Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.1 Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 471 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen. Werden anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs Wirtschaftsgüter vom Übertragenden zurückbehalten, die zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören, so liegt keine erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.5 Buchwertverknüpfung

Rz. 492 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist nach S. 2 an diese Werte gebu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.1 Grundlagen

Rz. 274 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Im Gegensatz dazu sind andere Wirtschaftsgüter, insbesondere das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Rz. 27...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.6 Gestalterische Auswirkungen

Rz. 524f Personengesellschaften haben gegenüber Kapitalgesellschaften zivilrechtlich den Vorteil der leichten Gestaltbarkeit. Dem entspricht steuerrechtlich die bis Ende 1998 gegebene und ab 1.1.2001 wieder eingeführte Möglichkeit, einzelne Wirtschaftsgüter erfolgsneutral nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG zwischen dem Betriebsvermögen bzw. dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.4 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 213 Sonderkosten der Fertigung i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind Aufwendungen für Modelle, spezielle Werkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnitte, Materialversuche und Lizenzen.[1] Hierzu gehören außerdem auftrags- oder objektgebundene Kosten der Planung und Konstruktion. Hingegen unterliegen Kosten für Forschung und Neuentwicklung von Produkten oder Produk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.4 Buchmäßige Voraussetzungen

Rz. 460 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist, dass die Angaben nach § 6 Abs. 2 S. 4 EStG (Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage der Wirtschaftsgüter oder der Eröffnung des Betriebs, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) aus einem besonderen, in der Buchführung geführten Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter oder aus einem Bestandsverze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.3 Übertragung auf einen Erwerber unter Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Organismus

Rz. 475 Nur eine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber lässt den übertragenen Betrieb als selbstständigen wirtschaftlichen Organismus fortbestehen. Kein Fall des § 6 Abs. 3 EStG, sondern eine Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 EStG liegt hingegen vor, wenn ein Teil der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen oder mehrere Erwerber unentgeltl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.3 Gegenstand der Übertragung

Rz. 503 Gegenstand der Übertragung sind nach § 6 Abs. 4 EStG einzelne Wirtschaftsgüter. Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit ausgelegt, indem sie hierunter nicht nur Gegenstände i. S. d. bürgerlichen Rechts (Sachen und Rechte), sondern auch tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb verstanden hat, deren Erlangung der Kaufmann si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.5 Erhöhung des Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem eingebrachten Wirtschaftsgut

Rz. 522 § 6 Abs. 5 S. 3 EStG gilt nach S. 5 nicht, soweit durch die Übertragung im Wege der verdeckten Einlage der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht; in diesen Fällen ist der Teilwert anzusetzen. Das gilt nach S. 6 auch, soweit zu einem späteren Zeitpunkt innerha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.3 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 324 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen zum Betriebs- und zum Privatvermögen gehörenden Anteilen. Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen gehören zu den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu bewertenden nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Sie sind daher mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. Weiterhin ist bei Ante...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG). auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzugreifen, die sich in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.3 250-EUR- bzw. 800-EUR-Grenze

Rz. 457 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen – ausschließlich der USt – 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen, damit der Aufwand für das Wirtschaftsgut sofort abziehbar ist. Obwohl die USt nach § 9b Abs. 1 UStG eigentlich nur dann nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, wenn der Erwerber nach § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird sie a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2023 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.8 Anschaffungsnaher Aufwand

Rz. 140 Bei anschaffungsnahem Aufwand geht es um die steuerliche Zuordnung von Aufwendungen, die nicht mehr den Erwerbsvorgang selbst betreffen, aber in zeitlichem Zusammenhang mit diesem stehen. Sie können noch als Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 S. 1 HGB durch das Bestreben des Stpfl. veranlasst sein, das erworbene Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.13 Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Rz. 196 Bei der Ermittlung von Anschaffungskosten ist von dem Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB auszugehen (Rz. 41ff.). Einzeln zu bewerten sind solche Wirtschaftsgüter, bei denen sich Zugang, Abgang und Bestand einfach verfolgen lassen wie z. B. bei Grundstücken, Beteiligungen oder Maschinen. Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens kann hingegen ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.3 Fertigungskosten

Rz. 212 Fertigungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind die Fertigungslöhne. Hierzu zählen die Personalkosten für die Arbeitnehmer in der Fertigung (Produktion, Werkstatt und Verarbeitung), Überstunden-, Feiertags- und Sonderzuschläge, Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und vom Arbeitgeber übernommene LSt. Hingegen fallen Aufwendungen für freiwillige soziale ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12 Auswirkungen besonderer Fallgestaltungen auf die Anschaffungskosten

Rz. 161 Nachdem zuvor die abstrakten Grundsätze für die Ermittlung der Anschaffungskosten behandelt worden sind, sollen im Folgenden die Auswirkungen besonderer Fallgestaltungen auf die Anschaffungskosten erörtert werden. Unter Rz. 274ff. werden die Anschaffungskosten noch einmal, dann im Zusammenhang mit den in § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG genannten Wirtschaftsgütern behandelt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.7 Kosten der allgemeinen Verwaltung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 221 Kosten der allgemeinen Verwaltung sind handelsrechtlich nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG aktivierbar, aber nicht aktivierungspflichtig. Hierzu gehören nach R 6.3 Abs. 3 S. 1 EStR 2012 u. a. Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichten- und Ausbildungswesen, Rechnungswesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10 Bewertungsmaßstäbe

10.1 Allgemeines Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert ist in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.2 Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 385 Von der Entnahme von Wirtschaftsgütern ist die Entnahme von Nutzungen und Leistungen zu unterscheiden. Denn die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist ein gewinnrealisierender Vorgang in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Buchwert und dem Teilwert des entnommenen Wirtschaftsguts. Nutzungen und Nutzungsvorteile sind ebenso wenig wie Leistungen Wirtschaftsgüter, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 22.2.1 Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 451 Nur bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt. Dazu gehören körperliche Gegenstände, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände sowie neu und gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter, nicht aber immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern ist wesentli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 7 Bewertungsgegenstand

Rz. 39a Bewertungsgegenstand sind die einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG anzusetzen sind. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts deckt sich mit dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands, wie er sich etwa in den §§ 240, 246 HGB findet.[1] Die Rspr. hat den Begriff des Wirtschaftsguts weit gefasst. Sie subsumiert hier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 28.2 Anwendungsbereich

Rz. 516 Für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Mitunternehmer aus seinem Betriebsvermögen auf die Mitunternehmerschaft bestehen drei verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen[1]:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.5 Virtuelle Währungen

Rz. 334a Kryptowährungen haben enorm in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Diese virtuellen Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 6 Nominalwertprinzip

Rz. 37 Das EStG beruht auf dem Grundsatz Euro = Euro (Nominalwertprinzip). Dass der Wert einer Geldsumme sich nach dem jeweiligen Nennbetrag richtet, bildet eine der tragenden Grundlagen der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.[1] Infolgedessen werden Wertverschlechterungen des investierten Kapitals nicht berücksichtigt. Da das Einkommensteuerrecht von verhältnismäßig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.4 Anschaffungskosten bei teilentgeltlichem Erwerb

Rz. 181 Eine teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts ist anzunehmen, wenn die Leistung durch die Gegenleistung nicht aufgewogen wird und die Vertragsparteien über eine Schenkung des übersteigenden Werts sich einig sind. Es kann sich um eine gemischte Schenkung, eine Schenkung unter Auflage oder eine Vermögensübertragung in vorweggenommener Erbfolge gegen Zahlung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.4 Immaterielle abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 303 Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern sind zu unterscheiden: der Geschäfts- oder Firmenwert [1], geschäfts- oder firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter sowie immaterielle Einzelwirtschaftsgüter wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Computerprogramme mit Befehlsstruktur und Belieferungsrechte.[2] Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.7 Investmentfonds

Rz. 334h Zum 1.1.2018 wurde die Besteuerung der Erträge von Publikums-Investmentfonds durch das InvStG 2017 grundlegend geändert. Das Transparenzprinzip wurde aufgegeben und Publikums-Investmentfonds sind nunmehr selbst stpfl.. Auf der Ebene der Anleger wurden die "ausschüttungsgleichen Erträge" bei thesaurierenden Fonds durch die Einführung der Vorabpauschale ersetzt, die e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung

Rz. 476 Eine unentgeltliche Übertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil aufgrund einer Schenkung übergehen soll. Der Übergang von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Betriebsübertragung begründet keine Gegenleistung, also kein Entgelt und steht somit der Unentgeltlichkeit nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.8 Aufwendungen für Sozialeinrichtungen, freiwillige Sozialleistungen und betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 224 Aufwendungen für soziale Einrichtungen sind entsprechend der nicht abschließenden Aufzählung (R 6.3 Abs. 3 S. 2 EStR 2012) solche für die Betriebskantine einschließlich Essensgeldzuschüssen, für die Freizeitgestaltung, z. B. für Betriebsausflüge, für die Unfallstation und den Betriebsarzt. Aufwendungen für soziale Leistungen sind u. a. solche für Jubiläumsgeschenke, für Wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 4 Verhältnis der steuerrechtlichen Bewertung zum Gemeinschaftsrecht

Rz. 28 Die Frage, ob und ggf. inwieweit steuerrechtliche Bewertungsvorschriften über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der Bilanzrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform auszulegen sind, gehört in den Bereich des heftig umstrittenen Problemkreises einer möglichen "Europäisierung" der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Der BFH[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.4 Anschaffungskosten in ausländischer Währung

Rz. 118 Bei Anschaffungen im In- oder Ausland – insbesondere in einer ausländischen Betriebsstätte –, bei denen die Gegenleistung in ausländischer Währung zu erbringen ist, ist der Kaufpreis zum Anschaffungskurs in Euro umzurechnen. § 256a HGB i. d. F. des BilMoG regelt erstmals die Währungsumrechnung für den Einzelabschluss mit dem Devisenkassamittelkurs. Aufgegeben worden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.1 Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 336 Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wird vermutet, dass der Teilwert den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der linearen AfA entspricht.[1] Die degressiven AfA entsprechen nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Hauptgründe für Teilwertabschreibungen sind Fehlmaßnahmen (Rz. 268) und nachhaltige Unrentabilität von Wirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.10 Vergebliche Anschaffungskosten

Rz. 151 Der Erwerber aktiviert Vorauszahlungen an den Verkäufer im Rahmen des noch schwebenden Geschäfts als geleistete Anzahlungen nach § 266 Abs. 2 HGB. Diese Anzahlungen gehören noch nicht zu den Anschaffungskosten. Wird das Wirtschaftsgut geliefert, so werden die geleisteten Anzahlungen auf die Anschaffungskosten umgebucht. Für die Umbuchung kommt es nur darauf an, ob de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Teilwertabschreibung bei Erwerb eines Mitunternehmeranteils

Rz. 351 Ein Mitunternehmeranteil kann zu einem überhöhten Kaufpreis erworben worden sein, wenn sich der Erwerb als Fehlmaßnahme herausstellt. Auch nach der Aufstockung der anteiligen Buchwerte der aktiven Wirtschaftsgüter und dem Ansatz eines Firmenwerts verbleibt immer noch ein Restbetrag, der sich durch den inneren Wert des Unternehmens nicht erklären lässt. Unter diesen U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.2 Materialkosten

Rz. 211 Materialkosten i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind alle Kosten für unmittelbar zur Herstellung verbrauchte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Anspruch genommene Leistungen.[1] Roh- und Hilfsstoffe gehen unmittelbar in das Produkt ein. Betriebsstoffe wie z. B. Schmieröle werden zur Durchführung der Produktion verwendet und haben daher meist keinen Kostencharakte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.5 ABC des Teilwerts

Rz. 273 Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung Rz. 249 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Rz. 352 Darlehensforderung Rz. 349 Darlehensforderung eines Mitunternehmers Rz. 333, 350 Drohverlustrückstellung Rz. 263 Einzelveräußerungspreis Rz. 262 Fehlmaßnahme Rz. 268 Feststellungslast bei einer Teilwertabschreibung Rz. 258, 264 Firmenwert Rz. 35...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.6 Durch die Fertigung veranlasster Wertverzehr des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 220 Der Wertverzehr des Anlagevermögens i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB ist steuerrechtlich insoweit in die Herstellungskosten einzubeziehen, als er durch den Herstellungsprozess veranlasst und für die Herstellung notwendig ist.[1] Es besteht eine Einbeziehungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.[2] Zweck der Einbeziehung ist es, die den einzelnen Produkten zuzurechnend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.13 Vergeblicher Herstellungsaufwand

Rz. 231 Vergebliche Vorauszahlungen, für die ein Bauherr infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Gegenleistung erhalten hat, zählen nach der Rspr.[1] nicht zu den Herstellungskosten, weil es insoweit nicht zu einem Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen i. S. v. § 252 Abs. 2 HGB für das herzustellende Gebäude gekommen ist. Sie sind danach gleichermaßen bei den gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.15 Ermittlung der Herstellungskosten

Rz. 239 Eine innerbetriebliche Kostenrechnung gehört zu einem ordnungsgemäßen Rechnungswesen nach § 238 Abs. 1 HGB. Ziel einer solchen Kostenrechnung muss es für steuerliche Zwecke sein, die Vollkosten zu ermitteln sowie sie nach den in § 255 Abs. 2 HGB aufgeführten Aufwandskriterien zu erfassen und so zu verrechnen, dass sie sich wieder identifizieren lassen. Um die Herstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.11 Nicht aktivierbare Kosten der Forschung (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB)

Rz. 229a Forschung wird in § 255 Abs. 2a S. 2 HGB i. d. F. des BilMoG definiert als die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Das Verbot der Aktivierung von F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.3.5 Aufgabe der Tätigkeit des Übertragenden

Rz. 479 Der Übertragende muss sich schließlich einer weiteren Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Betriebs enthalten und seine bisherige Tätigkeit im Rahmen des übertragenen Gewerbebetriebs endgültig einstellen. Dies ist ein ungeschriebenes, von der Rspr. herausgearbeitetes Tatbestandsmerkmal. Grundlage hierfür ist die Erwägung, dass der Übertragende sich mit der Übergabe d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.12 Minderung der Herstellungskosten

Rz. 230 Herstellungskosten können sich – ebenso wie Anschaffungskosten – nachträglich ändern. Insbesondere können sie sich durch Zuschüsse Dritter mindern.[1] Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen zu Anschaffungskosten verwiesen (Rz. 120ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.3 Bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 301 Zu den beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zählen vornehmlich Maschinen, maschinelle Anlagen und sonstige Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (Rz. 281), sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Schiffe sind bewegliche Wirtschaftsgüter, auch wenn sie in einem Schiffsregister eingetragen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.1 Allgemeines

Rz. 209 § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB führt alle Elemente der Herstellungskosten auf. Außerhalb dessen dürfen keine weiteren Kostenbestandteile in die Herstellungskosten einbezogen werden.[1] Einzelkosten sind den herzustellenden Wirtschaftsgütern unmittelbar aufgrund eines eindeutigen und nachweisbaren quantitativen Zusammenhangs zurechenbar, während Gemeinkosten nicht unmitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr