Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Kosten des Erbscheins

Rz. 20 Für die Erteilung des Erbscheins entsteht beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, KV 12210 GNotKG eine 1,0-Gebühr aus dem Wert des Nettonachlasses. In diesem Zusammenhang sei an die Vorschrift des § 40 Abs. 3 GNotKG erinnert, wonach sich die Gebühr für einen Erbschein nur nach dem Wert der Grundstücke bemisst, wenn der Erbschein ausschließlich für Grundbuchbericht...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Arten von Vereinbarungen

Rz. 114 Es können folgende Vereinbarungen geschlossen werden:[211] Es ist hierbei möglich,mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Einheitlicher Auftrag

Rz. 30 Beauftragt der Mandant seinen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung für einen ganz konkreten Sachverhalt, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft, liegt grundsätzlich ein einheitlicher Auftrag vor.[50] Werden die Aufträge zeitlich nacheinander erteilt, hindert dies das Vorliegen der Einheitlichkeit grundsätzlich nicht.[51] Nach einer Entscheidung des OL...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / a) § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 19 Nach der Vorschrift des § 49b Abs. 5 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bereits vor Übernahme des Mandats den Mandanten darauf hinzuweisen, dass für den Fall, dass nicht aufgrund einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet wird, diese Abrechnung nach Gegenstandswert erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht aus dem Anwaltsvertrag. Auf die vo...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / tt) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 344 Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren: Gegenstandswert: § 26 RVG.mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / c) Kosten

Rz. 122 Bei der Eintragung einer Vormerkung fallen folgende Gebühren an: §§ 45, 51 Abs. 1 S. 2 und KV 14150 GNotKG 0,5 Gebühr bei hälftigem Verkehrswert als Gegenstandswert. Bei der Löschung einer Vormerkung fällt gem. KV 14152 GNotKG eine Gebühr von 25 EUR an.mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 41 Gemäß § 7 Abs. 2 RVG haften mehrere Auftraggeber dem Rechtsanwalt gegenüber nicht als Gesamtschuldner für die gesamten Gebühren einschließlich der Erhöhungsgebühr. Vielmehr haftet jeder nur für die Gebühren, die durch eine alleinige Beauftragung angefallen wären. Demgemäß ist anzuraten, dass sich der Rechtsanwalt von seinen Mandanten schriftlich bestätigen lässt, dass ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Erbscheinsverfahren

Rz. 100 Zur Ermittlung der Höhe des Gegenstandswerts vgl. Rdn 53. Beispiel a) Erbscheinsverfahren ohne Beweisaufnahme Der Rechtsanwalt wird mit der Vertretung im Erbscheinsverfahren beauftragt. Eine Beweisaufnahme ist nicht erforderlich. Der Gegenstandswert liegt bei 50.000 EUR Es entstehen die folgenden Gebühren:mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Kosten der Inventarerrichtung

Rz. 217 Für die Entgegennahme des Inventars durch das Nachlassgericht wird eine Gebühr von 15 EUR erhoben, KV 12410 Abs. 1 Nr. 6 GNotKG, für die Bestimmung einer Inventarfrist eine Gebühr von 25 EUR, KV 12411 Nr. 2 GNotKG. Die Übertragung der Aufnahme auf einen Notar gemäß § 2003 BGB löst eine Gebühr von 40 EUR aus, KV 12412 GNotKG, der Notar erhält für die Aufnahme des Inve...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Kosten

Rz. 22 Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr ...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Alternativen zur Erbteilungsklage

Rz. 7 Eine Erbteilungsklage sollte sinnvollerweise erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn Versuche einer außergerichtlichen bzw. einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (z.B. durch Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung, Übertragung der Erbteile auf einen Miterben) endgültig gescheitert sind. Eine mögliche Alternative zur Erbteilungsklage stellt zunäch...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Rz. 7 Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Der Versicherungsfall muss nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber vor deren Beendigung eingetreten sein. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rech...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 4. Innerer Zusammenhang

Rz. 33 Liegt der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde und ist eine einheitliche Bearbeitung möglich, können die Ansprüche demgemäß in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden,[58] ist von einem inneren Zusammenhang auszugehen. Ein einheitlicher Lebenssachverhalt ist beispielsweise zu bejahen, wenn von einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 1. Die bisher angewandten Tabellen

Rz. 129 Die früher in der Praxis vorwiegend angewandte "Rheinische Tabelle"[181] ist aufgrund einer Vielzahl von auftretenden Fragen unpopulär geworden. So ist etwa zweifelhaft, ob durch diese auch eine Konstituierungs- und Verwaltungsgebühr erfasst wird oder ob die Tabelle lediglich den "Normalfall" einer Testamentsvollstreckung erfasst.[182] Aufgrund des seit Entwicklung d...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 4. Kosten des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 22 Für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses wird – wie beim Erbscheinserteilungsverfahren – gem. §§ 34, 40 GNotKG, KV 12210 GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Des Weiteren schreibt § 36 Abs. 2 IntErbRVG auch für dieses Erteilungsverfahren vor, dass der Antragsteller eine eidesstaatliche Versicherung bei Gericht abzugeben hat.[26] Für die Beurkundung der eid...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 93 Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Der Rechtsanwalt erhält eine Gebühr in Höhe von 1,3. Diese Gebühr erhält er für die Einreichung einer Klage bei Gericht, die Einreichung eines Schriftsatzes, der Sachanträge erhält bzw. auch für die Einreichung eines Schriftsatzes, der eine Klagerücknahme enthält. Die Gebühr ermäßigt sich auf 0,8, wenn...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / II. Einigungsgebühr

Rz. 87 Die Einigungsgebühr findet sich in Nr. 1000 VV RVG. Das Kriterium des "gegenseitigen Nachgebens" spielt dabei nach der Neufassung der Vergütungsregelungen für Rechtsanwälte durch das RVG keine Rolle mehr. Somit können nun auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach Nr. 1000 VV RVG abgerechnet werden.[175] Die Frage, wann eine Einigung vorliegt, bemisst sich dan...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Hilfe in Steuersachen

Rz. 92 Des Öfteren ist der Rechtsanwalt, gerade auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge, auch mit steuerlichen Fragen befasst. Beispielsweise wird er gesondert beauftragt, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben. In diesem Falle richten sich seine Gebühren nach § 35 RVG i.V.m. §§ 23 bis 39 Steuerberatervergütungsverordnung i...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Registrierung von Vorsorgevollmachten

Rz. 693 Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnell und sicher aufgefunden werden. Gerichte haben die Möglichkeit, vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / III. Auswahlkriterien

Rz. 23 Aus der Sicht des Mandanten wird an erster Stelle immer die Frage stehen, wie hoch die vom Prozessfinanzierer geforderte Erfolgsbeteiligung ausfallen soll. Die Standardkonditionen der großen Prozessfinanzierer gehen heute alle dahin, dass bis zu einem Erlös von 500.000 EUR eine Erlösbeteiligung von 30 % und für Erlösanteile, die über einen Betrag von 500.000 EUR hinau...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / d) Gebührenrechtliche Folgen

Rz. 18 Die konkreten Folgen einer Interessenkollision hängen davon ab, ob die Kollision bereits von Anfang an bestand oder erst im Laufe des Mandats eingetreten ist. Bei Bestehen der Kollision sind sämtliche Mandate sofort niederzulegen.[25] Da der Anwaltsvertrag wegen Verstoßes gegen § 43a BRAO nichtig ist bzw. wird, bedeutet dies gebührenrechtlich, dass bei einer nicht vor...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Zusammenfassung

Rz. 34 Abschließend bleibt anzumerken, dass die Prozessfinanzierung kein Mittel ist, um eigentlich aussichtslose Angelegenheiten um jeden Preis vor Gericht zu bringen, sondern dazu gedacht ist, in geeigneten Einzelfällen finanzielle Waffengleichheit herzustellen und dem Mandanten die Rechtsdurchsetzung dadurch finanziell erst zu ermöglichen. Aufgrund des mit einer Anfrage er...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / a) Kündigung

Rz. 33 Der Anwaltsvertrag kann grundsätzlich[37] von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Nachdem der beauftragte Rechtsanwalt Dienste höherer Art zu leisten hat, kommt insofern § 627 BGB zur Anwendung. Rz. 34 Bei einer Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Auftraggeber aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Rechtsan...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Pauschalvergütung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, mit seinem Auftraggeber ein Pauschalhonorar zur Abgeltung seiner Vergütung zu treffen. Vorteilhaft bei dieser Vorgehensweise ist, dass von vornherein die Höhe der Bezahlung feststeht und die Gefahr anschließender Differenzen zwischen den Vertragsparteien relativ gering sein dürfte. Weiter bietet diese Abrechnungsvariante einen ni...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Gleicher Rahmen

Rz. 32 Ein einheitlicher Rahmen liegt dann vor, wenn sich die Aufträge nach Inhalt, Ziel und Zweck entsprechen und wenn ein gleichgerichtetes Vorgehen für alle Auftraggeber bejaht werden kann. Wird der Rechtsanwalt damit beauftragt, unterschiedliche Forderungen (z.B. Mietzins, Ansprüche aus Darlehen) gegen denselben Schuldner geltend zu machen, ist von einem gleichen Rahmen a...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / A. Allgemeines

Rz. 1 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat – dann kann er gleich Zahlungsklage erheben[1] – oder ob er erst noch Auskunft benötigt – dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben –, ist die richtige Vorgehensweise von untersch...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 6. Kosten für Auflassung und Eintragung des Erwerbers

Rz. 127 Kosten der Auflassungsbeurkundung: 0,5 Gebühr, KV 21101 GNotKG; Gegenstandswert: Verkehrswert des Grundstücks. Kosten der Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt: 1,0 Gebühr, KV 14213 GNotKG; Gegenstandswert: Verkehrswert des Grundstücks.mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Kosten der Zurückweisung oder Rücknahme eines Erbscheinsantrags

Rz. 234 Für die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wird eine 0,5-Gebühr erhoben, höchstens 400 EUR, Nr. 12212 KV GNotKG. Wird der Antrag zurückgenommen, fällt nach Nr. 12211 KV GNotKG eine 0,3-Gebühr, höchstens 200 EUR, an.mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 3. Abgeschlossene Erbscheinsverfahren in den seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfällen

Rz. 41 Ein bereits erteilter Erbschein erwächst weder in formelle noch in materielle Rechtskraft, was unmittelbar aus § 2361 BGB, § 353 FamFG folgt, wonach ein Erbschein einzuziehen bzw. für kraftlos zu erklären ist, wenn sich ergibt, dass er unrichtig ist. Allerdings ist das Erbscheinseinziehungsverfahren bzw. die Kraftloserklärung vom Nachlassgericht nicht von Amts wegen, ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 235 Wird ein Rechtsanwalt mit der Beantragung eines Erbscheins beauftragt, erhält er nach Nr. 3100 VV RVG eine 1,3-Verfahrensgebühr. Besteht die Tätigkeit lediglich in der Stellung des Antrags bzw. in der Entgegennahme des Erbscheins, verringert sich die Gebühr auf 0,8 nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG. Allerdings erschöpft sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts typischerweise ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 51 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0-Gebühr erhoben, KV 14110 Anm. 1 Abs. 1 GNotKG. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 46 ff. GNotKG. Rz. 52 Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird jedoch bei...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / V. Rahmengebühren

Rz. 71 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um Satzrahmengebühren gemäß § 14 RVG. Diese berechnen sich ebenfalls nach Gegenstandswert. Für die Bestimmung der konkreten Gebühr wird dem Rechtsanwalt ein Spielraum eingeräumt. Lediglich die obere und untere Grenze wird vorgegeben. Bei der Geschäftsgebühr besteht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Zur Ermit...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / E. Die Unterschätzung der Schwierigkeiten des Erbrechts

Rz. 26 Nicht nur der juristische Laie unterschätzt die Komplexität und das Streitpotenzial im Erbrecht, sondern auch der Jurist schlechthin, wie auch der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt in eigener Sache. Für letzteren liegt die Schwierigkeit darin, dass er wegen der eigenen Betroffenheit nicht den nötigen Abstand besitzt, um Gefahren und Möglichkeiten zu ihrer Abwehr ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / IV. Die Voraussetzungen der Haftung

Rz. 101 Eine objektive Verletzung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten beurteilt sich nach der Generalklausel des § 2216 Abs. 1 BGB, wonach der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet ist, sowie am Willen des Erblassers, der sich in erster Linie in der letztwilligen Verfügung dokumentieren muss. Dieser Wille wird rege...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / V. Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung

Rz. 82 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die Übertragung von Erbteilen bildet einen Fall nachträglicher Grundbuchunrichtigkeit (§ 22 GBO), d.h. einer Rechtsänderung, die sich außerhalb...mehr

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§ 32 Mediation / I. Haftung

Rz. 18 Wenn der Mediator im Grundberuf Rechtsanwalt ist, ist er als Mediator gemäß § 18 BORA anwaltlich tätig. Nach einer Entscheidung des OLG Hamm[4] haftet ein Anwalt, der als Mediator tätig ist, aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Aufgaben schlecht erfüllt und dadurch einem der Konfliktpartner einen Schaden zufügt. Bei erbrechtlichen Mediationen besteht ein Haf...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Allgemeines

Rz. 15 Mit hohen Streitwerten, wie sie gerade im Bereich erbrechtlicher Auseinandersetzungen häufig vorkommen, ist im deutschen Zivilprozessrecht stets auch ein erhebliches Kostenrisiko für die unterliegende Partei verbunden. So beläuft sich das Kostenrisiko bei einem Streitwert von (nur) 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits auf 12.068,46 EUR.[23] Wird dieser Rechtsstre...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Vertragsabschluss

Rz. 16 Wie auch im übrigen Vertragsrecht, kommt der Anwaltsvertrag durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. In der Regel erteilt dabei der Mandant den Auftrag, welchen der Anwalt annehmen oder ablehnen kann. Der umgekehrte Fall ist aber auch denkbar, obwohl dem Rechtsanwalt gemäß § 43b BRAO die Werbung um das konkrete Mandat untersagt ist. Wenn beispielsweise der ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 120 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Rz. 121 Die Frage der Angemessenheit ist je nach Einzelfall an dem Umfang der Tätigkeit, an de...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Rechtswirkung der Eröffnung

Rz. 136 Nach Eröffnung der Nachlassverwaltung kann der Erbe die Nachlassgläubiger auf den Nachlass beschränken, § 1975 BGB, und so den Zugriff auf sein Eigenvermögen abwehren. Das ist gerechtfertigt, weil die Einschaltung des Nachlassverwalters die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses ausreichend sichert. Nach Anordnung der Nachlassverwaltung kann der Eröffnungsantrag nic...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 96 Wirkt der Rechtsanwalt bei einer gerichtlichen Einigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens mit, erhält er eine 1,0 Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG. Diese berechnet sich nach dem Wert der rechtshängigen Ansprüche. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter Rdn 86 ff. verwiesen.mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Das Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 23 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind Erblasser und Testamentsvollstrecker namentlich anzugeben. Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung des Nachlasses beschränkt, so ist dies gemäß § 354 Abs. 2 FamFG in das Zeugnis aufzunehmen. Dies gilt auch hinsichtlich jeder anderen von der gesetzlichen Regelung abweichenden Anordnung des Erblassers, soweit sie für den re...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Terminsgebühr

Rz. 95 Die Terminsgebühr ist geregelt in Nr. 3104 VV RVG und liegt bei einem Satz von 1,2. Die Gebühr fällt unabhängig davon an, ob streitige oder nichtstreitige Anträge gestellt werden. Die Terminsgebühr reduziert sich auf 0,5, wenn lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird, Nr. 3105 VV RVG. Erkennt der Beklagte hingegen die Forderung an, erfolgt ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Antragsrecht

Rz. 223 Antragsberechtigt ist der Erbe, bei einer Miterbengemeinschaft jeder Miterbe (§§ 455 Abs. 1, 460 Abs. 1 FamFG). Sein Antragsrecht beginnt mit Annahme der Erbschaft, eine Frist ist dafür nicht einzuhalten. Rz. 224 Beantragt nur einer von mehreren Miterben das Aufgebot, so kommen seine Wirkungen auch den übrigen Miterben zustatten (§ 460 Abs. 1 FamFG). Auch Vor- und Nac...mehr