Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Nitzschke, Abzug von Sonder-BA beschränkt stpfl Mitunternehmer, Ubg 2015, 1; Schnitger, Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214; Prinz, Finanzierungsbezogene Sonder-BA eines im Ausland ansässigen Mitunternehmers, GmbHR 2017, 553; Bergmann, Double dip ade – Erste Einordnung des neuen § 4i EStG, FR 2017, 126; Kudert/Kahlenberg, Abzugsverbot für Sonde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zu § 3 Nr 38 EStG § 37a EStG ergänzt § 3 Nr 38 EStG dadurch, dass er die pauschale Erhebung der ESt für den Teil der Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG ermöglicht, der nicht steuerfrei ist und so den Empfänger der Sachprämien von der ESt freistellt. Zu § 37b EStG Gegenüber § 37b EStG stellt § 37a EStG die vorrangige Vorschrift dar, Bleschick in H/H...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Seit dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird seither unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Für die VZ 2020 bis 2022 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 4 EStG aF

Rz. 90 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich durch das JStG 2020 als Reaktion auf die Corona-Pandemie eingeführt (> Rz 14/1). Sie schafft eine Abzugsmöglichkeit auch für "Arbeitsecken-Fälle" (vgl BT-Drs 20/3879 S 76) oder sonstige Formen der Tätigkeit zu Hause (ebenso in sonst privat genutzten Räumen wie zB Küche, Wohn- oder Schlafzimmer). De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition und Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns

Rn. 67 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber definiert den nicht entnommenen Gewinn in § 34a Abs 2 EStG wie folgt: Zitat "Der nicht entnommene Gewinn des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 5 ermittelte Gewinn vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres." Dies soll auf Basis der nachfolgenden Sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 134 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Aufgrund des Verweises in § 19a Abs 5 EStG auf die Anrufungsauskunft ("im Rahmen einer Anrufungsauskunft") müssen die Voraussetzungen in § 42e EStG erfüllt werden, soweit sich aus § 19a Abs 5 EStG nichts anderes ergibt (insoweit Rechtsgrundverweis, so schon Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 281 (03/2024)). Die Anrufungsauskunft erfolg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG wurde durch Gesetz v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 37a Abs 1 S 1 EStG bestimmt, dass auf Antrag des Unternehmens, das Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG gewährt, eine Pauschalierung der ESt für den nicht steuerfreien Teil der Prämien erfolgen kann, sofern das FA dies zulässt. § 37a Abs 1 S 2 EStG bestimmt als Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt den gesamten Wert der Prämien, der den im Inland...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vermögensbeteiligungen im Einzelnen

ba) Aktien (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a 5. VermBG) Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der ArbN kann vom inländischen oder ausländischen ArbG ausgegebene Aktien erwerben. Eine Begrenzung hinsichtlich der Aktienausgestaltung (Nennbetrags- oder Stückaktien, Namens- oder Inhaberaktien; Stamm- oder Vorzugsaktien) besteht nicht, Treiber in Brandis/Heuermann, 5. VermBG § 2 Rz 37 (05/2022...mehr

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§ 23 Steuerrecht / (2) § 23 EStG

Rz. 54 Eine Steuerbarkeit gem. § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) tritt ein, wenn der Veräußerer den Gegenstand bei Grundstücken noch nicht zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr gehalten hatte. Maßgeblich ist der Zeitraum seit Anschaffung des Wirtschaftsguts, wobei bei unentgeltlicher Übertragung die Haltezeit des Rechtsvorgängers zu ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Bilanzsteuerrecht (§ 6a EStG)

3.4.2.1 Allgemeines Tz. 553 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die bil-stlichen Regelungen des § 6a EStG gelten auch (und vor allem) für Pensionszusagen an Fremdarbeitnehmer. Die Abgrenzung zwischen der betrieblichen und gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Pensionszusage spielt deshalb auf dieser Stufe noch keine Rolle. IRd ersten Prüfungsebene ist vorab zu prüfen, ob sich die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Steuerfreistellung von Sanierungserträgen, verbunden mit der Nichtberücksichtigung von Verlusten und Verlustabzügen (§ 8 Abs 1 KStG iVm § 3a und § 3c Abs 4 EStG)

10.2.1 Allgemeines Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zinsschranken-Grundregel (§ 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 EStG)

3.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 EBITDA- und Zinsvortrag (§ 4h Abs 1 S 3–6 und Abs 4 EStG)

6.1 Allgemeines Tz. 240 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit das verrechenbare EBITDA eines Wj die Nettozinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wj vorzutragen (EBITDA-Vortrag, s § 4h Abs 1 S 3 HS 1 EStG, s Tz 240a ff). Im umgekehrten Fall sind in einem Wj nach § 4h Abs 1 S 1 EStG nabzb Zinsaufwendungen bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangega...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Zum Verhältnis zwischen § 8c KStG und § 3a Abs 3 EStG (§ 8c Abs 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Begriffsdefinitionen (§ 4h Abs 3 EStG)

5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG) Tz. 212 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahmen von der Zinsschranke (§ 4h Abs 2 EStG)

4.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden: Nach Buchst a greift das Abzugsverbot nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs unter der Freigrenze von 3 Mio EUR liegen (s Tz 72 ff). Nach Buchst b greift das Abzugsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Gewinne und Leistungen von Betrieben gewerblicher Art als Kapitalerträge der Trägerkörperschaft (§ 20 Abs 1 Nr 10 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Kessler/Fritz/Gastl, Auswirkungen des UntStFG auf die ertragstliche Behandlung von BgA, BB 2002, 1512; Leippe, Die Bildung von Rücklagen bei BgA, ZfK 2003, 50; Schiffers, KapSt bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Kessler/Fritz/Gastl, Besteuerung der öff Hand – Auswirkungen aktueller Ges-Änderungen, BB 2004, 2325; Leippe, Aktuelle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gem § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b und Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gem Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlangt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Unbeschränkt und beschränkt StPfl, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen (s Rn 13–15), können die Tarifbegünstigung des § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne iSd Abs 2 aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) auf Antrag beanspruch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freibeträge

Rn. 17 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit sie nicht durch § 50 EStG oder die jeweiligen Vorschriften im EStG ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten Freibeträge grds auch für beschränkt StPfl. Explizit ausgeschlossen sind etwa der Freibetrag gem § 16 Abs 4 EStG für Veräußerungs- und Aufgabegewinne, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem § 24b EStG und die Kinderfreibetr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung iSd Art 82 Abs 2 GG

Rn. 21 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nach Art 82 Abs 2 S 1 GG soll jedes Gesetz den Tag seines Inkrafttretens bestimmen. Für den Fall, dass eine solche Bestimmung fehlt, trifft Art 82 Abs 2 S 2 GG die Regelung, dass das Gesetz mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft tritt, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. Die Regelung in § 52 Abs 1 EStG, wonach diese F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 67 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a Abs 1 EStG begünstigt nur den Erhalt einer Vermögensbeteiligung als Sachbezug gem § 8 Abs 2 S 1 EStG. Geldleistungen zum Erwerb von Vermögensbeteiligungen fallen nicht unter die Vorschrift, Bleschick in BeckOK EStG, § 19a EStG Rz 102 (03/2024). Rn. 68 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a Abs 1 S 1 EStG verweist auf Vermögensbeteiligungen iS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 52 Abs 1 S 1 EStG enthält die Grundregel, wonach "diese Fassung des EStG" erstmals für den VZ 2024 anzuwenden ist. § 52 Abs 1 S 2 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim Steuerabzug iRd LSt. § 52 Abs 1 S 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der jeweiligen Fassung des EStG beim St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entfallen oder Ersetzen einzelner Absätze durch neue Vorschriften

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit durch Neufassungen des § 52 EStG einzelne Absätze oder Geltungsregelungen wegfallen oder durch andere Regelungen ersetzt werden, lassen sich die ursprünglichen Anwendungsregelungen, die nicht aufgehoben werden, nicht mehr aus dem EStG entnehmen. Diese ursprünglichen Anwendungsregelungen gelten jedoch weiter, soweit sich die spätere An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG

Tz. 146 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Dieses Merkmal ist in seiner Formulierung relativ neu (eingeführt durch s Urt des BFH v 17.10.2001, BStBl II 2004, 171). In seiner früheren Rspr hatte der BFH von der Notwendigkeit einer "Auswirkung auf das Einkommen" gesprochen (grundlegend s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 522 und v 22.02.1989, BStBl II 1989, 475). Die neue Formul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begünstigung nicht entnommener Gewinne bestimmter StPfl

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die in § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG normierte Begünstigung nicht entnommener Gewinne durch Anwendung eines Sondertarifs soll es StPfl ermöglichen, Kapital langfristig im Unternehmen zu binden und vorzugsweise eine Eigenkapitalfinanzierung von Investitionen vorzunehmen. Zahlreiche Restriktionen, die sich schon im persönlichen und sachlichen Anwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 28 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die im § 34a EStG normierte Thesaurierungsbegünstigung begegnet in mehreren Punkten verfassungsrechtlichen Bedenken. Rn. 29 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Tatsache, dass sich die Vorschrift vorwiegend die Begünstigung ertragsstarker PersGes zum Gegenstand nimmt, ist mE verfassungsrechtlich unbedenklich, da § 34a EStG als Tarifvorschrift zur R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem BT-Drs 16/4841, 62 ist § 34a EStG als Tarifvorschrift ausgestaltet worden, welche als Ausgangspunkt für die Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung auf das zvE (§ 2 Abs 5 EStG) abstellt. Gem BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 1 bleiben die Regelungen der Einkommensermittlung durch § 34a EStG unberührt, sodass insb die Regelungen üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerfreie Gewinne

Rn. 88 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Steuerfreie Gewinnanteile sind Bestandteil des Steuerbilanzgewinns, jedoch können sie selbst nicht Gegenstand der Tarifbegünstigung nach § 34a EStG sein. Unter steuerfreie Gewinne können ua die steuerfreien Gewinnanteile nach § 3 Nr 40 EStG als auch Gewinne aus Freistellungsbetriebsstätten subsumiert werden. Sie sind zwar zunächst als Teil d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Delegationsverbot

Rn. 36 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Bestimmung der zeitlichen Geltung des EStG bzw einzelner Regelungen des EStG durch § 52 EStG ist Teil der materiellen Regelungen des EStG, die durch den Gesetzgeber zu erfolgen hat, BVerfG v 07.07.1992, 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90, BVerfGE 87, 48, 32; Kanzler in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, § 52 EStG Rz 2 (6. Aufl 2021). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der pauschalen Erhebung der ESt

Rn. 21 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Pauschalierung steht im Ermessen des Betriebsstätten-FA, dessen Ermessen ist jedoch im Regelfall auf null reduziert, Loschelder in Schmidt, § 37a EStG Rz 7 (43. Aufl 2024); Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 17 (11/2023). Eine Ablehnung des Antrags kommt jedoch dann in Betracht, wenn das Antr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drs 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträge t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Sonderausgaben sind nach § 50 Abs 1 S 4 EStG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt etwa für Spenden, weil § 10b EStG nicht unter den ausgeschlossenen Vorschriften aufgeführt ist. Ferner ist abweichend von § 50 Abs 1 S 4 EStG auf Basis des durch das JStG 2020 neu eingefügten § 50 Abs 1a EStG ein Abzug von Beiträgen zu Vers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 52 Abs 34 S 1 EStG ist § 34a EStG idF Unternehmensteuerreformgesetz 2008, BGBl I 2007, 1912) ab VZ 2008 anzuwenden. Dies gilt gleichermaßen für die mit JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 eingeführten Gesetzesänderungen, die rückwirkend für den VZ 2008 anzuwenden sind. Hierbei handelt es sich um eine sog echte Rückwirkung, die verfassungsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönliche Voraussetzungen

Rn. 15 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt estpfl natürlichen Personen möglich. Hierzu zählen nicht nur die Fälle nach § 1 Abs 1 und 2 EStG, sondern auch nach § 1 Abs 3 EStG. Der durch das AmtshilfeRLUmsG erfolgten Verschiebung dieser Beschränkung nach § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG hätte man aber gegenüber der früheren Formulierung entnehmen können, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a EStG setzt die Gewährung von Arbeitslohn in der Form einer Vermögensbeteiligung iSd VermBG (s Rn 67ff) voraus. Die Anwendung der Steuerpause ist nach § 19a Abs 2 S 1 EStG ausschließlich im LSt-Abzugsverfahren (§§ 38ff EStG) möglich. Die Nachversteuerung nach § 19a Abs 4 EStG unterliegt grundsätzlich ebenfalls dem LSt-Abzug. Eine Nachhol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Sachlich erfasst § 37a EStG Sachprämien iSd § 3 Nr 38 EStG aus Kundenbindungsprogrammen ohne Rücksicht auf bestimmte Einkunftsarten, Avvento in Kirchhof/Seer, § 37a EStG Rz 4 (23. Aufl 2024). Persönlich findet § 37a EStG nur auf im Inland ansässige Unternehmen Anwendung, die Sachprämien, iSd § 3 Nr 38 EStG gewähren.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Abweichendes Wirtschaftsjahr

Rn. 94 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Falle eines abweichenden Wj gelten die allg Besteuerungsgrundsätze, die für den Fall eines abweichenden Wj in § 4a Abs 2 Nr 2 EStG dargelegt sind. Sollte ein Personenunternehmen ein abweichendes Wj aufweisen, gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb in dem Veranlagungsjahr als bezogen, in dem das Wj endet. Praktische Bedeutung hat diese Feststel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a EStG ist verfassungsgemäß. Er stellt eine Lenkungsnorm (zum Begriff s Hey in Tipke/Lang, § 3 Rz 3.21f (25. Aufl 2024)) dar, die darauf abzielt, junge ArbG-Unternehmen bestimmter Größenklassen bei der Mitarbeitergewinnung zu unterstützen bzw die Mitarbeiterbindung zu stärken, s Rn 1 und BT-Drs 19/27631, 109. Gleichzeitig trägt die Regel...mehr