Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Details zum Schulgeldabzug als Sonderausgaben

Kommentar Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr Kind unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abziehen. Das BayLfSt erklärt mit aktualisierter Verfügung vom 12.9.2018, welche Grundsätze die Finanzämter hierbei beachten müssen. Schulgeldzahlungen für ein steuerlich anerkanntes Kind können von den Eltern mit 30 %, höchstens 5.000 EUR pro Jahr, ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Die Gebühren im Erkenntnisverfahren

1. Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 3101 i.V.m. Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG Rz. 3 Anwendungsbereich:mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Die einzelnen Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegun...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 7. Verjährung der Gebühren für Eilverfahren

Rz. 17 Die Gebühren für die Eilverfahren verjähren unabhängig von der Verjährung der Gebühren für das Haupt-/Hauptsacheverfahren, § 195 BGB. Dies ist angesichts der Selbstständigkeit der Eilverfahren selbstverständlich. § 8 Abs. 2 S. 1 RVG ist auf diese Gebühren nicht in dem Sinn anzuwenden, dass die Verjährung der Gebühren des Eilverfahrens gehemmt wäre, solange ein Hauptve...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / i) Gebühren für die Rechtsbeschwerde

Rz. 20 Für den Anwalt beim BGH (§ 114 Abs. 2 FamFG) entstehen die Gebühren gem. Vorb. 3.2.2 Nr. 1a, Nrn. 3206 ff. VV RVG.mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / I. Die einzelnen Gebühren, Grundlagen

Rz. 1 Die Verfahrens- und Terminsgebühr sind die gleichen im Erkenntnisverfahren (Hauptsache- und Eilverfahren), im VKH-Bewilligungsverfahren und auch in der Vollstreckung. Nur die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich. Die Verfahrensgebühr hat Gebührensätze zwischen 0,3 (Nr. 3309 VV RVG) über die gekürzte Gebühr 0,8 (Nr. 3101 VV RVG), die Gebühr im VKH-Bewilligungsverfahren...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen

1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Gebühren und Gebührensätze

Rz. 93 Die Gebühren und Gebührensätze stehen im FamGKG KV. Für Hauptsacheverfahren in Ehesachen einschließlich aller Folgesachen gilt nach Nr. 1110 2,0 Verfahrensgebühr, Ermäßigungsvorschrift ist in Nr. 1111 FamGKG KV. Eine Ermäßigung der Gerichtskosten im Fall des Rechtsmittelverzichts in der Ehescheidung ist nicht mehr vorgesehen, wie es sich aus dem ausdrücklichen Text in ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / A. Allgemein zu den Gebühren

I. Die einzelnen Gebühren, Grundlagen Rz. 1 Die Verfahrens- und Terminsgebühr sind die gleichen im Erkenntnisverfahren (Hauptsache- und Eilverfahren), im VKH-Bewilligungsverfahren und auch in der Vollstreckung. Nur die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich. Die Verfahrensgebühr hat Gebührensätze zwischen 0,3 (Nr. 3309 VV RVG) über die gekürzte Gebühr 0,8 (Nr. 3101 VV RVG), di...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / IV. Gebühren in der Vollstreckung/Zwangsvollstreckung

Rz. 52 Das FamGKG unterscheidet in § 1 die Vollstreckung durch das Familiengericht, für die das FamGKG anwendbar ist, und die anderweitige Vollstreckung, für die es nicht gilt. Ersteres sind die Maßnahmen nach §§ 88 ff. FamFG, letzteres diejenigen, die durch das Vollstreckungsgericht entsprechend den Regeln der ZPO durchgeführt werden (§§ 120, 95, 96 FamFG). Rz. 53 Für die An...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Die gekürzte Verfahrensgebühr, Nr. 3101 VV RVG

aa) Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG: vorzeitiges Ende Rz. 6 Endet das Mandat vorzeitig (durch Erfüllung, Einigung, Mandatskündigung) wird die Gebühr in den meisten Fällen, aber nicht immer, ermäßigt. Die Gebührenermäßigung greift nur ein, wenn sie vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ist. Es ist dann jeweils angegeben, bis zu welcher Einzelhandlung von einer vorzeitigen Erledigung gespro...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / I. Gebühren

Rz. 41 Die Gebühren fallen gem. Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 3, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG an. Das gilt auch, wenn der Arrest gem. § 943 Abs. 1 ZPO beim OLG beantragt wird (Vorb. 3.2 Abs. 2 S. 2 VV RVG i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG).[37] Rz. 42 Zur Terminsgebühr: Im Arrestverfahren ist zunächst die mündliche Verhandlung nicht obligatorisch (§§ 922, 936 ZPO). Die mündliche Verhandlu...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Vereinbarte Gebühren und weitere Gebühren, insbesondere die Einigungsgebühr

Rz. 27 Die Beantwortung der Frage, ob neben dem vereinbarten Honorar für die Beratung im Falle einer Einigung, an der der Anwalt mitgewirkt hat, die Einigungsgebühr verlangt werden kann, hängt von der Auslegung der Vereinbarung ab.[17] Auch in diesem Fall ist dringend zu empfehlen, in die Vereinbarung den Hinweis aufzunehmen, dass weitere Gebühren nach dem RVG anfallen könne...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / III. Festsetzung der Gebühren nach §§ 103 bis 107 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1 S. 2, 85 FamFG gegen den Verfahrensgegner

Rz. 16 Die Festsetzung gegen den erstattungspflichtigen Gegner erfolgt durch den Rechtspfleger. Sie kann mit einer Erinnerung binnen zwei Wochen und der sofortigen Beschwerde (wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt) angefochten werden. Dann entscheidet das Oberlandesgericht (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten

Rz. 13 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, und zwar der Rechtspfleger (§ 11 Abs. 1 S. 1 RVG, § 21 Nr. 2 RPflG). Auf Antrag werden Zinsen festgesetzt (Zinssatz: § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO): "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz", § 11 Abs. 2 S. 2 RVG. Rz. 14 Gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Wert des...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Sperre von Gebühren gem. Tabelle zu § 13 RVG, die vor der Beiordnung entstanden sind

Rz. 107 Wenn das Mandat von Anfang an lautet, dass ein Verfahren in Verfahrenskostenhilfe geführt werden soll, entstehen für den Anwalt zwar die Gebühren gem. Tabelle § 13 RVG, sie unterliegen aber der Sperre.[131] Es kommt aber vor, dass sich die Notwendigkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen erst im Laufe des Verfahrens ergibt. Bis zur Beiordnung sind dann schon Gebühre...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / B. Die Festsetzung der Gebühren, Rechtsbehelfe

I. überblick Rz. 12 Die Gebühren werden entwedermehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / A. Gebühren

I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Gebühren

Rz. 102 Die Gebühren weisen keine Besonderheit auf. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Einigungsgebühr "Streit oder Ungewissheit" voraussetzt. Sind sich die Eltern von vornherein einig, fällt jedenfalls keine Einigungsgebühr aus dem vollen Wert an. Zu prüfen ist aber die Einigungsgebühr z.B. nach dem Regelungsinteresse oder dem Beweissicherungsinteresse (zur Zwische...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der Werte und der Gebühren – Übersicht über die Verfahren

A. Die Festsetzung der Gebührenwerte, Rechtsbehelfe I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßg...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Kosten des Mehraufwands

a) Mehraufwand Rz. 49 Es fallen entweder Abwesenheitsgelder und Reisekosten des Anwalts an, der am Wohnsitzort ist, oder es fallen Kosten für den zweiten Anwalt an. Außerhalb der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der kostenerstattungspflichtige Gegner diese Kosten erstatten muss. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe stellt sich d...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / B. Einzelne Gebühren-/Vergütungsvereinbarungen (Inhalt)

Rz. 4 Tatsächlich ist zwischen Gebühren- und Vergütungsvereinbarung zu unterscheiden. Die Gebührenvereinbarung findet sich in § 34 RVG. Mit dieser wird die Beratungstätigkeit des Anwalts abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung ist in den §§ 3a ff. RVG geregelt. I. Die Gebührenvereinbarung Rz. 5 § 34 Abs. 1 RVG fordert vom Anwalt, auf den Abschluss einer Gebührenvereinbarung hi...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Gebühren, Werte

A. Die einstweilige Anordnung, §§ 49 ff. FamFG I. Gebühren Rz. 1 In den Eilverfahren, Zivilprozessverfahren wie auch der FG-Verfahren fallen die Verfahrensgebühr mit 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr mit 1,2 (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 1,0 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG) an. 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 2 Die Verfa...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Gebühren, auf die angerechnet wird

Rz. 26 Die Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG beginnt mit den Worten "auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches … Verfahren". Hieraus wird verschiedentlich hergeleitet, dass nicht nur auf die Verfahrensgebühr, sondern auf jede Gebühr (zur Hälfte) angerechnet wird.[20] Der Wortlaut könnte für diese Auslegung sprechen. Gemeint ist der Fall, dass die Geschäftsgebühr gem...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Vorschüsse auf Gebühren und Auslagen, § 47 RVG

Rz. 100 Vorschüsse kann der Anwalt für bereits entstandene Gebühren, sowie für bereits entstandene und voraussichtlich noch entstehende Auslagen fordern (§ 47 Abs. 1 S. 1 RVG). Es wird zu Recht dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.[114]mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / b) Wahrnehmung eines Sachverständigentermins

Rz. 22 Ein solcher Termin kommt z.B. im Güterrechtsverfahren vor, wenn eine Immobilie besichtigt wird, aber auch in Wohnungszuweisungssachen oder im Unterhalt zur Ermittlung des Wohnwertes. Der Sachverständige muss gerichtlich bestellt sein. Ein Besichtigungstermin mit einem privat bestellten Gutachter – auch wenn es ein gemeinsamer Gutachter der Parteien ist – reicht nicht ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / c) Besprechung zur Vermeidung/Erledigung des Verfahrens, Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2 VV RVG

aa) Gebührentatbestand Rz. 23 § 19 Nr. 2 RVG bestimmt zwar, dass außergerichtliche Verhandlungen zum Rechtszug gehören, d.h. durch die Verfahrensgebühr abgegolten sind. Der Tatbestand Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG ist aber eine Ausnahme von dieser Regel für den Fall, dass mündlich oder telefonisch verhandelt wird und unter der weiteren Voraussetzung, dass diese Besprechung...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / d) "Terminsgebühr ohne Termin": Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG

aa) Voraussetzungen Rz. 31 Die Terminsgebühr ohne Termin hat zwei Voraussetzungen:mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Die einzelnen Gebühren

aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verw...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / I. Gebühren

Rz. 1 In den Eilverfahren, Zivilprozessverfahren wie auch der FG-Verfahren fallen die Verfahrensgebühr mit 1,3 (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr mit 1,2 (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 1,0 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG) an. 1. Die Verfahrensgebühr Rz. 2 Die Verfahrensgebühr entsteht nach den allgemeinen Regeln (Nr. 310...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / II. Abgrenzung Gebühren-/Vergütungsvereinbarung

Rz. 6 Die Vertretung des Mandanten im Rahmen der Vergütungsvereinbarung beginnt entsprechend dem Entstehen der Geschäftsgebühr nach Abs. 3 der Vorb. 2.3 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. In Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung ist es für den Anwalt wichtig, sich bewusst zu machen, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren

Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verwirklicht wurde. Rz. 92 Der Gesetzgeber hat e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühren und Werte im Verfahren gem. § 118 ZPO

Rz. 101 Für das Verfahren wird die 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3335 VV RVG) und die 1,2 Terminsgebühr (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 2 VV RVG) i.V.m. Vorb. 3.3.6 VV RVG, jeweils begrenzt auf den entsprechenden Gebührensatz im Hauptsacheverfahren, sowie die 1,0 Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) vergütet. Die Wertvorschriften stehen in § 23a RVG. Dieser Vergütungsanspruch richte...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 5. Die neue Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen, Nr. 1010 VV RVG

Rz. 43 Die Zusatzgebühr ist in erster Linie für die Baurechtsverfahren gedacht; sie kann aber im Einzelfall auch im Familienrecht aktuell werden. Die Hürden sind hoch, weil der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass die 2004 abgeschaffte Beweisgebühr wieder auflebt.[48]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rechtsbehelfe – Gebühren, Werte

A. Gebühren I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibun...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen, § 110 FamFG

Rz. 70 Es fallen Gebühren gem. Nrn. 3100 ff. VV RVG an. Für Beschwerdeverfahren gelten Nrn. 3200 ff. VV RVG (Vorb. 3.2.1 Nr. 2a VV RVG).mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 3. VKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 36 Das VKH-Bewilligungsverfahren ist in Nrn. 3335, 3337 VV RVG für die Verfahrensgebühr und Vorb. 3.3.6 S. 2 VV RVG für die Terminsgebühr geregelt. Die Verfahrensgebühr beträgt höchstens 1,0, im Übrigen fällt (ebenso wie die Terminsgebühr) die Gebühr im gleichen Gebührensatz an wie in dem Verfahren, auf das sich der VKH-Antrag bezieht. Das VKH-Bewilligungsverfahren kennt k...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / c) Zum Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr

Rz. 15 An dieser Stelle wird Bezug genommen auf die acht Beispielsfälle für den Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr in Rdn 3. Rz. 16 Die Verfahrensgebühr beträgt im ersten Beispielsfall des Anwendungsbereichs (s. Rdn 3) also 1,3; im Fall (2) und (3) 1,0; im Fall (4) 1,3; in den Fällen (5) bis (7) 0,8; im Fall (8) die 0,3 Gebühr gem. Nr. 3309 VV RVG für die Mobiliarvollstre...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) Gebühren

Rz. 98 Die Einigungsgebühr fällt unter den gleichen Voraussetzungen an wie sonst auch. Bei der Auseinandersetzung von Immobilien ist freilich das Vorliegen von "Streit oder Ungewissheit" besonders sorgfältig zu prüfen. Rz. 99 Zu den Beispielen 1–3 (s. Rdn 92–94): In allen Fällen ist die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) entstanden. Die Einigungsgebühr kann in allen diesen Fäl...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Sperre von Gebühren gem. § 13 RVG, die ab Beiordnung entstehen, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG

Rz. 106 Der Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. Tabelle zu § 13 RVG kann aber nicht geltend gemacht werden, solange die Bewilligung (nicht: die Beiordnung!)[130] besteht, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG. Nur und erst wenn die Bewilligung aufgehoben ist (§ 124 ZPO), darf der Anwalt seine Gebühren, soweit sie nicht schon von der Staatskasse...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Gebühren

Rz. 109 Unter der Geltung der BGB-Regeln zum Versorgungsausgleich gab es eine umfangreiche Judikatur zum Vergleich/zur Einigung im Versorgungsausgleich. Diese Judikatur ist durch das Inkrafttreten des VersAusglG erledigt.[128] Rz. 110 Mit dem VersAusglG, das die Saldierung nicht mehr kennt, wird in allen Fällen, in denen beiderseits Anwartschaften vorliegen, nicht mehr bezwei...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Das selbstständige Beweisverfahren, § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 485 ff. ZPO

Rz. 71 Dieses Verfahren (§§ 485 ff. ZPO)[72] spielt im Familienrecht zu Unrecht eine sehr nachrangige Rolle. Es kommt in Betracht z.B. im Zugewinnverfahren, wenn hoch betagte Verwandte als Zeugen für das Anfangsvermögen gebraucht werden; im Zugewinn- und im Hausratsverfahren, wenn es um die Feststellung des Wertes eines immer noch in der Benutzung befindlichen Pkw geht. Das ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Verfahren zur Erteilung einer familienrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 14 Genehmigungsverfahren im Familienrecht sind die Verfahren gem. §§ 1643, 1821 und 1822 BGB. Zustimmungen des Gerichts werden weder beantragt noch erteilt. Es kommen nur die Zustimmungsersetzungen vor. Diese betreffen den gesetzlichen Güterstand (§§ 1365 Abs. 2, 1366 Abs. 3 S. 3, 1369 Abs. 2 BGB) und die Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452 BGB). Nicht betroffen sind di...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / aa) Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG: vorzeitiges Ende

Rz. 6 Endet das Mandat vorzeitig (durch Erfüllung, Einigung, Mandatskündigung) wird die Gebühr in den meisten Fällen, aber nicht immer, ermäßigt. Die Gebührenermäßigung greift nur ein, wenn sie vom Gesetz ausdrücklich angeordnet ist. Es ist dann jeweils angegeben, bis zu welcher Einzelhandlung von einer vorzeitigen Erledigung gesprochen wird. Der wichtigste Fall ist Nr. 3101...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 4. Zu den Fällen des Anwendungsbereichs

Rz. 37 Die Fälle (1) und (2) (s. Rdn 3): 1,2 Terminsgebühr, im Fall (1) gem. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG, im Fall (2) gem. Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV RVG. Rz. 38 Die Fälle (3) und (4) betreffen das Gespräch zur Vermeidung bzw. zur Erledigung des Verfahrens (Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG). Rz. 39 Beispielsfall (5): Es fällt die Gebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 u Nr. 3104 an (w...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 6. Verfahrensverbindung oder nur gemeinsame Verhandlung mehrerer selbstständiger Verfahren

Rz. 44 In Familiensachen sind häufig mehrere selbstständige Verfahren gleichzeitig im Gange und zwar beim gleichen Gericht. So kommt es immer wieder vor, dass aus Anlass eines Verhandlungstermins in einer Sache ein anderes Verfahren zwischen den gleichen Parteien mit besprochen/verhandelt wird. Gebührenrechtlich ist zu unterscheiden:[49]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren

Rz. 16 Der Anwalt kann aus der Staatskasse die Beratungsgebühr mit 35,00 EUR (Nr. 2501 VV RVG), die Geschäftsgebühr mit 85,00 EUR (Nr. 2503 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 150,00 EUR (Nr. 2508 VV RVG) je nach Ablauf des Mandats verlangen. Neben der Einigungsgebühr ist immer entweder die Beratungs-, oder die Geschäftsgebühr als Begleitgebühr angefallen.mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / III. Abfassung der Einigung im Hinblick auf die Gebühren

1. Grundregel: Kostenaufhebung Rz. 37 Grundregel ist § 98 ZPO für die Zivilprozesssachen (§ 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 98 ZPO) und § 83 FamFG für die FG-Sachen. Beide Bestimmungen sehen vor, dass sowohl die Einigungskosten als auch die Verfahrenskosten gegeneinander aufgehoben werden. 2. Einigung über Trennungs- und Scheidungsfolgesachen, insbesondere Scheidungsfolgenvergleich ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / I. Ehescheidung, Eheaufhebung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

1. Die Verfahrensgebühr Rz. 55 Anwendungsbereich: Die Ehefrau schickt den Scheidungsantrag ihres Ehemanns zum Rechtsanwalt und will vertreten werden.mehr