Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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E I Einführung in das Vergü... / III. Die Durchsetzung des Vergütungsanspruches

Rz. 51 Die Steuerberaterkammern stellen fest, dass immer häufiger über die Höhe der Gebühren und Auslagen gestritten wird. Zur Durchsetzung seines berechtigten Vergütungsanspruches muss der StB daher neben der Beachtung der formellen Voraussetzungen auch die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten kennen (vgl. ausführlich Wimmer, Probleme bei der Durchsetzung von StB-Honoraren...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Die Bindung an die Vergütungsverordnung

Rz. 17 Schon seit Inkrafttreten des StBerG im Jahre 1961 ist eine Gebührenverordnung vorgesehen. Zunächst nach § 28 StBerG a. F. und seit 1975 aufgrund des wortgleichen § 64 StBerG sind die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (StB, StBv und Steuerberatungsgesellschaften, vgl. § 72 Abs. 1 StBerG) an die StBGebV (jetzt StBVV) gebunden. Diese wird als Rechtsverordnung durch...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 2. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 StBVV erhält der StB als Vergütung für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit i. S. d. § 33 StBerG Gebühren und Auslagenersatz nach dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass für Tätigkeiten, die i. S. d. § 57 StBerG als vereinbare Tätigkeiten anzusehen sind, Vergütungen anfallen, die nicht nach der StBVV zu berechnen sind (vgl. Rz. 34, 35). Die Tätigk...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 31 Organisationsberatung

Rz. 26 Zur Verbesserung der betrieblichen Organisation im Mandantenunternehmen ist oft die Fachkenntnis des StB gefordert. Hierzu zählen nicht nur die für das Rechnungswesen und die Büroorganisation erforderlichen Kenntnisse, sondern auch die sonstigen Betriebsabläufe sind zu optimieren. Für eine derartige Tätigkeit ist ein hohes Maß an Kreativität und betriebswirtschaftliche...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Vertragspartner einer Pauschalierungsvereinbarung

Rz. 9 Die Pauschalvergütung muss Tätigkeiten für denselben Auftraggeber betreffen. Dabei kann es sich auch um eine Personenmehrheit handeln (Eheleute, Erbengemeinschaft, Gesellschafter, Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins), wie sich aus § 6 Abs. 1 ergibt, wonach der StB in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber nur einmal die Gebühren erhält. Rz. 10 Zulässig...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 7. Einzelne Handlungen (Abs. 6)

Rz. 23 Entfaltet der StB einzelne Tätigkeiten im Rahmen einer Angelegenheit, so sollen die Gebühren für mehrere zusammenhängende Einzeltätigkeiten nicht höher sein als eine Gesamtgebühr für die ganze Angelegenheit (vgl. auch Abs. 3 und Abs. 5). Zum Bsp. ergibt sich ein solcher Fall, wenn der StB in einer Steuersache, die vom Mandanten selbst betrieben wird, um Auskunft zu me...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 56 Zustellungsvertreter und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 49 Der Zustellungsvertreter kann gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 ZVG eine Vergütung für seine Tätigkeit und Ersatz seiner Auslagen fordern. Über die Höhe der Vergütung und die Angemessenheit der Auslagen entscheidet das Vollstreckungsgericht gegenüber dem Vertretenen nach billigem Ermessen. Kriterien sind insbesondere die Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit. Nimmt ein StB im Rah...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Die Mitarbeiter des StB

Rz. 39 Die Gebühren decken die Gesamttätigkeit des StB ab. Eine gesonderte Vergütung für die Mitarbeiter von StB ist daher nicht vorgesehen (vgl. ausführlich § 1 – Rz. 21–23), gerade aber im Bereich der Zeitgebühr nach Absprache mit dem Mandanten durchaus üblich (vgl. § 13 – Rz. 16 f.). Dies gilt auch für berufsfremde freie Mitarbeiter wie bspw. Buchführungsunternehmen, nach...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / d) Änderungen durch die Einführung des Euro

Rz. 23 Die Umstellung auf den Euro ist zum 01. 01. 2002 in allen Bereichen erfolgt. Dies galt auch für die damalige StBGebV: Die Gebührenverordnung wurde mit dem Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der StBGebV auf Euro (KostREuroUG) angepasst (BGBl. I 2001, 751). Diese Umstellung erfolgte zeitgleich für eine Vielzahl von Kosten- und Gebührenordnungen, insbesondere zei...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Die sogenannte Mittelgebühr

Rz. 20 Das Anwaltsgebührenrecht hat den Begriff "Mittelgebühr" entwickelt, die dann Anwendung findet, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlicher Bedeutung, durchschnittlichem Umfang der Tätigkeit und durchschnittlicher Schwierigkeit vorliegt und der Auftraggeber in durchschnittlichen Vermögens- und Einkommensverhältnissen lebt. Die gesetzliche Gebührenbemessung orientier...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 8. Die Erledigungsgebühr

Rz. 18 Im Rechtsbehelfsverfahren kann auch eine sogenannte Erledigungsgebühr nach VV RVG 1002 entstehen. Die Gebühr entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsak...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Anders als nach der BRAGO hat die StBGebV (jetzt StBVV) von Anfang an eine Zeitgebühr vorgesehen. Nunmehr sieht § 4 Abs. 2 RVG auch die Möglichkeit bei RAen vor, eine Zeitgebühr in außergerichtlichen Angelegenheiten zu vereinbaren. Demgegenüber hat sie für StB nach wie vor eine weitergehendere Bedeutung. Rz. 2 Die Zeitgebühr findet nämlich Anwendung als "eigenständige Ge...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die "Wertgebühr" ist die bedeutsamste Gebührenart, die die StBVV kennt. Regelmäßig gibt die StBVV hierbei Gebührenrahmen vor. Neben der Wertgebühr gibt es noch die "Zeitgebühr" (§ 13) sowie die "Betragsrahmengebühr" (vgl. §§ 21, 34 sowie über §§ 40, 45 Regelungen aus dem RVG). Rz. 2 Die Wertgebühr gilt alle Leistungen ab, die sich nach den der StBVV als Anlagen beigefüg...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 11 Buchführung einschließlich Kontieren der Belege, die umfangreichste und wohl häufigste Tätigkeit für kleinere und mittlere Unternehmen. Buchführungsart oder Buchführungssystem spielen keine Rolle. Eine Gebühr entsteht auch, wenn nicht mit EDV gearbeitet wird. Entscheidend ist, dass der StB sämtliche Buchführungsarbeiten übernimmt, soweit diese nicht zu den Pflichten d...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 5. Das Honorargespräch

Rz. 49 Bei der Akquisition von Aufträgen für vereinbare Leistungen sind nicht nur Marketing-Prinzipien einzusetzen, sondern für den Abschluss von Aufträgen ist auch die richtige Kommunikation mit dem Auftraggeber hinsichtlich des Honorars erforderlich. Auch bei langjährigen Mandanten sind die "weichen" Faktoren der Kommunikation insbesondere bei Honorarvereinbarungen von emi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Pauschalierung

Rz. 12 Sie ist nach § 14 Abs. 1 nur möglich für laufend auszuführende Tätigkeiten, folglich allenfalls für "normale" Auskünfte und Beratungen nach Abs. 1 Satz 1. Umfangreiche Beratungen in steuerlicher Hinsicht, z. B. bei Umgründung einer Firma, Änderung der Unternehmensform o. ä., sind einzeln abzurechnen. Rz. 13 In der Praxis besonders zu beachten: Klären Sie bei Auftragser...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 11. Keine doppelte Bewertung der Vorbefassung

Rz. 22 Des Weiteren wird in § 14 Abs. 2 RVG nunmehr ausdrücklich bestimmt, dass im Falle einer Anrechnung einer Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr, die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen ist, als sei der RA (bzw. StB) zuvor nicht tätig gewesen. Sinngehalt dieser Regelung ist zu vermeiden, dass die Vorbefassung des RA/StB doppelt berücksichtigt wird. Die...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / c) Absatz 3

Rz. 13 Buchführung nach den vom Auftraggeber kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen, z. B. Kassenblättern; diese Tätigkeit entspricht fast der des Abs. 1, nur wird nicht vom Berufsangehörigen sortiert, kontiert und abgeheftet, sondern vom Auftraggeber. Der StB verarbeitet die Unterlagen bis zur fertigen Buchführung. Nach der Entscheidung des BGH (Urteil v. ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. RVG-Vorschriften zur Steuerrechtshilfe

Rz. 105 Im Folgenden werden die einzelnen StBVV-Vorschriften angesprochen, bei denen auf die Honorierung "entsprechend dem RVG" verwiesen wird. Ist dies der Fall, müssen auch die allgemeinen Regeln des RVG, wie beispielsweise bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung i. S. v. § 4 StBVV zusätzlich berücksichtigt werden (somit bspw. § 3a RVG), um wirksam zu sein. Rz. 106 G...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 30 Offenlegung von Jahresabschlüssen

Rz. 25 Nach dem Gesetz über das Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind für offenlegungspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter) ab dem 01. 01. 2007 die Jahresabschlüsse im Elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die Offenlegung hat spätestens ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)

Rz. 31 Die Ursprungs-"Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der StB und StBv" (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB) vom 18. 11. 1996 sah zur Gebührengestaltung in § 45 unter der Überschrift "Vergütung (Gebühren und Auslagen)" vor (Fassung vom 01. 04. 2005), dass StB an die StBGebV (jetzt StBVV) gebunden seien und für die Vergütung ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Die Höhe der Zeitgebühr

Rz. 13 Seit dem 20. 12. 2012 betrug die Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Daraus errechnete sich eine Mittelgebühr von 50 Euro. Rz. 14 Der Obersatz der Zeitgebühr erhöht sich ab dem 01. 07. 2020 um 5 Euro auf 75 Euro. Vergütungsvereinbarungen über eine höhere Zeitgebühr oder höhere Stundensätze sind gem. § 4 möglich. Zu den Grenzen derartiger Vereinbarung...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Andere Spezifikationsmöglichkeiten

Rz. 20 Der StB kann seine Spezifikationspflicht auch dadurch erfüllen, dass er die erforderliche Zusammenstellung der Einzelangaben dem Auftraggeber getrennt von der unterzeichneten Gesamtrechnung übermittelt (z. B. weil bestimmte Gegenstandswerte vertraulich behandelt werden sollen). Eine formgültige Berechnung liegt jedoch erst vor, wenn der Auftraggeber die Gesamtrechnung...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

Rz. 1 Können mehrere Geschäfte bei einer Reise verbunden werden, sollen die dadurch ersparten Aufwendungen den beteiligten Mandanten anteilig zugute kommen. Der StB ist daher verpflichtet, die angefallenen Aufwendungen gem. § 19 aufzuteilen. Die Vorschrift entspricht der Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG. Rz. 2 Mehrere Geschäfte können mehrere Angelegenheiten sein, die für verschi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / h) Absatz 8

Rz. 18 Die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das zuständige Finanzamt ist grundsätzlich mit der Buchführungsgebühr abgegolten, wenn dies zeitlich so organisiert ist, dass nach Fertigstellung der Buchführung die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt versandt werden kann. Wird jedoch z. B. die Umsatzsteuervoranmeldung im Schätzungswege erstellt un...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / c) Abrechnung nach Wertgebühren

Rz. 40 Es trifft zu, dass gem. § 1 StBVV diese nur für Tätigkeiten des StB gem. § 33 StBerG gilt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass bei der Vereinbarung von Vergütungen für vereinbare Leistungen die Gebühren der StBVV analog vereinbart werden können. Dieses Instrument vereinbare Leistungen nach einer Wertgebühr abzurechnen, wird von den Berufsangehörigen oft nicht beachte...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es auch im Finanzgerichtsprozess (§ 142 FGO, § 114 ZPO). PKH soll als "Sozialhilfe in einer besonderen Lebenslage" den gerichtlichen Rechtsschutz auch für solche Bürger ohne Gefährdung deren Existenzminimums gewährleisten, für die Gerichts- und Anwaltskosten eine unzumutbar harte Belastung wären, denn der Rechtsschutz darf nicht an finanzie...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / d) Absatz 4

Rz. 14 Die Weiterentwicklung der Datenverarbeitung und der Telekommunikation ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationsformen der Techniknutzung zur rationellen Erledigung eines Buchführungsmandats, wobei Teile der anfallenden Buchführungs- und EDV-Aufgaben unmittelbar vom Auftraggeber ausgeführt werden. Dabei kann die Datenverarbeitung beim StB nach vom Auftra...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / c) Absatz 3

Rz. 31 Die Regelung der Gebühr für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stand bisher in Abs. 3 Nr. 2. Sie wurde inhaltlich nicht verändert. Abs. 3 Nr. 1 entfällt durch Abschaffung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Das billige Ermessen

Rz. 16 Die Ausübung des Ermessens durch den StB ist durch die von der StBVV in § 11 vorgegebenen Umstände vorgeprägt: Diese Umstände sind vorrangig zu berücksichtigen, auch wenn sich aus der Reihenfolge der Aufzählung keine Rangfolge ergibt. Rz. 17 Darüber hinaus kann aber der StB weitere, für die Ermessensabwägung wichtige Umstände heranziehen. Die StBVV fordert gerade die B...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / b) Absatz 2

Rz. 12 Kontieren der Belege ohne Buchführung, wobei die Buchführung selbst im Allgemeinen durch den Auftraggeber gefertigt wird. In beiden Fällen ist das Sortieren und Abheften der Belege durch den Berufsangehörigen in der Gebühr enthalten.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / I. Tabelle D Teil a

Betriebsfläche i. S. v. Abs. 5 Satz 1 Vervielfältiger:mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 7 Fälligkeit

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG. Rz. 2 Die Entstehung des Anspruchs auf Vergütung ist dem Grunde nach zu unterscheiden von der Fälligkeit der Vergütung. Der Anspruch entsteht vielfach lange vor der Fälligkeit (vgl. hierzu OLG Düsseldorf v. 04. 06. 1998 – 13 U 151/97, GI 1999, 42), nämlich bereits dann, wenn der StB mit der Bearbeitung der Angelegenheit b...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / f) Absatz 6

Rz. 16 Eine Vereinbarung, die Finanzbuchhaltung grundsätzlich nach Stundensätzen abzurechnen, ist zwar zivilrechtlich zulässig, nicht aber berufsrechtlich. Denn der StB ist gem. § 64 StBerG an die amtliche Gebührenverordnung gebunden. Diese sieht in § 13 für § 33 nur dann eine Zeitgebühr vor, wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswertes vorlie...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Überschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 28 Eine Gebührenüberhebung kann gem. § 352 StGB strafbar sein (siehe § 1 – Rz. 11). Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt allerdings eine bewusste Täuschungshandlung voraus (OLG Hamm v. 11. 01. 2002 – 2 Ws 296/01, wistra 2002, 354). Somit ist die Überschreitung des Gebührenrahmens nur unter den Voraussetzungen einer entsprechenden Gebührenvereinbarung über eine hö...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Rz. 1 Die Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden wird als Vermögensstatus bezeichnet. Ein Finanzstatus (oder Liquiditätsstatus) erfordert zusätzliche Angaben über Fälligkeiten der Vermögenswerte und Schulden, evtl. mit Ausführungen über Verwertungsmöglichkeiten z. B. für die Tilgung rückständiger Steuern. Auch der Leistungskatalog des § 37 gilt nur für steuerliche Zwe...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 12 "Finanzbericht Digital"

Rz. 9a Die digitale Übermittlung des "Digitalen Finanzberichts" (DiFin) an Banken und Sparkassen kann seit April 2018 auch digital vorgenommen werden. Diese Tätigkeit gehört nicht zu den Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe im Sinne des § 33 StBerG, sodass eine Abrechnung nicht nach der StBVV erfolgen kann. Sie ist etwa vergleichbar mit der Offenlegung oder Hinterl...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Zu Absatz 3

Rz. 19 Auch der neue § 40 Abs. 3 (bisher § 41 Abs. 4) wurde an die neue Regelung des Absatzes 1 angepasst. Während der untere Rahmensatz mit 1/10 unverändert blieb, wurde der obere Rahmensatz von 3/10 auf 7,5/10 erhöht. Somit ist den evtl. anfallenden Besprechungen bzw. Beweisaufnahmen im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens analog zu Absatz 1 ausreichend Rechnung getragen. Di...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 18 Hausverwaltung

Rz. 14 Die Hausverwaltung ist eine Tätigkeit, die nach den üblichen Taxen des § 612 Abs. 2 BGB abzurechnen ist (OLG Düsseldorf v. 12. 01. 1995, 13 U 90/93, GI 1997, S. 45). Ein Gebührenansatz in Höhe von 1,5 % der Jahresrohmiete wird nicht zu beanstanden sein; ansonsten ist die angemessene Gebühr festzulegen (vgl. E II – Rz. 29–36) oder eine Entschädigung in fester Höhe pro ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / b) Absatz 2

Rz. 30 Eine Gebühr für die Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung entsteht regelmäßig bei Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) durch den Tod eines Ehegatten. Der überlebende Ehegatte hat einen Zugewinnausgleichsanspruch nach den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Dieser fiktive Zugewinnausgleichsa...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / j) Die 4. ÄndVO zur StBVV 2022

Rz. 26m Mittlerweile ist die 4. Verordnung zur Änderung der StBVV im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022, 877) vom 17. 06. 2022 verkündet und auch im Bundessteuerblatt vom 28. 06. 2022 (BStBl. I 2022, 925) veröffentlicht worden. Sie ist umgehend nach Verkündung in Kraft getreten. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer. Diese tritt zwar erst 2025 in Kraft, doch schon jetzt ha...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 9 Corona-Pandemie

Rz. 8a Die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere der Mutanten dieses Virus, haben das wirtschaftliche Leben nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der ganzen Welt erheblich beeinträchtigt. Nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer sind von dieser Beeinträchtigung betroffen, sondern alle Privatpersonen ebenfalls. Mit besonderen Maßnahmen zur Bekä...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 13 Finanzierungsberatung

Rz. 10 Für die Kredit- und Finanzierungsbeschaffung für Mandanten sind vom StB oft umfangreiche betriebswirtschaftliche Tätigkeiten auszuführen. So werden von Kreditinstituten in der Regel ein Erfolgs-, ein Finanzierungs- und Vermögensplan für zukünftige Zeiträume verlangt. Hinzu kommen weitere Beratungen, die bis in die Betriebsführung hinein erforderlich sein können, um de...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / h) Die StBVV-Änderungen 2016 und 2017

Rz. 26f Durch die Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. 07. 2016 (BGBl. I 2016, 1722) wurden nicht unerhebliche Korrekturen an der Fassung der StBVV vorgenommen. Die ÄndVO ist am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der EU‑Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Juni 2015, in d...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 23 Kostenträger- und Kostenstellenrechnung

Rz. 19 Sowohl die Einrichtung einer Kostenrechnung als auch die anfallenden laufenden Arbeiten sind in den Sätzen nach § 33 StBVV (vgl. § 33) nicht enthalten. Die Zuordnung von Erträgen auf Kostenträger und die Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen oder Hilfskostenstellen kann allerdings im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchführung erfolgen und ist zeitlich in der Regel v...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 5 Mehrere Steuerberater

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 6 RVG bis auf den wohl unpräzise verwandten Ausdruck "Angelegenheit"; gemeint ist ausweislich der amtlichen Begründung wie in der BRAGO der abzurechnende gebührenrechtliche "Auftrag". Rz. 2 Mehrere StB haben nur dann nach § 5 Anspruch auf jeweils volle Vergütung, wenn mit jedem von ihnen ein besonderer Vertrag geschlossen wurde und ihnen die ...mehr