter entscheidend. Auf eine Bekannt...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Für eine außergerichtliche Streitschlichtung

Rz. 265 Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Meine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsangelegenheit des Erblassers _________________________, gestorben am _________________________, meine Urkunde vom _...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Abweichung des Berufungsgerichts vom erstinstanzlichen Gericht

Rz. 248 Will das Berufungsgericht die Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen anders würdigen als das erstinstanzliche Gericht, so hat es den Sachverständigen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1, §§ 398, 402 ZPO erneut anzuhören, weil es sonst den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt.[317]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Amtsaufklärung der Testierfähigkeit

Rz. 250 Da die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist der Testator so lange als testierfähig anzusehen, wie nicht die Testierunfähigkeit zur Gewissheit des Gerichts nachgewiesen ist. Wird im Erbscheinsverfahren die Testierunfähigkeit des Erblassers eingewandt, so ist das Nachlassgericht wegen der Amtsermittlungspflicht gem. § 26 FamFG gehalten, naheliegenden E...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Schriftsachverständigengutachten

Rz. 165 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[209] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Feststellung der Testierunfähigkeit post mortem

Rz. 247 OLG München, Urt. v. 9.6.2021:[316] Zitat 1. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Eine entsprechende Diagnose setzt regelmäßig eine ärztliche Exploration zu Lebze...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten

Rz. 208 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Hinzutreten weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 313 Einen qualifizierten Irrtum im Motiv wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten behandelt § 2079 BGB. Das Gesetz geht davon aus, der Erblasser rechne bei der Testamentserrichtung nicht mit dem Vorhandensein weiterer Pflichtteilsberechtigter beim Erbfall als den ihm im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bekannten.[393] Wenn er sich darin irrt (spätere Geburt, E...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Abweichung von einem Sachverständigengutachten

Rz. 249 Will das Gericht einem Gutachten nicht folgen, muss es sorgfältig prüfen, ob es seine Zweifel an den sachverständigen Äußerungen ohne weitere sachkundige Hilfe zur Grundlage seiner Entscheidung machen kann, etwa weil es bereits durch die ihm vom Sachverständigen vermittelte sachliche Information dazu befähigt worden ist. Fehlt es daran und verschließt sich das Gerich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Kenntniserlangung

Rz. 63 Erforderlich ist generell die Kenntnis des wesentlichen Inhalts der beeinträchtigenden Verfügung. Auch muss der Berechtigte erkannt haben, dass er aufgrund der Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Dazu ist keine in Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und keine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur notwendig.[53] Ebenso wenig muss eine genaue ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Checkliste: Auskunftsklage nach § 2287 BGB

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Innerhalb eines Prozesses

Rz. 264 Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Muster 8.3: Innerhalb eines Prozesses Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Notar _________________________ in _________________________ hier: Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________, Landgericht ___________...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts

Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtsprechung gilt aber insoweit ohne Rücksicht auf die Beweislast der Untersuchungsgrundsatz. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts w...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum

Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung des Überlebenden nach dem Tod des...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 542 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch ein Nachlassinsolvenzverfahren, eine Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Ei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Angabe von Zeit und Ort

Rz. 163 Die Zeit- und Ortsangabe sind keine Willenserklärungen und unterliegen deshalb auch nicht dem Erfordernis der Eigenhändigkeit. Bis zum Beweis des Gegenteils haben die Angaben von Zeit und Ort der Testamentserrichtung die Vermutung der Richtigkeit für sich.[206] Enthält das Testament keine Zeitangabe und kommt es wegen zeitweiliger Testierunfähigkeit des Erblassers da...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Bestreiten

Rz. 210 Der "Bucheigentümer" kann im Prozess geltend machen, die Tatbestandsvoraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs lägen nicht vor. Da die Vermutung des § 891 BGB für ihn spricht, hat der Kläger für seine Tatsachenbehauptungen die Darlegungs- und Beweislast. Der Beweis ist erst erbracht, wenn beim Tatsachenrichter eine entsprechende Überzeugung gem. § 286 ZPO her...mehr

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zfs 07/2023, Zum Nachweis e... / 2 Aus den Gründen:

[18] II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden … . [20] 1. Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG, § 421 BGB in Höhe der Reparaturkosten von 3.570,7...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 12.2 Verbot von Repressalien

Nach § 36 HinSchG sind gegen sie gerichtete Repressalien verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Erleidet eine hinweisgebende Person nach einer Meldung oder Offenlegung eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit und macht sie geltend, dass sie diese infolge der Meldung oder Offenlegung erlitten hat, so wird...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / F. Unterhaltsanspruch der Mutter des ungeborenen Nacherben gegen den Nachlass

Rz. 326 Der Mutter eines im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bereits erzeugten, aber noch nicht geborenen Nacherben (nasciturus) steht nach §§ 2141, 1963 BGB ein Unterhaltsanspruch für die Zeit bis zur Entbindung zu. Der Anspruch richtet sich gegen den durch den Pfleger des Kindes vertretenen Nachlass.[360] Rz. 327 Die Vorschrift des § 2141 BGB enthält eine Rechtsgrun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Persönliche Anwesenheit des Erblassers

Rz. 186 Da eine Vertretung bei der Testamentserrichtung ausgeschlossen ist, sieht § 2232 BGB vor, dass der Erblasser bei höchstpersönlicher Anwesenheit dem Notar seinen letzten Willen zu Protokoll erklärt oder ihm eine offene oder verschlossene Schrift übergibt mit der Erklärung, die Schrift enthalte seinen letzten Willen (zu außerordentlichen Formen der Willensäußerung vgl....mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XXVI. Keine Bindung des Berufungsgerichts an eine Rechtsansicht im Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils

Rz. 556 Die Frage, ob jemand Nacherbe ist, ist eine rechtliche Wertung und auch dann, wenn die Parteien übereinstimmend davon ausgehen, dass Nacherbschaft vorliege, vom Gericht anhand des Tatsachenvortrags einschließlich der Anlagen eigenständig zu prüfen. Daher kann insoweit auch keine Bindungswirkung des Tatbestands vorliegen.[678] Dies bedeutet u.a., dass der Vortrag zu e...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 125 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll.[132]...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / ee) Behinderungen

Rz. 131 Derjenige, der Geschriebenes nicht lesen kann, kann gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kein eigenhändiges Testament errichten.[148] Es ist jedoch möglich und hindert nicht die Wirksamkeit, wenn der Erblasser trotz seiner Sehschwäche das Testament mittels einer Lupe, großer Schrift oder einem dicken Stift schreibt.[149] Die Lesefähigkeit ist keine Frage der Formgültigkeit des Te...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 121 Stirbt der Beauftragte (bspw. Bevollmächtigte), so geht der gegen ihn bestehende Anspruch des Auftraggebers auf Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB) als Verbindlichkeit auf die Erben über.[125] Die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers geht auf dessen Erben über, ist also passiv vererblich.[126] Rz. 122 Vorher ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches A...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage

Rz. 355 Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage Muster 8.8: Feststellungswiderklage gegen Erbenfeststellungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung und Feststellungs-Widerklage von – Beklagten/Widerkläger – Prozessbevoll...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Durchgriff auf den Beschenkten nach § 2329 BGB

Rz. 197 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich nur dann nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten, wenn der Erbe "nicht verpflichtet" ist.[212] Die Frage, wann der Erbe nicht mehr verpflichtet ist, führt aufgrund des durchaus dehnbaren Begriffs zu erheblichen Streitigkeiten. Insbesondere die Frage, ob unter diesen Begriff auch der Tatbestand zu subsumieren ist, dass der...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / XV. Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung

Rz. 485 Die Auslegungsregel des § 2087 BGB : Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe einge...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung)

Rz. 175 Muster 8.2: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung) Muster 8.2: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testamentsfälschung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellun...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 28 Die Regelungen über die Vor- und Nacherbschaft sind nur zum Teil zwingendes Recht. In dem von § 2136 BGB vorgegebenen Umfang kann der Erblasser den Vorerben von seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Nacherben befreien. Dabei gibt § 2136 BGB nur die äußerste Grenze der Befreiungsmöglichkeiten vor.[32] Es bleibt dem Erblasser unbenommen, die Befreiung auf ei...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Bedeutung eines Erbenfeststellungsurteils im Erbscheinsverfahren

Rz. 10 Ein Erbprätendent kann gegen einen anderen Erbprätendenten Klage auf Feststellung seines testamentarischen Miterbenrechts erheben; ihm steht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens seines Miterbenrechts zu. Dem steht nicht entgegen, dass ein Urteil im streitigen Verfahren nur zwischen den Parteien wirkt und keine Bindungswirkung...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung

Rz. 353 Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung Muster 8.6: Klage auf Feststellung des Erbrechts nach erfolgter Testamentsanfechtung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Der Erbverzicht ist ein erbrechtlicher abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt,[10] indem er unmittelbar den Berufungsgrund für die Erbschaft beseitigt, also bereits die Entstehung eines Erb- und/oder Pflichtteilsrechts von vornherein verhindert.[11] § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB zufolge gilt der Verzichtende für die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als vor dem ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 362 Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 9.21: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ...mehr

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zfs 07/2023, Erteilung der ... / 2 Aus den Gründen:

[4] … "Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Entscheidung hat infolge der Säumnis des Beklagten durch Versäumnisurteil zu ergehen, beruht aber inhaltlich auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 f). [5] I. Das Berufungsgericht hat un...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gemischte Schenkung und Auffassung der Parteien (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)

Rz. 151 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. Zweitens stellt sich ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / G. Übersichten zum Vermächtnisrecht

Rz. 316 Übersicht: Unterschiede Erbe/Vermächtnisnehmermehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 253 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten den entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser dem Bedachten...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung

Rz. 21 Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung Muster 14.1: Klage auf Feststellung des Erbrechts aufgrund einer Nacherbeneinsetzung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[21] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn ______________...mehr