Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.1 Steuern (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 45 Auszusparen sind die Steuern, die auf das Einkommen tatsächlich entrichtet werden. Hierzu gehören die Lohn- und Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag (zum BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.1996, 6 S 1342/93), die Kirchensteuer sowie die Kapitalertragsteuer (§ 6 Abs. 2 DVO). Verkehrssteuern wie Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer sowie Verbr...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.2 Ausdrücklich genannter Zweck (Abs. 1)

Rz. 6 Die Leistungen müssen für einen ausdrücklich genannten (konkret-individuellen) Zweck gewährt werden (BSG, Urteil v. 11.12.2007, B 8/9b SO 20/06 R). Die Zweckbestimmung muss sich ohne aufwendige Auslegung direkt aus der Vorschrift, ihren Gesetzesmaterialien oder den Leistungsvoraussetzungen i. V. m. dem Kontext der Regelung herleiten lassen; es genügt, wenn sich die Zwe...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 66 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.1 Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Die Norm bestimmt als Komplementärvorschrift zu §§ 85 und 88, dass Einkünfte über der Einkommensgrenze in angemessenen Umfang einzusetzen sind. Sie stellt das zu berücksichtigende Einkommen (§ 82) der maßgeblichen Einkommensgrenze (§ 85) gegenüber.mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.1 Leistungen für einen besonderen Zweck (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 kann der Sozialhilfeträger die Aufbringung der Mittel auch aus dem Einkommen verlangen, das unter der Einkommensgrenze liegt, soweit ein Dritter (§ 2 Abs. 1) Leistungen für einen besonderen Zweck erbracht hat, für den sonst Sozialhilfe zu leisten wäre. Die Vorschrift bringt den Nachrang der Sozialhilfe gegenüber zweckidentischen Leistungen Anderer zum Ausdru...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe un...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.3 Mitteleinsatz bei Dauerpflege in einer Einrichtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 In typischen Fällen "soll" (intendiertes Ermessen) nach dieser Norm die Aufbringung der Mittel in angemessenem Umfang verlangt werden, wenn der Leistungsberechtigte voraussichtlich längere Zeit in einer stationären Einrichtung gepflegt werden muss. Die Vorschrift erfasst insbesondere Personen, die eine Dauerpflege in Alten- und Pflegeheimen benötigen. Ihr Einkommen sol...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.6 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 13 Diese Ermessensvorschrift (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 87 Rz. 24; Lippert/Zink, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 87 Rz. 47; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 87 Rz. 28) geht von dem Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe aus und modifiziert den Grundsatz der Gleichzeitigkeit bei nur einmaligem Bedarf. Die Regelung greift die allgemeine Gepflogenheit der Bevölkerung ...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.2 Geringfügige Mittel (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Sozialhilfeträger Bagatellfälle verwalten müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.3.2011, L 15 SO 83/09; zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 5.11.1969, V C 43.69), denen der Leistungsberechtigte finanziell gewachsen ist. Ob ein solcher Bagatellfall vorliegt, ist gerichtlich voll nachprüfbar (Lücking, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 8...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.5 Einkommensfreibetrag bei Beschäftigung in einer Einrichtung (Abs. 2)

Rz. 12 Bei einer stationären Leistung in einer stationären Einrichtung wird von dem Einkommen, das der Leistungsberechtigte aus einer entgeltlichen Beschäftigung erzielt, die Aufbringung der Mittel in Höhe von einem Achtel der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zuzüglich 50 % (bis zum 31.12.2016: 25 %, vgl. Rz. 1) des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.5 Arbeitsförderungsgeld (Abs. 2 Nr. 5 in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung)

Rz. 64 Die Regelung, dass das Arbeitsfördergeld nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist, findet sich seit dem 1.1.2018 in § 59 Abs. 2 SGB IX. Nr. 5 wurde daher durch Art. 2 BRÄG zum 1.1.2018 aus § 82 Abs. 2 gestrichen (vgl. BT-Drs. 780/16 S. 43). Der Verweis auf § 43 Satz 4 SGB IX wurde durch Art. 12 BTHG ebenfalls zum 1.1.2018 gestrichen, da der bis dahin geltende § 43 A...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.2 Angemessener Umfang des Mitteleinsatzes

Rz. 4 Bei dem Tatbestandsmerkmal "im angemessenen Umfang" handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff; ein Ermessen des Sozialhilfeträgers auf Rechtsfolgenseite besteht nicht (BSG, Urteile v. 25.4.2013, B 8 SO 8/12 R, und v. 4.4.2019, B 8 SO 10/18 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2012, L 7 SO 3580/11; Giere, in: Grube...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.1 Die Regelung in Satz 1

Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu e...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 83 Rz. 5; Lücking, in: Hauck...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.1 Vermögensbegriff

Rz. 6 Der Begriff des Vermögens wird gesetzlich nicht definiert. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert; umfasst werden auch Forderungen bzw. Ansprüche gegen Dritte, soweit sie nicht normativ dem Einkommen zuzurechnen sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.3.2008, B 8/9b SO 9/06 R, Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.4 Zuordnung von Einkünften

Rz. 34 Wem Einkünfte zuzurechnen sind, ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts. Das gilt auch für Treuhandvereinbarungen. Beim Treuhandvertrag überträgt der Treugeber dem Treuhänder Wertgegenstände (in Geld oder Geldeswert), beschränkt aber die sich daraus im Außenverhältnis ergebende Rechtsmacht im Innenverhältnis (BSG, Urteile ...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9.2 Freibeträge ab dem 1.4.2017 (§ 1 DVO n. F.)

Rz. 51 Die nach Art des Hilfefalls vorgenommene Differenzierung wurde zum 1.4.2017 aufgegeben. Der Vermögensfreibetrag beträgt jetzt einheitlich 5.000,00 EUR für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede Person, die von dieser Person überwiegend unterhalten wird. Damit wurde der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe er...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.4 Notwendige Ausgaben (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 55 Abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. Einzelheiten regelt die DVO bei den einzelnen Einkommensarten. Rz. 56 Arbeitsmittel (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 DVO) Als Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Werkzeug, Berufsbekleidung, Fachbücher usw.) wird ein monatlicher Pauschbetrag von 5,20 EUR berücksichtigt, sofern nicht im Einzelfall h...mehr

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Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.4 Eigenanteil Pflegebedürftiger der Pflegegrade 4 und 5 und blinder Menschen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Mit dieser Vorschrift pauschaliert der Gesetzgeber den unzumutbaren Eigenanteil für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 (bis zum 31.12.2016 schwerstpflegebedürftige nach § 64 Abs. 3, vgl. Rz. 1) und blinde Menschen (§ 72), die durch ihre Behinderung besonders schwer betroffen sind (vgl. hierzu zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 29.11.1989, 4 A 205/88). Sie umschre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 5 Ausweisfragen

Rz. 66 Der Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ist im Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB geregelt. Demnach sind aktive und passive latente Steuern als gesonderte Posten in der Bilanz zu zeigen, jeweils nach den Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 67 Für den Ausweis der latenten Steuern in der Bilanz besteht ein doppeltes Wahlrecht aufgrund der Gesamtdifferenzenbetrac...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 4.1 Berechnung und Bewertung

Rz. 43 Die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz führen in letzter Konsequenz zu einem unterschiedlichen Gewinnausweis. Da der in der Handelsbilanz auszuweisende Steueraufwand auf der Steuerberechnung des zu versteuernden Einkommens (Grundlage Steuerbilanz!) basiert, kommt es in der Konsequenz zu einem Missverhältnis in der Handelsbilanz zwischen Gew...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium als Betriebsausgaben

Leitsatz 1. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient. 2. § 4 Abs. 9 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ist im Hinblick auf die übertragbaren Ausführungen zu § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Anzahl der zu ermittelnden Effektivsteuersätze

Tz. 176 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Die Tochterunternehmen von international tätigen Konzernen sind regelmäßig in verschiedenen Ländern ansässig, sodass grundsätzlich verschiedene Ertragsteuersätze im Zwischenbericht zu berücksichtigen sind. Gemäß IAS 34.B12 ist für die Quartalsfinanzberichterstattung der Steuersatz zu verwenden, der auf das erwartete zu versteuernde Jahreserge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vorteile der jeweiligen Veranlagungsform

Rz. 45 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Zusammenveranlagung ist regelmäßig für solche Eheleute günstig, die > Einkünfte in unterschiedlicher Höhe beziehen. Der Splittingvorteil (doppelte Ausnutzung des > Grundfreibetrag, der unteren Proportionalzone und der Progressionszone; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1) ist dabei umso größer, je größer der Unterschied zwischen den Einkünften d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Entstehung der Steuer

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zuwendung (vgl. Rdnr. 20) maßgeblich. Dabei ist nicht auf den Entstehungszeitpunkt der Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Zuwendungsempfänger abzustellen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachlassschulden

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die auf dem > Rechtsnachfolger lastende Zahlung von Nachlassschulden gehört in den Vermögensbereich, beeinflusst also das > Einkommen nicht (BFH 67, 44 = BStBl 1958 III, 290). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachlassverbindlichkeiten, > Unterhaltsleistungen Rz 23. Für die Belastung mit Erbschaftsteuer gibt es aber eine Steuerermäßigu...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Absatz 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Absatz 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Dabei ist es zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Absatz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG will mit Hilfe staatlicher Förderungsmaßnahmen (zu Einzelheiten > Rz 110 ff) ‚Vermögen in Arbeitnehmerhand’ bilden. ArbN erhalten so einen Anreiz, mit ihrem ArbG als Teil der Gesamtvergütung vwL als zusätzliche Leistung zu vereinbaren (> Rz 41 ff) oder Teile ihres Arbeitslohns für eine vermögenswirksame Anlage abzuzweigen (> Rz 70 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Beteiligung von ArbN am Produktivvermögen wird mit staatlichen Mitteln gefördert. Die Vermögensbeteiligungen, deren verbilligter Erwerb mit Sparzulage nach dem VermBG staatlich gefördert wird, sind gesetzlich benannt; es sind grundsätzlich die Gleichen wie für die Förderung durch einen Steuerfreibetrag (Ausnahme > Rz 25 ff). Deshalb werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Mit dem osteuropäischen Staat gilt das DBA vom 03.07.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 498 und 2609 = BStBl 1996 I, 675 und 1421). Das DBA findet grundsätzlich seit dem 01.01.1997 Anwendung. Mit Stand vom 01.01.2020 befindet sich ein Revisionsprotokoll in Verhandlung, zu diesem sind aber noch keine näheren Terminierungen getroffen; das Protok...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / Zusammenfassung

Begriff Als Sonderausgaben bezeichnet das Gesetz Ausgaben verschiedener Art, die nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, die aber gleichwohl aus unterschiedlichen Gründen zum Abzug zugelassen werden, häufig um steuerliche Anreize für ein erwünschtes Verhalten zu geben oder weil sie das frei verfügbare Einkommen des Steuerpflichtigen mindern. Gesetze, Vorsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 4 Abzugszeitpunkt

Sonderausgaben sind in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie "geleistet" worden sind.[1] Grundsätzlich kommt es also auf den tatsächlichen Abfluss beim Steuerpflichtigen an. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahresende geleistet werden. Bedeutung gewinnt das insbesondere für Versicherungsbeiträge. Unerheblich ist, ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.1 Übersicht

Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner ausgekehrt wird oder ob der Betrag der Kapital- bzw. den Gewinnrücklagen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG beim Organträger – § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG

Tz. 99a Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach § 15 S 1 Nr 5 S 2 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens des OT § 8 Abs 9 KStG anzuwenden, wenn in dem dem OT zugerechneten Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten sind, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist. § 15 S 1 Nr 5 S 2 knüpft also auch an die pers Verhältnisse bei der OG an, während § 15 S 1 Nr 4 S 2 KStG ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / IV. Neuregelung zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur Ermittlung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000,00 EUR

Mit der 100.000-Euro-Grenze für die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im SGB XII wird nunmehr auch im Hinblick auf alle in Anspruch genommenen SGB XII-Leistungen, die bisher geltende Regelung zur Auskunftsverpflichtung für alle Fälle des SGB XII wirksam. Um nicht in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob das Einkommen des an sich Unterhaltspflichtigen die 100.000-Euro-...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / II. Was bedeutet das Unterschreiten der 100.000-Euro-Grenze für das Unterhaltsrecht?

Wer im Wege der steuerrechtlichen Ermittlung nicht mehr als 100.000 EUR jährlich erzielt, ist zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes unterhaltsrechtlich nach wie vor unterhaltspflichtig; er wird aber sozialhilferechtlich nicht mehr in Anspruch genommen. Der Einsatz als Einkommen i.S.v. § 82 EStG wird vom bedürftigen Elternteil nicht mehr verlangt. Ein Rechtsträgerwechsel nach...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / e) Unterhaltsrechtliche Korrektur der steuerrechtlichen Abschreibung?

In der Vergangenheit wurden im Unterhaltsrecht Abschreibungen, denen kein tatsächlicher Werteverzehr gegenüberstand, unterhaltsrechtlich korrigiert und der Abzug dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wieder zugerechnet. Dazu gehört die sog. Ansparabschreibung nach § 7g EstG, die von Selbstständigen gerne genutzt wird, um das zu versteuernde Einkommen abzusenken: Zitat "[…] D...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Beispiel Abfindung – wie wird sie berücksichtigt?

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Abfindung je nach ihrem arbeitsrechtlichen Hintergrund unterschiedlichen Zwecken dienen. Die arbeitsrechtliche Qualifikation der Abfindung lässt keine zwingenden Rückschlüsse auf die Behandlung der Abfindung bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens zu. Art und Umfang der Heranziehung der Abfindung zur Errechnung von El...mehr