Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / Zusammenfassung

Überblick Ab dem 1.1.2009 ist die Grundstücksbewertung völlig neu geregelt worden. Das neue Bewertungsrecht sieht vor, dass Grundstücke (wie auch alle anderen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Dabei entspricht der gemeine Wert inhaltlich dem Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB. Der nachfolgenden Erläuterungen dienen als Anleitung zum Ausfüllen der A...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

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Schätzungen von Ortsgerichten als Verkehrswertnachweis i.S.d. § 198 Abs. 2 BewG? (ErbStB 2023, Heft 9, S. 276)

Änderung des hessischen Ortsgerichtsgesetzes zum 1.1.2024 Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] § 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von...mehr

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Liquidationswert nach § 166 BewG und gemeiner Wert (ErbStB 2023, Heft 9, S. 273)

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußeru...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / IV. Auswirkung auf den Verkehrswertnachweis nach § 198 Abs. 2 BewG

Nach § 198 Abs. 2 BewG kann als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig ein Gutachten dienen. Das Gutachten ist vom zuständigen Gutachterausschuss i.S.d. §§ 192 ff. BauGB oder von Personen, die von einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind oder von Personen, die v...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / 1. Vorbemerkungen

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerung des Betriebes oder wesentlicher Wir...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vererbt oder im Wege der Schenkung einem Dritten übergeben, erfolgt die Bewertung des Betriebes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den Regeln des § 162 BewG. Diese setzen voraus, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Wird diese Annahme durch die Aufgabe oder die Veräußerun...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / 2. Problemstellung und Lösung

Generell sieht § 166 BewG keine abweichende Wertfeststellung z.B. über ein entspr. Gutachten vor. Ein Verweis auf die Nachweismöglichkeit über § 198 BewG enthält die Vorschrift nicht. Gleichwohl soll unter besonderen Umständen der Ansatz eines geringeren Wertes, als der, der sich unter der Prämisse des § 166 BewG ergibt, möglich sein. Dies gilt immer dann, wenn über eine zeit...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / 4. Fazit

Die aktuelle Rspr. des BFH stellt eine klare Grenze dar und trägt damit zur Rechtssicherheit bei. Sie verführt allerdings auch dazu, bei der Gestaltung von Verkäufen, die die Rechtsfolge des § 166 BewG auslösen, andere Gestaltungen auszuloten. Die nur auf die reine Wertdifferenz ausgerichtete Grenze von 40 % erscheint unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die ...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / III. Änderung des Ortsgerichtsgesetzes

Die Änderung des OGerG HE geht auf einen Änderungsantrag der hessischen Landtagsfraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD v. 13.6.2023 zurück (HE LT-Drucks. 20/11177). Es wurde beantragt dem § 18 OGerG HE einen Abs. 4 mit dem Wortlaut "Schätzungen nach Abs. 1 gelten als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Gr...mehr

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Liquidationswert nach § 166... / 3. Eigene Beurteilung

Die Entscheidung des BFH, dass nur eine Wertabweichung von 40 % oder mehr als wesentlich und als Verstoß gegen das Übermaßverbot zu bewerten ist, führt zumindest zu einer Klärung der Frage und damit zu einer gewissen Rechtssicherheit. Fraglich scheint mir aber, ob diese Grenze tatsächlich i.S.d. BVerfG ist oder ob der BFH hier zu Lasten der Steuerpflichtigen über das Ziel hi...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / V. Fazit

Bundesrechtlich ist geregelt, wessen Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können (§ 198 Abs. 2 BewG). Die hessischen Ortsgerichte zählen nicht dazu. Das BewG und die Erlasse v. 7.12.2022 – S 3229 (BStBl. I 2022, 1671 = ErbStB 2023, 78 [Günther]) sind u.E. insoweit eindeutig. Dies ändert sich ab dem 1.1.2024 u.E. nicht. Die Ortsgerichte werden durch die...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / 2. Gutachtenerstattung

Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Das Gutachten ist auf Grundlage der ImmoWertV zu erstatten (§ 198 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 199 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 ImmoWertV). Zur Ordnungsmäßigkeit eines Gutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Begutachtung der Begutachtungsgrundlage (Erlasse v...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / 1. "Zulässiger Personenkreis"

Ortsgerichte müssen dem "zulässigen Personenkreis des § 198 Abs. 2 BewG" angehören. Nur dann können ihre Schätzungen (bzw. Gutachten) – vorbehaltlich einer inhaltlichen Überprüfung – anerkannt werden. a) Zuständiger Gutachterausschuss Ortsgerichte sind keine Gutachterausschüsse i.S.d. §§ 192 ff. BauGB. Die 17 hessischen Gutachterausschüsse sind abschließend in § 1 der hessisch...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / b) Bestellung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 198 Abs. 2 BewG ergibt sich: Gutachtenerstatter muss eine von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger bzw. Gutachter bestellte Person sein. Gutachtenerstatter kann daher nicht die staatliche oder staatlich anerkannte Stelle selbst sein. Die materiell-rechtliche Grundlage für das Bestellungswesen von Sachverständi...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / c) Zertifizierung von einer nach DIN EN/ISO IEC 17024 akkreditierten Stelle

Weiterhin können nur natürliche Personen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert werden. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wurde gefragt, ob die hessische Landesregierung eine Finanzierung oder Bezuschussung der Fortbildung für die Ortsgerichte plane, um eine Zertifizierung...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / I. Einleitung

§ 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläutert den Hintergrund der Gesetzesänderung und untersucht, ob sie Auswirku...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / a) Zuständiger Gutachterausschuss

Ortsgerichte sind keine Gutachterausschüsse i.S.d. §§ 192 ff. BauGB. Die 17 hessischen Gutachterausschüsse sind abschließend in § 1 der hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch v. 15.6.2018 (GVBl. HE 2018, 258, zuletzt geändert durch Verordnung v. 16.3.2021, GVBl. HE 2021, 195) benannt.mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*] § 18 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes (OGerG HE) wurde geändert (GVBl. HE 2023, 473 [475]). Ab dem 1.1.2024 gelten Schätzungen der Ortsgerichte "als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind". Dieser Beitrag erläut...mehr

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Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Regelbewertung und Bewertungsobergrenze: Gemeiner Wert

Tz. 113 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Das unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV wird durch die Übernehmerin iR eines tauschähnlichen Erwerbsvorgangs angeschafft (s Tz 5). Abweichend vom dem allgemeinen AK-Prinzip des § 6 Abs 1 EStG hat die erwerbende Pers-Ges das eingebrachte BV in ihrer St-Bil hinsichtlich der Pensionsrückstellung mit dem Wert gem § 6a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 16. Wie muss ich meine Erklärung abgeben?

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz). Hierfür kann das Portal "Mein ELSTER “ verwendet werden. Die elektronischen Formulare werden voraussichtlich ab 1. Juli 2022 im Portal "Mein ELSTER “ bereitgestellt. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung über ELSTE...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 4. Was ändert sich durch die Reform?

Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Die Änderungen durch die Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber in einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachleistung

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Gegenleistung kann neben Geld auch in Sach- und Dienstleistungen sowie Rechten bestehen. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft (§ 6 Abs 6 EStG ist insoweit anwendbar). Dieses ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert iSd § 9 BewG der empfangenen WG zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übertragung anzusetzen (BFH vom 06.12.2016, IX R 7/16, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung des tatsächlichen Kassenvermögens (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 und 6 EStG)

Rn. 133 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Wj, die nach dem 31.12.1995 enden, ist der Grundbesitz der Kasse gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 Hs 1 EStG seit dem JStG 1996 Zitat "mit 200 Prozent der Einheitswerte anzusetzen, die zu dem Feststellungszeitpunkt maßgebend sind, der dem Schluss des Wj folgt." Dieses Wertermittlungsverfahren für inländische Grundstücke soll zwischen den einze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachträgliche Veränderungen des Veräußerungspreises

Rn. 259 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Tatbestand der Veräußerung des § 17 EStG wird mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verwirklicht. Dieser Zeitpunkt muss aber nicht mit dem Zeitpunkt der Bezahlung übereinstimmen, woraus sich nachträgliche Veränderungen ergeben können. So kann die Kaufpreisforderung durch Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers, beispielsweise aufgrund e...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ebene des Gesellschafters

Rn. 126 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einbringung einer maßgeblichen Beteiligung in eine KapGes ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten (sog verdeckte Einlage) wird gemäß § 17 Abs 1 S 2 EStG einer entgeltlichen Veräußerung gleichgestellt. Der Veräußerungspreis ist der gemeine Wert (§ 17 Abs 2 S 2 EStG), der nach § 11 Abs 2 BewG zu bestimmen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt hierf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auflösungsgewinn iSd § 17 Abs 4 EStG ist der Betrag, um den der gemeine Wert (§ 9 BewG) des dem StPfl zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der KapGes die AK einschließlich der als nachträgliche AK der Beteiligung zu behandelnde Kosten (s Rn 184ff) übersteigt. Die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom StPfl persönlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Gesetzliche Regelung (Neufassung durch SEStEG, EU-Konformität und Verfassungsmäßigkeit)

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Siebte Teil des UmwStG behandelt die ertragstliche Beurteilung der "Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges" (ges Titel des Siebten Teils). Dieser Abschnitt des UmwStG umfasst nur einen Paragraphen (s § 24 UmwStG). Durch Verweise in § 24 Abs 2, 4, 5 und 6 UmwStG werden jedoch einige Bestimmungen des Sechs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik / 5 Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer wird für Rechtsvorgänge erhoben, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wird ein Grundstück veräußert, stellt sich die Frage, ob der Kaufpreisanteil für eine auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude vorhandene Photovoltaikanlage der Grunderwerbsteuer unterliegt. Nach §§ 93 - 96 BGB gehören zum Grundstück sämtliche Bestandteile. Daraus ergibt sich für ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5 Abzinsung im Steuerrecht

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen abzuzinsen. Ab dem Kalenderjahr 1999 schreibt das Steuerrecht für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] , [2] 4.5.1 Ausnahmen von der Verzinsung Eine Abzinsung unterbleibt, wenn die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die ungewisse Verbindlichkei...mehr