Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / i) Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Rz. 234 Die Vertragsfreiheit erlaubt es, auch einzelne Arbeitsbedingungen und nicht das Arbeitsverhältnis insgesamt zu befristen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn bei Bestehen eines unbefristeten Vertrages einzelne Vertragsbestandteile, bspw. eine höherwertige Beschäftigung, die Erhöhung der Arbeitszeit oder bestimmte Entgeltanteile befristet vereinbart werden. Rz. 235 Die Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 871 § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nimmt den Auftrag aus § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG auf und ergänzt ihn um die Pflicht zur aktiven Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer in den Betrieb und des Verständnisses zwischen ihnen und den deutschen Kollegen. Eine Pflicht zur Förderung schon der Einstellung lässt sich dem Gesetz insoweit eindeutig nicht entnehmen. Nach § 43 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / V. Mitwirkung des Sprecherausschusses bei personellen Maßnahmen

Rz. 20 Der Arbeitgeber hat eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines leitenden Angestellten dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitzuteilen (§ 31 Abs. 1 SprAuG). Von der Mitteilungspflicht werden somit Einstellungen, Beförderungen von leitenden Angestellten und auch zum leitenden Angestellten, Versetzungen, Entlassungen, Veränderungen in der Leitungsfunk...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Grundsatz

Rz. 431 Auch eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers führt nicht automatisch zur Minderung der Gratifikation oder gar zum Ruhen eines Arbeitsverhältnisses. Ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses liegt nur dann vor, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten (Arbeitsleistung und Vergütung) suspendiert sind und der jeweilige Gläubiger von seinem...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / E. Werksärztliche oder vertrauensärztliche Untersuchung

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann vom Bewerber nach der bisherigen Rechtslage die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses von einem vom Arbeitgeber ausgewählten Arzt oder dem Werksarzt verlangen, wenn sie für die angestrebte Tätigkeit erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. In jedem Fall ist das Einverständnis des Arbeitnehmers erforderlich (vgl. Scha...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beispiele

Rz. 858 Vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz werden die Themen Gleichberechtigung, Frauenquote, Einstellung, Tarifvertrag, Arbeitsvergütung, Arbeitszeit, Gratifikationen, Weisungsrecht, Altersversorgung und Kündigung anerkannt. aa) Gleichbehandlung und Gleichberechtigung Rz. 859 Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer (Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 119 EGV...mehr

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§ 13 Nichtberücksichtigung der Bewerbung

Rz. 1 Führt die arbeitgeberseitige Entscheidung dazu, die Bewerbung für den zu besetzenden Arbeitsplatz nicht zu berücksichtigen, so ist er auf eigene Kosten verpflichtet, die ihm auf eine Ausschreibung hin zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen an den Absender zurückzuleiten (Schaub, ArbRHB, § 25 Rn 12; BAG v. 6.6.1984, DB 1984, 2626 = NZA 1984, 321). Dem Arbeitgeber...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Befangenheit

Rz. 486 Auch wenn es um die Versetzung oder Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes geht, ist dieses Betriebsratsmitglied, weil befangen, als verhindert anzusehen. Wenn der Betriebsrat also gegen die Versetzung oder Umgruppierung des Betriebsratsvorsitzenden einstimmig (z.B. mit acht von neun Stimmen, weil der Vorsitzende während der Abstimmung den Raum verlassen hatte) Wider...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Weitere Einzelfälle

Rz. 1010 Entschließt sich der Arbeitgeber – freiwillig – eine Leistungsprämie einzuführen, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er begünstigen will. I.Ü. unterliegt die Ausgestaltung der freiwillig eingeführten Leistungsprämie der Mitbestimmung des Betr...mehr

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§ 69 Arbeitsrechtliche Impl... / B. Direktionsrecht

Rz. 2 Zunächst können Compliance-Richtlinien aufgrund von Weisung mithilfe des Direktionsrechts gem. § 106 GewO implementiert werden, sofern es sich um betriebsratslose Betriebe handelt – ansonsten sind Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen (vgl. § 71). Zu beachten ist dabei allerdings, dass das Direktionsrecht nicht die Begründung neuer ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Benachteiligungsverbot

Rz. 420 § 164 Abs. 2 SGB IX ordnet darüber hinaus an, dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligen darf. Die Einzelheiten hierzu regelt seit dem 1.1.2007 das AGG. Nach dessen § 1 dürfen Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Nach § 2 AGG sind Benachteiligungen unzulässig in Bezug auf Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, b...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Folgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts für den Arbeitnehmer

Rz. 1229 Der Gesetzgeber hat – außerhalb von Kündigungen (vgl. § 102 Abs. 1 S. 3 und § 113 BetrVG) – nicht geregelt, welche Konsequenzen sich aus der Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechtes für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Das BAG vertritt hierbei die "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung". Sie bedeutet, dass einseitige Weisungen des A...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 3 Gesundheitsmanagement baut auf Emotionen

Unternehmen, die in ihrem Gesundheitsmanagement Emotionen nicht ausklammern, sind einen Sprung voraus und können als attraktiver Arbeitgeber punkten. Emotionen haben nicht nur Einfluss auf das Gesundheitsverhalten, sondern auch auf die Einstellung zur Gesundheitsversorgung. Hier können Unternehmen in eine Vorbildfunktion gehen, indem sie Gesundheitsthemen ansprechen und Maßna...mehr

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§ 5 Informationsquellen bei der Bewerberauswahl und Prüfung durch den Arbeitgeber

Rz. 1 Die Informationen, die der Arbeitgeber zur Auswahl eines Bewerbers über diesen benötigt, können sich ergeben aus: Rz. 2 & Bewerbungsschreiben Das Bewerbungsschreiben vermittelt einen ersten allgemeinen Gesamteindruck. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Angaben im Bewerbungsschreiben aus der subjektiven Sicht des Bewerbers verfasst sind und eine vollständige Überprüfba...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / III. Einzelheiten zum Unterlassungsanspruch gem. § 23 Abs. 3 BetrVG bei groben Verstößen des Arbeitgebers

Rz. 1419 Bei der Anwendung des § 23 Abs. 3 BetrVG sind Erkenntnisverfahren (S. 1) und Vollstreckungsverfahren (Sätze 2–5) zu unterscheiden. Im Erkenntnisverfahren wird hierbei festgestellt, ob der Arbeitgeber einen groben Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten begangen hat. Gleichzeitig wird ihm die Auflage des Unterlassens, Beseitigens bzw. Duldens des Versto...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Übertragung bei Unternehmensliquidation

Rz. 209 Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG ist eine Übertragung von Versorgungsverpflichtungen ausnahmsweise dann auf einen Lebensversicherer oder eine Pensionskasse ohne Zustimmung des Versorgungsempfängers oder Arbeitnehmers möglich, wenn das Unternehmen, das die Versorgung zugesagt hat, liquidiert werden soll und wenn sichergestellt ist, dass die Überschussanteile ab Rentenbeginn en...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Betriebsstilllegung

Rz. 1276 Die Betriebsstilllegung – sie gilt als Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Arbeitgebers voraus, die mit den Arbeitnehmern bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG v. 26.4.2007 – 8 AZR 695/05; B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Rechtliche Befugnis und tatsächliche Durchführung

Rz. 162 Zu beachten ist, dass § 5 Abs. 3 BetrVG verlangt, dass die Kriterien "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb oder Unternehmen" erfüllt sind. Nötig ist also die Befugnis im Außen- wie auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wenn eine arbeitsvertraglich eingeräumte Befugnis nur "auf dem Papier" steht und nicht tatsächlich ausgeübt wird, liegt die Eigenschaft als ...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / G. Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks

Rz. 23 Ein gewerkschaftlicher Streikaufruf richtet sich an die Mitglieder, jedenfalls nicht an die anders organisierten Arbeitnehmer. Er verpflichtet alle betroffenen Mitglieder, sich am Streik zu beteiligen. Alle nicht oder anders organisierten Beschäftigten haben das Recht, sich dem Streik anzuschließen (BAG v. 29.11.1967 – GS 1/67, DB 1968, 1539; BAG v. 21.4.1971, AuR 197...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechts

Rz. 1101 Das Mitbestimmungsrecht besteht nur dann, wenn im Unternehmen mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Die Reichweite des Mitbestimmungsrechts ist im Zuge der Reform 2001 – vorher kam es auf die Beschäftigtenzahl des Betriebes an – durch das Abstellen auf die Größe des Unternehmens erheblich ausgeweitet worden. Abzustellen ist auf die Zahl der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft

Tz. 12a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist (Verwendungs- oder Verwertungsabsicht) und die Ernsthaftigkeit der Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. So...mehr

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§ 32 Abwicklung / 6. Leistungsbeurteilung

Rz. 128 Ein qualifiziertes Zeugnis muss sich auf die Beurteilung von "Verhalten und Leistung" (§ 109 Abs. 1 S. 3 GewO) erstrecken. Durch diese beiden weiteren Grundelemente unterscheidet es sich vom sog. einfachen Zeugnis. Der Arbeitgeber entscheidet allein, welche Leistungen und Eigenschaften seines Arbeitnehmers er mehr hervorheben oder zurücktreten lassen will (BAG v. 12....mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / A. Arbeitsrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 1 Nach Stellung eines Antrages auf Verfahrenseröffnung kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen anordnen. Dazu gehören unter anderem insb. die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen, eine Postsperre und die Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 21, 22 InsO. Bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters h...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / M. Vergleich

Rz. 34 Die Beteiligten können sich außergerichtlich einigen. Anders als im Urteilsverfahren führt die Mitteilung eines außergerichtlichen Vergleiches nicht zur Beendigung des Beschlussverfahrens (BAG v. 9.7.1981 – 2 AZR 788/78). Dazu bedarf es der Rücknahme des Antrages oder der Erledigungserklärung aller Beteiligten. Rz. 35 Gem. § 83a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Beteiligten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.6 Eng verbundene Umsätze

Tz. 101 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen verbundene Umsätze sind Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorgenommen und damit unmittelbar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Gesetzliche Definition

Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG. Abs. 3 nennt drei Gruppen.mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.6 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmern oder ihren Hinterbliebenen und dem Träger der Insolvenzversicherung über Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 ArbGG): Träger der Insolvenzversicherung ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (§ 14 BetrAVG). Eine Pensionskasse oder ein Unternehmen der Lebens...mehr

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AGS 08/2023, Verweigerte Au... / II. Grundsätze

Nach Auffassung des AG war der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig und begründet. Gem. § 105 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a Abs. 1 StPO habe die Verwaltungsbehörde bei Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme eines Bußgeldbescheides durch sie über notwendigen Auslagen des Betroffenen zu entscheiden. Die Verwaltungsbehörde habe den Bußgeldbescheid zurückgenommen und das...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Testergebnisse und Vorlage der Unterlagen

Rz. 1163 Die Unterrichtung ist unvollständig, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat über die nicht ausgewählten Bewerber lediglich deren Namen und keinerlei sonstigen Personaldaten mitteilt. Den Namen muss der Arbeitgeber aber auch bei der Einstellung eines Leiharbeitnehmers mitteilen (BAG v. 9.3.2011 – 7 ABR 137/09, juris). Soweit der Arbeitgeber Auskünfte über die Testergeb...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / B. Psychologische Eignungsuntersuchung

Rz. 3 In der Praxis wird bei der Bewerberauswahl auch auf psychologische Eignungsuntersuchungen zurückgegriffen. Die rechtliche Zulässigkeit derartiger Untersuchungen ist noch nicht in jeder Hinsicht geklärt. Richtigerweise wird man aufgabenorientierte Eignungstests, bei denen etwa Bewerber bei Banken auf die sichere Beherrschung der Grundrechenarten oder eine Sekretärin vor...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 12 Auch hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Durchführung von Assessment-Center gilt entsprechend der obigen Ausführungen zu den psychologischen Eignungstests, dass im Fall der schriftlichen Fixierung der Ergebnisse des Assessment-Centers das Mitbestimmungsrecht nach § 94 Abs. 1 BetrVG gegeben ist. Sofern die Leistungsbeurteilung der Bewerber a...mehr

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§ 32 Abwicklung / 10. Lohnnachweiskarte

Rz. 13 In einigen Branchen (z.B. Maler- und Lackiererhandwerk, Baugewerbe) gehört zu den Arbeitspapieren auch die "Lohnnachweiskarte für Urlaub, Lohnausgleich und Zusatzversorgung" (vgl. z.B. § 3 des Tarifvertrags über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk). Die Lohnnachweiskarte wird von der ZVK des Baugewerbes in Wiesbaden au...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Rz. 858 § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG ist in den Aufgabenkatalog durch das Zweite Gleichberechtigungsgesetz vom 24.4.1994 (BGBl I, S. 1406) eingefügt worden. Durch das BetrVG 2001 ist hierbei lediglich der Sprachgebrauch des Gleichstellungsgesetzes aufgegriffen und der Begriff Gleichberechtigung durch Gleichstellung ersetzt worden, ohne dass hiermit eine inhaltliche Änderung ver...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 10. Anwendbarkeit besonderer Klauselverbote im Arbeitsvertragsrecht, §§ 308, 309 BGB

Rz. 771 Eine Reihe der Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB findet deshalb im Arbeitsrecht keine Anwendung, da sie vom Wortlaut her nicht passen oder aber nicht auf Dauerschuldverhältnisse, wie das Arbeitsverhältnis, zugeschnitten sind. Wird jedoch ein Vorvertrag über die Einstellung eines Arbeitnehmers geschlossen und enthält dieser ein Gestaltungs-, Rücktritts- oder anderes ...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / I. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung

Rz. 4 Soweit keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestehen, legt der Arbeitgeber die Anforderungen für die zu besetzende Stelle ohne Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fest. Dies gilt auch für Form und Inhalt der Stellenausschreibungen (BAG v. 27.10.1992 – 1 ABR 4/92, NZA 1993, 607 ff.). Gem. § 93 BetrVG kann der Betriebsrat aber verlangen, dass Arbeitsplätze, die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Drittmittelfinanzierung

Rz. 668 Im Forschungsbereich und an den Universitäten werden Arbeitsplätze häufig mit finanziellen Mitteln Dritter finanziert. Es gibt eine Reihe von Stiftungen, die einzelne Projekte fördern. Werden diese Mittel eingeschränkt oder fallen sie vollständig weg, so führt dies nicht unmittelbar zum Wegfall von Arbeitsplätzen (BAG v. 20.2.1986 – 2 AZR 212/85, BB 1986, 2129 = DB 1...mehr

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zfs 08/2023, Rechtsmittel g... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des KG zeigt, dass durchaus eine wohlwollende Korrektur von unglücklich verlaufenen erstinstanzlichen Entscheidungen möglich ist. Unabhängig davon ist aber erfreulich zu sehen, dass die Absolvierung einer verkehrserzieherischen Nachschulung, auch wenn es sich hier um eine Jugendsache handelte und deshalb die Möglichkeiten und die Flexibilität des Jugendstraf...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Sozialverhalten

Rz. 170 Mit dem bisherigen Begriff "Führung" ist nicht etwa die sozialethische Führung des Arbeitnehmers zu verstehen, sondern dessen Sozialverhalten, seine Kooperations- und Kompromissbereitschaft, ggf. sein Führungsverhalten und -stil. Gemeint ist hier ein zusammenfassendes Urteil über die Eigenschaften und das gesamte dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, also um das b...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 1232 Bei einer verhaltensbedingten Kündigung wird eine Wiedereinstellung regelmäßig nur im Fall der nachträglichen Rehabilitierung des Arbeitnehmers nach einer Verdachtskündigung in Betracht kommen. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt nämlich grds. schuldhafte Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers voraus, welche für die Zukunft die Gefahr der Wiederholung solcher Pfl...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 7 Weitere Handlungsempfehlungen

Alle im Folgenden genannten Handlungsempfehlungen bauen auf einer grundlegenden Haltung auf: dass Emotionen allgegenwärtig sind, dass sie angesprochen werden müssen, um Situationen zu klären oder eine Lösung vorzubereiten. Auch wenn es befremdlich klingen mag, aber es ist wichtig, dass Personalentwickler und Führungskräfte eine positive Einstellung gegenüber Ärger, Wut, Angst u...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / II. Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 2 Der Beschäftigtendatenschutz ist im EU-Recht nicht gesondert geregelt. Art. 88 DSGVO ermächtigt dazu, "spezifischere Vorschriften ("more specific rules" im englischen Text) …im Beschäftigungskontext" zu erlassen. Im Rahmen des Normsetzungsverfahrens von Europäischem Parlament, Rat und Kommission konnten sich die Mitgliedstaaten nicht über eine bereichsspezifische Regel...mehr

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§ 29 Kündigung / (b) Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit

Rz. 121 Besteht demgegenüber nur eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder über eine ihm bekannte Krankheitsursache oder die seiner Negativprognose zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Darüber hinaus muss er die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darlegen, welche ihn zum Ausspruch der Kündigung bewegen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr