Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Systematik der Wertberechnung

Rz. 319 Es bleibt bei der bisher bekannten Systematik der Streitwertberechnung von Anwaltsgebühren. Findet sich im RVG keine spezielle Wertvorschrift für die Berechnung der Anwaltsgebühren, so gilt über § 23 Abs. 1 RVG, dass zur Wertberechnung die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften heranzuziehen sind, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts gerichtlich ist oder sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 309 Das ungarische Recht kennt das Rechtsinstitut der Erbschaftsgebühr.[237] Die diesbezüglichen Vorschriften sind in Kapitel II des Gebührengesetzes[238] (Illtv.) enthalten. Rz. 310 2010 wurde das System der Erbschaftsgebühr erheblich vereinfacht. Angesichts dessen, dass in zwei Dritteln der Nachlasssachen die Verwandten der geraden Linie oder der Ehegatte erben, wurde d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / c) Gerichtsgebühren

Rz. 187 Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz (GGG) geregelt. Für die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Verlassenschaftsgerichts haben die Erben mit Beendigung des Verfahrens eine Pauschalgebühr von 0,5 % des reinen Verlassenschaftsvermögens (Verlassenschaftsaktiva abzüglich Verlassenschaftspassiva), mindestens jedoch 72 EUR, an das Verlassenschaftsgericht zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorbemerkungen

Rz. 47 Vorbemerkungen finden sich vor Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses. Aus ihnen ergeben sich allgemeine und besondere Regeln sowie grundsätzliche Erläuterungen zu den einzelnen Gebühren (z.B. zu den Voraussetzungen, wann eine Terminsgebühr entsteht, Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG). Aus den Vorbemerkungen können sich Anrechnungsvorschrift...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 12. Berufung – Revision

Rz. 262 Die Gebühren des Wahlverteidigers und des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts im Berufungs- und Revisionsverfahren ergeben sich aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3. Weder für das Berufungs- noch für das Revisionsverfahren wird auf die Ordnung des Gerichts abgestellt. Es entstehen sowohl im Berufungs- als auch im Revisionsverfahren jeweils ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 97 Die Erbfolge kann durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden vorweggenommen werden. Die vorsorgende Vermögensübertragung wird oft gewählt, um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, Steuern und Gebühren zu vermeiden sowie Pflichtteilsansprüchen "auszuweichen".mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Grundlagen der Kostenentscheidung in Zivilprozessen

Rz. 287 Kostentragungspflicht In Zivilsachen hat gem. § 91 Abs. 1 ZPO die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, also der Kläger bei Klageabweisung und der Beklagte bei erfolgreicher Klage. Sofern der Kläger nur teilweise obsiegt, wird die Klage im Übrigen abgewiesen. Dann erfolgt gem. § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO entweder eine Kostenquotelung (z.B. ¼ Kläger; ¾ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 1 A

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Festgebühren

Rz. 53 Das RVG kennt Festgebühren z.B. in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig, z.B. beträgt die Beratungsgebühr in einem Beratungshilfemandat nach Nr. 2501 VV RVG immer 35,00 EUR, unabhängig davon, wie lange die Beratung g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 323 In § 40 GKG ist geregelt, dass für die Wertberechnung auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug einleitet, abzustellen ist. Für das FamGKG findet sich diese Regelung in § 34 FamGKG mit der Ergänzung, dass für Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren maßgebend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 279 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde gilt Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 4. Danach verdient der Wahlverteidiger eine Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV RVG i.H.v. 80,00 – 560,00 EUR (Mittelgebühr: 320,00 EUR). Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 256,00 EUR. Rz. 280 Die Terminsgebühr nach Nr. 5114 VV RVG ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 11 K

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 42 Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Mahnverfahren

Rz. 197 Für die Vertretung des Antragstellers im Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3305 VV RVG in Höhe von 1,0. Nach dem RVG wird zwischen der Höhe der Verfahrensgebühr für ein Prozessverfahren (1,3) und der Höhe einer Verfahrensgebühr im Mahnverfahren (1,0) unterschieden. Die höhere Gebühr im Prozessverfahren ist im Hinblick auf die Mehra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Erbschaftsgebühr bei gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge

Rz. 311 Der allgemeine Satz der Erbschaftsgebühr beträgt 18 % nach dem reinen Wert der an je einen Erben anfallenden Erbschaft.[239] Rz. 312 Gehört zum Nachlass ein Wohnungseigentum oder ein mit dem Wohnungseigentum verbundenes Recht, beträgt der Erbschaftsgebührsatz 9 %.[240] Rz. 313 Besondere Regelungen sind vorgesehen für Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger. Bei solchen Nachlassge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mitwirken an Besprechungen

Rz. 162 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (sog. "Erledigungsbesprechungen"), erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Eine Terminsgebühr kann aber ausdrücklich nicht für Besprechungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Angelegenheit und Gegenstand

Rz. 56 Ein wichtiger Grundsatz bei der Abrechnung der Anwaltsgebühren ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und Gegenstand sowie zwischen einer und mehreren Angelegenheiten, um korrekt abrechnen zu können. Die Definition bereitet in der Praxis manchmal Schwierigkeiten. Rz. 57 Von einer Angelegenheit spricht man auch, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Vermögenserklärung

Rz. 157 Im Falle einer unbedingten Erbantrittserklärung muss der Erbe im weiteren Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens eine Vermögenserklärung abgeben. Darunter versteht man ein Verzeichnis des Erben über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Sämtliche Vermögenswerte, wie z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge, Schmuck, Sparbücher, Forderungen und Schulden, sind einzeln ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 214 Der Rechtsanwalt hat nach wie vor die Möglichkeit, derartige Entgelte in Einzelberechnung in voller Höhe (Nr. 7001 VV) oder aber als gemeinhin bekannte " Auslagenpauschale " (Nr. 7002 VV) geltend zu machen. Die Pauschale beträgt 20 % der gesetzlichen Gebühren. Allerdings gilt die Begrenzung von 20,00 EUR. Diese Begrenzung greift sowohl für Zivil- als auch Strafsachen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Grundgebühr

Rz. 270 In Teil 5, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 ist auch für die Bußgeldverfahren geregelt, dass der Rechtsanwalt für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall einmal und zwar unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt, eine Grundgebühr i.H.v. 30,00–170,00 EUR für den Wahlverteidiger und i.H.v. 80,00 EUR für den gerichtlich bestellten oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung

Rz. 258 Wird das Mandat persönlich, z.B. im Rahmen einer Besprechung, erteilt, muss der Anwalt ebenfalls entscheiden, ob er das Mandat annehmen möchte bzw. darf (siehe Rdn 254 u. Rdn 268). Ist dies nicht der Fall, muss dies dem Ratsuchenden wiederum unverzüglich mitgeteilt werden. Rz. 259 Möchte der Anwalt das Mandat übernehmen, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Mandanten ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Mehrere Aufbauvarianten

Rz. 122 Es gibt nicht nur einen denkbaren Aktenaufbau. Möglich sind vielmehr unterschiedliche Modelle. Wenn im Folgenden ein spezieller Aktenaufbau geschildert wird, muss dieser nicht dem entsprechen, den der Leser oder die Leserin in der Kanzlei vorfindet, in der sie oder er arbeitet. Dies bedeutet nicht, dass die dort vorgefundene Variante die schlechtere ist. Jede Kanzlei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Die Kostenausgleichung

Rz. 295 Sofern die Prozesskosten nicht nur von einer Partei, sondern von beiden Parteien nach Quoten (Bruchteilen) zu tragen sind, mithin grundsätzlich jede der Parteien gegenüber der anderen einen teilweisen Kostenerstattungsanspruch hat, erfolgt eine sog. gerichtliche Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO. Dadurch soll erreicht werden, dass einheitlich abgerechnet wird, also n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Kostengrundentscheidungen in FamFG-Sachen

Rz. 307 Nach § 80 FamFG sind Kosten Rz. 308 § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 309 § 81 FamFG regelt den Grundsatz der Kostenpflicht in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Gericht kann die Kosten des Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / a) Auszahlung des Nachlasses ohne Auseinandersetzungsverfahren

Rz. 142 Die Nachlassteilung ohne Auseinandersetzungsverfahren (boudlœg uden skiftebehandling) ist im 12. Kapitel DSL geregelt: wenn das Vermögen des Verstorbenen nach Abzug billiger Bestattungskosten, eventueller Ausgaben im Zusammenhang mit einer Sicherung von Nachlassaktiva, Ausgaben für vorübergehende Maßnahmen (die etwa bei Aushändigung des Nachlasses an einen vorübergeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Aufbau RVG

Rz. 41 Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind. Rz. 42 Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gegenstandswert/Wertgebühren

Rz. 49 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 RVG eine Anlage 2 , aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 31 RVG. Ausführungen hierzu finden Sie in Rdn 314. § 22 Abs. 1 RVG behandelt den Grundsatz, dass in derselben Ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse

Rz. 327 Streit über Bestehen oder Dauer eines Mietverhältnisses/Räumung In § 41 GKG sind die Streitwerte für Miet- und Pachtsachen geregelt. Ist danach das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig , ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 10. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 184 Der Gesetzgeber führte zum 1.8.2013 mit dem 2. KostRMoG folgende neue Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen ein. Rz. 185 Die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG beträgt 0,3 in allen Instanzen. Sie entsteht für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / a) Dieselbe Angelegenheit

Rz. 71 Dieselbe Angelegenheit (und damit nicht gesondert, sondern nur einmal abrechenbar, § 15 Abs. 2 S. 1 RVG) sind z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / c) Besondere Angelegenheiten

Rz. 77 § 18 RVG listet die Tätigkeiten auf, die grundsätzlich selbstständige Angelegenheiten bilden sollen, gleichgültig, mit welchen anderen Tätigkeiten des Anwalts sie in Zusammenhang stehen. Dies unterscheidet § 18 von § 17 RVG, da in § 17 RVG die Tätigkeiten eines Anwalts, die als verschiedene Angelegenheiten aufgeführt sind, immer im Zusammenhang mit einer bestimmten an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / e) Inventar

Rz. 159 Das Inventar ist ein Verzeichnis des Gerichtskommissärs über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Das Inventar ist vom Gerichtskommissär bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, bei minderjährigen oder pflegebefohlenen Erben oder Pflichtteilsberechtigten oder über Antrag eines Pflichtteilsberechtigten oder sonst Berechtigten zu errichten (§ 165 Auß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 11. Zusätzliche gestaffelte Terminsgebühr für Pflichtverteidiger/Längenzuschlag

Rz. 258 In Strafsachen hat der Anwalt die Möglichkeit, dass er als Pflichtverteidiger eine gestaffelte zusätzliche Terminsgebühr (auch Längenzuschlag genannt) erhält, wenn die Verhandlung Rz. 259 Diese Zusatzgebühren richten sich in der Höhe ebenfalls nach der Ordnung des Gerichts und kommen daher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 272 Nach Abs. 1 der Vorbemerkung 5.1.2 VV gehört zum Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren nach § 69 OWiG bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Rz. 273 Die Terminsgebühren , die in Unterabschnitt 2, Abschnitt 1, Teil 5 VV RVG geregelt sind, entstehen auch für die Teilnahme an Vernehmungen vor der Polizei oder der Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Änderungen im Kostenrecht

Rz. 2 Am 1.8.2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Mit diesem Gesetz erfolgten einige sprachliche Anpassungen, Änderungen und eine Anhebung der Gebühren. Für die Praxis ist es daher wichtig zu wissen, dass noch in vielen sog. Altfällen (vgl. dazu § 60 RVG) die alte Gebührentabelle anzuwenden ist. Denn häufig dauern Gerichtsverfahren doch ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Zwangsvollstreckung in... / D Zwangsverwaltung

Rz. 23 Auf die Anordnung der Zwangsverwaltung finden gem. § 146 Abs. 1 ZVG grundsätzlich die Vorschriften über die Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung. Allerdings sind in §§ 147–151 ZVG einige Besonderheiten enthalten. So umfasst insbesondere die Beschlagnahme gem. § 148 ZVG im Unterschied zur Zwangsversteigerung (§ 21 ZVG) auch die Miet- und Pachtforderungen des Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 9. Kosten der Revision

Rz. 27 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Revisionsverfahren gem. Anlage 1 zu § 3 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 3 Nr. 123 eine 5,0 Verfahrensgebühr (die das Urteil beinhaltet) an. Analog zu den Kosten in Berufungssachen gibt es Ermäßigungen, falls die Revision zurückgenommen oder die Angelegenheit vergleichsweise geregelt werden sollte (vgl. Nrn. 1231 und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Verwahrung der Verfügung von Todes wegen

Rz. 51 Eigenhändige Testamente werden häufig von dem Testierenden persönlich verwahrt. § 2248 BGB regelt, dass privatschriftliche Testamente auf Verlangen des Erblassers in die sog. besondere amtliche Verwahrung nach den §§ 346, 347 FamFG genommen werden können. Öffentliche, vor einem Notar errichtete Testamente werden stets in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mediation

Rz. 88 Die Mediation ist in § 34 RVG geregelt. Auch bei Mediationen soll der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen worden, bestimmt sich die Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Anwendbar ist § 612 Abs. 2 BGB. In Ermangelung einer Taxe wird der Rechtsanwalt hier die "übliche Gebühr" berechnen können. Rz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 11. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 189 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG kann für die Weiterleitung von Fremdgeld berechnet werden. In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", die Hebegebühr dem Mandanten nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsmittel / 8. Kosten des Berufungsverfahrens

Rz. 13 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Berufungsverfahren gem. Anlage 1 zu § 11 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 2, Nr. 1220 eine 4,0 Verfahrensgebühr an Diese Gebühr beinhaltet auch die Kosten für ein Urteil. Wird die Klage in der Berufungsinstanz zurückgenommen oder die Berufung als solche zurückgenommen, ermäßigt sich die gerichtliche Verfahrensgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Erbscheinverfahren

Rz. 145 Sachlich zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 2353 BGB). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 343 FamFG unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH in der Sache "Oberle" (siehe Rdn 139 und 143). Rz. 146 Voraussetzung für die Erteilung eines Erbscheins ist die Stellung eines entsprechenden Antrags. Dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 5. Kosten

Rz. 55 Für die Errichtung, Verwahrung und Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen können Kosten entstehen. Betrachtet man zunächst nur die Errichtung der Verfügung von Todes wegen, so hat das eigenhändige Testament gegenüber dem öffentlichen notariellen Testament den Vorteil, dass hierfür keine Kosten entstehen. Die Kosten, die beim Notar entstehen, sind im Gerichts- und N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / IV. Kosten für Zahlungsvereinbarungen

Rz. 9 Nr. 1000 VV RVG: (1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den 1. der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird oder 2. die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung und, wenn bereits ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, bei gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Die Kosten der Zwangsv... / I. Gebührenanfall

Rz. 1 Der Rechtsanwalt erhält für seine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung grundsätzlich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Bei entsprechender Tätigkeit in einem Termin kann er auch eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG verdienen. Die Verfahrensgebühr fällt für jede gesondert beauftragte Vollstreckungsmaßnahme i.S.d. § 18 Abs. 1 RVG an. Wird z.B. zunächs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 175 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 14 N

mehr