Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leitungsfunktion als einheitlicher Arbeitsvorgang

LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.1.2023, 6 Sa 139/22 E Leitsatz (amtlich) 1. Die sachbearbeitenden Tätigkeiten einer Sachgebietsleiterin innerhalb des von ihr geleiteten Sachgebiets sind mit ihren Leitungstätigkeiten als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu qualifizieren. 2. Die Grundsätze zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung finden ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Big Data & Workforce Analytics / 4 Big Data Analytics im Personalmanagement

Mit der Entwicklung von Big Data Analytics eröffnen sich derzeit völlig neue Möglichkeiten für ein evidenzbasiertes Personalmanagement. Einerseits ist von ungeahnten Möglichkeiten die Rede, andererseits vom Verlust der Privatsphäre. Big Data birgt das Potenzial, die Art und Weise, wie wir denken, leben, arbeiten und wirtschaften, zu revolutionieren. Daten sind der Rohstoff de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 5 Prämierung des Verbesserungsvorschlags

Die Vergütung des konkreten Verbesserungsvorschlags unterliegt zwar nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, jedoch hat der einzelne Arbeitnehmer, der freiwillig eine Sonderleistung erbringt, unter Umständen einen individualrechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber aus § 612 BGB bzw. aus § 242 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Verbesserungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich der Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Ausgaben für Kraftfahrzeuge: Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/805/EU (ABl. EU 2013 Nr. L 353, 51) wurde Polen bereits auf der Grundlage von Art. 395 MwStSystRL ermächtigt, das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf den Kauf, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr, auf Miete oder Leasing bestimmter Kraftfah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Die Kommission ist der Ansicht, dass das aktuelle MwSt-System nicht nur betrugsanfällig, sondern für Unternehmen auch zunehmend komplex und mit immer größerem Aufwand verbunden ist. Vor allem aber seien die 30 Jahre alten MwSt-Vorschriften mit Blick auf den grenzüberschreitenden Handel nicht für eine Geschäftstätigkeit im digitalen Zeitalter geeignet; daher sollten Überlegun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kauf / 2. Kaufgegenstand

Kaufgegenstand können Sachen, Sachgesamtheiten, Rechte, sonstige Gegenstände oder digitale Inhalte sein. Als Sachen i.S.d. Gesetzes gelten nur körperliche Gegenstände (§ 90 BGB). Körperliche Gegenstände sind im Raum abgrenzbar entweder durch eigene körperliche Begrenzung, durch Fassung in einem Behältnis oder andere künstliche Mittel, z.B. Grenzsteine. Sachen können in flüssi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 2 Begriff des Verbesserungsvorschlags

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bezüglich eines Vorschlagswesens nur so weit, als Verbesserungsvorschläge im Sinne von freiwilligen Sonderleistungen der Arbeitnehmer Gegenstand dieses Vorschlagswesens sind. Der Vorschlag muss vom Arbeitnehmer freiwillig gemacht worden sein; er muss eine über den arbeitsvertraglich umschriebenen Aufgabenbereich hinausgehende ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verzicht auf Arbeitslohn als Spende

Rz. 70 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Verzichten ArbN auf bestimmte Teile ihres Lohns, zB auf den > Arbeitslohn für Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit, damit der ArbG die Beträge an gemeinnützige usw Einrichtungen abführt (sog Belegschafts- bzw Arbeitslohnspende), so liegt darin eine > Lohnverwendungsabrede. Von den abzuführenden Lohnteilen ist deshalb grundsätzlich der LSt-Abzug vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberechnung online

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die FinVerw bietet einen Lohn- und Einkommensteuerrechner im > Internet an: www.bmf-steuerrechner.de.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Pauschalbesteuerung bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten

Rz. 153 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerpflichtige Vergütungen für Verpflegung bei einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit iSv > R 9.4 LStR (> Reisekosten Rz 20), im In- und Ausland kann der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG); damit soll der betriebliche Erfassungsaufwand niedrig gehalten werden (Gesetzesbegr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2 Erhöhung des Entgelts

2.1 Erholungsgrundstücke nach § 312 ZGB 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV) Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. In geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn in Minijobs tätige (Teilzeit-)Beschäftigte (§ 40a Abs 2 und Abs 2a EStG)

1. Geringfügige Beschäftigung ohne Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2 EStG) Rz. 210 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Auch der > Arbeitslohn für sog Minijobs bis aktuell 520 EUR mtl (> Rz 59/4) ist steuerpflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer günstigen Pauschalbesteuerung. Der ArbG kann (Wahlrecht) – anstelle der Regelbesteuerung – eine besondere Pauschsteu...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 3 Vergütung und Kosten

Für die Vergütung des Verwalters gibt es weder eine Gebührenordnung noch sonstige gesetzliche Vorschriften. Hinweis Vergütung frei vereinbar Sie unterliegt der freien Vereinbarung und beträgt üblicherweise bei Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ca. 18 bis 28 EUR pro Wohneinheit und Monat, ca. 3 bis 5 EUR pro Garage/Stellplatz und Monat; bei Verwaltung des Sondereigent...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.2 Höhe der Vergütung

Üblicher Mietzins Die Höhe der Vergütung orientiert sich (als Obergrenze) an dem ortsüblichen Mietzins, zu dem eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden kann.[1] Die Höhe bemisst sich grundsätzlich im ersten Jahr nach der Trennung am angemessenen und sodann am objektiven Mietwert.[2] Damit entspricht sie dem unterhaltsrechtlich relevanten Wohnwe...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 3 Unangemessen hohes Entgelt

Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die ortsübliche Vergleichsmiete (Begriff wie in § 558 Abs. 1 BGB) um mehr als 20 % übersteigen (sog. Wesentlichkeitsgrenze). Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete siehe Abschn. 9. Durch das Vierte Mietrechtsänderungsgesetz (BGBl 1993 I S. 1257 ff.) ist diese ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Spanien

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Königreich Spanien (Hauptstadt: Madrid; Amtssprache: überwiegend Spanisch) ist ein europäischer Staat auf der Iberischen Halbinsel. Es grenzt im Westen an > Portugal und im Norden an > Andorra sowie an > Frankreich. Zu Spanien gehören die Balearischen Inseln im Mittelmeer (> Balearen), die Kanarischen Inseln im Atlantik sowie die Enklaven...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden zur Förderung der in §§ 52 bis 54 AO genannten begünstigten Zwecke (> Rz 26–47) kann der Spender bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (> Einkünfte Rz 3) oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehen. Auf die Umsätze bzw Löhne und Gehälter im Kalenderjahr ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

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Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besteuerung der zivilen Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte

Rz. 25 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Den Lohnstellen für ausländische Streitkräfte/Ämtern für Verteidigungslasten sind bei der Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge vom > Arbeitslohn für die bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten deutschen ArbN die Pflichten eines Arbeitgebers übertragen (§ 38 Abs 3a Satz 2 EStG; > Behörden als Arbeitgeber). Die öffentlich-rech...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geringfügige Beschäftigung mit Regelbeitrag zur Rentenversicherung (§ 40a Abs 2a EStG)

Rz. 215 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist nicht die Minijob-Zentrale (wie bei § 40a Abs 2 EStG; > Rz 210), sondern das > Betriebsstätten-Finanzamt zuständig. Sie kommt in Betracht, wenn der ArbG eine Person zwar geringfügig iSd § 8 Abs 1 Nr 1 oder § 8a SGB IV beschäftigt, dafür aber keinen pauschalen, sondern den Regelbeitrag zur GR...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Steuerbefreiungen im Europarecht

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das Recht der Europäischen Union besteht aus dem sog Primärrecht, dh dem EU-Vertrag sowie dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie dem Sekundärrecht, das sind die von der Europäischen Union erlassenen Richtlinien und VO (> Europäische Union Rz 2 ff). Bestandteil des Primärrechts sind auch eine Reihe von Protokollen, u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ausgaben zur Förderung bestimmter – im Wesentlichen gemeinnütziger – Zwecke hatte der Gesetzgeber bereits 1921 zum Abzug zugelassen, im EStG 1925 jedoch diese Möglichkeit wieder beseitigt. Erst 1948 wurde in § 10 EStG eine Vorschrift eingefügt, die wieder Ausgaben zur Förderung bestimmter Zwecke als Sonderausgaben zum Abzug zuließ. Durch das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit der Dienstbezüge/Progressionsvorbehalt

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Halten sich Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte (> Rz 1, > Rz 4), des zivilen Gefolges (> Rz 5) und die technischen Fachkräfte (> Rz 11) nur in dieser Eigenschaft in Deutschland auf (> Rz 3, > Rz 8 f), so sind ihre vom Entsendestaat gezahlten (Dienst-) Bezüge in Deutschland steuerfrei (Art X Abs 1 Satz 2 NTS). Die Bezüge unterliegen ni...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sport

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Sportart kann Teil der nichtselbständig oder selbständig ausgeübten Arbeit und die Vergütung besteuerbar sein; zu Einzelheiten > Amateursportler, > Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Arbeitslohn Rz 35, > Betriebssport, > Berufssportler, > Eishockey-Spieler, > Fußballspieler. Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Aufwendungen für den Sport g...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Diplomatenbezüge (§ 3 Nr 29 EStG)

Rz. 75 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Vorschrift befreit Gehälter und Bezüge von ausländischen Diplomaten und Konsuln von der ESt/LSt. Damit sollen entsprechende Regelungen im Völkerrecht und in völkerrechtlichen Verträgen in das Steuerrecht übernommen werden, was jedoch nur teilweise gelungen ist. Vgl dazu > Diplomatischer und konsularischer Dienst.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 1.5 Selbstständige Tätigkeit neben anderer Erwerbstätigkeit

Wird eine selbstständige Tätigkeit neben einer vollschichtig ausgeübten Beschäftigung als Arbeitnehmer betrieben, spricht das gegen die Hauptberuflichkeit der selbstständigen Tätigkeit. Dabei spielt die Höhe des Entgelts keine Rolle. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass neben der vollschichtigen Beschäftigung für eine als hauptberuflich geltende Selbstständigkeit kein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Pauschal besteuerbar sind die tatsächlichen Leistungen für den einzelnen ArbN. Die Besteuerung richtet sich nach dem Zeitpunkt des > Zufluss von Arbeitslohn; bei einem Beitrag für eine Direktversicherung (> Rz 245) ist das der Zeitpunkt, in dem der ArbG seiner Bank den entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (BFH 210, 343 = BStBl 2005 II...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Einkommensanforderungen

Einkommensgrenze: ab 100.000 EUR Auch wenn alle weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung vorliegen, erfolgt eine Darlehensgewährung nur dann, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenzen einhält und sich die Finanzierung leisten kann. Die Einkommensgrenzen sind recht einfach gestaltet. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften darf die Summe de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40a Abs 1 EStG erlaubt die Pauschalierung der LSt mit 25 % des Arbeitslohns bei ArbN, die nur kurzfristig beschäftigt werden. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für eine Pauschalbesteuerung > Rz 166–189. Ein ArbN ist kurzfristig iSd § 40a Abs 1 EStG beschäftigt, wenn ermehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Arbeitslohngrenzen

Rz. 195 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Bei kurzfristiger Beschäftigung kommt die Pauschalbesteuerung nur in Betracht, wenn der stpfl > Arbeitslohn (> Rz 177 ff) während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 EUR je Arbeitstag (also ohne arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage, für die kein Arbeitslohn gezahlt wird) nicht übersteigt (§ 40a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportanlagen

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die unentgeltliche Überlassung einer betrieblichen Sportanlage durch den ArbG kann eine Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse sein und damit für den ArbN kein Arbeitslohn. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 60/2 und > Sportverein Rz 2. Die Gestellung von Tennis- und Squashplätzen führt aber zu Arbeitslohn (BFH 181, 302 = BStBl 1997 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung

Rz. 270 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 3 EStG erlaubt den LSt-Abzug für Beiträge zu einer > Unfallversicherung des ArbN mit einem Pauschsteuersatz von 20 %, wenn mehrere ArbN gemeinsam versichert sind. > Bemessungsgrundlage sind die vom ArbG gezahlten Beiträge, soweit sie zum stpfl > Arbeitslohn gehören, höchstens bis zu einem Durchschnittsbeitrag von 100 EUR (bis 2019...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Corona-Beihilfen

Rz. 65 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Beihilfen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen aufgrund der Corona-Krise, die ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, sind bis zu einem Betrag von 1 500 EUR steuerfrei nach § 3 Nr 11a EStG, sofern sie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gewährt wurden. Diese durch das Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) 1 000-EUR-Grenze

Rz. 74 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung ist ausgeschlossen, soweit der ArbG einem ArbN sonstige Bezüge von mehr als 1 000 EUR im Kalenderjahr gewährt (> Rz 24, 46, 51). Die FinVerw stellt dabei im Interesse der Vereinfachung nur auf die nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuerten sonstigen Bezüge ab. Auf die 1 000 EUR werden solche sonstigen Bezüg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.5.1 Unparteiische Mitglieder

Rz. 18 Unparteiisch bedeutet, dass das einzelne Mitglied oder seine 2 Stellvertreter sich bei ihrer Tätigkeit für den Gemeinsamen Bundesausschuss, insbesondere bei ihren Entscheidungen, neutral verhalten müssen, sie praktisch in die Rolle der Schiedsrichter schlüpfen, die losgelöst von den subjektiven Interessenlagen der Leistungserbringer oder der Krankenkassen neutral ents...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Übernahme von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ersetzt der ArbG dem ArbN die Aufwendungen für einen Sprachkurs, so liegt darin (als nicht steuerfreier Werbungskostenersatz) grundsätzlich stpfl Arbeitslohn. Sprachliche Bildungsmaßnahmen (Fremdsprachen, Rhetorik) des ArbG werden idR im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt und bleiben im Rahmen von > R 19.7 LStR unbesteuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pauschalbesteuerung bei der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten oder der Zuschüsse zu den Internetkosten des Arbeitnehmers

Rz. 157 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 5 EStG bietet eine Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25 % des geldwerten Vorteils, wenn Betriebe ihrem ArbN ein Datenverarbeitungsgerät (zum Begriff: > Telekommunikationskosten Rz 2/1) kostenlos oder verbilligt übereignen; das gilt zudem für (technische) Zubehörteile und Software, die jeweils auch gesondert überei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.2 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG

Rz. 161/3 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung gem § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG ist zulässig für geldwerte Vorteile, die im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG oder zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 EStG; > Reisekosten Rz 78 ff) stehen. Das betrifftmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Rückgabe pauschal besteuerter Leistungen

Rz. 268 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält ein ArbN bei Beendigung seines Dienstverhältnisses eine einmalige Abfindung, weil er seine Anwartschaft auf Versorgung verliert (§ 3 Abs 1 BetrAVG), fließt ihm mit der Zahlung dieser Abfindung regelmäßig > Arbeitslohn zu (Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 195 ff). Gleichzeitig verliert der ArbN aber sein Bezugsrecht. Zu...mehr