Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Steuern.

Rn 6 Nach § 20 I ErbStG ist beim Erwerb vTw Schuldner der Erbschaftsteuer der Erbe bzgl seines Erwerbs (Moench/Kien-Hümbert § 20 Rz 5). Allerdings haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung (§ 2042) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 III ErbStG; §§ 2382, 2283 BGB; Staud/Olshausen Rz 106), wozu neben den Miterben auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteils- und Erbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendung der Vorschrift

Rz. 313 [Autor/Stand] Einschlägige Erwerbe ereignen sich grundsätzlich im Rahmen einer Liquidation des solange fortbestehenden Vereins (§§ 47, 49 Abs. 2 BGB).[2] Bei der Stiftungsauflösung ist dies nicht anders (§ 88 Satz 3 BGB). Der Intention zu Alt. 1 folgend (s.o. Rz. 304), müsste Alt. 2 daher konsequent jede Übertragung von Vereinsvermögen erfassen, die im Zuge der Liqui...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verschaffung.

Rn 5 Entspr § 433 I 1 hat der Verkäufer dem Käufer die Inhaberschaft in der für das jeweilige Recht maßgeblichen Form so zu verschaffen, dass seine eigene Berechtigung endet und der Käufer das Recht ausüben kann (vgl Staud/Beckmann Rz 11–15). Je nach Art des Rechts sind die Formen divers: Abzutreten sind Forderungen (§ 398), mangels abw Regelung sonstige Rechte (§ 413) und P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kollision von AGB.

Rn 11 Ein in VerkaufsAGB enthaltener EV wird nicht Vertragsbestandteil, wenn die EinkaufsAGB eine Abwehrklausel enthalten (BGH NJW 85, 1838, 1839 f [BGH 20.03.1985 - VIII ZR 327/83]; NJW-RR 86, 984, 985 [BGH 05.03.1986 - VIII ZR 97/85]; vgl generell zur Erstreckung einer Abwehrklausel auf die EinkaufsAGB erg Klauseln BGH NJW-RR 01, 484, 485 [BGH 24.10.2000 - X ZR 42/99] mwN)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich.

Rn 3 Für Verbrauchsgüterkauf gilt in den Grenzen von § 475 III 2 Alt 3 nur I, wobei § 475 II zu beachten ist. IÜ ist die Norm anwendbar auf den Kauf beweglicher Sachen und auf den Kauf von Rechten, der die Übergabe von Sachen impliziert (Erman/Grunewald Rz 2; MüKo/Westermann Rz 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schadensersatz statt der Leistung.

Rn 38 (1) Bei Verweigerung der Nacherfüllung haftet der Verkäufer nach §§ 437 Nr 280 I, III, 281 I (Zweibr BeckRS 15, 14459 Rz 12 f). Rn 39 (2) Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden sind, da unabhängig vom Erg der Nacherfüllung (s Rn 30), nur als Schadensersatz statt der Leistung ersatzfähig (BRHP/Faust Rz 69; Tiedtke/Schmitt BB 05, 615, 618 jew mit richtiger Ausnah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Weitergabe des Eigentumsvorbehalts an Dritte.

Rn 29 Rechtlich zulässig sind Formen der Weitergabe des EV durch den Käufer an dritte Personen. Dies kann durch einen weitergeleiteten EV erfolgen, wonach der Käufer sein Anwartschaftsrecht an eine dritte Person verkauft und überträgt. Möglich ist aber auch ein nachgeschalteter EV, bei dem der Verkäufer die Sache erneut unter einfachem EV verkauft und überträgt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung (Abs 2).

Rn 6 Die Ablaufhemmung betrifft – iGgs zu I – sowohl Ansprüche aus § 445a I als auch die Gewährleistungsansprüche aus § 437 und setzt Leistung des Letztverkäufers aufgrund gesetzlicher Verpflichtung voraus. Sie findet daher keine Anwendung, wenn (1) der Käufer keine Rechte geltend macht (Erman/Grunewald Rz 4), (2) feststeht, dass der Käufer keine Rechte hat (Grüneberg/Weiden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nacherfüllungsort.

Rn 20 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist gem § 269 zu bestimmen (grundl BGHZ 189, 196 Rz 20 ff, daraus die folg Zitate von Rz; BGH NJW 17, 2758 Rz 21; Naumbg MDR 17, 1357; aA Ddorf NJW-RR 17, 821 [BGH 17.03.2017 - V ZR 70/16] Rz 23: Belegenheitsort). Primär kommt es auf die Vereinbarung der Parteien, sekundär auf Umstände des jeweiligen Einzelfalls wie zB Ortsgebund...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abweichender Zustand.

Rn 3 Nach früherer Rspr, va des BGH, wirkt die Vermutung nur zeitlich mit dem Inhalt, dass der aufgetretene Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (BGH NJW 09, 580 Rz 14), der Käufer blieb daher beweispflichtig für die den Mangel begründenden Tatsachen, den Grundmangel (BGHZ 159, 215, 217 ff; 200, 1 Rz 18 ff). Im Anschluss an das Faber-Urteil des EuGH (NJW 15, 2237 Rz 72–75)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Untersuchungs- und Abwicklungspflichten.

Rn 46 Den Käufer trifft abseits von § 377 HGB keine Untersuchungspflicht, auch nicht als Obliegenheit zur Wahrung seiner Rechte auf Schadensersatz (MüKo/Westermann Rz 76). Gleichwohl kann auch ein Käufer, den die Untersuchungs- u Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, bei Vorliegen besonderer Umstände eine alsbaldige Untersuchung der Ware u Anzeige etwaiger Mängel vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgeleitetes Leistungsverweigerungsrecht ggü dem Unternehmer.

Rn 4 Dem Verbraucher muss gegen seinen Partner aus dem anderen Vertrag ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Dieses kann eine Einwendung oder eine Einrede darstellen (der Wortlaut von I 1 ist ungenau, MüKo/Habersack Rz 37). Ein Gestaltungsrecht (zB zur Anfechtung) genügt nicht, solange es nicht ausgeübt worden ist. Rn 5 Im Rahmen der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkvertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristsetzung (S 1).

Rn 2 (1) Die Norm gilt für Fristen zur Billigung (aufschiebende Bedingung) und Missbilligung (auflösende Bedingung) (§ 454 Rn 3; Grüneberg/Weidenkaff Rz 1). Die Frist muss ausdrücklich oder konkludent, zB als Erprobungsfrist (MüKo/Westermann Rz 1), gesetzt werden. Für verfristete Billigung gilt § 150 I, für Anträge auf Fristverlängerung § 150 II. Fruchtloser Fristablauf führ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unwirksamkeit.

Rn 3 Nach II 1 führt eine abweichende Vereinbarung nicht nur zur Unwirksamkeit der Provisionsabrede, sondern zur Unwirksamkeit des gesamten Maklervertrags. Eine unzulässige Vereinbarung kann daher nicht etwa iR einer geltungserhaltenden Reduktion auf den Halbteilungsgrundsatz zurückgeführt werden, dass mithin beide Teile jeweils 50% der Vergütung zu entrichten haben. Vielmeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur.

Rn 22 I gewährt dem Käufer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen, so dass eine elektive Konkurrenz, keine Wahlschuld vorliegt (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 45; Skamel, 53–64; s.a. § 437 Rn 14). Deshalb hat der Käufer das ius variandi: die Wahl ist nicht gem § 263 II bindend, so dass er bei Fehlschlagen einer Art der Nacherfüllung auf die andere umsteigen kann (LG Hagen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer trägt die Kosten der Übergabe der Sache, der Käufer die Kosten der Abnahme und der Versendung der Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort. (2) Der Käufer eines Grundstücks trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Auflassung, der Eintragung ins Grundbuch und der zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Haftung des Käufers setzt nicht voraus, dass er die Nachlassverbindlichkeiten kannte; bei Unkenntnis kommt Anfechtung gem § 119 II in Betracht. Er muss aber wissen, es handele sich um die ganze oder nahezu die ganze Erbschaft (bzw Erbanteil) des Veräußerers, oder zumindest die Verhältnisse kennen, aus denen sich dies ergibt (BGH NJW 65, 909 [BGH 26.02.1965 - V ZR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Billigung eines auf Probe oder auf Besichtigung gekauften Gegenstandes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten angemessenen Frist erklärt werden. 2War die Sache dem Käufer zum Zwecke der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arglistiges Verschweigen (Hs 2 Alt 1).

Rn 18 Die Rspr des V., VII. und VIII. ZS des BGH hat die Arglisthaftung erheblich ausgebaut. Danach ist arglistiges Verschweigen gegeben, ›wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt.

Rn 28 Die Formen der Erweiterung des EV sind dadurch gekennzeichnet, dass die aufschiebende Bedingung nicht nur an die vollständige Kaufpreiszahlung geknüpft ist, sondern dass darüber hinaus alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Gegenstand der Bedingung sind (Kontokorrentvorbehalt) oder dass noch weitergehend der Kreis der gesicherten Forderungen über die Ansprüch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 Die Sanktion des Ausschlusses aller Mängelrechte soll den Käufer dazu zwingen, Mängel, die ihm bekannt oder nur infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind, dem Verkäufer mitzuteilen. Rationes Legis sind das allg Interesse, Streit über Mängel zu vermeiden, die der Käufer hätte regeln können (BRHP/Faust Rz 2; zur aF Köhler JZ 89, 761, 762), und die Sanktion eines venire...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken. (2) §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Akkreditiv.

Rn 20 Das Akkreditiv dient va der Zahlung eines vorzuleistenden Preises aus einem Rechtsgeschäft. Es gilt als abstraktes Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts, gegen bestimmte Dokumente unter Einhaltung bestimmter Bedingungen einen festgesetzten Betrag für Rechnung des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist an den Begünstigten zu zahlen (Ddorf ZIP 03, 1785, 1786;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt.

Rn 7 Mit ›Vertragsschluss‹ ist das Zustandekommen des Vertrags gemeint, die Leistung der letzten Unterschrift (BRHP/Faust Rz 7). Spätere Kenntnis zB bei Übergabe ist unschädlich (arg: § 464 aF ist aufgehoben: BRHP/Faust Rz 6; ebenso MüKo/Westermann Rz 6; aA Celle ZGS 04, 476 f), anders gem § 242 bei deutlichem Hinweis auf Risiko eines Mangels durch Verkäufer und Abnahme in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der verkaufte Anteil auf den Käufer übertragen, so können die Miterben das ihnen nach § 2034 dem Verkäufer gegenüber zustehende Vorkaufsrecht dem Käufer gegenüber ausüben. 2Dem Verkäufer gegenüber erlischt das Vorkaufsrecht mit der Übertragung des Anteils. (2) Der Verkäufer hat die Miterben von der Übertragung unverzüglich zu benachrichtigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2381 BGB – Ersatz von Verwendungen und Aufwendungen.

Gesetzestext (1) Der Käufer hat dem Verkäufer die notwendigen Verwendungen zu ersetzen, die der Verkäufer vor dem Verkauf auf die Erbschaft gemacht hat. (2) Für andere vor dem Verkauf gemachte Aufwendungen hat der Käufer insoweit Ersatz zu leisten, als durch sie der Wert der Erbschaft zur Zeit des Verkaufs erhöht ist. Rn 1 Der Käufer soll wirtschaftlich so stehen, als sei er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorrang der Nacherfüllung (Nr 1).

Rn 15 Das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung (BTDrs 14/6040, 220; BVerfG ZGS 06, 470, 472; die folgenden Zitate) und den darin liegenden Vorrang der Nacherfüllung ggü den Rechten des Käufers auf Aufhebung der Leistungsbeziehung, durch Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, und Minderung gem Nrn 2 u 3 hat der Gesetzgeber bewusst nicht ausdrücklich geregelt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen (Abs 2).

Rn 11 (1) Der Untersuchungsanspruch (II) ist eingeführt, weil der Käufer bei aufschiebender Bedingung kein Recht auf Zugang zur Kaufsache hätte. Er begründet selbstständiges, auch klagbares Recht des Käufers auf Lieferung vertragsgemäßer Ware zur Untersuchung (RG 93, 254, 255; Hamm BB 95, 1925 [OLG Hamm 26.11.1993 - 11 U 72/93]; aA Erman/Grunewald Rz 6; offenbar RG 94, 285, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette.

Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regressverhältnis (Erman/Grunewald Rz 4). Für letzteres folgt dies aus dem Wortlaut, ›der vom Käufer geltend gemachte Mangel (sc: musste) bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden‹ gewesen sein. Daher dürfen die Mängelrechte des Regressier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1100 BGB – Rechte des Käufers.

Gesetzestext 1Der neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern, bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis, soweit er berichtigt ist, erstattet wird. 2Erlangt der Berechtigte die Eintragung als E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Für die Kenntnis des Verkäufers als Voraussetzung für eine Aufklärungspflicht (Bambg MDR 16, 1008 [OLG Bamberg 18.01.2016 - 4 U 160/14] zu § 280) ist der Käufer ebenso wie für Fehlen und Mängel der Aufklärung darlegungs- und beweispflichtig (Brandbg BeckRS 15, 20917 Rz 33). Ihm stehen aber erhebliche Beweiserleichterungen nach den Regeln der sekundären Darlegungs- und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfestigte Lebensgemeinschaft gem Nr 2.

Rn 6 Grds stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung eine intime Beziehung oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, noch keinen Härtegrund dar (BGH FamRZ 89, 487). Auch die Tatsache, dass er mit dem Unterhalt einen Dritten unterhält ist unerheblich (BGH FamRZ 88, 930). Es müssen besondere Umstände vorliege...mehr

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zfs 06/2023, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruchs nach § 115 VVG gegen einen Berufshaftpflichtversicherer. Der Kl. unterhielt bei der Bekl. zwischen 1992 und dem 30.6.2019 eine Rechtsschutzversicherung unter anderem für die Leistungsarten "Schadenersatz-Rechtsschutz" und "Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht". Die dem Vertrag zugrundeliegenden la...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Exkurs: Neuzusagen (replacement awards) im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb

Tz. 221 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Neuzusagen (insb. Ersatzoptionen) spielen des Öfteren eine Rolle, wenn ein Unternehmen erworben wird, dessen Mitarbeiter die Zusage einer anteilsbasierten Vergütung erhalten haben. In diesem Fall wären die Mitarbeiter nach einer etwaigen Optionsausübung Anteilseigner (Minderheitsgesellschafter) neben dem Erwerber (Mehrgesellschafter). Häufig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Ersatzgegenstand im Nachlass sein, der rechtsgeschäftlich mit Mitteln der Erbschaft erworben wurde; auf den Zweck des Rechtsgeschäfts kommt es dabei nicht an, jedoch genügt ein bloßer Bezug zum Nachlass nicht. Unter Beachtung des Schutzzwecks der Norm gehört auch ein im Wege der Zwangsversteigerung mit Nachlassmitteln erworbener Gegenstand zum Nachlass (hM S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Das Verhältnis von § 934 zu § 933.

Rn 5 Die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs nach § 934 und die deutlich engere Regelung in § 933 haben zu einem Streit darüber geführt, ob die gesetzliche Regelung im Verhältnis von §§ 933 und 934 einen Wertungswiderspruch enthält (so insb Wacke Das Besitzkonstitut als Übergabesurrogat in Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik 1974, 50 ff; aA Lohsse AcP 06, 527 ff). Denn wä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. 2Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an. (2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mittel der Erbschaft.

Rn 13 Mit Mitteln der Erbschaft hat der Erwerb stattgefunden, wenn ihr der Gegenwert entnommen worden ist. Auch hier ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt (BGHZ 40, 115). Es kommt mithin nicht darauf an, ob es die Geld- oder die andere Leistung ist, die aus dem Nachlass stammt. Surrogation tritt etwa auch ein, wenn der Vorerbe die auf einem Nachlassgrundstück ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mehrpersonenverhältnisse.

Rn 6 In Mehrpersonenverhältnissen muss es für die Zulässigkeit einer Direktkondiktion nach §§ 951, 812 I 1 2. Alt darauf ankommen, ob eine Leistungskette vom Veräußerer zum Erwerber reicht (BGHZ 56, 228). Ist dies zu bejahen, scheidet die Durchgriffskondiktion aus, s § 812 Rn 82. Dies gilt auch dann, wenn die schuldrechtlichen Vertragsverhältnisse (alle) unwirksam sind (MüKo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Austritt aus einer Kapitalgesellschaft (Satz 1 Alt. 2)

Rz. 571 [Autor/Stand] Nur Anteile an Gesamthandsgesellschaften können per Anwachsung auf die übrigen Gesellschafter übergehen, Anteile an Kapitalgesellschaften hingegen nicht;[2] eine § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechende Regelung gibt es nicht. Als Geschäftsanteile an einer GmbH oder Aktien an einer AG verkörpern sie gegenständlich die Beteiligungen der einzelnen Gesellscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Möglichkeit eines gesetzlichen Eigentumserwerbs durch Ersitzung hat erhebliche Bedeutung, wenn eine Rechtsordnung den gutgläubigen Erwerb nicht kennt (wie das römische Recht). Im modernen deutschen Recht ist die Ersitzung daher von geringer Bedeutung. Zur Anwendung kann sie va dann kommen, wenn ein gutgläubiger Erwerb wegen § 935 (Abhandenkommen der Sache) ausgeschl...mehr