Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Abschlusserklärung

Rz. 117 Muster 55.16: Abschlusserklärung Muster 55.16: Abschlusserklärung Z-GmbH – Herrn Geschäftsführer Z – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _____ vom _____ hier: Abschlusserklärung Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _____ (Adresse). Gegen unsere Mandantin haben Sie am _____ eine einstweilige Verfügung erwirkt, die unserer Mandantin am _____...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Zuständigkeit

Rz. 294 Gem. § 937 ZPO ist für den Erlass einer einstweiligen Verfügung das Gericht zuständig, das auch für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig wäre. Falls die Hauptsache anhängig ist, ist das Gericht zuständig, bei dem der Rechtsstreit in der Hauptsache geführt wird. In dringenden Fällen ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben, in dessen Bezirk sich der Strei...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Rechtsbehelf

Rz. 296 Hier gilt das oben bereits zum Arrestverfahren Gesagte (vgl. Rdn 290).mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Vollziehung

Rz. 297 Gem. §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO ist die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monates zu vollziehen. Dies setzt – sowohl bei der Beschluss- als auch bei der Urteilsverfügung – in der Regel die Zustellung im Parteibetrieb zum Zwecke der Vollziehung voraus. In Einzelfällen können noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie z.B. Eintragungen ins Grundbuch, Pfändungen, Pfändu...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Einigung

Rz. 39 Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen sind von ihrer Eilbedürftigkeit geprägt. Ein jahrelanger Rechtsstreit über die Zulässigkeit einer vermeintlich rechtswidrigen, aber längst abgeschlossenen Werbekampagne ist für beide Parteien meist sinnlos. Für gewöhnlich wird dem Hauptsacheverfahren daher ein Verfügungsverfahren vorgeschaltet, in dem dem Verletzer ein bestim...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / k) Folgen einer Unterlassungserklärung

Rz. 31 Wird eine uneingeschränkte, unwiderrufliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Verletzte kann keinen Unterlassungstitel mehr erlangen. Wird die Unterwerfungserklärung – was in der Praxis häufig vorkommt – in einem laufenden Verfahren abgegeben, so muss der Kläger den Rechtsstreit für erledigt e...mehr

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§ 34 Presserecht / 4. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 15 Familienrecht / ee) Unterhaltsanordnung und Arrestverfahren

Rz. 677 Entsprechend den bislang geltenden gesetzlichen Regelungen stand in Unterhaltsfragen dem Antragsteller neben dem vorläufigen Rechtsschutz über einstweilige Anordnungen und Leistungsverfügungen nach den §§ 935, 940 ZPO auch das Arrestverfahren als weiteres Mittel des vorläufigen Rechtschutzes gem. §§ 916 ff. ZPO zur Verfügung. Da das FamFG an keiner Stelle den Bereich ...mehr

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§ 34 Presserecht / 5. Muster: Verfügungsantrag

Rz. 38 Muster 34.3: Verfügungsantrag Muster 34.3: Verfügungsantrag An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer Köln, _____ Oktober _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des A, _____ (Anschrift), – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen Herrn B und Frau C _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegner – wegen: Unterlassung Streitwert (vorläufig geschätzt): 2...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 286 Um das Leerlaufen berechtigter Ansprüche und den Verlust von Vollstreckungsmöglichkeiten infolge Zeitablaufs durch ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verhindern, stellt die Zivilprozessordnung unter dem Gesichtspunkt eines effektiven Rechtsschutzes einstweiligen Rechtsschutz durch die Institute der einstweiligen Verfügung und des Arrests zur Verfügung. Trotz der A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az. _____ Gegner: RA _____ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag der Antragsgegnerin legen wir gegen die einstweilige Verfügung des L...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 34 Presserecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 31 Die Organisation "Menschlichkeit" verteilt in der Fußgängerzone von F Flugblätter. Dort wird dem namentlich genannten Arzt A vorgeworfen, er habe sich auf einer Podiumsdiskussion öffentlich dazu bekannt, die Präimplantationsdiagnostik künftig dafür zu nutzen, Embryonen mit "hochgradiger Wahrscheinlichkeit von Fehlbildungen auszusortieren". Die Folgekosten der Behandlu...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO

Rz. 158 Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO Muster 55.20: Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Verhängung eines Ordnungsmittels gemäß § 890 ZPO der A-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Gläubigerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ ge...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Anwendbare Vorschriften

Rz. 730 Für den Erlass der einstweiligen Anordnung in Güterrechtssachen kommen die Vorschriften der §§ 49 bis 57 FamFG zur Anwendung, wobei die Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 FamFG (folglich für Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG, Entsprechendes gilt für die Lebenspartnerschaftssachen i.V.m. § 119 Abs. 1 S. 2 FamFG) § 945 ZPO zur Anwendung kommt, also sich für ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Voraussetzungen

Rz. 594 Die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung finden sich in den Vorschriften der §§ 49 ff. FamFG, wobei nach dem Gesetzestext gem. § 49 Abs. 1 FamFG durch einstweilige Anordnung das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen kann, damit also klargestellt ist, dass mit einem solchen Verfahren nicht die Hauptsache vorweggenommen werden soll.[960] Da der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 96 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der B untersagt worden ist, die Teilnahme an einer Verlosung vom Kauf eines Produktes von B abhängig zu machen. B begehrt die Aufhebung der einstweiligen Verfügung.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträglicher Veränderung maßgeblicher Umstände ist die Aufhebung einer Verfügung jederzeit möglich. Zuständig ist gemäß § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das "den Arrest angeordnet hat". Dies ist nach herrschender Meinung das Gericht erster Instanz, auch wenn die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / VI. Muster: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung

Rz. 160 Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung Muster 55.21: Zurückweisungsantrag des Schuldners wegen zwischenzeitlicher Erledigung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az.: _____ Gegner: RAe _____ – erhalten Abschriften unmittelbar – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir,mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Aufhebungsantrag

Rz. 103 Muster 55.14: Aufhebungsantrag Muster 55.14: Aufhebungsantrag An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag nach § 927 ZPO Az. _____ Gegner: RA _____ – zwei Abschriften anbei – In Sachen A-GmbH ./. B-GmbH beantragen wir, die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az.: _____) vom _____ aufzuheben sowie die Kosten dieses Verfahrens und des einstweiligen Verfügungs...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Vollstreckungsklausel

Rz. 291 Arrestbefehle (und einstweilige Verfügungen) sind grds. sofort vollstreckbar und bedürfen gem. § 929 ZPO einer Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Schuldner erfolgen soll, § 929 Abs. 1 ZPO.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 775 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1215] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Zustellung

Rz. 5 Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder zumindest gleichzeitig mit der Vollstreckung zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO). Hiervon ausgenommen sind lediglich die einstweilige Verfügung (§ 936 i.V.m. § 929 Abs. 3 ZPO) und der Arrestbefehl (§ 929 Abs. 3 ZPO); hierbei ist allerdings unbedingt die Vollziehungsfrist des § 929 Abs...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Abschlussverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 69 A hat gegen B eine einstweilige Verfügung erwirkt und möchte diese vollziehen.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 104 A und B haben sich zu einer Anwaltssozietät S zusammengeschlossen. Sie werben u.a. mit der Bezeichnung "Das Anwaltsinstitut – Ihr Kompetenzzentrum für Wirtschafts- und Steuerberatung". Dagegen wendet sich Anwalt C. Nachdem C die Sozietät S erfolglos abgemahnt hat, erwirkt er eine einstweilige Verfügung. Diese wurde der Sozietät zugestellt. S hat drei Wochen nach Zust...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Die Firma X hat einen neuen Schokoriegel entwickelt. Sie hat sich dabei zwar von einem bekannten Produkt "inspirieren" lassen, meint aber, sich doch deutlich abzugrenzen. Da die Markteinführung erhebliches Geld kostet, möchte sie vermeiden, dass ihr diese durch eine einstweilige Verfügung des Konkurrenten untersagt wird.mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Schutzschrift

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Allgemeine Prozessvollmacht

Rz. 3 Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Muster 57.1: Allgemeine Prozessvollmacht Vollmacht Den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ gegen _____ wegen _____ Vollmacht erteilt. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, z...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / d) Einberufungsermächtigung

Rz. 32 Der einzelne Wohnungseigentümer kann sich nach ganz h.M. gerichtlich ermächtigen lassen, eine Wohnungseigentümerversammlung zu bestimmten Tagesordnungspunkten einzuberufen und diese zu leiten. § 24 Abs. 3 WEG n.F. will hier Abhilfe schaffen, da eine Eigentümerversammlung auch von einem durch Vorratsbeschluss ermächtigten Eigentümer einberufen werden kann. Beklagte sol...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / XIII. Schutzschrift

Rz. 307 Seit dem 1.1.2017 sind Anwälte gem. § 49c BRAO verpflichtet, Schutzschriften nur noch zum elektronischen Schutzschriftenregister anzumelden. Das Schutzschriftenregister wird durch die hessische Justizverwaltung geführt.[225] Mit der Einstellung der Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftenregister gilt diese als bei allen ordentlichen Gerichten hinterlegt. Sie wird...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Kostenwiderspruch

Rz. 95 Muster 55.13: Kostenwiderspruch Muster 55.13: Kostenwiderspruch An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az. _____ Gegner: RA _____ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – Kostenwiderspruch In Sachen B-GmbH ./. A-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag der Antragsgegnerin erheben wir gegen die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Zeitaufwand

Rz. 135 Eines der gravierendsten Probleme bei Anrufung der Einigungsstelle stellt der damit verbundene Zeitaufwand dar, der häufig einem späteren Verfügungsantrag entgegenstehen wird. Zwar ist der Antragsteller nicht gehindert, trotz Anrufung der Einigungsstelle noch eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Allerdings wird es aufgrund der unterschiedlichen Rechtsschutzziel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[150] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[151] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / c) Muster: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt)

Rz. 36 Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) Muster 56.8: Tagesordnungsergänzung, hilfsweise Neuladung (Einladung bereits versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Eilt! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Verfügung gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG, §§ 935, 940 ZPO des Wohnungseigentümers _____, ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[111] Verschiedentlich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Klausel

Rz. 4 Neben dem Titel ist für die Vollstreckung noch die Vollstreckungsklausel erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Sache die Entbehrlichkeit ergibt. Sie stellt eine amtliche Bescheinigung der Vollstreckbarkeit von Vollstreckungstiteln dar, bescheinigt die Vollstreckungsreife (vorläufige Vollstreckbarkeit oder Rechtskraft) u...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr