ESRS – die European Sustainability Reporting Standards

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen die Inhalte fest, über die Unternehmen künftig in ihren Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD informieren müssen. Dabei werden alle ESG-Bereiche abgedeckt. Durch die übergreifenden und fachspezifischen Berichtsanforderungen stellen die ESRS eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung sicher.





Die European Sustainability Reporting Standards

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission nach einer öffentlichen Rückmeldungsphase den delegierten Rechtsakt Set 1 der ESRS verabschiedet. Die Standards definieren genau, wie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD verpflichtete Unternehmen ihre nichtfinanzielle Berichterstattung gestalten müssen.

Set 1 enthält zwei themenübergreifende Standards oder auch Querschnittsstandards – ESRS 1 und ESRS 2 – sowie 10 themenspezifische Standards. Die Veröffentlichung von Set 2 der ESRS mit sektorspezifischen Standards wird für Juni 2026 erwartet.

ESRS 1 und 2

ESRS 1 enthält allgemeine Anforderungen an die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsberichten und sieht vor, dass die einzelnen themenspezifischen Standards einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden.

ESRS 2 definiert allgemeine Angaben, die unabhängig von einer Wesentlichkeitsanalyse von allen Unternehmen zu berichten sind und gibt darüber hinaus die Struktur und Inhalte für die themenspezifischen Standards vor. Diese sind in vier Offenlegungsbereiche gegliedert:

  • Unternehmensführung (Governance)
  • Strategie (Strategy)
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, Risk & Opportunity Management)
  • Kennzahlen und Ziele (Metrics & Targets)

Berichtsbereiche der ESRS

Die zu berichtenden Daten lassen sich den folgenden 12 Bereichen zuordnen:

Themenübergreifend

Umwelt

Soziales

Unternehmensführung

ESRS 1
Allgemeine Grundsätze

ESRS E1
Klimawandel

ESRS S1
Eigene Belegschaft

ESRS G1 Geschäftsverhalten

ESRS 2
Allgemeine Angaben
 

ESRS E2 Umweltverschmutzung

ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette

ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen

ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften

ESRS E4
Biodiversität und Ökosysteme

ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer

ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

EFRAG – Wer ist das?

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ein nicht-gewinnorientierter Verein belgischen Rechts mit Sitz in Brüssel. Hauptziel der Vereinigung ist es, die Europäische Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. Alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union sind verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach diesem Regelwerk aufzustellen. Im Zuge der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union wurde die EFRAG von der Europäischen Kommission beauftragt, Entwürfe für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erarbeiten. Diese Standards, die nun in ihrer finalen Form vorliegen, bilden einen internationalen Rahmen für die nachhaltigkeitsorientierte Berichterstattung.