Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 4 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist zu beachten, dass durch das Gesetzbuch über das Internationale Privatrecht (CODIP)[6] vom 16.7.2004 in Belgien das internationale Erbrecht – welches bis dahin weitgehend auf der Rezeption der französischen Rechtsprechung beruhte – erstmalig kodifiziert worden ist. Wie schon vor Erlass des Gesetzes galt eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem öffentlichen Verkehr dienend

Rz. 111 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz enthält in § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG keine Definition des Begriffs "dem öffentlichen Verkehr dienend". Eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als sog. öffentliche Sache in einem vom öffentlichen Recht geprägten Sinne wird durch den Wortlaut allein für sich genommen nicht gefordert.[2] Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt des Erwerbs gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG

Rz. 156 Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f ErbStG entsteht die Steuer in den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG mit dem Zeitpunkt des Verzichts auf den Pflichtteilsanspruch. Auf den Zufluss oder die Erfüllung der Gegenleistung kommt es demnach nicht an.[212] Dies gilt selbst dann, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Gegenleistung, also die Abfindung, erst zu einem wese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abs 1 Nr 3: Mahnbescheid/Zahlungsbefehl.

Rn 10 Der Eintritt der Hemmung durch die Zustellung des Mahnbescheids (gleichgestellt ist der Zahlungsbefehl) setzt voraus, dass der auf Antrag erlassene und zugestellte Mahnbescheid wirksam ist. Wie bei der Klage bedarf es des Vorliegens der Grundvoraussetzungen eines Mahnbescheides iSd § 690 I Nr 1–3 ZPO, nicht jedoch der Zulässigkeit des Verfahrens überhaupt (Rn 4) oder d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung

a) Abdeckrechnungen Rz. 1301 [Autor/Stand] Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung werden regelmäßig Steuerstraftaten begangen. Durch falsche Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen versuchen die illegalen Verleiher, den Differenzbetrag zwischen den erzielten Erlösen und den tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlten Löhnen für sich zu erhalten[2]. Zur Verschleierung der Steue...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 8.4 Vorgehen bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung

Gegen den Bescheid über eine nicht bestandene Abschlussprüfung steht der Rechtsweg offen und zwar unabhängig davon, ob es sich um den ersten Versuch oder um die erste oder zweite Wiederholungsprüfung handelte. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren[1] ist normalerweise die verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklage[2] die einschlägige Klageart.[3] Richtig kann auch sein...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 192 Anders als der Auskunftsanspruch ist der Anspruch auf Wertermittlung nicht auf die Übermittlung von Wissen gerichtet, sondern auf die Ermittlung des Wertes einzelner Nachlassgegenstände und, damit verbunden, deren Schätzung. Der Klageantrag zwischen Auskunftsanspruch und Wertermittlungsanspruch ist daher streng voneinander zu unterscheiden. Nicht richtig ist daher de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1168 BGB – Verzicht auf die Hypothek.

Gesetzestext (1) Verzichtet der Gläubiger auf die Hypothek, so erwirbt sie der Eigentümer. (2) 1Der Verzicht ist dem Grundbuchamt oder dem Eigentümer gegenüber zu erklären und bedarf der Eintragung in das Grundbuch. 2Die Vorschriften des § 875 Abs. 2 und der §§ 876, 878 finden entsprechende Anwendung. (3) Verzichtet der Gläubiger für einen Teil der Forderung auf die Hypothek,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 1543 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ist das UV betroffen, so ist bei einer Einlage der Teilwert gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG als gewinnmindernder Betrag anzusetzen, da bei der Veräußerung eine BE in voller Höhe berücksichtigt wird (Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 192 (Dezember 2022)). Bei der Entnahme ist ebenfalls in Höhe des Teilwertes gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 EStG der Gew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Starke, Dienstwagenbesteuerung ab 1996, DB 1996, 550; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, FR 1997, 245; Wacker, Private Nutzung eines betrieblichen Kfz, NWB F 3, 10 119; Schuhmann, Die Besteuerung von Vorführwagen, FR 1998, 877; Lohse/Zeiler, Gemischte Nutzung von Pkw im ESt- und USt-Recht, Stbg 2000, 197; Apitz, Praxisfragen der neuen Entfernungspauschale, FR 2001...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzungen der Pfändung

Rz. 376 Damit der Anspruch vom Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten gepfändet werden kann, muss ein Anerkenntnis vorliegen oder der Anspruch rechtshängig geworden sein. Rz. 377 Unter dem Begriff eines Anerkenntnisses i.S.d. § 852 ZPO versteht man jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs. Ein Schuldane...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsmittelversäumung.

Rn 48 Nach III entfällt eine Ersatzpflicht, wenn der Geschädigte schuldhaft ein Rechtsmittel unterlassen hat. Es sind darunter alle Rechtsbehelfe zu begreifen, die sich unmittelbar gegen eine als Amtspflichtverletzung darstellende Handlung oder Unterlassung richten und das Ziel haben, diese zu beseitigen oder zu berichtigen und damit den Schaden abzuwenden (BGHZ 197, 375). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die bestehende Rechte aufheben, belasten und/oder inhaltlich verändern. Hierzu gehören insb die Kündigung einer Forderung und ihre Einziehung (Ddorf NJWE-FER 97, 87); die Kündigung eines Pachtvertrages (BGH ZEV 06, 358 [BGH 28.04.2006 - LwZR 10/05]); der Rücktritt (RGZ 151, 304); die Anfechtung nach § 119; die Anerkennung und der Verzic...mehr

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AGS 08/2024, Erstreckung(se... / III. "Klarstellung" zur Erstreckung

Konstellationen, in denen Verfahren abgeschlossen werden, ohne dass es jemals zu einer Pflichtverteidigerbestellung komme, unterscheiden sich vom vorliegenden Fall. Hier sei es zur Erledigung des Verfahrens Az. 2 durch Hinzuverbindung zu einem anderen Verfahren Az. 1, in dem bereits eine Bestellung zum Pflichtverteidiger bestanden habe, und der anschließenden Erstreckung der...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht in den anglophonen Provinzen

Rz. 233 In den Rechten der anglophonen kanadischen Provinzen ist die Testierfreiheit durch Noterbrechte o.Ä. nicht beschränkt. Jedoch bestehen Ansprüche gegen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten auf der Basis sog. dependants’s relief acts. Diese sind dem englischen Inheritance Act vergleichbar (siehe Rdn 135). Bei "unangemessener" testamentarischer Benachteiligung be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Etwas erlangt.

Rn 28 Der Bereicherte muss durch die Leistung des Entreicherten etwas erlangt haben. Das Tatbestandsmerkmal ist gegenstandsbezogen; gemeint ist das konkret Erlangte, nicht der in das Vermögen des Bereicherten übergeleitete Wert, wie es der insoweit missverständliche Leistungsbegriff (›… Mehrung fremden Vermögens‹) nahe legt (grdl v Caemmerer FS Rabel I, 333; MüKo/Schwab § 81...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vollzogene Schenkung.

Rn 10 II bezieht sich auf die unter der Überlebensbedingung stehenden Schenkung iSv I. IdR werden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, ohne dass dies zwingend ist, unter derselben Bedingung stehen. Regelmäßig steht die vollzogene Schenkung unter einer auflösenden Bedingung (§ 158 II). Überlebt der Beschenkte den Schenker nicht, soll das Geschenk zurückfallen. Ist die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2348 BGB – Form.

Gesetzestext Der Vertrag nach § 2346 bedarf der notariellen Beurkundung. Rn 1 Notarielle Beurkundung (§ 128) ist zum Schutz (vgl § 17 BeurkG) und zur Warnung der Beteiligten sowie zur Sicherung der Beweisbarkeit angeordnet. Ein Prozessvergleich ersetzt gem § 127a die Beurkundungsform; das Erfordernis persönlicher Anwesenheit (§ 2347) besteht aber auch hier. Die Parteien müss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse (zur Anwendung auf Architekten- u Ingenieurvertrag s § 650p, § 650q, § 650r Rn 11). Dabei hat der Gesetzgeber davon abgesehen, ein ursprünglich angedachtes spezielles Bauverfügungsverfahren ei...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Kreis der wählbaren Rechtsordnungen

Rz. 31 Der Erblasser kann gem. Art. 22 EuErbVO ausschließlich das Recht eines Staates wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört. Maßgeblich ist also, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt. Ohne Bedeutung ist es, ob das gewählte Recht das Recht eines Staates ist, in dem die EuErbVO gilt, oder ein Drittstaat.[24] Ohne Bedeutun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Durchsetzung von Rechten aus Bürgschaftsverträgen im Prozess.

Rn 39 Ein Anspruch aus einer Bürgschaft ist in aller Regel – ebenso wie ein Regressanspruch aus § 774 (vgl § 774 Rn 19) – vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (ggf inkl Prozesszinsen, § 291, Staud/Feldmann § 291 Rz 9). Maßgebend für den Rechtsweg ist die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs aus der Bürgschaft, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 3 HaagUntProt – Allgemeine Regel in Bezug auf das anzuwendende Recht.

Gesetzestext (1) Sofern in diesem Protokoll nichts anderes bestimmt ist, ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgebend, in dem die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Wechselt die berechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt, so ist vom Zeitpunkt des Aufenthaltswechsels an das Recht des Staates des neuen gewöhnlichen Aufenthalts anzuwe...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 172 Bei der gesetzlichen Erbfolge steht der Ehegatte an erster Stelle. Ihm rechtlich gleichgestellt ist der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership.[217] Sie erhalten nach Sect. 8 Succession (Scotland) Act 1964 folgende Positionen (prior rights):[218]mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 10 Der Anspruch nach § 179 verjährt erst, wenn feststeht, dass eine Genehmigung nicht in Betracht kommt (BGH NJW 04, 774 [BGH 19.11.2003 - XII ZR 68/00]). Der Anspruch wegen Pflichtverletzung aus § 280 einschl Verzugsschäden entsteht mit Schadenseintritt (BGHZ 73, 363, 365). Der Schadenersatzanspruch statt der Leistung nach § 281 ff entsteht einheitlich mit der Entstehung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozessuales.

Rn 33 Den Abschluss des Reisevertrags, Nebenabreden, Anzahlungen, die Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel, Erfüllung der Pflichten nach der BGB-InfoV, die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel in ARB und dass eine konkrete Leistung eine Fremdleistung ist muss beweisen, wer sich darauf beruft. Bei einem Pauschalpreis besteht eine Vermutung, dass eine Gesamtheit von R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gestaltende Vereinbarung.

Rn 5 Im Zweifel ist nur eine unselbstständige vertragliche Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs anzunehmen (BGH FamRZ 14, 912). Über die vertraglichen Regelungen hinaus sind ggf die allgemeinen unterhalts- und verfahrensrechtlichen Vorschriften anzuwenden (Hamm FamRZ 97, 1282). Der gesetzliche Unterhaltsanspruch kann vielfältig vertraglich ausgestaltet werden (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Nutzungsrecht über die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes

Rn. 182f Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der Bauende wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er aufgrund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen – unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers – die wirtschaftliche Sachherrschaft am Gebäude innehat, weil ihm allein Substanz und Ertrag des Gebäudes für dessen gewöhnliche Nutzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen Anfechtungsklage gewahrt (BGH MDR 23, 1234 Rz 5). Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Gültigkeit des angefochtenen Beschl vorläufig außer Kraft zu setzen, reicht nicht. Auch ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem die Hauptsache eine Anfechtungsklage wäre, ist keine Anfechtungs...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / d) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 45 Hat der Pflichtteilsberechtigte Grund für die Annahme, dass das Bestandsverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt errichtet wurde, so hat der Erbe auf Verlangen gem. § 260 Abs. 2 BGB über das Bestandsverzeichnis eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Es obliegt insoweit dem Pflichtteilsberechtigten, näher zu erläutern, warum das Verzeichnis unsorgfältig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Übernahme der GoA muss dem Interesse und dem Willen des Geschäftsherrn entsprechen, anderenfalls findet § 684 Anwendung. Die Genehmigung des Geschäftsherrn führt zu § 683 zurück (§ 684 2). Das Risiko einer falschen Beurteilung im Hinblick auf Interesse und Willen des Geschäftsherrn liegt beim Geschäftsführer. Auf Verschulden kommt es nicht an. Rn 3 Die Übernahme der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1 unterstellt verschiedene erbschaftsbezogene Rechtsgeschäfte dem Genehmigungserfordernis: Ausschlagung einer Erbschaft (§§ 1942 ff) einschließlich der Anfechtung der Annahme, weil diese als Ausschlagung gilt (§ 1957 I) und die Ausschlagung eines Vermächtnisses (§ 2180), nicht hingegen die Annahme der Erbschaft (BayObLG Rpfleger 96, 455). Auch der Verzicht auf die Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Fortdauernde praktische Relevanz

Rn. 100 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die aus verfahrensmäßigen Gründen sehr hoch angesetzten Ausgangswerte des § 55 Abs 2 EStG hatten bis weit in die 1980er Jahre zur Folge, dass bei Grundstücksveräußerungen oder -entnahmen entstehende Gewinne nur sehr maßvoll bzw häufig gar nicht der Besteuerung unterworfen wurden, insb bei Grundstücksgeschäften innerhalb des landwirtschaftli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rechtsentwicklung des Verbraucherdarlehensrechts.

Rn 1 Im Zuge des SchRModG ist das seit dem 1.1.91 auf der VerbrKrR 87/102/EWG v 1986 beruhende VerbrKrG mit Wirkung zum 1.1.02 ohne wesentliche Änderung ins BGB integriert worden, die Vorschriften über den Verbraucherdarlehensvertrag in §§ 491 ff, die über den Kreditvermittlungsvertrag in §§ 655a ff. Übergangsvorschriften finden sich in Art 229 § 5 EGBGB. Auf einen vor dem 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zur Zeit der Tat geltendes Gesetz (§ 2 Abs. 1 StGB)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 1 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO richten sich die Strafe und die Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat (§ 8 StGB) gilt (Tatzeitprinzip). Das darin liegende Rückwirkungsverbot ist verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 2 GG und durch Art. 7 Abs. 1 EMRK abgesichert, wodurch dem Gesetzgeber der Erlass rückwirkender Strafgesetze zu L...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. China

Rz. 18 China ist Mehrrechtsgebiet. In Hongkong und Makao sind die dort bis zur Rückgabe an China geltenden Vorschriften weiterhin anzuwenden. Da auch ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht fehlt, ist aus deutscher Sicht zur Bestimmung der einschlägigen Teilrechtsordnung Art. 36 Abs. 2 EuErbVO anzuwenden. Es ist also unmittelbar das Recht des Teilrechtsgebietes anzuwe...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Einheitliche Verfügung über den gesamten Nachlass

Rz. 286 Aufgrund der selbstständigen Behandlung der einzelnen Nachlassteile sind die Pflichtteile für jede Masse getrennt zu beurteilen, und zwar grundsätzlich für jeden Spaltnachlass so, als ob es sich um den gesamten Nachlass handeln würde.[272] Rz. 287 Beispiel 1 Hinterlässt ein US-amerikanischer Erblasser mit letztem Wohnsitz in Ohio in Deutschland ein Grundstück, verweis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderungsverträge.

Rn 8 Das Schriftformerfordernis gilt grds auch für Änderungsverträge (Hambg ZMR 23, 629 für neue Fälligkeit; KG GE 23, 450 u ZMR 18, 582; BGH MDR 16, 146, NJW 99, 2517; Jacoby NZM 11, 1 [2]; zur Vertragserweiterung: Dresden ZMR 16, 27, Frankfurt MietRB 16, 282). Die Wirksamkeit der Änderung als solche wird zwar von der fehlenden Schriftform nicht berührt (anderes gilt für An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Für Gewaltschutzsachen ist generell das Familiengericht zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Das Verfahren bestimmt sich einheitlich nach dem FamFG, insb §§ 210 ff FamFG, wobei Anträge nach § 1361b BGB und § 1 in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden können (Nürnbg FamRZ 21, 1799) Vergleiche sollten wegen der sonst fehlenden Sanktionsmöglichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einziehungsrecht des Pfandgläubigers.

Rn 5 Der Pfandgläubiger kann erst nach Pfandreife (§ 1228 II), die er zu beweisen hat (RGZ 78, 26, 34), die verpfändete Forderung selbst einziehen oder einziehen lassen (hM, BGH NJW-RR 10, 924 Rz 16, NJW 20, 994 Rz 40; NJW-RR 2021, 987 Rn. 11; dazu Smid DZWIR 11, 1, 10 f; Hamm VersR 12, 975, 980). § 166 II InsO gilt nicht (Dresd WM 07, 31, 33); nur wenn die gesicherte Forder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ob) Bedingter Forderungsverzicht

Rn. 461 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Aufschiebend bedingter Forderungsverzicht: Vermögensmehrungen, die nicht aus gegenseitigen Verträgen herrühren, sind erst dann realisiert, wenn sie rechtlich oder jedenfalls tatsächlich ausreichend gesichert erscheinen (BFH vom 19.02.1998, IV R 59/96, BStBl II 1999, 266; BFH vom 31.08.2011, IV B 72/10, BFH/NV 2012, 21). Diese Voraussetzung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Rechtsbehelfsbefugnis der Gemeinde

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Finanzämter teilen gemäß § 184 Abs. 3 Satz 1 AO den Inhalt des Grundsteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Grundsteuerfestsetzung obliegt. Das gilt für Haupt-, Neu- und Nachveranlagungen ebenso wie für Bescheidänderungen oder die Aufhebung des Bescheids über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Aus diesem Grund haben die Gemeinden in...mehr