Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Leitsatz 1. Die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einlage wesentlich i.S. von § 17 EStG beteiligt ist (Bestätigung des BFH-Urteils vom 05.06.2008 – IV R 73/05, BFHE 222, 277, BStBl II 2008, 965). 2. Bei der Bewertung ist auch der Wertzuwachs zu erfassen,...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 133 vorläufig frei Rz. 134 vorläufig frei Rz. 135 vorläufig frei Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.4 Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 103 Ab Erstanwendung des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte sind – Wesentlichkeit vorausgesetzt –[1] zusätzlich zu den unter den Abschn. 4.2.1–4.2.3 aufgeführten Positionen folgende weitere Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten als eigene GuV-Posten im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung separat auszuweisen: Gewinne/...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IAS 1.32 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard bzw. einer Interpretation gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch insbesondere im sonstigen ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Die Umsatzkosten enthalten stets die produktionsbezogenen Herstellungskosten der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen, die den bilanzierten Herstellungskosten[1] entsprechen.[2] Sofern das Unternehmen Handelsgeschäfte betreibt, sind die (fortgeführten) Anschaffungskosten der verkauften Waren unter den Umsatzkosten auszuweisen. Zu den produktionsbezogenen Herstellung...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Rz. 92 Nach IAS 1.82 c) sind – analog zu den entsprechenden Bilanzwerten – die Ergebnisbeiträge der at Equity bewerteten Beteiligungen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen gesondert in der GuV-Rechnung zu zeigen. Der separate Ausweis dieses Postens in der GuV-Rechnung ist zwingend.[1] Da IAS 1.82 kein festes GuV-Gliederungsschema enthält, sondern nur ein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen. Normenkette § 16 Abs. 1, 2 und 3, § 24 Nr. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.3 Gewinnminderungen

Rz. 396 § 8 Nr. 10 GewStG erfasst Gewinnminderungen nur, soweit sie im Rahmen der Gewinnermittlung durch Teilwertabschreibung auf einen Anteil an einer Körperschaft oder durch Veräußerung oder Entnahme eines Anteils an einer Körperschaft oder bei Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals der Körperschaft entstanden sind. Rz. 397 Körperschaften i. S. d. § 8 Nr. 10 GewStG sind Körpe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / 1. Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers

Rz. 28 Als allgemeiner Orientierungshorizont für die Grundpflichten des vermögensverwaltenden Testamentsvollstreckers können folgende Grundsätze formuliert werden:[8]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 84 § 19 GewStDV enthält Sonderregelungen für Kreditinstitute. Sie gelten entsprechend für Pfandleiher und für Unternehmen, die Asset-Backed-Securities-Geschäfte betreiben. In den Anwendungsbereich von § 19 GewStDV fallen neben Zahlungsinstituten auch Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute. Rz. 85 Bei organschaftlich verbundenen Unternehmen kann § 19 GewStDV nur vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sofern der Darlehensnehmer dennoch auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags beharrt, kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen üblicherweise nach; allerdings fällt dann meist die so genannte "Vorfälligkeitsentschädigung" an. Sie entsprich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / D. Exkurs – Übertragung der umsatzsteuerrechtlichen Argumentation auf die ertragsteuerrechtliche Zuordnung

Die unterschiedliche Behandlung des gleichen Sachverhalts aus ertragsteuerrechtlicher sowie umsatzsteuerrechtlicher Sicht kann natürlich zu Problemen und administrativem Mehraufwand führen. Daher erscheint die Erwägung, die umsatzsteuerrechtliche Argumentation auf die ertragsteuerliche Zuordnung zu übertragen verlockend. Da es sich bei den Leasingerlassen um norminterpretier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Schätzverfahren

Rn. 78 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei den Schätzverfahren wird der Gesamtwert der untersuchten Grundgesamtheit geschätzt (Repräsentationsschluss). Die Gruppe der Schätzverfahren kann grundlegend in die freien Mittelwertverfahren (einfach oder geschichtet) und die gebundenen Verfahren (Differenz-, Verhältnis-, Regressionsschätzung) unterteilt werden (vgl. Bönte (1983), S. 39; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre aus der Bewertung des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen

Rn. 281 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Beträge bezüglich des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 4 (vgl. ausführlich hierzu Kessler (2010), S. 235ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 104ff.) unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 einer Ausschüttungssperre, sofern die am BilSt ermittelten Wertansätze die AK – gemeint sind die AHK – übersteigen. Dabei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Behandlung der Inventurdifferenzen

Rn. 126 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei den statistischen Schätzverfahren kann die Überleitung zwischen Schätzwert und Inventar auf zwei Arten durchgeführt werden. Bei der Schätzmethode wird der Schätzwert als der wahrscheinlichste Wert für die Grundgesamtheit im Inventar angesetzt. Die Einzelpositionswerte ergeben sich aus der Buchführung. Einzelkorrekturen werden bei den Ele...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Testverfahren

Rn. 88 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei den Testverfahren wird nicht ein Wert für die Grundgesamtheit geschätzt, sondern es wird die Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Buchführung getestet. Mit der Vereinfachung der Aufnahmeverfahren steigen i. d. R. die Anforderungen, die an die Lagerbuchführung des zugrunde liegenden Lagers zu stellen sind. Dies trifft insbesondere auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktivierungszeitpunkt

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach der RegB zum BilMoG hat eine Aktivierung bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts – entgegen der hier vertretenen Auffassung – bereits ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller VG des AV entsteht (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 60f.; PwC-BilMoG (2009), Abschn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Inventuraufnahme und Verfahrenskontrolle

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die ausgewählten Positionen sind durch Zählen, Messen, Wiegen aufzunehmen. Danach hat eine Kontrolle der verfahrensbedingten Vorgaben zu erfolgen. Es ist zu prüfen, ob für die einzelnen Schichten bzw. insgesamt der Mindeststichprobenumfang erreicht wurde. Aufgrund der Zählergebnisse ist auch die Einhaltung des vorgegebenen Sicherheitsgrads z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 134 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 AK Ludewig der SG (1967), Die Vorratsinventur, Köln/Opladen. Angele (1989), Anerkannte mathematisch-statistische Methoden zur Stichprobeninventur, München. AWV (1976), Rationalisierung der Inventur unter Berücksichtigung neuer Techniken und Verfahren, Eschborn. AWV (1979), Stichprobenverfahren zur Inventur buchmäßig geführter Vorräte im Lagerbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 3 So wird die Ausbuchung von Anteilen gebucht

Ist die Übertragung der Anteile auf andere Eigentümer, ggf. das bisherige Management, erfolgt, so ist eine Ausbuchung analog zu anderen Abgängen mit dem vereinbarten Verkaufspreis sowie einem erfolgswirksamen Ausgleich der Differenz von Buchwert und Veräußerungswert in der GuV vorzunehmen. Sollte der Verkaufspreis aus der Not heraus tatsächlich Null sein, da die Anteile vers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Folgen des Ukraine Kriegs: ... / 4 So werden noch gehaltene Anteile als Wertpapiere bewertet und ausgewiesen

Liegt zum Stichtag der Bilanz noch keine Übertragung der Anteile vor, so besteht nach dem HGB keine Möglichkeit, auf den Ausweis Einfluss zu nehmen. Auch bei einem beabsichtigten Verkauf bleibt der Ausweis zwingend im Anlagevermögen. Besteht jedoch keine Beteiligungsabsicht mehr, was in den Fällen eines beabsichtigten Verkaufs stets anzunehmen ist, so hat eine Umbuchung zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umweltschutz / 1.1 Schadensbeseitigung als laufender Erhaltungsaufwand (Grundsätze)

Aufwendungen für die Beseitigung von Umweltschäden an Wirtschaftsgütern, die der Erzielung von Einnahmen dienen, stellen regelmäßig Erhaltungsaufwand [1] dar. Das gilt auch für Aufwendungen, die den Grund und Boden betreffen, denn bei der Vermietung von Gebäuden gehört die damit verbundene Nutzungsüberlassung des Grund und Bodens zum Einkünftetatbestand des § 21 Abs. 1 EStG.[...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der Nachversteuerung (§ 34a Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es gibt jedoch Ausnahmen vom oben aufgestellten Grundsatz, nämlich dergestalt, dass eine Nachversteuerung nicht stattfindet, wenn der StPfl beantragt, den nachversteuerungspflichtigen Betrag in Höhe des Buchwerts des übertragenen oder überführten WG, höchstens jedoch in Höhe des Nachversteuerungsbetrags, den die Übertragung oder Überführung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.3 Rechtsfolgen

Rz. 731 Sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 7 ErbStG gegeben, so wird fingiert, dass eine Schenkung vorliegt (erste Fiktion), die sich auf die Differenz zwischen dem steuerlichen Wert des Anteils und der Minderabfindung beläuft (zweite Fiktion). Zwar fingiert § 7 Abs. 7 ErbStG eine gemischte Schenkung, da in der (Minder-)Abfindung ein Teilentgelt zu sehen ist, gleichwohl i...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.3.1.1 Einkommensteuer

Rz. 134 Aus Sicht des Stiftungsgründers ist bei einer Unternehmensstiftung von einem einkommensteuerrechtlichen Rechtsträgerwechsel auszugehen mit der Folge, dass es bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Dieser Aufdeckungszwang gilt nicht für die Überführung von steuerfunktionalen Einheiten (Betrieb, Teilbetrieb, Mituntern...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.1 Allgemeines

Rz. 707 § 7 Abs. 7 ErbStG ist zum 01.01.1974 in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen und durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BStBl I 1999, 304) um Satz 2 ergänzt worden. Satz 2 stellt eine Präzisierung und Sonderregelung zur Einziehung von Geschäftsanteilen dar. Mit Inkrafttreten des ErbStRG zum 01.01.2009 wurde § 7 Abs. 7 ErbStG um Satz 3 erweitert und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG (§ 34a Abs 7 S 2 EStG)

Rn. 203 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 34a Abs 7 S 2 EStG ist in den Fällen der Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils zu Buchwerten nach § 24 UmwStG ein Übergang des für den eingebrachten Betrieb oder Mitunternehmeranteil festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrags auf den neuen Mitunternehmeranteil vorgesehen. Rn. 204 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Erf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.1 Externe Steuernachfolge (Auswirkungen auf das Kompetenzobjekt)

Rz. 47 Der Erbfall – betrachtet als externer Vorgang – ist und bleibt nach h. M. nicht ertragsteuerbar. So führt der (Allein-)Erbe die Buchwerte des Erblassers nach § 6 Abs. 3 EStG bzw. die Steuerwerte nach § 11d EStDV fort, ohne dass hierin ein Akt der Gewinnrealisation gesehen wird. Der Subjektwechsel von Todes wegen allein löst – in Übereinstimmung mit dem Zivilrecht – ke...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.2 Fortsetzungsklausel (Fortbestand der Personengesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern)

Rz. 333 Nachdem den Erben eine Abfindung nach § 738 BGB gegen die Personengesellschaft zusteht, fällt diese in den Nachlass und ist als Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerpflichtig. Nachdem dieser Auseinandersetzungsanspruch nach h. M. keine betriebliche Forderung mehr darstellt, sondern privater Natur ist, wird der gemeine Wert mit dem Nennwert der Ka...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bilanzierung nachträglicher Ausgaben

Tz. 55a Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der IASB hat in IAS 41 die Bilanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten, die nach dem (erstmaligen) Ansatz ebendieser Vermögenswerte zu deren Erhalt, Wachstum oder Veränderung anfallen, wie bspw. Kosten für Futtermittel oder Veterinärmediziner im Falle von Tieren bzw. für Dünger oder Bewässerungsanlagen im Fall...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Angaben

Tz. 63a Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Grundsätzlich ist im Anhang (notes) zu IAS 41 der kumulierte Gewinn oder Verlust anzugeben, der während der laufenden Berichtsperiode beim erstmaligen Ansatz biologischer Vermögenswerte und landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie durch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten der biologischen Vermögenswerte e...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.1 Grundsatz

Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 11d EStDV), der Ü...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.4. Umwandlungsvorgänge (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 2)

Rz. 155 Umwandlungsvorgänge i. S. d. §§ 20, 24 UmwStG stellen veräußerungsgleiche Vorgänge dar, die grundsätzlich als Veräußerung gem. Satz 1 der Vorschrift zu behandeln sein müssten. Um wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen des Gewerbebetriebs innerhalb der Nachbehaltensfrist nicht zu bestrafen, wird die Einbringung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens in eine ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ausnahme von der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Tz. 48 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 In IAS 41.30 ist die Vermutung normiert, dass der beizulegende Zeitwert eines biologischen Vermögenswerts mit einem hinreichenden Maß an Verlässlichkeit ermittelt werden kann. Sollte dies in Ausnahmefällen – wie bspw. bei der Bewertung von Dauerkulturen und Plantagen (vgl. Lüdenbach, PiR 2014, S. 191; Schulte, PiR 2013, S. 251f.) – nicht der ...mehr