Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Abgeltungsbereich der Gebühren

1. Auftrag ist entscheidend Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Gebühren des Verteidigers

Rz. 268 Bei den Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen handelt es sich ebenfalls um Pauschgebühren , die die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgelten, Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1 VV RVG. Rz. 269 Hängt die Höhe der Gebühren von der Höhe der Geldbuße ab, ist die zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr zuletzt festgesetzte Geldbuße maßgebend . Mit der Formulierung "zuletzt ...mehr

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Österreich / a) Gebühren des Gerichtskommissärs

Rz. 183 Der Gebührenanspruch des Gerichtskommissärs wird durch das Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt. Bei Durchführung des gesamten Verlassenschaftsverfahrens steht dem Gerichtskommissär ein Pauschalhonorar zu, dessen Höhe vom Wert des aktiven Verlassenschaftsvermögens (ohne Abzug der Schulden, Barauslagen und Gebühren) abhängig ist. Es beträgt bei durchschnittlichem V...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Gebühren des Verteidigers

Rz. 226 Der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers ergibt sich aus der vierten Spalte des VV zu Teil 4, der des Wahlverteidigers aus der Spalte 3. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er anstelle der in der Spalte 3 vorgesehenen Betragsrahmengebühr des Wahlanwalts die in Spalte 4 des Vergütungsverzeichnisses enthaltene Festgebühr. Der Pflic...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Gebühren in Bußgeldsachen

Rz. 266 Die Gebühren in Bußgeldverfahren sind in Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG geregelt. Für die Vergütung in Bußgeldsachen gilt hinsichtlich der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten das unter Rdn 222 Gesagte. Rz. 267 Mit Geldbußen bedrohte Handlungen werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Das OWiG nennt in den §§ 111 ff. einzelne Ordnungswidrigkeiten,...mehr

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§ 22 Vergleich / IV. Anwaltliche Gebühren

Rz. 19 Der Anwalt erhält neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr von 1,5 gem. Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.mehr

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Österreich / d) Gebühren des Sachverständigen

Rz. 191 Die Gebühren des gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für die Schätzung des Verlassenschaftsvermögens (bei Errichtung eines Inventars) richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG). Gebührenschuldner ist bei regelmäßigem Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens die Verlassenschaft, nach der Einantwortung der Erbe. In streitigen Fällen haben die Antragste...mehr

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Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 192 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gebühr mit Zuschlag bei inhaftiertem Beschuldigten

Rz. 233 In Abs. 4 der Vorbemerkung 4 ist geregelt, dass die Gebühr mit Zuschlag (Zuschlagsgebühr) entsteht, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet. Bei der Gebühr mit Zuschlag ist die Höchstgebühr um 25 % angehoben worden. In welcher Art von Haft sich der Beschuldigte befindet (Untersuchungs- oder Strafhaft, Sicherungsverwahrung, Auslieferungs- oder Abschie...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / J. Fragen und Antworten

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Rz. 93 Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte, jedoch maximal mit einem Gebührensatz von 0,75 anzurechnen , soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Anrechnung bedeutet, dass der Anwalt zunächst die Geschäftsgebühr erhält, zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder die Ge...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 9. Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 175 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Beschränkt sich danach der Auftrag auf die Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbemerkung 3 Abs. 3, erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht nach Nr. 3...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorzeitige Beendigung

Rz. 143 Bei vorzeitiger Erledigung sind in Nr. 3101 VV RVG drei verschiedene Gebührentatbestände geregelt:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 136 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder dieser Auftraggeber schuldet dem Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; ferner schuldet er die Dokumentenpauschale, soweit diese durch die ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 61 In den Fällen, in denen für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden sind, erhält der Rechtsanwalt für die Teile gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr, § 15 Abs. 3 RVG. Man nennt dies "Kürzung, Abgleich oder Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG prüfen". ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verweisung/Zurückverweisung

Rz. 167 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Rz. 168 Verweisung nach § 20 RVG Soweit eine Sache an ein anderes Gericht verwiesen oder abgegeben wird (z.B. weil das örtlich oder sachlich unzuständige Gericht angerufen wurde und auf Antrag des Klägers nun die Verweisung an das zuständige Gericht erfolgt), sind die Verfahren...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Zusatzgebühr

Rz. 281 Auch in Bußgeldsachen ist es für den Rechtsanwalt möglich, durch entsprechende Mitwirkung in den Fällen, in denen das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird, eine zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zu verdienen. Rz. 282 Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Auftrag ist entscheidend

Rz. 54 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei unbedingtem Klageauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Rz. 55 Bitte beachten Sie: Zum 1.8.2013 hat der Gesetzgeber durch das 2. K...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 12 Sofern ein Prozesskostenvorschuss im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden soll, muss der Anwalt zum einen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute darlegen und glaubhaft machen. Daneben muss er die vermutlichen Verfahrenskosten für das beabsichtigte Verfahren errechnen, wobei er von den ihm zustehenden Gebühren und der Gerichtsgebühr a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einmaligkeit des Gebührenanfalls

Rz. 59 Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die Gebühren, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab. Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern (§ 15 Abs. 2 RVG). Das bedeutet z.B., dass für die Wahrnehmung mehrerer Gerichtstermine in einer Zivilsache innerh...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG. Rechtsanwälte können dann nach RVG abrechnen, wenn sie anwaltliche Tätigkeiten erbringen, § 1 Abs. 1 RVG. Dabei gibt es einige Grundsätze zu beachten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Einigungsgebühr

Rz. 122 Die Einigungsgebühr ist in Teil 1 "Allgemeine Gebühren" unter Nr. 1000 VV RVG geregelt. Diese Gebühren des Teils 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / II. Beispiele für die Entstehung von RA-Kosten in der ZV

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§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Kosten des Gerichtsvollziehers

Rz. 13 Der Gerichtsvollzieher erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung nach Maßgabe der Vorschriften des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GVKostG). Er kann gem. § 4 GVKostG jeweils im Voraus einen Vorschuss für die entstehenden Kosten verlangen. Der Gerichtsvollzieher kann dabei die Durchführung des Auftrags von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Die Kosten wer...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 69 Die §§ 16–19 RVG sollen bei der Abrechnung helfen, indem sie darstellen, welche Tätigkeiten gesondert abgerechnet werden können und welche nicht. Sie stellen somit eine Ergänzung zu § 15 Abs. 2 RVG dar, der regelt, dass in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal gefordert werden können. Rz. 70 § 16 führt die Verfahren auf, die gebührenrechtlich als "dieselbe An...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 8. Verfahren im ersten Rechtszug

Rz. 250 Der RA erhält im ersten Rechtszug als Verteidiger in der Hauptverhandlung die Gebühren des Unterabschnitts 3 zu Abschnitt 1, Teil 4 VV. Der Anspruch auf die Gebühren des Unterabschnitts 3 entsteht, wenn der RA den Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt vertritt.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / d) Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören

Rz. 78 Zum Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 RVG eine besondere Angelegenheit ist, § 19 Abs. 1 S. 1 RVG. Hinsichtlich der Verfahren der besonderen Gerichtsbarkeit wurden entsprechende Aufnahmen in § 19 RV...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Hinweispflicht des RA zum Gegenstandswert

Rz. 24 Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt den Auftraggeber vor Auftragsannahme hierauf hinzuweisen, § 49b Abs. 5 BRAO. Der Rechtsanwalt muss daher in vielen Fällen, bevor er einen Auftrag annimmt, den Mandanten darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Auf die konkrete Höhe muss er nicht hin...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Aufbau Vergütungsverzeichnis im RVG (VV RVG)

Rz. 43 Das Vergütungsverzeichnis ist in 7 Teile gegliedert, die jeweils besondere Gebühren bzw. die Auslagen und ihre Entstehungstatbestände regeln. Die Gebühren sind im Vergütungsverzeichnis in Nummern untergliedert. 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses Rz. 44mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Einigung über nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 131 Um die Prozesskosten gering zu halten, wird häufig zunächst nur ein Teilbetrag eingeklagt. Schließen die Parteien im gerichtlichen Verfahren einen Vergleich, bei dem nicht rechtshängige Ansprüche mit in die Einigung aufgenommen werden, so entstehen zwei Einigungsgebühren, und zwar eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG aus dem Wert der gerichtlich anhängigen A...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Hinweis und Aufbau

Rz. 222 Die Abrechnung von Straf- und Bußgeldsachen ist in der seit dem 1.8.2013 geltenden neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung nicht mehr vorgesehen und wird auch nicht mehr unterrichtet. Da diese daher auch nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung ist, wird das Lesen dieses Kapitels nur denjenigen empfohlen, die das Thema für die Praxis benötigen. Es ist davon auszugehen, da...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / VI. Mandatsniederlegung

Rz. 290 Ein Mandat endet normalerweise, wenn die ihm zugrunde liegende Sache abgeschlossen ist. Rz. 291 Der Anwalt kann jedoch das Mandat auch von sich aus beenden. Man spricht hier von der Mandatsniederlegung . Die Mandatsniederlegung hat je nach ihrer Begründung unterschiedliche rechtliche Folgen : Rz. 292 Wird das Mandat ohne sachlich rechtfertigenden Grund (!) aus der Sphäre...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Wertgrenze

Rz. 315 In § 22 Abs. 2 RVG ist eine Begrenzung des Gegenstandswerts auf 30 Mio. EUR aufgenommen worden, die gilt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, beträgt der Wert für jede Person höchstens 30 Mio. EUR, insgesamt jedoch nicht mehr als 100 Mio. EUR. Rz. 316 Die Wertbegrenzung in § 22 Abs. 2 RVG entsp...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Grundsatz der Abrechnung

Rz. 346 Familiensachen werden im Rahmenlehrplan nur noch rudimentär erwähnt; da aber immer noch in einigen Kammerbezirken Familiensachen geprüft werden, werden sie auch in dieser Auflage weiter – wenn auch nur in geringem Umfang – behandelt. Gebührenmäßig fallen hier dieselben Gebühren an, wie in anderen Zivilsachen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG; Verfahrensgebühr Nr....mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / b) Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 72 In § 17 RVG – der das "Gegenstück" zu § 16 RVG bildet – sind die Fälle aufgeführt, bei denen es ohne diese Vorschrift vielleicht zweifelhaft wäre, ob sie eine oder verschiedene Angelegenheiten darstellen. Rz. 73 "Verschiedene Angelegenheiten" bedeutet, dass § 15 Abs. 2 S. 1 RVG nicht gilt und diese Angelegenheiten gesondert abgerechnet werden können. Rz. 74 Verschiedene...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Verfahren vor dem Amtsgericht

Rz. 276 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.3 entsteht die Terminsgebühr in den Verfahren vor dem Amtsgericht auch für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung. Rz. 277 Ebenso entstehen die Gebühren des Teils 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung gesondert; die Verfahrensgebühr entsteht a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Begriff des Kostenrechts

Rz. 3 Mit dem Begriff Kosten- und Gebührenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, nach denen sich die Berechnung und Festsetzung der Kosten bestimmt, die bei Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder Gerichtstätigkeit anfallen. Dabei teilt sich das Kostenrecht grob in das Recht der Gerichtskosten und das der Rechtsanwaltsvergütung auf. Bei der Rechtsanwaltsvergütung un...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Rechtsmittelverfahren

Rz. 193 Die Gebühren im Rechtsmittelverfahren sind in Abschnitt 2 des Teil 3 VV RVG geregelt. Rz. 194 Der Rechtsanwalt kann im Berufungsverfahren bei bestimmten Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht verdienen:mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Weitere Anwälte

Rz. 286 In einigen gerichtlichen Verfahren ergibt sich die Notwendigkeit, zusätzliche Anwälte hinzuzuziehen. Rz. 287 Dies kann ein Unterbevollmächtigter , ein sog. Mahnanwalt und seltener auch ein Korrespondenzanwalt/Verkehrsanwalt sein. Obwohl ein Unterbevollmächtigter z.B. in der Regel vom Anwalt, nicht vom Mandanten, ausgesucht wird, ist sein Vertragspartner der Mandant und...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Vorschuss

Rz. 28 Bereits vor Fälligkeit kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG). Reicht der Rechtsanwalt beispielsweise Klage für seinen Auftraggeber ein, könnte er – im Hinblick darauf, dass eine mündliche Verhandlung zu erwarten ist – eine 1,3 Verfahr...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VIII. Berechnung

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern (§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig (§ 10 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 31 In die Berechnung ist Folgendes aufzunehmen:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 7. Vorverfahren – Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 245 Die Gebühren für das vorbereitende Verfahren sind in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses geregelt. Rz. 246 Nach dem RVG wird für die Vorverfahrensgebühr, die in Nr. 4104 nur "Verfahrensgebühr" genannt wird, nicht mehr nach der Ordnung des Gerichts unterschieden. Zur besseren Unterscheidung der Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfa...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 85 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0; die Mittelgebühr beträgt 0,75. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der RA anschließend als Prozessbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Diese Gebühr erhält der Rec...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gerichtskosten

Rz. 361 Gerichtskostenvorschuss In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG). Dies bedeutet, dass für eine Klage nach Nr. 1210 KV GKG (Kostenverzeichnis als Anlage 1 zu § 3 GKG) 3,0 Gerichtsgebühren einzuzahlen sind. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung de...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Vertretung in Güteverfahren

Rz. 114 Vertritt der Rechtsanwalt einen Auftraggeber inmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Rahmengebühren

Rz. 51 Bei Rahmengebühren muss der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen selbst bestimmen. Man unterscheidet Betragsrahmengebühren und Satzrahmengebühren . Betragsrahmengebühren finden sich zum Beispiel bei den Straf- und Bußgeldsachen, so z.B. ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Gutachten

Rz. 86 Erstellt der RA ein Gutachten, mit dem er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüft (nicht gemeint ist also ein anderes Gutachten z.B. über eine andere Rechtsfrage, das unter § 34 RVG fällt), so erhält er hierfür nach Nr. 2101 VV RVG eine Gebühr in Höhe von 1,3; bei Betragsrahmengebühren eine solche nach Nr. 2103 in Höhe von 50,00 bis 550,00 EUR. Wie sich aus de...mehr