Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.5 Angemessene Vergütung

Rz. 8 Die angemessene Vergütung stellt ein weiteres Vertragsziel dar und gilt als wichtiges Gebot jeder ärztlichen/vertragsärztlichen Vergütungsregelung, insbesondere der Honorarverteilung (vgl. §§ 85 Abs. 4 für die vertragszahnärztliche Versorgung sowie 87b für die vertragsärztliche Versorgung). Schon deswegen, weil es sich bei der Norm des § 72 um eine Zielbestimmung hande...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.1 Systematik des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 21 Das steuerliche Einlagekonto stellt das zentrale Instrument zur Feststellung nicht in das Nennkapital geleisteter Einlagen dar. Aufgrund der Bedeutung der Feststellung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen müssen unbeschränkt stpfl. Körperschaften ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Im Einlagekonto sind sämtliche Einlagen der Gesellschafter in die Kör...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.3 Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit

Rz. 17 Abs. 3 verweist hinsichtlich der Überleitung von Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit auf das bürgerliche Recht und die Kenntnis des Leistungsverpflichteten. Voraussetzung für die Geltendmachung eines übergegangenen Anspruchs ist, dass nach bürgerlichem Unterhaltsrecht (insbesondere §§ 1613, 1585b BGB) ein Unterhaltsanspruch bereits eingeklagt wurde, der Unterha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.1 Ersatzpflicht

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Eine Ersatzpflicht besteht nur für Volljährige. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Tat an, also den Zeitpunkt der Herbeiführung der Voraussetzungen für den Eintritt von Hilfebedürftigkeit bzw. die Leistungszahlung. Die Regelung folgt nicht der sonst im S...mehr

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Sauer, SGB II § 34b Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Erstattungspflicht des Leistungsberechtigten in Bezug auf die Leistung eines vorrangigen Trägers an den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, im Ergebnis also an das Jobcenter einer gemeinsamen Einrichtung oder eines zugelassenen kommunalen Trägers (§§ 44b, 6a). Diese Verpflichtung besteht, wenn der vorrangig Leistungsverpflichtete i...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Einstiegsgeld ist ein junges Instrument, das seit Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 den Anreizsystemen zur Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen ist. Es gehört zu Instrumenten einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es kann im Grundsatz nur zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit erbracht werden. Zur Beurteilung dies...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.8 Gegenseitige Information der Träger

Rz. 57 Die in Abs. 6 geregelte Informations- bzw. Mitteilungspflicht der Träger ist umfassend für alle Konstellationen mit Einfluss auf die Leistungsberechtigung. Die Verpflichtung trifft gleichermaßen die Agenturen für Arbeit wie auch die kommunalen Träger. Sie ist gegenüber der gemeinsamen Einrichtung zu erfüllen. Ausgangspunkt für Mitteilungen nach Abs. 6 sind alle Tatsac...mehr

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Sauer, SGB II § 16g Förderu... / 2.1 Weiterförderung einer Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1)

Rz. 4 Grundidee des Abs. 1 ist die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit trotz Beendigung der Hilfebedürftigkeit, ohne weitere Haushaltsmittel einsetzen zu müssen. Da dies im Regelfall nicht erwartet werden kann, weil das für den Wegfall der Hilfebedürftigkeit verantwortliche Vermögen und Einkommen nicht sogleich wieder zur Finanzierung einer noch ...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.5 Verantwortung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 39 Abs. 3 definiert die Verantwortung der Träger und ihre Möglichkeiten, diese gegenüber der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmen. Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass durch die Wahrnehmungszuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung die Verantwortung der Träger für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung nicht auf die gemeinsame Einrichtung übergeht. Diese Verantw...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 3 Literatur

Rz. 30 Baldschun, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Unterhalt, SoSich 2012 S. 189. Binschus, Unterhaltsansprüche geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten sowie Unterhaltsansprüche eines Elternteils nach § 1615I BGB wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes – Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum, ZfF 2014 S. 208. ders., Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder; ...mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 15 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. Maßstab dürfte die für einen verständigen Bürger an den Zielen des SGB II, insbesondere Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und Arbeitsuchende in ...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift leitet den Abschnitt "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" im Kapitel "Leistungen" ein. Der Grundsatz des Förderns ist als Gegenstück zum Grundsatz des Forderns zu verstehen (vgl. § 2). Systematisch wäre die Vorschrift besser im Ersten Kapitel (Fordern und Fördern) angeordnet worden. Einen Überblick über das 3. Kapitel gibt Rz. 3 ff. Rz. 2a Die Regelun...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermöglicht die Gewährung von Leistungen zur Beschaffung von Sachgütern zur Aufnahme und zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (seit 1.4.2012 Abs. 1 und 3). Sie ergänzt § 16b über das Einstiegsgeld für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Dazu führt die Regelung das Element einer Erfolgsprognose als Tatbestandsmerkmal ein (LSG Sachsen-A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.2 Verpflichtung zur Ausstellung der Bescheinigung

Rz. 151 Eine ausschüttende Körperschaft ist gem. § 27 Abs. 3 S. 1 KStG dazu verpflichtet, dem Anteilseigner eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen, sofern Beträge des steuerlichen Einlagekontos für die Ausschüttung als verwendet gelten. Der Anteilseigner hat damit einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn eine Ausschüt...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.1 Beitragssatzstabilität und ihre Grenzen

Rz. 10 Der Halbsatz "es sei denn, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist" in Abs. 1 Satz 1 setzt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings Grenzen. Die Finanzierung der notwendigen medizinischen Versorgung geht immer vor, könnte also auch, wenn sie objektiv nicht mehr gewährleist...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.3 Rechtsverordnung zu Abs. 2

Rz. 11 Der Bundesrat hat den Rechtsverordnungen zu § 51b Abs. 1 Satz 2 und § 48a Abs. 2 ohne Änderungsbegehren zugestimmt. Die Rechtsverordnung zu § 48a (Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.8.2010, BGBl. I S. 1152, i. d. F. der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des ...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44b ist eines der Herzstücke der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b a. F. zum 1.1.2011. In der Vorschrift werden die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 für den Regelfall dazu v...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.1 Das Instrument Einstiegsgeld

Rz. 3 Das Einstiegsgeld ist schon früher im Rahmen der Sozialhilfe praktiziert worden. Das Einstiegsgeld ist im Grundsatz 3. Einkommenskomponente neben dem Lohn aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. dem Gewinn aus selbständiger Tätigkeit und dem Bürgergeld. Es ist nicht auf den Niedriglohnsektor ausgerichtet, kennzeichnet aber häufig, wenn auch nicht zwin...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / c) Startgelder unerheblich

An dieser Betrachtung ändert sich nichts dadurch, dass die Rennstallbesitzer Startgelder zu entrichten haben: weder ist die Entrichtung der Startgelder die einzige Voraussetzung für die Teilnahme – es werden vielmehr bestimmte Anforderungen an Pferde und Fahrer gestellt – noch werden aus ihnen die Rennpreise bestritten. Die Rennpreise stammen vielmehr aus den Wetteinnahmen. Bei...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 2. Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG

a) Subsidiarität/Rechtsgrundlage Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 sind Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-6 EStG) noch zu den Einkünften i.S.d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 des § 22 EStG gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkom...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 1. Abgrenzung von Spielgewinn/Gewinn aus Rennwetten zu sonstigen Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG

a) Fehlende Leistungen Gewinne aus Rennwetten, die nicht in einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb anfallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer[1]. Der Grund hierfür liegt darin, dass es – ebenso wie bei Spielgewinnen – am Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlt: weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Leistungen dar, die durch den Spielge...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / b) Unterhaltungsveranstaltungen

Durch seine Teilnahme an den Rennen eines Veranstalters erbringt ein Steuerpflichtiger diesem gegenüber eine Leistung. Rennen mit Wettmöglichkeit stellen sich als Unterhaltungsveranstaltungen dar. Als Gegenleistung dafür, dass der Rennstallbesitzer durch den Start, z.B. seiner Pferde, das Stattfinden einer solchen Unterhaltungsveranstaltung ermöglicht, räumt ihm der Veranstal...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / a) Subsidiarität/Rechtsgrundlage

Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 sind Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-6 EStG) noch zu den Einkünften i.S.d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 des § 22 EStG gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie wen...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / c) Jedes Tun, Dulden oder Unterlassen

Eine sonstige Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft[4], Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst. Als sonstige Leistung kommt danach – abgesehen von hier nicht vorliegenden Veräußerungs- oder veräußerungsähnlichen ...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 6. Umfang/Höhe der Einnahmen

Geld oder Geldeswert: Einnahmen sind gem. § 8 Abs. 1 EStG alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4-7 EStG zufließen. Wertzugänge in Geldeswert sind alle nach objektiven Merkmalen in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen und nicht nur einen ideellen Wert besitzen und dam...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / [Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Fernseh-Preisgeldern richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen des Schreibens des BMF v. 30.5.2008 – IV C 3 - S 2257/08/100001 – DOK 2008/0217070, BStBl. I 2008, 645 = EStB 2008, 243 (Günther). Zudem hat der BFH in mehreren Urteilen (u.a. BFH v. 28.11.2007 – IX R 39/06, BStBl. II 2008, 469 = E...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / d) Höhe der Gewinnchance grundsätzlich unmaßgeblich

Stellt sich die Chance, einen Rennpreis zu gewinnen, als Gegenleistung für die Teilnahme am Rennen dar, so kommt es für die Beantwortung der Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass ein auf die Erzielung von Rennpreisen gerichtetes Unternehmen Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG erzielen kann, nicht darauf an, wie groß die Gewinnchance ist. Abgrenzung zur Liebhaberei...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 8. Fazit

Steuerbare Einkünfte liegen stets vor, wenn Leistung und Gegenleistung von vornherein feststehen. Das ist der Fall, wenn zusätzlich zu den fest vereinbarten Leistungen keine zusätzlichen Preisgelder vereinbart werden: Einkünfte aus Reality-/Helptainment-Shows, Casting-Shows, Koch-Shows usw. sind somit in der Regel steuerbar. Fernsehpreisgelder aus Rate-, Spiel-, Wett- und Quiz...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / b) Fernseh-Preisgelder

Bezogen auf Fernseh-Preisgelder sah der BFH diese als steuerpflichtig an, wenn sie durch das Verhalten der Teilnehmer an der Fernsehshow veranlasst waren und sich als Gegenleistung darstellten. Es sei unerheblich, ob das Verhalten mit oder ohne Mühe gezeigt werde, mit welcher Qualität es erbracht werde, ob eine gute, schlechte oder gar keine schauspielerische Leistung gegeben sei,...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 3. Erwerbswirtschaftliches Verhalten

Tatbestandsmerkmal: Allerdings führt nicht jede Einnahme, die durch ein Verhalten ausgelöst wird, auch zu Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG. Die Norm erfasst – wie auch der Wortlaut der Vorschrift erkennen lässt ("gelegentliche Vermittlungen", "Vermietung beweglicher Gegenstände") – ergänzend zu den übrigen Einkunftsarten, das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutz...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 7. Sonderfall: Einnahmen prominenter Kandidaten aus Spiel- und Quizshows

Teilnahme prominenter Kandidaten: Nach dem Konzept der Fernseh-, Spiel- und Quizshows unter Mitwirkung prominenter Kandidaten stellen die Sender Geld- oder Sachmittel bereit, die als "Spielgewinne" des prominenten Kandidaten bezeichnet werden. Allerdings bestimmen die Kandidaten lediglich, welchen gemeinnützigen Organisationen die Sender die "Spielgewinne" zuwenden sollen. T...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 5. Kriterien gegen die Einkunftsart § 22 Nr. 3 EStG

Negativabgrenzung: Folgende Anhaltspunkte können gegen die Annahme von steuerpflichtigen Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG sprechen[13]: Das Preisgeld ist überwiegend vom Zufall oder dem Glück des Teilnehmers abhängig, ist also nicht Folge eines erwerbswirtschaftlichen Verhaltens des Steuerpflichtigen. Die Kandidaten wissen nicht, welche Aufgaben oder Fragen auf sie zukommen; ein...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / a) Fehlende Leistungen

Gewinne aus Rennwetten, die nicht in einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb anfallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer[1]. Der Grund hierfür liegt darin, dass es – ebenso wie bei Spielgewinnen – am Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlt: weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden[2...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / e) Preisgeld ist Entgelt für die Leistung

Die Preisgelder im Bereich der Rennen (z.B. Pferderennen) sind vergleichbar mit dem Preisgeld, wenn ein Steuerpflichtiger mit seiner Teilnahme an einer Fernsehshow eine Leistung gegenüber dem Produzenten bzw. dem Fernsehsender erbringt und das Preisgeld Entgelt für diese Leistung ist. Shows der hier zu beurteilenden Art stellen Unterhaltungssendungen dar, die nahezu ausschlie...mehr

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Reality-Formate und Einkomm... / 4. Kriterien für die Einkunftsart § 22 Nr. 3 EStG

Gesamtabwägung sämtlicher Indizien: Bei der Beurteilung der Steuerpflicht ist im Einzelfall eine Gesamtabwägung sämtlicher Indizien vorzunehmen. Dabei sprechen folgende Anhaltspunkte, die nicht kumuliert vorliegen müssen, für steuerpflichtige Einnahmen nach § 22 Nr. 3 EStG [12]: Das erwerbswirtschaftliche Verhalten des Kandidaten ist auslösendes Moment für die Gewinnchance. Das...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Steuerliche Berücksichtigung von durch Einkünfte in den Niederlanden ausgelöste Versorgungsbeiträge

In den Niederlanden gezahlte niederländische Renten- und Pflegeversicherung sowie Zusatzversicherung zur Krankenversicherung – ausgelöst durch dort erzielte Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen – sind nicht als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Nr. 3 und Nr. 3a EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Die Vorsorgeaufwendungen mindern auch ni...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.1 Ermittlung des Einkommens

Es wird zunächst das Einkommen des Antragstellers ermittelt. Darunter fallen, unabhängig von Herkunft und Rechtsnatur, alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.[1] Geldleistungen sind alle Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, einschließlich aller Zulagen und Sonderzuwendungen, wie Überstundenvergütungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Geldeswert sind Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.1 Beratungshilfe

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in außergerichtlichen Angelegenheiten ist es auch im Arbeitsrecht einkommensschwachen Parteien möglich, Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz – BerHG) in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe können auch ausländische Parteien beantragen, die ihren Wohns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Begünstigungsbetrag

Rz. 2b Begünstigt sind die nicht entnommenen Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens erfolgt unverändert nach § 2 Abs. 2 bis 5 EStG und wird somit von § 34a EStG als Steuerermäßigung nicht berührt.[1] Erzielt der Stpfl. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten und Verluste neben den begünstigten Einkünften, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hierzu wird der n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2 Ausschluss der Begünstigung

Rz. 10 Die Begünstigung ist ausgeschlossen, soweit für Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG handelt, um so eine mehrfache Begünstigung zu vermeiden. Das gilt nach Auffassung der Verwaltung auch für den zu versteuernden Teil des Veräußerung...mehr