Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / 5. Anrechnung geldwerter Versorgungsleistungen beim Unterhaltspflichtigen

Rz. 25 Da rechnerisch ein durchsetzbarer Unterhaltsanspruch nur gegeben ist, wenn der Unterhaltspflichtige über ein Einkommen oberhalb seines Selbstbehaltes verfügt und ein solches Einkommen regelmäßig nur bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielt werden kann, scheidet die Anrechnung fiktiver Einkünfte aufgrund einer zusätzlichen Betreuungsleistung gegenüber einem n...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 3. Vorrangige Anrechnung im Unterhalt oder konkrete Zweckbestimmung der Einmalzahlung?

Rz. 41 Ein Wahlrecht [33] innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens ist schon deshalb abzulehnen, weil nicht klar ist, welchem Ehegatten dieses Wahlrecht zusteht. Ein sachlicher Grund für die Bevorzugung des anspruchstellenden Ehegatten ist nicht ersichtlich. Rz. 42 Zutreffender und dem jeweiligen Einzelfall angemessener erscheint der Lösungsansatz, aus der jeweiligen konkreten...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / II. Vorrang eines Verfahrenskostenvorschusses gegen den anderen Ehegatten

Rz. 39 In der Praxis führt es immer wieder zu lästigen Rückfragen und Verzögerungen, wenn ein möglicher Anspruch auf einen Verfahrenskostenvorschuss – gerade gegen den Ehegatten – übersehen wird.[41] Dieser Anspruch ergibt sich für getrenntlebende Ehegatten aus § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB. Rz. 40 Praxistipp: Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 2. Definition des Familieneinkommens

Rz. 18 Weiter hat der BGH klargestellt, dass als Familieneinkommen in diesem Sinn dabei das Einkommen anzusehen ist, das für Konsumzwecke der beiden Eheleute zur Verfügung steht und damit unterhaltsrelevant ist.[19] Zur Beurteilung, ob die Grenze für die tatsächliche Verbrauchsvermutung überschritten ist, sind daher die Einkünfte der Eheleute vorab zu bereinigen um vorrangig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / cc) Ehemann verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / I. Motive für den Abschluss von Eheverträgen

Rz. 2 Der BGH[3] verlangt bei der Wirksamkeitskontrolle (dazu näher Rdn 26) eine Gesamtwürdigung des Ehevertrages unter Berücksichtigung der von den Vertragsschließenden verfolgten Zwecke. Für die Ermittlung der Vorstellungen der Ehegatten sind die folgenden Punkte von Bedeutung:[4]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / II. Beihilfeberechtigung des Ehegatten

Rz. 390 Ist ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach beamtenrechtlichen Vorschriften über seinen unterhaltspflichtigen Ehegatten beihilfeberechtigt, so endet diese Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung.[591] Für die nicht krankenversicherten geschiedenen Ehegatten von Beamten, Richtern und Soldaten besteht kein Beitrittsrecht in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung)

Rz. 85 Der objektive Wohnwert (Mietwert bei Fremdvermietung) bemisst sich nach dem Betrag, der als Miete von einem Dritten auf dem Wohnungsmarkt für die konkrete Wohnung bzw. das konkrete Eigenheim erzielt werden kann. Hierbei kommt es auf die Lage der Immobilie, die genaue Größe, Ausstattung und die übrigen mietrelevanten Umstände an, die im gerichtlichen Verfahren konkret ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Antragsmuster

Rz. 155 Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages. Rz. 156 Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG In der Familienstreitsache _________________________ Aktenzeichen _________________________ wird beantragt...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit

Rz. 69 Grundsätzlich besteht keine Erwerbsobliegenheit, solange die Ausbildung ordnungsgemäß absolviert wird. Dann kann auch kein fiktives Einkommen angerechnet werden, weil dies die Verletzung einer Erwerbsobliegenheit voraussetzt. Wenn jedoch der Jugendliche seine Ausbildung aus eigenem Antrieb endgültig abgebrochen hat, wird das volljährige Kind auch in vollem Umfang erwer...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / bb) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit angemessenem Wohnvorteil

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§ 3 Trennung der Eheleute / dd) Ehefrau verbleibt in der Wohnung mit objektivem Wohnvorteil

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Darlegungs- und Beweislast im zusammenfassenden Überblick

Rz. 220 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast[353]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der besonderen Kosten des Umgangsrechts

Rz. 63 Die unterhaltsrechtliche Behandlung der Kosten des Umgangsrechts ist noch nicht abschließend geklärt.[89] Rz. 64 Den Abzug dieser Kosten vom unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen [90] hat der BGH eingeschränkt, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Abzug der Umgangskosten noch über ausreichendes Einkommen verfügt.[91] Rz. 65 Nach der Rspr. des BGH ist der S...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 2. Fehlende reale Beschäftigungschance

Rz. 30 Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB strenge Maßstäbe anzulegen.[46] Dabei trägt der Erwerbspflichtige die Beweislast. Rz. 31 Praxistipp:mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / F. Anteilige Haftung beider Eltern

Rz. 81 Für den Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet (sog. beiderseitige Barunterhaltspflicht), sofern beide Elternteile über Einkommen verfügen.[111] Rz. 82 Praxistipp: Zum schlüssigen Antrag gehört auch die Darlegung, welcher Haftungsanteil auf den in Anspruch genommenen Elternteil entfällt.[112] Rz. 83 Bei anteiliger...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / bb) Andere Kinderbetreuungskosten

Rz. 55 Andere Kosten der Kindesbetreuung (z.B. Tagesmütter, Kinderfrau, nachmittägliche Schulbetreuung, Kindertagesstätte, Tagespflegestätte, Hort) werden als berufsbedingter Aufwand eingestuft und deshalb vom Einkommen des unterhaltsberechtigten kinderbetreuenden Elternteils abgezogen. Jedoch müssen die Kosten konkret dargelegt werden; die pauschale Anrechnung eines Betreuu...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 74 Bezieht der Unterhaltspflichtige eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente), so ergibt sich daraus lediglich, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht.[101] Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geri...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / VII. Wohnwertberechnung während der Trennungszeit

Rz. 82 Die ehelichen Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für das Wohnen bestimmt. Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist ein Gebrauchsvorteil und damit als Vermögensnutzung dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit die ersparte Miete die anzuerkennenden Kosten der Immob...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Ein minderjähriges Kind ist mangels eigener Leistungsfähigkeit grundsätzlich bedürftig, so dass über das prinzipielle Bestehen eines Unterhaltsanspruchs regelmäßig kein Streit besteht. Ausnahmen können dann gegeben sein, wenn das noch minderjährige Kind die Schule bereits verlassen hat und keiner Ausbildung nachgeht. Rz. 8 Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind gegenü...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 213 Die Darlegungs- und Beweislast [336] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[337] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen, denn sie ist im Rahmen der sie treffenden sekundären Darlegungslast ebenfalls ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Begriff des Nachteils

Rz. 119 § 1578b BGB stellt insbesondere darauf ab, ob ehebedingte Nachteile im Hinblick darauf eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt selbst sorgen zu können und die einen dauerhaften unterhaltsrechtlichen Ausgleich zugunsten des bedürftigen Ehegatten rechtfertigen.[151] Rz. 120 Praxistipp:mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 4. Obliegenheit zur Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt

Rz. 34 Die Obliegenheit zur Nebentätigkeit ist bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB relevant (siehe § 18 Rdn 25).mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / D. Abzugspositionen bei der Einkommensberechnung

Rz. 14 Das unterhaltsrechtlich anrechenbare sog. bereinigte Einkommen berücksichtigt auch die relevanten Abzugspositionen. I. Gesetzliche Abgaben und Krankenversicherungsbeiträge Rz. 15 Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht), der Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicheru...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / V. Einsatz des "durch das Verfahren Erlangten" § 120a Abs. 3 ZPO

Rz. 14 Die Neufassung des Gesetzes regelt jetzt in § 120a Abs. 3 ZPO ausdrücklich, unter welchen Umständen die Partei das durch die Prozessführung erlangte im Rahmen der PKH einsetzen muss: Zitat … (3) Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erla...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Definition des Bedarfes

Rz. 14 Auch der für den Trennungsunterhalt maßgebliche Bedarf orientiert sich in erster Linie an den Einkommen beider Eheleute, die während der Ehe erzielt worden sind und die Lebensverhältnisse geprägt haben. Zur Bedarfsbemessung gehören aber auch eheprägende Belastungen z.B. durch unterhaltsberechtigte Kinder und Ratenbelastungen. Dabei bezieht sich der Begriff des Bedarfs...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren

Rz. 115 Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast [149] für die Umstände, aus denen sich seine fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben soll.[150] Für die Annahme einer Leistungsunfähigkeit bedarf es der vollständigen Darlegung sowohl der eigenen Einkünfte wie auch des eigenen Vermögens durch den Unterhaltspflichtigen. Legt dieser seine Einkün...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Kindergeld

Rz. 56 Das Kindergeld ist nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen, mindert also dessen aktuelle Bedürftigkeit entsprechend.mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / XI. Gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 69 Bei der Verurteilung zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben werden. Daher muss ein entsprechend präziser Antrag formuliert werden, wenn ein Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. 1. Isoliertes Auskunftsverfah...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / II. Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 5 Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Rz. 6 Aus § 120a Abs....mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / VI. Steuerklassenwechsel und begrenztes Realsplitting

Rz. 89 Da bereits zum Jahreswechsel nach der Trennung sich die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute ändert (siehe § 4 Rdn 1 ff.), kommt für den nachehelichen Unterhalt regelmäßig Steuerklasse I bzw. die getrennte Veranlagung in der Einkommensteuer zur Anwendung. Rz. 90 Bereits vom Ablauf des Trennungsjahres an kann der unterhaltspflichtige Ehegatte, seine Unterhaltszahl...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / IV. Speziell berufsbedingte Fahrtkosten

Rz. 20 Bei der konkreten Berechnung von notwendigen berufsbedingten Fahrtkosten wird bei der Benutzung eines Kraftfahrzeuges bislang üblicherweise von den Gerichten in Anlehnung an die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 des JVEG ein Satz 0,35 EUR pro tatsächlich gefahrenem km angesetzt, mit dem aber sämtliche Kosten des Fahrzeuges einschließlich der Anschaffungskosten und evtl....mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Individuelle Auskunftsauflage des Gerichts

Rz. 107 Maßgebend für die konkret zu erteilende Auskunft ist individuelle gerichtliche Auflage. Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auswirkungen auf die Wohnwertberechnung

Rz. 9 Das mietfreie Wohnen im Eigenheim oder der Eigentumswohnung ist als Gebrauchsvorteil dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen hinzuzurechnen, soweit der anzurechnende Nutzen die anzuerkennenden Kosten der Immobilie übersteigt (Wohnvorteil), siehe § 3 Rdn 82.[12] Rz. 10 Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Inhalt der geschuldeten Auskunft

Rz. 39 Der Inhalt der geschuldeten Auskunft wird nicht zuletzt daraus bestimmt, was der Auskunftsberechtigte fordert ("auf Verlangen"). Um Streitigkeiten und Auslegungsprobleme zu vermeiden, ist bereits bei der Formulierung des Auskunftsbegehrens auf eine präzise Konkretisierung zu achten, die Inhalt und Umfang der Auskunft nicht in das Belieben des Auskunftspflichtigen stel...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 11. Ehebedingte Vorteile bei der Altersvorsorge

Rz. 166 In der Praxis kann infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs auch der – umgekehrte – Effekt eintreten, dass nämlich der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch den Versorgungsausgleich mehr erhalten hat, als er selbst als lediger Berufstätiger ohne Ehe bei eigener Erwerbstätigkeit hätte erwirtschaften können (ehebedingte Vorteile).[238] Dies ist insbesondere da...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / IX. Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB

Rz. 109 Besteht ein Unterhaltsanspruch, stellt sich in der Praxis die Frage, ob dieser Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB in der Höhe eingeschränkt (Begrenzung) oder seine zeitliche Wirkung begrenzt werden soll (Befristung). Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Fa...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Erneute Auskunft (§ 1605 Abs. 2)

Rz. 63 Vor Ablauf von zwei Jahren kann eine wiederholte Auskunft nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Rz. 64 Praxistipp: Ein Auskunftsbegehren des Unterhaltsberechtigten vor Ablauf der Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB löst nicht die Wirkung des § 1613 Abs....mehr

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§ 15 Neue Partnerschaft ohn... / B. Neue Partnerschaft der Unterhaltsberechtigten

Rz. 2 Nimmt die Unterhaltsberechtigte eine neue Partnerschaft auf, so kann dies unter den Voraussetzungen des § 1579 Nr. 2 BGB zur Reduzierung oder gar zum Wegfall ihres Unterhaltsanspruchs führen; siehe § 14 Rdn 268). Rz. 3 Praxistipp:mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / VIII. Mittelbare Auswirkungen des Wechselmodells auf den Ehegattenunterhalt

Rz. 73 Ein Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten nach § 1570 BGB, denn beim echten Wechselmodell gibt es keinen betreuenden Elternteil im Sinne dieser Vorschrift. Im Vergleich zum Residenzmodell verschieben sich die Belastungen der Eltern durch die Betreuung der Kinder, so dass fraglich ist, ob sich ein auf § 1570 BGB gestützter Unterha...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / a) Belastungen mindern den Wohnwert

Rz. 97 Der in die Unterhaltsberechnung einzustellende Wohnwert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem anzurechnenden Nutzungsvorteil der Immobilie und den tatsächlichen abzugsfähigen Kosten für das Haus bzw. die Wohnung, die der in der Wohnung verbliebene Ehegatte trägt. Rz. 98 Übersteigen die unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Kosten den Wohnwert, ist beim angemessen...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / 1. Einkommensverhältnisse

Rz. 4 Maßgeblich für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), wobei gem. § 43 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages abzustellen ist.[2] Im Hinblick auf die weiteren in § 43 Abs. 1 FamGKG zur Wertfestsetzung angeführten Kriterien des "Umfangs und der Bedeutung der Sache" ist keine ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Tatsache der Volljährigkeit führt zu einer Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf das volljährige Kind, das das Fortbestehen der rechtlichen Grundlagen des Unterhaltsanspruchs und seine Bedürftigkeit darlegen muss, auch in einem Abänderungsverfahren des Unterhaltspflichtigen. Rz. 173 Begründet wird diese zu Lasten des Kindes geänderte Beweislastverteilung ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / 2. Haftungsverteilung zwischen den Eltern beim besonderen Kindesbedarf

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Erwerbsobliegenheit während Übergangszeiten

Rz. 70 Oftmals schließen die einzelnen Schul- und Ausbildungsabschnitte nicht nahtlos aneinander an, sondern es treten zeitliche Lücken auf. Die Rechtsprechung zu der Frage, wie diese Lücken unterhaltsrechtlich zu behandeln sind, ist noch uneinheitlich:mehr