Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Individualvereinbarung

Durch Individualvereinbarung ist eine weitergehende Übertragung möglich (BGH, Urt. v. 26.11.2014 – XII ZR 120/13, NJW-RR 2015, 615). Literaturhinweis: Zur Übernahme der Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei der Anmietung von Wohnungs- und Teileigentum s. Schmid/Riecke, Handbuch der Mietnebenkosten, 15. Aufl., Rn 1153; zum Ganzen s. Harz, Handbuch des Fachanwalts Miet- und ...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 9 Selbstständigkeit dominiert in der Anwaltsbranche

Acht von zehn Anwälten sind als Allein- oder Miteigentümer in einer Kanzlei unternehmerisch tätig, dagegen ist die Berufsausübung als Angestellter jenseits der Phase des Berufseinstiegs nach wie vor die Ausnahme. Dies hat kürzlich eine Untersuchung des Soldan-Instituts ergeben, das sich mit der Frage beschäftigt hat, welche Bedeutung die unterschiedlichen Konzepte der Ausübu...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 2. Kenntnis des ausländischen Rechts oder freibeweisliche Ermittlung

§ 293 S. 1, 2 ZPO gestatten dem Gericht grundsätzlich, das ausländische Recht quasi freibeweislich auch ohne Einholung eines Rechtsgutachtens zu ermitteln. Danach kann das Gericht z.B. Literatur und Entscheidungssammlungen studieren (vgl. dazu etwa Geimer in: Zöller, § 293 Rn 20; Lindacher in: FS für Schumann, 2001, S. 283), ausländische Kollegen befragen (vgl. Kindl ZZP 111...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / 4. Werbegemeinschaften

Die Beteiligung an einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich oder individuell begründet werden. Diskutiert wird, ob nur eine Beitragspflicht vereinbart werden kann oder auch eine Beitrittspflicht. Gegen eine Beitragspflicht sämtlicher Mieter z.B. eines Einkaufszentrums, bestehen dann keine Bedenken, wenn der Verpflichtete von der Werbung profitieren kann (OLG Hamburg ...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Personalia

Dr. Michael J. Schmid, RiBayObLG a.D., ist Anfang September im Alter von 68 Jahren verstorben. Herr Dr. Schmid war ein herausragender Spezialist auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Bücher wie das "Handbuch der Mietnebenkosten" oder das "Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht", um nur zwei seiner Werke exemplarisch herauszugreifen, gehören...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Fortbildungspflicht wird konkret

Eigentlich gibt es sie schon: Die Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte ist in § 43a Abs. 6 BRAO festgeschrieben. Die Vorschrift lautet: "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden." Das "Wie" dieser Fortbildung sowie auch die Konsequenzen im Falle der Nichtbefolgung lässt die Norm allerdings offen. An einer näheren Ausgestaltung der Fortbildungspflicht sahen s...mehr

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ZAP 16/2015, Vorsicht Rechtsanwalt – Eine kurze Erwiderung

Der Journalist Joachim Wagner hat im Jahre 2014 ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel "Vorsicht Rechtsanwalt" (C.H. Beck Verlag) vorgelegt. Viele der darin geäußerten Beobachtungen und Thesen sind zutreffend. Einige der darin gemachten Behauptungen, Beschreibungen oder Folgerungen sind aber schlicht falsch. Als Beleg für den Werteverfall der Anwaltschaft sieht Wagner u.a. di...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 1. BRAO-Novelle

Umfangreiche Änderungen vor allem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 18/9521) vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsvorhabens war die Erforderlichkeit, die durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl L 35...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / II. Begriffserläuterung

Was genau ist unter dem Begriff Legal Tech zu verstehen? Der Begriff ist eine Kombination der englischen Wörter „legal“ und „technology“. Hierbei geht es um die Nutzung von Technologie im Bereich des Rechts. Im engeren Sinne ist meistens der Einsatz von Software gemeint, also etwa Programme, die Rechtsdienstleistungen online anbieten, Gerichtsurteile auswerten, Rechtsfragen ...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 1 Kleine BRAO-Reform wohl ohne Fortbildungsverpflichtung

Nach mehrfacher Vertagung konnte im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang März eine Einigung über den in verschiedenen Punkten strittigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie getroffen werden (vgl. zum Referentenentwurf im Einzelnen ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608). Es steht zu erwarten, dass der Bundestag diesen Kompromiss beschließen wi...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / II. Stand der Rechtsprechungspraxis zur Abgrenzung von Unfall und Betriebsschaden

Die Kollisionsschäden bei der Fahrt gegen einen Laternenpfahl gelten unstreitig als Einwirkung von außen und damit als versicherter Unfall, obwohl der Laternenpfahl rein passiv im Wege stand und die Bewegung des versicherten Fahrzeugs den Zusammenstoß verursachte. Das entspricht der o.g. Rechtsprechung in der Personenunfallversicherung beim Laufen gegen eine Glastür. In Abgre...mehr

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zfs 8/2016, Langheid/Wandt: Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz: VVG, Band 1: §§ 1–99, VVG-InfoV, C.H. Beck, 2. Auflage 2016, 1.698 Seiten, 339 EUR, ISBN 978-3-406-67311-5

Rund fünf Jahre nach der ersten Auflage folgt jetzt die zweite Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG. Verlag und Herausgeber ordnen das Werk als Großkommentar ein. Er hebt sich auch sehr deutlich von den einbändigen VVG-Kommentaren wie z.B. dem Prölss/Martin ab, reicht aber an den Umfang der Kommentierung von Bruck/Möller nicht heran. Diese Alleinstellung in ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Eignung

Rn 11 Bei der Ausübung seines pflichtgemäßen Auswahlermessens im Einzelfall hat das Insolvenzgericht zu prüfen, ob der in Aussicht genommene Verwalterkandidat für die Abwicklung des konkreten Insolvenzverfahrens ausreichend geeignet erscheint. Angesichts der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung und der vorrangigen Interessen der Schuldner und Gläubiger an einer zügig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Auswahl und Bestellung

Rn 5 Auch nach Inkrafttreten der InsO gestaltet sich bis heute das Verfahren der Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters im Einzelfall vielerorts höchst unterschiedlich, vor allem aber meist intransparent. So gab es so genannte geschlossene Listen, in die ein Verwalterkandidat nur aufgenommen wurde, wenn ein bisher regelmäßig bestellter Verwalter aus der Liste ausschi...mehr

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FF 7+8/2016, Kontinuität

Dr. Christian Grabow Als im Familienrecht tätige Anwälte verbinden wir mit dem Begriff der Kontinuität zumeist Kindschaftssachen. Insbesondere aus den eingeholten kinderpsychologischen Gutachten wissen wir, dass gerade für jüngere Kinder die kontinuierliche Betreuungssituation enorm wichtig für den Aufbau und die Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung ist. Kinder brauchen Stabil...mehr

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FF 7+8/2016, Neues Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss

Rechtsanwalt Gerd Uecker Ich wurde 1955 geboren. Ich bin seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und bin seit 1987 Sozius der Kanzlei Schneider Stein und Partner. 1998 habe ich den Fachanwalt für Familienrecht abgelegt. Ich habe zusätzlich die Fachanwaltskurse für Steuerrecht und Erbrecht erfolgreich absolviert. Ich bin Mitglied des Hamburger Anwaltsvereins, dessen Vorsitzender ...mehr

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FF 7+8/2016, Nebengüterrech... / IV. Schlussbemerkung

Das Oberlandesgericht hatte die Revision zugelassen. Obwohl die Anspruchsgrundlage "konkludente Ehegatteninnengesellschaft" weiterhin nicht unumstritten ist und noch viele grundsätzliche Fragen auf Klärung warten, bleiben in der Praxis wohl viele Ansprüche unentdeckt (hohe Dunkelziffer) und werden offensichtlich kaum Rechtsbeschwerden zugelassen oder nicht eingelegt. Für Rec...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt

Auf diese Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Rechtsprechung geht der BGH in der Entscheidung vom 9.3.2016 nicht ein. Der BGH berücksichtigt zunächst, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern nachrangig, rechtlich schwach ausgestaltet ist und dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben seitens des nichtehelichen Vaters durch den Einwand aus § 1615 l BGB gegen den Elternu...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / III. Deckungsschutz im Rechtsstreit nach § 2287 BGB?

Auf den ersten Blick und unter Zugrundelegung der Auffassung, dass eine "erbrechtliche Angelegenheit" immer dann vorliegt, wenn eine Norm aus dem 5. Buch des BGB betroffen ist,[25] handelt es sich bei Geltendmachung des Anspruchs aus § 2287 BGB um eine von dem Risikoausschluss betroffene Streitigkeit. Aus diesem Grund ist für viele Rechtsanwälte die Prüfung, ob die Rechtssch...mehr

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zerb 7/2016, Die Teilungsversteigerung

Dr. Peter Bothe zerb verlag, 1. Auflage 2016, 176 Seiten, broschiert, 39 EUR ISBN 978-3-95661-039-4 Jeder im Erbrecht tätige Rechtsanwalt kennt das Instrument der Teilungsversteigerung zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung. Jedoch häufig nur als Drohgespenst. Was aber, wenn nun tatsächlich das Verfahren der Teilungsversteigerung als das "letzte Mittel" bevorsteht? Genau an ...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / 2. Anpassung des Mindestbedarfs

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach h.M. beim Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 BGB anhand der Mindestselbstbehalte zu prüfen. Ist die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen Vaters hoch, steigt zwar der Lebensstandard in der Partnerschaft. Das führt aber nicht zu einem höheren Unterhalt der Mutter.[39] Die besseren Lebensverhältnisse in der nichtehelichen Le...mehr

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FF 7+8/2016, Einfluss einer... / b) Existenzminimum der (teils) erwerbstätigen Mutter

Eine Erwerbspauschale billigt der BGH mit der h.M. der in Teilzeit beschäftigten nichtehelichen Mutter auch nicht teilweise zu, da ihr ein Erwerbsanreiz, wie er mit der Pauschale vornehmlich bezweckt wird, nicht zustehe, weil der Erwerbsanreiz nur für den Unterhaltspflichtigen bestimmt sei.[33] Dabei wird aber übersehen, dass das Existenzminimum bei jeder Erwerbstätigkeit au...mehr

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zfs 7/2016, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung macht die wenig befriedigende Behandlung der Konstellation deutlich, dass ein Anwalt möglicherweise nicht nachdrücklich genug auf einen rechtlichen und auch entscheidungserheblichen Gesichtspunkt hinweist und das angerufene Gericht deshalb zu einer Fehlentscheidung kommt. In einer Passage des Urteils macht der BGH voller Empathie Irrtumsmöglichkeiten des Ric...mehr

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AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) AK-StVollzG, Kommentar zum Strafvollzugsgesetz 5. Aufl. 2006 zitiert: ­AK-StVollzG-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafpr...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / D. Nebengüterrechtliche Berechnungssoftware WinFam ("Gutdeutsch")

Das familienrechtliche Berechnungsprogramm WinFam,[93] welches im Modul "Nebengüterrecht" bislang nur eine Programmberechnung zur ehebezogenen Zuwendung ermöglichte, umfasst nunmehr auch die konkludente Ehegatteninnengesellschaft und den Gesamtschuldnerausgleich. Der familienrechtliche Kooperationsvertrag und die Schwiegerelternschenkung sollen im Lauf des Jahres 2016 folgen...mehr

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FF 6/2016, Berücksichtigung... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung behandelt auf den ersten Blick Fragen des Elternunterhalts, insbesondere die Anwendung des sog. Familienselbstbehaltes auf nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auf den zweiten Blick enthält die Entscheidung aber auch Aussagen zu den Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs aus § 1615 l Abs. 2 BGB über einen Zeitraum von drei Jahren ab der Geburt hinaus. Der ...mehr

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FF 6/2016, Grenzen der Anwaltsloyalität

Klaus Weil Kennen Sie auch diese Situationen im Beratungsgespräch mit den Mandanten: Der Mandant teilt mit, man lebe seit mehr als drei Jahren getrennt, werde aber immer noch – auf Hinweis des Steuerberaters – gemeinsam veranlagt. Oder: Man habe im Verfahrenskostenhilfeformular die Kapitallebensversicherung nicht angegeben, die kenne sowieso keiner. Oder: Das BAföG-Darlehen, d...mehr

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ZErb 06/2016, 10 Jahre DIGEV – Ein lebendiges Netzwerk aus Erbrechtsanwälten, Notaren und gemeinnützigen Organisationen

Am 19.6.2006 wurde die "Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.", kurz DIGEV, gegründet. Sie feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Der Ursprung des Vereins liegt in den zahlreichen in der Vergangenheit an die DVEV gerichteten Anfragen gemeinnütziger Organisationen nach Unterstützung im Erbschaftsfundraising. Die Rechtsanwälte und Fac...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / I. Das Problem

Umgangsverfahren, die "wegen des außerordentlich angespannten Verhältnisses der Eltern von einer gewissen Komplexität" sind,[1] stellen die familiengerichtliche Praxis vor besondere Herausforderungen.[2] Der Umgang des Kindes mit einem nicht betreuenden Elternteil kann aus mancherlei Gründen abbrechen: Tiefgehende Verletzungen, unaufklärbare Vorwürfe, Machtspiele, psychische...mehr

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FF 6/2016, Ergänzungspflegs... / III. Richtervorbehalt und Drittbeteiligung

Dass die konkrete Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts in Konfliktfällen grundsätzlich richterlicher Entscheidung vorbehalten bleiben muss, wird im vorerwähnten Fall der Fremdunterbringung besonders deutlich. Ein Ausschluss der Eltern vom Umgang mit ihrem in einer Pflegestelle untergebrachten Kind sowie die Beschränkung des elterlichen Umgangsrechts unterliegen streng...mehr

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Maverick Buying: Compliance... / 4 Maßstäbe für das Maverick Buying im Unternehmen

Die Einkaufskennzahl "Einkaufssteuerungsquote" ist die relevante Messgröße für Maverick Buying. Diese Kennzahl wird gebildet als Quotient des über den Einkauf abgewickelten Einkaufswertes im Verhältnis zum Kreditorenvolumen. Als guter Benchmarkt-Wert gilt hier ca. 95 %. Das heißt maximal 5 % der Beschaffungswerte dürfen am Einkauf vorbei gehen. Hierzu gehören Beschaffungstheme...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 2. Gericht

Vielfach bestehenden Unklarheiten aufseiten des Auskunftsschuldners kann das Gericht durch verfahrensleitende Hinweise (§ 273 ZPO) begegnen. Sinnvoll erscheint auch, die – durch das FamFG geschaffenen – Anordnungsmöglichkeiten im Rahmen des § 235 Abs. 1 FamFG stärker zu nutzen. Man gewinnt gelegentlich den Eindruck, dass diese – gesetzgeberisch gut gemeinten – erweiterten Mög...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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FF 5/2016, Münchener AnwaltsHandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)4. Auflage 2014, 1833 Seiten, 159 EUR, C.H.Beck Verlag Bereits nach 4 Jahren seit Erscheinen der 3. Auflage dieses Handbuches legt Schnitzler die 4. aktualisierte und ergänzte Auflage seines Werks vor. Die Neuauflage wurde erforderlich, weil gemäß dem Vorwort des Herausgebers umfangreiche Gesetzesänderungen sowohl im Verfahrensrecht als auch im materie...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten streiten über Ansprüche auf Zahlung laufenden und rückständigen Trennungsunterhalts. Die Beteiligten schlossen unter dem 23.10.2010 miteinander die Ehe. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Seit dem 9.9.2011 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Die Beteiligten sind türkischstämmig. Während der Ehe ging der Antragsteller einer Teilzeitbeschäft...mehr

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zfs 5/2016, Wie standardisiert ist das VKS-Abstandsmessverfahren?

Auch im Lichte des 5. Arbeitskreises des VGT 2016 in Goslar ist der Ruf nach einer besseren Überprüfbarkeit und Überprüfung der verschiedenen Messungen im Straßenverkehr ununterbrochen laut. Angesichts der Masse an zu überprüfenden Verkehrsverstößen – heute mehr denn je – hat der BGH (NJW 1993, 3081) bereits früh den Rechtsbegriff des "standardisierten Messverfahrens" entwic...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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FF 5/2016, Scheidungskosten... / 2 Gründe:

Die Klage ist begründet. 1. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 7.5.2015 und die Einspruchsentscheidung vom 8.6.2015 sind rechtswidrig und verletzten die Klägerin in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Zu Unrecht hat die Beklagte Aufwendungen von 2.433,65 EUR nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG vor Abzug d...mehr

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FF 5/2016, Verwirkung wegen... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist der Redaktion erst im letzten Jahr zugeleitet worden. Wir haben uns allerdings entschlossen, die Entscheidung abzudrucken, weil sie ein aktuelles Thema hervorragend gelöst hat und zum anderen zeigt, dass Amtsgerichte durchaus in der Lage sind, sich bei geeignetem Sachvortrag mit der schwierigen Billigkeitsvorschrift des § 1579 BGB angemessen zu beschäfti...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sie damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde – wie in der Beschwerdeschrift auch zum Ausdruck gebracht – nur im eigenen Namen, nicht auc...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr