Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 395 Vorbemerkung 5: (1) Für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Zeugen oder eines Sachverständigen sind die Vorschriften dieses Teils entsprechend anzuwenden. (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. (3) 1Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlich...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Mehrere Verfahren

Rz. 300 Werden die verschiedenen Ansprüche – was möglich, in der Praxis jedoch eher selten ist – in verschiedenen Verfahren geltend gemacht und diese auch nicht vom Gericht verbunden, so erhält der Anwalt für jedes Verfahren gesonderte Gebühren. Problematisch ist in diesen Fällen nicht die Entstehung der Gebühren gegenüber den einzelnen Mandanten, sondern vielmehr die Frage,...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Erstreckung der Beiordnung bei Abschluss einer Einigung (Abs. 1)

Rz. 96 In der Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, ob sich die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs nur auf die Einigungsgebühr(en) erstreckt, oder auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sowie auf die Terminsgebühr. Rz. 97 Kontrovers wurde diese Frage vor allem in der Familiengerichtsbarkeit bean...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / c) Abrechnungsgrundsätze

Rz. 139 Für die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers ist ohne Belang, ob der Anwalt des Versicherungsnehmers gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nach den sog. Abrechnungsgrundsätzen liquidiert. Die Leistungsumfang nach § 5 ARB 2010 bzw. 2.3 ARB 2012/2019 berechnet sich nur nach den gesetzlichen Gebühren. Solange diese nicht überschritten werden, erhält...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Gegen die Bemessung der Gebühren ist m.E. nichts einzuwenden. Das LG geht zutreffend von der Mittelgebühr aus und erhöht bzw. vermindert die entsprechend den jeweiligen bei den einzelnen Gebühren zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalls. 2. Unzutreffend ist m.E. aber die Nichtgewährung der Nr. 5115 VV. Der Verteidiger hat umfassend vorgetragen, wie es das LG selbst ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / III. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 50 Liquidiert der Anwalt nach den Abrechnungsgrundsätzen, die einige Haftpflichtversicherer seit Auslaufen der Regulierungsempfehlungen anbieten, so hat dies auch auf den Gegenstandswert Einfluss. Abgerechnet wird hier nämlich nach dem tatsächlich gezahlten Entschädigungsbetrag, dem sog. Erledigungswert. Maßgebend ist danach für die Vergütungsforderung des Anwalts gegen ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 3 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung.[2] Rz. 4 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. D...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Gemeinsamer Auftrag

Rz. 178 Erteilen die Auftraggeber dagegen einen gemeinsamen Auftrag und sind ein einheitlicher Rahmen sowie ein innerer Zusammenhang für die anwaltlichen Tätigkeiten gegeben, so handelt es sich nur um eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 1 RVG fallen die Gebühren dann nur einmal an. Rz. 179 Innerhalb eines einheitlichen Auftrags ist wiederum zu u...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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AGS 01/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021), JurBüro 2020, 505 In seinem Beitrag berichtet der Autor über die geplanten Änderungen des RVG und anderer Gesetze aufgrund des KostRÄG 2021. Nach einem kurzen Hinweis auf die geplante lineare Gebührenerhöhung befasst sic...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung du...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / c) Terminsgebühr

Rz. 111 Hinsichtlich der Terminsgebühr für eine außergerichtliche Besprechung hat sich die Rechtsprechung geändert. Während früher die Einbeziehung außergerichtlich entstandener Gebühren in das Kostenfestsetzungsverfahren abgelehnt wurde, weil sich die für die Entstehung maßgeblichen Tatsachen nicht aus den Verfahrensakten ergeben würden und die Festsetzung damit ihren Chara...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Weitere Anwendungsfälle

Rz. 39 Über den Wortlaut hinaus ist § 14 Abs. 2 RVG auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 40 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gege...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Wert zur Berechnung der Anwaltsgebühren im Verkehrszivilrecht richtet sich im Regelfall nach dem Wert zur Berechnung der Gerichtsgebühren. Rz. 2 Für den Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit ergibt sich dies aus § 23 Abs. 1 S. 3 RVG. Danach gelten nämlich die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend auch für die Tätigkeit außerhalb eines g...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Erstellung eines Aktenauszuges

Rz. 86 Für die Beurteilung eines Unfallgeschehens kann u.a. die amtliche Ermittlungsakte von Nutzen sein. Sie enthält – jedenfalls soweit nicht nur ein sog. "Tagebucheintrag" erstellt wurde – neben der polizeilichen Unfallaufnahme oftmals detaillierte Skizzen und Fotos, die bei der Aufklärung des genauen Unfallverlaufes helfen. Der Anwalt kann als Bevollmächtigter eines Unfa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 24 Die Vergütung für eine Beratung ist, soweit nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, auf diejenige Vergütung anzurechnen, die für eine mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeit entsteht (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt etwa für die spätere gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung der vom Beratungsauftrag betreffenden Forderung. Das Gesetz lässt für di...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 (bzw. unter 3.3 ARB 2012/2019 genannte Leistung...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Rechtsschutzversicherung

Rz. 294 Die Gebühr für eine gerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 trägt der Versicherer die Kosten einer einverständlichen Einigung nur ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 4 Die Vorschrift des § 13 Abs. 1 RVG enthält die Berechnungsgrundlage der Gebührenbeträge, wenn sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 5 Hier bleiben die Wertstufen in ihrer bisherigen Form bestehen. Geändert worden sind lediglich die jeweiligen Gebührenbeträge. Rz. 6 Angehoben wurde zum einen die volle Eingangsgebühr von bisher 45,00 E...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, sow...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 44 In § 15a RVG ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Der bisherige Abs. 2 ist damit zu Abs. 3 geworden. Ursprünglich sollte die Änderung als neuer Abs. 3 angehängt werden (so auch noch der Regierungsentwurf). Der Rechtsausschuss hat dann aber vorgeschlagen, aus systematischen Gründen die neue Regelung in Abs. 2 einzufügen und die an sich ohnehin systemwidrige Regelun...mehr

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AGS 01/2021, Fragen und Lös... / I. Kosten des Säumnis

Der Beklagte hat einmal die ihm nach § 344 ZPO auferlegten Versäumniskosten zu tragen. Das sind die Kosten, die im Einspruchstermin gesondert angefallen sind. Auf Seiten des Klägers sind hier keine gesonderten Gebühren angefallen. Seinem Prozessbevollmächtigen ist nämlich die volle, d.h. die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, bereits im ersten Termin v. 25.9.2020 entstanden...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Rationalisierungsabkommen

Rz. 142 Teilweise bieten Rechtsschutzversicherer für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Geschäftsgebühr pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 0,8 und 1,3. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, währe...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 400 Vorbemerkung 6.2.3: (1) Die nachfolgenden Gebühren entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert. (2) Kommt es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung an, sind auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Wartezeiten und Unte...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 16. Vorbem. 4 VV RVG

Rz. 378 Vorbemerkung 4: (1) Für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen und im Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind die Vorschriften dieses Teils entsprechend anzuwenden. (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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ZErb 01/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.), Kostentabelle für Notare, 3...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Der Gesetzestext

Unverändert geblieben ist die Regelung des § 60 Abs. 2 RVG . Zitat (2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine Inhaltliche Änderung

Rz. 79 In § 19 Abs. 1 S. 1 RVG ist eine neue Nr. 1b eingefügt worden. Damit soll klargestellt werden, dass die Streitverkündung nach § 72 ZPO mit zum Rechtszug gehört und keine gesonderte Angelegenheit auslöst. Rz. 80 In seiner Begründung stellt der Gesetzgeber allerdings klar, dass es sich nur um eine Regelung zur Angelegenheit handelt. Die Streitverkündung eröffnet also für...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 4. Auslagen

Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[6] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. S. auch Reisekosten.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / IV. Auswirkung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 112 Haben Anwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung getroffen, gilt diese zunächst nur im Innenverhältnis. Der erstattungspflichtige Gegner, der am Abschluss dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, ist nur zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Eventuell verbleibende Restbeträge hat der Mandant im Verhältnis zu seinem Anwalt selbst zu tragen bzw. be...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LII. Verbundverfahren

Rz. 158 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 20. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / X. Auslagen

Rz. 68 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[10] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch → Reisekosten.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 246 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / c) Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (Abs. 6)

Rz. 119 Auch § 48 Abs. 6 RVG wurde angepasst. Bei der Anwendung des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG war bislang umstritten, ob es auch in den Fällen, in denen es erst nach einer Verbindung zur Bestellung des Pflichtverteidigers kam, noch der in § 48 Abs. 6 S. 3 RVG geregelten Erstreckungsentscheidung bedurfte, um in den Genuss der rückwirkenden Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG zu ...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 95 § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (1) 1 Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2 Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eine...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auswirkungen des Schwellenwertes

Rz. 186 Nach der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG darf der Gebührensatz von 1,3 nur überschritten werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Gilt dies auch in den Fällen, in denen der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig ist? Dagegen spricht entscheidend,[137] dass es sich dann in durchschnittlich schwierigen oder umfangreichen Fällen überhaupt nicht auswirken würde,...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 91 Der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG reicht von 0,5 bis 2,5. Für Besprechungen und Beweisaufnahmen gibt es – anders als in der BRAGO – keine eigenen Gebühren mehr, diese Tätigkeiten müssen also im Rahmen der Gebührenbemessung nach § 14 Abs. 1 RVG Berücksichtigung finden. a) Angelegenheit Rz. 92 Die Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG erhält der Anwalt gem...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / VI. Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 42 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der → Verbindung (s.u. III.). In allen anderen Fällen (→ Klageerweiterung, → Widerkla...mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr