Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Regelungsinhalt des § 1586b BGB

Rz. 170 Was häufig übersehen wird: Auch nach einer Scheidung kann ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des unterhaltspflichtigen Erblassers nach den Vorschriften der §§ 1569–1586b, 1933 S. 3 BGB geltend machen, auch wenn sein Erbrecht bereits nach § 1933 S. 1 BGB erloschen ist. Für die Verpflichtung zur Leistung des nachehelichen Unterhalts haften nach § 15...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Belgien

Rz. 394 Im belgischen Erbrecht gibt es das Testament in öffentlicher Urkunde ("testament par acte public"), das errichtet wird durch einen Notar als Niederlegung des Erblasserwillens in Anwesenheit zweier Zeugen, die die Kundgabe des letzten Willens durch den Testator, die Niederschrift durch den Notar, das Vorlesen sowie die eigenhändige Unterschrift bestätigen, oder durch ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Rz. 102 Wie bereits festgestellt, hängt die Bewertung ganz entscheidend von ihrem Zweck ab. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung stellt den Bewertungsauftrag und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in die Vorüberlegungen ein.[213] Das IDW hat daher ein eigenes Ergänzungsgutachten zur Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- un...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine in der Praxis viel zu selten genutzte Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen, ist die Schiedsklausel. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung ein Schiedsgericht benennen und entsprechende "Verfahrensanordnungen" treffen.[1] Die Vorteile eines schiedsgerichtlichen Verfahrens liegen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirksamkeit

Rz. 109 Die Wirksamkeit des Testaments, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des BeurkG (Muss-Vorschriften) hat das GBA selbstständig zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung bezieht sich bei mehreren eröffneten Testamenten auf Fragen des Widerrufs, bei einseitigen, im Gegensatz zu gemeinschaftlichen Testamenten/Erbverträgen auch auf den Vorrang b...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 83 Wie die Bezeichnung der Klauseln bereits trefflich beschreibt, geht es bei diesen Klauseln um die Rechtsnachfolge eines Nachfolgers in den als solchen fortbestehenden Anteil des Verstorbenen (vgl. bereits o. u. Rdn 67 ff.).[162] Diese gedankliche Grundlage schließt eine Anwachsung und die Entstehung eines Abfindungsanspruchs aus. Eine Sonderstellung nimmt in diesem Ko...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 9

Auf einen Blick Dieser Aufsatz erfasst die Vererbung von Krypto-Assets aus einer anderen erbrechtlichen Perspektive als die bisherige Literatur und stellt dabei nicht den eigentlichen Übergang von Krypto-Assets in das Vermögen der Erben in den Mittelpunkt, sondern beschäftigt sich mit dem notariellen Nachlassverzeichnis und der Rolle des Notars bei Krypto-Assets im Nachlass....mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / A. Gestaltungsprobleme und Gestaltungsziele

Rz. 1 Die meisten Geschiedenen werden zu "Wiederholungstätern" und heiraten erneut. Auch eine große Anzahl von Witwern und Witwen gehen nochmals den Bund fürs Leben ein. In aller Regel werden von einem Ehegatten oder gar von beiden Ehegatten Kinder aus früheren Beziehungen in die Ehe mitgebracht. Es entstehen sog. Stiefkinderverhältnisse. Werden dann noch gemeinsame Kinder g...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Adoption ab dem 1.1.1977

Rz. 97 Das seit 1.1.1977 geltende Adoptionsrecht unterscheidet zwischen Minderjährigen- und Volljährigen-Adoptionen. Für minderjährige Kinder gilt grundsätzlich die sog. Volladoption. D.h., dass das minderjährige Kind grundsätzlich Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschaftsverhältnis zu seiner natürlichen Familien aufgelöst wird. Es besteht daher keine...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / aa) Durch Ausschluss der Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 104 Nach der herrschenden Meinung ist ein Ausschluss der Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts zulässig (siehe auch Rdn 101).[139] Nur wenn der Erblasser die Übertragbarkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts ausschließen kann, kann er auch verhindern, dass ein Dritter an die Stelle des Nacherben tritt. Wäre dies nicht möglich, so könnte der Nacherbe die mangeln...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Keine weiteren Möglichkeiten

Rz. 22 Soweit keiner der oben aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt, sind andere Beweismittel ausgeschlossen. Insbesondere genügt der Nachweis der Tatsachen nicht, aus denen sich das Erbrecht rechtlich notwendig ergibt.[25] Das GBA soll nicht an die Stelle des Nachlassgerichts treten müssen. Eine Ausnahme soll bestehen, wenn die Auflassung des Erblassers an einen Dritten recht...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3

Dieser Aufsatz[4] möchte sich der Vererbung von Krypto-Assets (zu der genauen Begriffserklärung sogleich unter I.) aus einer anderen erbrechtlichen Perspektive nähern als die bisherige Literatur und dabei nicht den eigentlichen Übergang von Krypto-Assets in das Vermögen der Erben in den Mittelpunkt stellen, sondern sich mit dem notariellen Nachlassverzeichnis und der Rolle d...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Erträge, Nutzungen und Lasten

Rz. 35 Der Vorerbe ist Eigentümer der Erbschaft, weswegen ihm nach §§ 953 ff., 100 BGB auch die Erträge und Nutzungen aus dem Vermögen zustehen. Diese fallen nicht in das Vorerbenvermögen, es sei denn, sie wären nach § 2133 BGB durch ordnungswidrige Verwaltung oder als Übermaßfrüchte erzielt worden. Rz. 36 Die gewöhnlichen Erhaltungs- und Verwaltungskosten der Nachlassgegenst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Soll bei einem zum Nachlass oder zu dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft gehörenden Grundstück oder Erbbaurecht einer der Beteiligten als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen werden, so genügt zum Nachweis der Rechtsnachfolge und der zur Eintragung des Eigentumsübergangs erforderlichen Erklärungen der Beteiligten ein gerichtliches Zeugnis. Das Zeugnis erteilt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Dänemark

Rz. 395 Ein dänisches Notartestament muss schriftlich errichtet und vor dem Notar unterschrieben oder in sonstiger Weise anerkannt werden.[1184] Da es den Beruf des Notars in seiner spezifischen Form in Dänemark nicht gibt, erfolgen die notariellen Beurkundungen durch den Richter bzw. Gerichtsassessor im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[1185]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unrichtigkeit wegen Übergangs oder Belastung des Anspruchs

Rz. 88 Das Grundbuch ist unrichtig bezüglich des Vormerkungsberechtigten, wenn der gesicherte Anspruch, z.B. durch Abtretung (§ 398 BGB), auf einen anderen übergegangen ist (§ 401 Abs. 1 BGB, siehe § 6 Einl. Rdn 12; zu einer analogen Anwendung des § 26 Abs. 2 GBO auf diesen Fall vgl. § 26 GBO Rdn 71 f.).[220] Geht der Anspruch auf den Verpflichteten über (Konfusion), so erli...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / D. Beispiele für praktisch häufige beurkundungspflichtige Vorgänge

Rz. 41 In der Praxis sind insb. folgende Vorgänge mit einem Bezug zum Gesellschaftsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten beurkundungspflichtig:mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / aa. Funktionsweise von Kryptowährungen

Bei Kryptowährungen handelt es sich grundsätzlich um verschlüsselte Datenmengen, die dem jeweiligen User zur Verfügung stehen.[57] Die verschlüsselten Datenmengen werden beim sog. Mining (einem algorithmischen Verfahren) aus digitalen Signaturen mittels Rechenleistung generiert.[58] Alle Transaktionen (Guthabentransfer in Form der Änderung der Berechtigung über eine zugunste...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Rechtsfolgen des § 1933 BGB

Rz. 10 Wenn die Voraussetzungen des § 1933 BGB gegeben sind, entfallen das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus und auch das Pflichtteilsrecht. Die Erbfolge ist so zu beurteilen, als sei die Ehe im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls bereits rechtskräftig aufgelöst worden. Liegt ein gemeinschaftliches Testament vor, ist der Bestand ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Fremdrechtserbschein

Rz. 162 §§ 352c Abs. 1, 343 Abs. 2, 3 FamFG gestatten die Erteilung eines auf das Inlandsvermögen beschränkten Erbscheins auch bei Auslandswohnsitz des Erblassers und/oder Anwendbarkeit fremden Erbrechts (sog. Fremdrechtserbschein). Dieser Fremdrechtserbschein ist Erbschein im Sinne des § 35 GBO. Die zugrunde liegende Erbfolge nach ausländischem Recht ist für seine Wirkung i...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Einfluss anderer Statute

Rz. 15 Nicht vom Geschäftsfähigkeitsstatut, sondern vom Wirkungsstatut des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts ist zu entscheiden, ob und welcher Grad von Geschäftsfähigkeit zu seinem Abschluss erforderlich ist.[40] Dasselbe gilt für den Zeitpunkt, zu dem die Geschäftsfähigkeit vorliegen muss.[41] Sind für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Geschäftsfähigkeiten normiert, gilt i...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 5. Abgrenzung der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung von der Schenkung

Rz. 46 In seinen Urteilen vom 9.7.2008 erkennt der BGH die "gemeinschaftsbezogene Zuwendung" an. Das Gericht erklärt sie zur Grundform der unentgeltlichen Zuwendung unter Lebensgefährten. Damit überträgt der BGH die Rechtsfigur der ehebedingten Zuwendung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Es handelt sich um eine Zuwendung, die ein Partner dem anderen macht, der die Vo...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Veräußerer, Erbbaurechtsbesteller

Rz. 45 Die Einigung ist auf Seiten des Veräußerers bzw. Erbbaurechtsbestellers im Namen des wahren Rechtsinhabers (Eigentümer oder Erbbauberechtigten) zu erklären.[108] Er muss verfügungs- und damit einigungsberechtigt sein.[109] Unterliegt er bezüglich seines gesamten Vermögens einer Verfügungsbeschränkung, so ist zu unterscheiden: Ist ihm die Verfügungsberechtigung völlig ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Tod eines Gesellschafters

Rz. 510 Der Geschäftsanteil an einer GmbH fällt ohne weiteres in den Nachlass. Wer einen Gesellschaftsanteil erbt,[1735] entscheidet sich allein nach dem Erbrecht, also nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Dies ist häufig eine unerwünschte Rechtsfolge. Anders als bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen kann auf die Vererbung nicht durch die Satzung Einfluss genomm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Generelle Wirksamkeit als Einzeltestament (Allheiltheorie, Mindermeinung)

Rz. 35 Eine vom Kammergericht in einem Beschl. v. 15.8.1972[100] und in der Literatur von Goßrau vertretene Allheiltheorie sieht den (untauglichen) Versuch eines gemeinschaftlichen Testaments durch Nichteheleute niemals als (unwirksames, aber möglicherweise durch Umdeutung "heilbares") gemeinschaftliche(s), sondern stets als Einzeltestament(e) an.[101] Nach dieser Auffassung...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 1. Einhaltung der Formvorschriften des Einzeltestaments

Rz. 45 Unabdingbare Umdeutungsvoraussetzung ist zunächst, dass die gesetzlichen Formvorschriften eines Einzeltestaments eingehalten sind.[123] Wie oben ausgeführt, ist ein untaugliches gemeinschaftliches Nichtehegatten-Testament in der Form des § 2267 S. 1 BGB oder aber in der Weise denkbar, dass beide Partner wörtlich übereinstimmende Erklärungen unter Verwendung der Worte "...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / I. Zwingend sanktionsloser höchstpersönlicher Bereich

Rz. 6 Schranken ergeben sich jedoch aus dem unverbindlichen sowie sanktionslosen Charakter von Vereinbarungen im höchstpersönlichen Bereich.[17] Hierzu zählen die Lebensbereiche, in denen die durch die Grundrechte geschützte Selbstbestimmung des Individuums (Art. 1 Abs. 1 S. 2, Art. 2 Abs. 1 GG) zum Ausdruck kommt.[18] Dies gilt insbesondere für das religiöse Bekenntnis und ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Lösungsvariante: Pflichtteilsstrafklausel, Jastrowsche Klausel und Wegfall der Wechselbezüglichkeit/Bindungswirkung

Rz. 11 Kommt es nicht zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags, so können die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen und damit die beabsichtigte Nachfolgeplanung empfindlich aus dem Gleichgewicht bringen. Für diesen Fall sollte in der Verfügung von Todes wegen zumindest eine Pflichtteilsstrafklausel angeordnet werden. Mit einer solchen ...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / II. Unterscheidung Verwaltungstestamentsvollstreckung/Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 14 In der letztwilligen Verfügung sollte genau erklärt werden, ob eine schlichte Verwaltungsvollstreckung oder aber eine Dauertestamentsvollstreckung gemeint ist. Vielfach lässt sich dies den letztwilligen Verfügungen nicht exakt entnehmen. Bei einer schlichten Verwaltungsvollstreckung wird dem Testamentsvollstrecker die bloße Nachlassverwaltung übertragen, ohne dass ihm ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen, wenn der Nac...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Kombination aus subjektiver Theorie und Andeutungstheorie (h.M.)

Rz. 32 Die objektive Theorie des Reichsgerichts wird heute m.E. zu Recht kritisiert, weil sie in der Gefahr steht, den Willen des Erblassers zu missachten.[88] Die heute ganz h.M. folgt daher der subjektiven Theorie, kombiniert diese jedoch mit der Andeutungstheorie.[89] Ehegatten können bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments die Formerleichterung des § 2267 ...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche kommen nur in Betracht, wenn eine "Schenkung" stattgefunden hat. Beachtliche Stimmen in der Literatur nehmen an, dass mit der Annahme von Schenkungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft äußerste Zurückhaltung zu üben sei. Zuwendungen seien regelmäßig als "unbenannte Zuwendungen" zu qualifizieren. Die hinter dem Ausgleichsverbot, das...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugleich Erben sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Das Formstatut einer letztwilligen Verfügung

Rz. 430 Das auf die Form einer letztwilligen Verfügung anzuwendende Recht wird weitgehend durch staatsvertragliche Regelungen bestimmt. Hieran hat die EuErbVO im Grunde nichts geändert, da Art. 75 Abs. 1 Unterabs. 2 EuErbVO auf das Haager Testamentsformübereinkommen verweist.[1290] Neben dem insoweit in Deutschland in Kraft getretenen Haager Testamentsformübereinkommen[1291]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Genehmigungserfordernisse

Rz. 149 Vertreter, deren Vertretungsmacht im Familien- oder Erbrecht gründet, bedürfen bei Grundstücksgeschäften materiell-rechtlich bei Anwendbarkeit deutschen Sachrechts[334] häufig der Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungs- oder Nachlassgerichts. Die Genehmigungserfordernisse sind im Einzelnen für die Betreuung geregelt. Im Recht der Vormundschaft (vgl. § 1799 BGB) un...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Historie der Fachanwaltschaft ist geprägt von dem zähen Ringen um die Verwirklichung der Fachanwaltsbezeichnungen und um deren kontinuierliche Erweiterung. Rz. 2 Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg mehrten sich die Stimmen in der anwaltsrechtlichen Literatur, die eine Spezialisierung der Anwälte in Form einer Fachanwaltsbezeichnung forderten.[1] Der 24. Deutsche ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Kollision von öffentlicher Urkunde und privatschriftlichem Testament

Rz. 96 Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des Abs. 1 S. 1,[163] sofern die Erbfolge (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Eine Erbfolge allein aufgrund öffentlichen Testaments liegt vor, wenn das privatschriftliche Testament widerrufen wurde, ungültig ist oder ersichtlich keine Erbeinsetzung enthä...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 8. Verfügungen des Vorerben zu Lebzeiten

Rz. 40 Nach § 2112 BGB kann der Vorerbe grundsätzlich frei über die Nachlassgegenstände verfügen, soweit sich nichts anderes aus den §§ 2113 bis 2115 BGB ergibt. Durch die bereits dargestellten Verfügungsbeschränkungen (siehe Rdn 29 ff.) ist der Vorerbe auch grundsätzlich nicht gehindert, Nachlassgegenstände zu Lebzeiten zu übertragen. Denkbar wäre also auch die Übertragung ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 69 Die Fortsetzungsklausel [147] beschränkt sich in ihrem Kern darauf, den Übergang der Gesellschaft in das Liquidationsstadium aus Anlass des Todes eines Gesellschafters auszuschließen und deren Fortbestand als werbende Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern anzuordnen. Das bedeutet, dass der verstorbene Gesellschafter im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesel...mehr