Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Überlassung eines betrieblichen Fahrrads (§ 3 Nr 37 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch Art 3 Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl 2018 I, 2338) wurde die Steuerbefreiung für vom ArbG gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads eingefügt. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrrad ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 16. Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (§ 3 Nr 48 EStG)

Rz. 209 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das USG ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2015 (BGBl 2015 I, 1061) neu gefasst worden. Es regelt die Leistungen an Reservisten, die Wehrdienst leisten. Diese werden unterschieden in Leistungen an > Arbeitnehmer (§ 6 USG), die ihren nachgewiesenen Netto-...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zuwendungen aufgrund des Fulbright-Abkommens (§ 3 Nr 42 EStG)

Rz. 206 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 42 EStG befreit Stipendien, die aufgrund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden. Die exakte Bezeichnung des Abkommens lautet "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung". Es wurde am 20.11.1962 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 22. Zuwendungen zur Wohnraumförderung (§ 3 Nr 59 EStG)

Rz. 234 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 59 EStG steuerfrei ist die Zusatzförderung nach § 88e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland und Geldleistungen, die ein Mieter zum Zwecke der Wohnkostenentlastung nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder einem Landesgesetz zur Wohnraumförderung erhält, soweit die Einkünfte dem Miet...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG)

Rz. 76 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei den durchlaufenden Geldern und dem Auslagenersatz handelt es sich wirtschaftlich nicht um Zahlungen an den ArbN; dieser ist lediglich als Hilfsperson tätig, die entweder einen Betrag für den ArbG verauslagt, den sie anschließend erstattet bekommt (Auslagenersatz) oder die Beträge, die sie vom ArbG erhalten hat, an eine Dritte Person weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit (§ 3 Nr 28 EStG)

Rz. 51 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Altersteilzeit dient dazu, älteren ArbN einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Der ArbG kann dies durch Aufstockungsbeträge und zusätzliche Beiträge zur GRV unterstützen. Diese sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 2 AltTZG, zB Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Werkzeuggeld (§ 3 Nr 30 EStG)

Rz. 77 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit dem Werkzeuggeld werden Leistungen des ArbG an den ArbN befreit, die dieser erbringt, weil der ArbN eigenes Werkzeug für Zwecke des ArbG einsetzt. Die Aufwendungen des ArbN wären > Werbungskosten, würden sie nicht ersetzt werden. Insofern handelt es sich um eine Vereinfachung des Lohnsteuerabzugs, die aber zu einem Vorteil des ArbN führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berufskleidung (§ 3 Nr 31 EStG)

Rz. 52 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerfrei ist die Überlassung typischer Berufskleidung, auch wenn diese in das Eigentum des ArbN übergeht (vgl R 3.31 LStR). Hat der ArbN aus anderen als einzelvertraglichen Regelungen, zB durch Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf typische Berufskleidung, ist auch die Barablösung dieses A...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Eltern- und Erziehungsgeld (§ 3 Nr 67 EStG)

Rz. 158 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 Nr 67 EStG enthält Steuerbefreiungen für vier Fallgruppen: das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 1), das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und vergleichbare Leistungen der Länder (Gruppe 2), Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrg...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Förderung der Elektromobilität (§ 3 Nr 46 EStG)

Rz. 78 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 07.11.2016 (BGBl 2016 I, 2498) wurde mit der Neufassung des § 3 Nr 46 EStG der Vorteil für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs einschließlich der Überlassung der Ladevorrichtung von der ESt/LSt befreit. Voraussetzung ist, da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonderzuwendungen nach § 40b Abs 4 EStG

Rz. 280 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschale LSt auf ‚Sanierungsgelder’, die zum Arbeitslohn gehören (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 EStG), hat der ArbG obligatorisch mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % der Sonderzahlung zu erheben (vgl § 40b Abs 4 EStG; kein Wahlrecht zur Pauschalierung; > Rz 282 f). Die Frage, ob es verfassungsmäßig ist, wenn der ArbG auf Sonderza...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Leistungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 3 Nr 47 EStG)

Rz. 124 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch das Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz), das am 16.07.2009 neu gefasst wurde (vgl BGBl 2009 I, 2055), werden > Arbeitnehmer, > Heimarbeiter und > Handelsvertreter geschützt, die zum Wehrdienst oder einer Wehrübung einberufen werden. Dies ist nach § 78 Abs 1 ZDG auch auf a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Sonderausgaben (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Dienen die Aufwendungen für einen Sprachkurs der erstmaligen Berufsausbildung, so können sie (nur) im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 7 EStG als > Sonderausgaben abgezogen werden, denn sie gehören zu den Aufwendungen, die dem Stpfl für seine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses oder für ein Erststudium entstehen; > Bildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Weiterbildungsleistungen (§ 3 Nr 19 EStG)

Rz. 105 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Durch § 3 Nr 19 EStG werden Weiterbildungsleistungen des ArbG für Maßnahmen nach § 82 Abs 1 und 2 SGB III sowie Weiterbildungsleistungen des ArbG, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit des ArbN dienen befreit, sofern die Weiterbildung nicht überwiegend Belohnungscharakter hat. Allgemein zur Regelung zB Endert/Hilbert, NWB 2021, 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Sprachunterricht als Grund für Kindergeld (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rz. 13 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für Kinder in Berufsausbildung erhalten ihre Eltern > Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder (> Kinderfreibeträge Rz 57 ff [62/1]). Zur Berufsausbildung eines Kindes iSd § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a EStG gehört der Besuch einer ausländischen Sprachschule, wenn der Erwerb von Sprachkenntnissen für die Aufnahme und den erfolgreichen Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Pauschalbesteuerung nach § 40 EStG

I. Pauschalbesteuerung mit variablen Steuersätzen (§ 40 Abs 1 EStG) Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 1 EStG regelt die Erhebung der LSt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN mit einem Pauschsteuersatz auf Antrag des ArbG, soweitmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerbefreiungen nach dem EStG

I. Rechtsentwicklung Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer in jeder Steuerk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Geringfügige Beschäftigung ohne Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 210 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch der > Arbeitslohn für sog Minijobs bis aktuell 520 EUR mtl (> Rz 59/4) ist steuerpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer günstigen Pauschalbesteuerung. Der ArbG kann (Wahlrecht) – anstelle der Regelbesteuerung – eine besondere Pauschsteuer erheben, wenn es sichmehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Einnahmen für häusliche Pflege durch Angehörige (§ 3 Nr 36 EStG)

Rz. 197 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird ein Mensch, der pflegebedürftig ist, von einem Angehörigen oder einer Person, die dazu sittlich verpflichtet ist, gepflegt, sind die Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes, mindestens in Höhe des Entlastungsbetrags nach § 45b Abs 1 Satz 1 SGB XI von zZ 125 EUR, steuerfrei. Diese Steuerbefreiung wurde durch das JStG 1996 vom 11.10.1995...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Spenden zur Förderung bestimmter Zwecke (§ 10b Abs 1 EStG)

I. Begünstigte Zwecke 1. Allgemeines Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 10b Abs 1 EStG begünstigt Spenden (> Rz 10–22), soweit sie zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke iSd §§ 52–54 AO dienen. Grundsätzlich kann eine Spende auch im > Ausland Rz 1 verwendet werden (zum Spendenempfänger > Rz 50). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass mit der Spende e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Zuwendungen an politische Parteien (§ 10b Abs 2 EStG)

I. Allgemeines Rz. 71 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine > Politische Partei iSd § 2 Parteiengesetz, die nicht nach § 18 Abs 7 Parteiengesetz von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist (> Rz 9/2), werden in erster Linie durch die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gefördert. Diese beträgt 50 % der Zuwendungen, höchstens 825 EUR, bei Zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Aufwendungen für den Sprachunterricht als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Rz. 14 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen eines ArbN für den Deutschkurs seines aus dem Ausland kommenden, im > Inland studierenden Bruders sind idR keine > Außergewöhnliche Belastungen (BFH 152, 531 = BStBl 1988 II, 534). Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 63 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beiträge an Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen (§ 40b EStG)

1. Anwendung des § 40b EStG seit 2005 Rz. 243 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 1 EStG gilt nur noch für Zuwendungen des ArbG an eine Pensionskasse, die nicht im Kapitaldeckungsverfahren, sondern im Umlageverfahren finanziert wird (zB Umlagen an die > Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bzw für eine kommunale oder kirchliche > Zusatzversorgung); der Pauschsteuersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Innerstaatliche Steuerbefreiungen außerhalb des EStG

I. Fünftes Vermögensbildungsgesetz Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 ArbN erhalten nach dem 5. VermBG unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach § 13 Abs 3 des 5. VermBG handelt es sich dabei weder um eine stpfl > Einnahme iSd EStG noch um > Arbeitsentgelt im Sinne der > Sozialversicherung (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff). Rz. 241 Stand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei Sach- und Aufwandsspenden (§ 10b Abs 3 EStG)

1. Sachspenden Rz. 18 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zuwendungen iSd § 10b Abs 1 EStG sind nicht nur Geldbeträge, sondern auch Wirtschaftsgüter (§ 10b Abs 3 Satz 1 EStG). Das Wirtschaftsgut muss aus dem geldwerten Vermögen des Spenders abfließen und dem begünstigten Empfänger iSv § 10b Abs 1 EStG (> Rz 48) unmittelbar zufließen (BFH 159, 327 = BStBl 1990 II, 570). Es genügt zB ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen für den Sprachunterricht als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen zum Erlernen von Grundkenntnissen in einer gängigen Fremdsprache sind regelmäßig keine Fortbildungskosten und damit keine WK (BFH 171, 552 = BStBl 1993 II, 787). Sie können ausnahmsweise WK sein, wenn ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht (BFH 172, 574 = BStBl 1994 II, 248). Dienen die Aufwendungen d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den sog. Gewinneinkünften zwischen mehreren Einkunftsarten. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ­sowie die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Freiberufler. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten

Rz. 72 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sind nur dann abziehbar, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung die Voraussetzungen für den Abzug (> Rz 71) erfüllt (> R 10b.2 EStR). Der Parteibegriff setzt nicht nur die inhaltlichen Kriterien von § 2 PartG voraus, sondern er wird auch durch die in den nachfolgenden Vorschriften des P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 241 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 40b EStG können nur Leistungen pauschal besteuert werden, die für eine > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff iSv § 1 BetrAVG erbracht werden. Der in § 40b EStG festgelegte Gegenstand der Pauschalbesteuerung kann zB durch tarifvertragliche Vereinbarungen nicht verändert werden; § 17 Abs 3 BetrAVG enthält keine Ausnahme für § 19 Bet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) 1 000-EUR-Grenze

Rz. 74 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung ist ausgeschlossen, soweit der ArbG einem ArbN sonstige Bezüge von mehr als 1 000 EUR im Kalenderjahr gewährt (> Rz 24, 46, 51). Die FinVerw stellt dabei im Interesse der Vereinfachung nur auf die nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuerten sonstigen Bezüge ab. Auf die 1 000 EUR werden solche sonstigen Bezüg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgaben zur Förderung bestimmter – im Wesentlichen gemeinnütziger – Zwecke hatte der Gesetzgeber bereits 1921 zum Abzug zugelassen, im EStG 1925 jedoch diese Möglichkeit wieder beseitigt. Erst 1948 wurde in § 10 EStG eine Vorschrift eingefügt, die wieder Ausgaben zur Förderung bestimmter Zwecke als Sonderausgaben zum Abzug zuließ. Durch das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 12 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bereits das EStG vom 29.03.1924 (RGBl 1924, 359) kannte Steuerbefreiungen, die im § 12 in 13 Ziffern aufgeführt waren, darunter bereits die Befreiung von Leistungen einer Krankenkasse (heute § 3 Nr 1 EStG) sowie Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder von einer öffentlichen Stiftung aus Gründen der Hilfsbedürftigkeit oder als Unterstützung für ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

Rz. 163 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden zur Förderung der in §§ 52 bis 54 AO genannten begünstigten Zwecke (> Rz 26–47) kann der Spender bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (> Einkünfte Rz 3) oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehen. Auf die Umsätze bzw Löhne und Gehälter im Kalenderjahr ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Pauschalbesteuerung betrieblich gestellter Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit

Rz. 142 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit VZ 2014 gilt die Pauschalierung mit einem festen Pauschsteuersatz von 25 % ausdrücklich auch für die vom ArbG oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten außerhalb einer > Erste Tätigkeitsstätte abgegebenen > Mahlzeiten (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 1a EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 58). Es handelt sich also um die Fälle der Bewirtung anl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen

Rz. 146 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Vorbemerkung: Beihilfen zur Förderung der Genesung nach oder zur Vorsorge vor Krankheiten können steuerfrei sein. Deshalb ist die Erholungsbeihilfe iSv § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 3 EStG abzugrenzen von steuerfreien Leistungen wie den Leistungen einer Betriebskrankenkasse (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG), ArbG-Leistungen zur > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 161/1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als > Sachbezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte waren bis zum VZ 2018 nur die > Sammelbeförderung iSv § 3 Nr 32 EStG oder die Sachbezüge im Rahmen des § 8 Abs 2 Satz 11 EStG oder Abs 3 Satz 2 EStG (> Nahverkehrsbetriebe Rz 1) steuerfrei. Andere Leistungen, mit denen der ArbG den Aufwand für den We...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 EStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen zur > Betriebliche Altersversorgung. Diese betreffen in erster Linie die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bAV nach § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum VZ 2005 ist die Besteuerung der > Alterseinkünfte grundlegend neu geordnet worden: Die vor 2005 nach § 40b EStG pauschal besteuerten Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind seither im Rahmen von § 3 Nr 63 EStG steuerfrei (zur Rechtsentwicklung > Rz 42, 54, 56). Die späteren Versorgungsleistungen we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Pauschalbesteuerung bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten

Rz. 153 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerpflichtige Vergütungen für Verpflegung bei einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit iSv > R 9.4 LStR (> Reisekosten Rz 20), im In- und Ausland kann der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG); damit soll der betriebliche Erfassungsaufwand niedrig gehalten werden (Gesetzesbegr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr