Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Verzicht auf Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 138 Häufig wird die Restfamilie bei unfallbedingter Tötung des haushaltsführenden Ehegatten auf die Einstellung einer alle Hausarbeiten abdeckenden Ersatzkraft verzichten und versuchen, sich (ggf. unter Mithilfe von Verwandten oder Zuziehung einer stundenweise für bestimmte Arbeiten eingesetzten entgeltlichen Aushilfe) so gut wie möglich zu behelfen und den Haushalt zu b...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / IV. Schadensminderungspflicht

Rz. 154 Der Unternehmer muss, wenn er die bisherige Tätigkeit unfallbedingt nicht fortführen kann, versuchen, seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. Soweit er seinen bisherigen Gewerbebetrieb nicht mehr fortführen kann, kann er zu einer beruflichen Umstellung verpflichtet und in diesem Rahmen – ebenso wie ein nicht selbstständig Tätiger – zur Teilnahme an Erfolg verspr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verschulden bei der Auswahl des Gehilfen

Rz. 701 Die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB genannten Sorgfaltspflichten sollen die Verursachung von Schäden verhindern. Daher soll sich der Geschäftsherr beim Einsatz von Hilfspersonen nur exkulpieren können, wenn er bei der Auswahl der bestellten Hilfspersonen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt aufgebracht hat. Er darf Verrichtungsgehilfen nur solche Tätigkeiten übertragen, de...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / A. Umwelthaftungsgesetz

Rz. 1 Umwelthaftungsgesetz (in der Fassung vom 10.12.1990,[1] in Kraft seit 1.1.1991; zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 17.7.2017)[2] § 1 UmweltHG: Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Kfz-Werkstätten

Rz. 502 Der Inhaber eine Kraftfahrzeugwerkstatt hat diese so zu gestalten, dass Kunden keinen unerwarteten Gefahren ausgesetzt sind.mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Hilfe durch Verwandte

Rz. 147 Auch wenn die Haushaltsarbeiten, die früher der/die Getötete verrichtet hatte, nunmehr durch freiwillige, ganz oder teilweise unentgeltliche Arbeitsleistungen aus dem Verwandtenkreis abgedeckt werden, muss der Schädiger den Aufwand ersetzen, der erforderlich ist (oder wäre), um die Leistung des Verwandten voll zu honorieren; denn freiwillige Opfer von dritter Seite d...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Allgemeines

Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere Regelung der H...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / III. Mitarbeit im Betrieb eines oder beider Ehegatten

Rz. 156 Die Ehegatten können zum gemeinsamen Familienunterhalt auch dadurch beitragen, dass sie ihre Arbeitskraft einem gemeinschaftlichen Erwerbsgeschäft widmen oder – ohne oder gegen eine der tatsächlichen Leistung nicht angemessene Bezahlung – in einem Unternehmen mitarbeiten, das nur einem von ihnen beiden rechtlich zugeordnet ist. Auch in diesen Fällen kann dann, wenn d...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / d) Haftungsbeschränkung innerhalb von Arbeitsverhältnissen/gefahrgeneigter Arbeit

Rz. 13 Dass entgegen der Vorschrift des § 276 BGB ein Arbeitnehmer nicht für jede Form des Verschuldens haftet, sondern hier eine Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens vorzunehmen ist, ist eine Auffassung, die die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, entwickelt hat.[22] Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat infolge der lückenhaften Regelung durch d...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / I. Allgemeines

Rz. 22 Mehraufwendungen sind zu erstatten, wenn infolge der Schädigung gesteigerte Bedürfnisse des Geschädigten bestehen, er z.B. besondere Pflege oder besondere Hilfsmittel benötigt oder sein Umfeld auf die neue Situation eingerichtet werden muss, etwa durch Umbauten an Immobilien oder Fahrzeugen wegen einer bestehenden Behinderung. Zu ersetzen sind die erforderlichen Aufwe...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Grundsätze

Rz. 136 Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot kann der Geschädigte für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt – ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ansprüche bei Tötung beider Eltern

Rz. 175 Verlieren die Kinder unfallbedingt beide Elternteile, so wird ihnen der gesamte Unterhalt, der aus dem bisherigen Einkommen der Eltern zu finanzierende Barunterhalt ebenso wie der Betreuungsunterhalt, entzogen. Den hinterbliebenen Kindern steht gegen den Schädiger dann wegen der Tötung jedes der beiden Elternteile ein Schadensersatzanspruch nach § 844 Abs. 2 BGB zu, ...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 1. Arbeitnehmer

Rz. 45 Der schadensersatzrechtlich relevante Verdienstausfall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen den bisher erzielten Einkünften bzw. dem fiktiven Einkommen des Verletzten, das dieser voraussichtlich ohne den Unfall erzielt hätte, einerseits und den von ihm nach dem Schadensereignis tatsächlich noch erzielten Erwerbseinkünften andererseits.[88] Ein solcher Verdienstaus...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Schadensgrundlage

Rz. 130 Wesentlicher Ausgangspunkt ist auch hier, dass nicht der Wegfall der Arbeitskraft des Unternehmers oder Freiberuflers als solcher, sondern erst die negative Auswirkung des Ausfalls seiner Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten einen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne darstellt; der Selbstständige darf daher seinen Schaden nicht abstrakt in Höhe des Gehalts eine...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 726 Die Beantwortung der Frage, wann eine Aufsicht im Einzelfall ausgereicht hat, ist insbesondere bei der Aufsicht über Kinder in starkem Maß durch persönliche Einstellungen und Erfahrungen geprägt. Den nachfolgend dargestellten Entscheidungen lässt sich gleichwohl ein grobes Entscheidungsraster entnehmen. 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre Rz. 727 Kleinkinder...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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AGS 07/2021, Nachträgliche ... / II. Vorläufige Einstellung nach § 153a StPO sperrt nachträgliche PKH-Bewilligung

Das AG sieht keinen Anlass zur Änderung der angefochtenen Entscheidung. Soweit die Nebenklägerin erstmals mit der Beschwerde erkläre, dass es sich bei dem monatlichen Zahlungseingang von 900,00 EUR auf ihrem Konto um den Transfer der bereits als Mieteinnahmen in Polen als Einkommen berücksichtigten 800,00 EUR vom Mietkonto in Polen handele, sei dies – unabhängig von der betr...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 1. Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch eines Beteiligten ist eine Kostenentscheidung, in der die notwendigen Auslagen eines Beteiligten einem anderen Beteiligten auferlegt worden sind. Diese Kostengrundentscheidung muss rechtskräftig sein (vgl. auch § 449 StPO). Die Entscheidung darüber, welche Kosten zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören und in welcher ...mehr

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AGS 07/2021, Rahmengebühren... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Des Weiteren besteht nach Auffassung des AG ein Anspruch auf Erstattung einer zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV. Ein entsprechender Anspruch entstehe dann, wenn das behördliche Verfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Die Argumentation der Behörde, die Einstellung beruhe allein auf der R...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / b) Auf Kosten der Staatskasse

Auch wenn der Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse erfolgt ist, liegt keine die Staatskasse belastende Auslagenentscheidung vor.[31] Wenn in der Kostenentscheidung formuliert ist, dass der Angeklagte "auf Kosten der Staatskasse freigesprochen" wird oder "das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt wird", kann das nicht dahin ausg...mehr

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AGS 07/2021, Nachträgliche ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Richtigkeit der Entscheidung hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen für die beantragte PKH – Stichwort: Bedürftigkeit – lässt sich aufgrund des nur knappen Sachverhalts nicht überprüfen. 2. Für die abgelehnten rückwirkende Bewilligung gilt: M.E. kann man bezweifeln, ob die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO tatsächlich schon das Verfahren abschließt. Denn bi...mehr

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AGS 07/2021, Nachträgliche ... / Leitsatz

Nach Abschluss des Verfahrens kommt eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 397a Abs. 2 StPO nur dann in Betracht, wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe vollständig vor Abschluss der Instanz gestellt, vom Gericht aber nicht rechtzeitig beschieden wurde. In diesem Sinne schließt nicht erst nicht die endgültige, sondern bereits die vorläufige Einstellung d...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / II. Einstweilige Anordnung im Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 1 ZPO

1. Verfahrensrechtliches Gem. § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, die die Art und Weise der Zwangsvollstreckung betreffen, das Vollstreckungsgericht. Dieses ist gem. § 766 Abs. 1 S. 2 ZPO befugt, die in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Anordnungen zu erlassen, insbesondere eine einstweilige Anordnung dahin zu treffen, dass die Zwangsvol...mehr

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AGS 07/2021, Das Kostenfest... / a) Nur Kosten des Verfahrens

Werden nur die Kosten des Verfahrens (vgl. § 464a Abs. 1 StPO) der Staatskasse auferlegt bzw. wird der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, ist umstritten, ob dann auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse zu tragen sind. Dazu gilt: Die Festsetzung und Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten nach Freispruch bzw. Einstellun...mehr

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AGS 07/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 289) befasst sich Volpert mit dem Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen und dabei im ersten Teil zunächst mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Über die Anpassungen der Vergütung des Gläubigerausschusses zum 1.1.2021 berichtet Lissner (S. 294). Mit der Bemessung der Betragsrahmengebühren in strafrechtlichen Bußgeldverfahren hat sich das AG Hamb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7,...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.3 Abgrenzung zu den Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 117 Nach § 4 Abs. 6 EStG sind Zuwendungen an politische Parteien keine Betriebsausgaben. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 9 Abs. 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 6 EStG für die Werbungskosten. Die Regelung ist mit Wirkung ab VZ 1983 in das Gesetz eingefügt worden, da im Rahmen der steuerlichen Behandlung der sog. Parteispendenaffäre die Auffassung vertreten worden wa...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.2.2.5.1 Aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland

Wenn ein Unternehmer einen körperlichen Gegenstand für Zwecke seines Unternehmens aus dem VK nach Deutschland bewegt, handelt es sich grundsätzlich um ein sogenanntes innergemeinschaftliches Verbringen (vgl. § 3 Abs. 1a und § 6a Abs. 2 UStG). Dies gilt nicht bei bestimmten Ausnahmetatbeständen, die im Wesentlichen eine nur vorübergehende Nutzung im anderen Staat oder eine Wa...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung – Handlungsempfehlungen

In der Praxis sind Arbeitgeber vermehrt mit der Herausforderung konfrontiert, ihren Arbeitnehmern im Gesamtprozess der Verlagerung, Versetzung bzw. des Neubeginns, zumindest auf steuerlicher Ebene, das Leben so leicht wie möglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die letztlich selbst für ihre Steuern verantwortlich sind und gerade nicht einer Nettolohnverei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Packmitteltechnologe (Profe... / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Wesentliche Tätigkeitsbereiche von Packmitteltechnologen sind Entwickeln von Packmitteln zum Schutz des Packgutes unter Berücksichtigung ästhetischer und werbender Aspekte, computerunterstütztes Herstellen von Stanzformen, manuelles oder maschinelles Herstellen von Verpackungsmustern zur Präsentation gegenüber dem Kunden, Vorbereiten und Planen von Fertigungsprozessen, Überprüfen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Wirkung der Einstellung

Rz. 18 Der Einstellungsbeschluss ist eine Entscheidung im Sinne des § 775 Nr. 2 ZPO. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt die Vollstreckbarkeit des Urteils (OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 272; BGHReport 2004, 987) einschließlich derjenigen der Kostenfestsetzung aus dem Urteil und ist von dem Vollstreckungsorgan von Amts wegen und von dem Drittschuldner zu beachten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Geht der Gläubiger gegen den Schuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vor und betreibt aus diesem die Zwangsvollstreckung, dann stehen dem Schuldner materielle Einwendungen nicht zu (Grundsatz der Formalisierung der Zwangsvollstreckung). Durch die Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung unter bestimmten Umständen einzustellen, soll der Sch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1 Einstellung gegen Sicherheitsleistung des Schuldners

Rz. 14 Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird im Regelfall gegen Sicherheitsleistung des Schuldners angeordnet. Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger ohnehin nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken darf. Für die Anordnung der Sicherheitsleistung gilt § 108 ZPO. Die Sicherheitsleistung haftet dabei pfandgleich für dasjenige, wozu der Schuldner vorläu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Einstellung ohne Sicherheitsleistung

Rz. 15 Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung kommt nach Abs. 1 Satz 2 nur in Betracht, wenn der Schuldner glaubhaft macht (§ 294 ZPO), dass er die Sicherheit nicht aufbringen kann, wobei wirkliches Unvermögen vorliegen und ihm ein nicht zu ersetzender Nachteil drohen muss. Ein nicht zu ersetzenden Nachteil ist dann gegeben, wenn die Zwangsvollstre...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 23 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und mit Vollmacht des Beklagten: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung des Beklagten in Höhe von EUR 12.000, die der Beklagte durch schriftliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse … erbringen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.3 Erfolgsaussicht

Rz. 10 Der Rechtsbehelf muss geltend gemacht und zulässig sein und muss Aussicht auf Erfolg haben, weshalb vor der Entscheidung über die Einstellung immer auch die Begründung des Rechtsmittels abzuwarten ist (OLG Köln, MDR 1975, 850). Die Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß den §§ 717, 719 ZPO setzt voraus, dass erkennbar ein gewisses Maß an Erfolgsaussicht vorhanden i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Hinweise

Rz. 24 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist das Gericht, das über den Antrag auf Wiedereinsetzung zu entscheiden hat – nicht das Vollstreckungsgericht. Zweckmäßig ist es, diesen Antrag schon mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verbinden, weil das Gericht ohnehin die Erfolgsaussichten des Antrags auf Wiedereinsetzung bei de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.2 Konkurrenzen

Rz. 5 Die Vorschrift des § 765a ZPO ist neben § 707 ZPO anwendbar (Zöller/Seibel, § 707 Rn. 5). Für eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel der Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann gegeben, wenn § 707 ZPO nicht anwendbar ist oder die Einstellung abgelehnt wird (KG, NJW 1958, 873).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Geht der Gläubiger gegen den Schuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil vor und betreibt aus diesem die Zwangsvollstreckung, dann stehen dem Schuldner materielle Einwendungen nicht zu (Grundsatz der Formalisierung der Zwangsvollstreckung). Durch die Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung unter bestimmten Umständen einzustellen, soll der Schuldner geschützt we...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.2 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 8 Zum Zeitpunkt der Entscheidung muss das Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (MünchKomm/ZPO-Götz, § 707 Rn. 9). Es besteht schon vor dem Beginn der Zwangsvollstreckung ab Erteilung der Klausel und fällt mit dem Ende der Zwangsvollstreckung weg (OLG Bamberg, NJW-RR 1989, 576). Es fehlt, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil einzustell...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4.1 Antrag, Rechtsbehelfseinlegung

Rz. 7 Das Tätigwerden im Hinblick auf eine Einstellung der Zwangsvollstreckung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der auf eine bestimmte Anordnung gerichtet sein muss (OLG Hamm, FamRZ 1990, 1267). Der Antrag kann schriftlich oder in mündlicher Verhandlung gestellt werden. Vorformulierte, pauschale Anträge, wie sie häufig in Textbausteinen für Rechtsmittelschriften ent...mehr