Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.2 Persönlichkeit, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten

Rz. 17 Welche Anforderungen an die Persönlichkeit der Kindertagespflegeperson zu stellen sind, beantwortet der Gesetzeswortlaut nicht. Gleiches gilt für die erforderliche Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die zur Verfügung stehenden kindgerechten Räumlichkeiten. Hier besteht erneut Raum für landesrechtliche Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.1 Sachkompetenz

Rz. 10 In Abs. 3 Satz 1 werden die Anforderungen an die Sachkompetenz der Kindertagespflegeperson weiter konkretisiert. Danach sollen vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege vorliegen, die entweder durch absolvierte qualifizierte Lehrgänge oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Rz. 11 Ziel dieser Neuregelung ist es, eine qualitative Angleichung d...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.2 Anspruch auf Aufwendungsersatz

Rz. 41 Nachdem in Rechtsprechung und Literatur in der Vergangenheit verschiedene Anspruchsgrundlagen für einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen bemüht wurden (etwa ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, ein Folgenbeseitigungsanspruch oder ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, vgl. z. B. den Überblick b...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 3 Muster Bewerberfragebogen Tagespflegeeltern

Rz. 51 Bewerberfragebogen für Tagespflegeeltern (Ort) ... Kinder Die Kinder besuchen fo...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.5 Höhe der Geldleistung (Abs. 2a)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in dem neuen Abs. 2a konkretisiert, wie der Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zu gestalten ist. Der Begriff des "angemessenen Beitrags" in Nr. 2 des Abs. 2 a. F. konnte damit entfallen (vgl. BT-Drs. 16/9299 S. 14). Der Betrag, der für die Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson bezahlt wird, bedurfte nach Auffass...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.2 Angebote

Rz. 6 § 90 Abs. 1 Satz 1 lässt eine Erhebung von Kostenbeiträgen nur für die abschließend aufgezählten Angebote zu. Dies sind nach Nr. 1: Rz. 7 die Jugendarbeit nach § 11, die gemäß § 3 von Trägern der freien sowie der öffentlichen Jugendhilfe gleichermaßen erbracht werden. Zu den wesentlichen Inhalten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner,...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998 S. 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993 S. 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.4 Erlass und Übernahme in den Fällen des § 90 Abs. 4

Rz. 20 Für den Erlass oder die Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22) oder durch eine Tagespflegeperson (§ 23) trifft Abs. 4 eine Sonderregelung. Im Gegensatz zu Abs. 2, der dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung ein Ermessen einräumt ("wird … erlassen oder … übernommen"), besteht eine Re...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei einjährigem Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium des volljährigen Kindes in Australien

Leitsatz Ein volljähriges Kind ist für ein Work & Travel-Jahr nach Australien gereist und hat sich im Laufe dieses Jahres entschlossen, im Zeitraum Juli 2020 bis März 2022 in Australien ein Studium zu absolvieren. Da das Kind im gesamten Zeitraum aufgrund der nur kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nich...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vergütungsberechtigte

Rz. 6 Vergütungsberechtigte nach § 4a Abs. 1 UStG sind ausschließlich: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen[1], und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rz. 7 Zu den Vergütungsberechtigten gehören insbesondere auch die bis zum 31.12.2019 in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.1 Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Durch das KJSG wurde die bereits ursprünglich formulierte Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" um den Aspekt der Selbstbestimmung erweitert (BT-Drs. 19/26107 S. 81). Bereichsspezifisch soll die im gesamten Recht der Kinder und Jugendhilfe im Vordergrund stehende individuelle Entwicklung um die Zi...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.4 Aufgaben der Förderung (Abs. 3)

Rz. 34 In Abs. 3 werden die in Abs. 2 benannten Förderziele im Sinne eines Aufgabenkatalogs umgesetzt. Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine gesetzliche Rangfolge, sondern um eine gleichwertige und gleichberechtigte Darstellung der einzelnen Förderungselemente (a. A. wohl Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 22 Rz. 68, der aus der Umstellung der Förderziele im Vergleich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsätze der Förderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht im Grundsatz zurück auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) und wurde durch das SGB VIII i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.12.1998 (BGBl. I S. 3546) in wesentlichen Punkten neu gefasst. Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder v. 27.12.2004 (Tagesbetreuung...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde neu eingefügt durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum 1.1.2005 und durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3 Ziele der Förderung (Abs. 2)

Rz. 30 Absatz 2 benennt die gemeinsamen pädagogischen sowie betreuerischen Ziele von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, rechtlich ausgeprägt als Sollregelung. Daraus wird nochmals in besonderem Maße deutlich, was in der Definition der Tageseinrichtung durch das Wort "fördern" (Abs. 1 Satz 1) zum Ausdruck kommt, nämlich dass sich der Sinn der Betreuung in Tageseinricht...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die hierzu eingesetzt werden sollen, nämlich eine zu entwi...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.3 Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen etc. für den überregionalen Bedarf (Nr. 3)

Rz. 7 Nach § 85 Abs. 2 Nr. 3 ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig für die Anregung und Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie deren Schaffung und Betrieb, soweit sie den örtlichen Bedarf übersteigen; dazu gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten, sowie Jugendbildungsstät...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.2 Förderung der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 6 § 85 Abs. 2 Nr. 2 weist dem überörtlichen Träger die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (zum Begriff des "anerkannten" Trägers der freien Jugendhilfe siehe auch die Erläuterungen zu § 75), insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung un...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Allgemeines zu Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition sowohl für den Begriff der Tageseinrichtung als auch den der Kindertagespflege. Danach sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (Abs. 1 Satz 1). Im Gegensatz dazu wir...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1) Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift geht im Grundsatz zurück auf § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) und wurde durch das SGB VIII i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.12.1998 (BGBl. I S. 3546) in wesentlichen Punkten neu gefasst. Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder v. 27.12.2004 (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22a konkretisiert die in § 22 Abs. 3 umschriebenen Aufgaben der Förderung in Tageseinrichtungen und deren Umsetzung sowie die Kontrolle und Überwachung der Aufgabenerfüllung. Damit ist erstmals ein Kontrollinstrumentarium zur Absicherung eines Förderstandards gegeben. Allerdings regelt die Vorschrift nicht direkt eine Sanktionierung entsprechender Pflichtverletzungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.2 Unterstützung und Ergänzung von Erziehung und Bildung in der Familie (Abs. 2 Nr. 2) und Hilfe bei der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 33 Nr. 2 und Nr. 3 formulieren die Ziele der Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung. Hier zeigt sich das gewandelte Verständnis der Kinderbetreuung weg von einer rein pädagogischen Leistung – häufig zur Vorbereitung auf die Schulausbildung und das Erlernen von Sozialkompetenzen im Umga...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde neu eingefügt durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) mit Wirkung zum 1.1.2005 und durch Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.2 Zusammenarbeit der Fachkräfte (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 enthält zunächst in Satz 1 Nr. 1 die bislang in § 22 Abs. 3 geregelte Verpflichtung der Fachkräfte in den Einrichtungen, mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der betreuten Kinder zusammenzuarbeiten. Neu ist hingegen, dass die Zusammenarbeit auch zu dem Ziel erfolgt, eine Kontinuität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten. Ebenfalls neu ist die Verantwortu...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.6 Geeignete Kindertagespflegeperson

Rz. 27 Der Gesetzeswortlaut bestimmt nunmehr bereits in der Definition der Kindertagespflege, dass die Kindertagespflegeperson "geeignet" sein muss. Eine Definition dieses Begriffs enthält § 23 Abs. 3 (vgl. hierzu Komm. zu § 23 Rz. 9 ff.).mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2 Kindertagespflege

Rz. 16 Vor der Neuregelung zum 1.1.2005 durch das TAG war die Kindertagespflege nur in § 23 geregelt. § 23 Abs. 1 enthielt eine Definition der Kindertagespflege, die in weiten Teilen auch der jetzigen Regelung entspricht. 2.1.2.1 Definition (Abs. 1) Rz. 17 Durch das Kinder– und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 wurde zum einen der bisherige Begriff der "Tagespflegeperso...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.5 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach Abs. 4 Satz 1 sollen für die Erfüllung des Förderungsauftrags nach Abs. 3 geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Satz 2 bestimmt, dass das Nähere das Landesrecht regelt. Erklärtes gesetzgeberisches Ziel ist es, nachhaltig und dauerhaft die Qualität d...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 3 Literatur

Rz. 25 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Keimeleder, Modellprojekt Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Ausgewählte Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in: Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), Das Forschungsjahr 2000, S. 116; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.5 Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe

Rz. 26 Von Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe unterscheidet sich die Kindertagespflege neben ihrer Regelmäßigkeit auch durch das Merkmal ihrer Mindestdauer. Als Mindestdauer für die Annahme von Kindertagespflege erscheinen grundsätzlich werktäglich 3 Stunden oder wöchentlich 15 Stunden angemessen, vgl. hierzu auch § 43 Abs. 1 (so auch Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.2 Landesrechtliche Vorschriften (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 28 Absatz 1 Satz 5 verweist auf das jeweilige Landesrecht, soweit es um die nähere Abgrenzung von Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Bestimmung "anderer geeigneter Räumlichkeiten" zur Leistung von Kindertagespflege geht. Diese besondere Unterstreichung landesrechtlicher Kompetenzen ist mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 m...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 42 Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002 S. 492; Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Hundmeyer/Prott, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen, ZfJ 2005 S. 232; Krug/Riehle (Hrs...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.4 Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren

Rz. 15 In den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren fallen vor allem Kinderkrippen mit einer Gruppengröße von bis zu 10 Kindern. Die Einrichtungen sind meist ganztägig geöffnet. Sie bieten Räumlichkeiten sowohl für Spiel und Bewegung als auch für Ruhe und Schlaf. Hier wird ganz besonders auf eine Konstanz der Betreuungsperson geachtet, d. h. es werden mögl...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.2 Kinderhorte

Rz. 13 Kinderhorte sind Tageseinrichtungen für schulpflichtige Kinder im Altersbereich von 6 bis 14 Jahren. Sie werden meist von öffentlichen Trägern betrieben. Hier liegt die Gruppengröße bei durchschnittlich 20 Kindern. Meist sind die Gruppen altersgemischt. Die Betreuung erfolgt häufig in separaten Räumlichkeiten in der Schule oder angegliedert an einen Kindergarten. Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.4 Orientierung an Bedürfnissen der Kinder und Familien (Abs. 3)

Rz. 21 Absatz 3 Satz 1 ersetzt den bisherigen § 22 Abs. 2 Satz 2 a. F. Nach dem Wortlaut besteht nur insoweit eine Änderung, als nunmehr nicht mehr von "Leistungsangebot", sondern nur noch von "Angebot" die Rede ist. Der Gesetzgeber hat hiermit allerdings wohl keine inhaltliche Änderung beabsichtigt (BT-Drs. 15/3676 S. 32). Zweck der Vorschrift ist die Verpflichtung der Tage...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.4 Abgrenzung zur Wochenpflege

Rz. 25 Die Kindertagespflege unterscheidet sich von der Wochenpflege dadurch, dass es sich bei Letzterer um eine Vollzeitpflege gemäß § 33, unterbrochen durch Wochenendaufenthalte bei den Erziehungsberechtigten, handelt. Um Kindertagespflege handelt es sich allerdings dann noch, wenn das Kind sich nur vorübergehend werktags Tag und Nacht wegen ausbildungsbedingter Abwesenhei...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 enthält Legaldefinitionen der Begriffe Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und beschreibt deren Tätigkeiten und Ziele. Dadurch soll insbesondere das Angebot an Kinderbetreuung qualitativ verbessert werden, um den Anforderungen an eine Wissensgesellschaft zu entsprechen, die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten und Chancengleichheit zu gewährleist...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1 Allgemeines zu Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition sowohl für den Begriff der Tageseinrichtung als auch den der Kindertagespflege. Danach sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (Abs. 1 Satz 1). Im Gegensatz dazu wird Kindertagespflege "von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in...mehr