Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Durchführung des streitigen Verfahrens

2.1 Verfahrensrechtliches Das streitige Verfahren ist durchzuführen, wenn der Antragsgegner zulässige Einwendungen erhoben hat und ein Beteiligter die Durchführung beantragt (§ 255 Abs. 1 FamFG). Auf das Antragsrecht hat das FamG hinzuweisen. Wird der Antrag auf Durchführung des Streitverfahrens gestellt, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache zu verfahre...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 4. Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

Gegen die Entscheidung des OLG findet die Rechtsbeschwerde statt (§§ 70 ff. FamFG). Für das Verfahren entstehen die Gebühren nach Nrn. 1213 ff. FamGKG-KostVerz., wenn sich die Rechtsbeschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands richtet.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Laufende Unterhaltsleistungen

Der Wert bestimmt sich nach den für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geforderten Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Wird laufender Unterhalt für weniger als 12 Monate nach Antragseingang gefordert, ist der geringere Betrag maßgeblich (§ 51 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG).mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.3 Vergleichsabschluss

Das Verfahren bleibt gebührenfrei, wenn es durch Vergleich beendet wird. Eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. entsteht nicht, wenn in dem Vergleich nur die anhängigen Verfahrensgegenstände verglichen werden.mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / II. Anwaltskosten

1. Vereinfachtes Unterhaltsverfahren In dem vereinfachten Unterhaltsverfahren verdient der Anwalt eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, deren Entstehung sich nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV richtet. Die Gebühr reduziert sich in den Fällen der Nr. 3101 VV auf einen 0,8 Gebührensatz. Neben der Verfahrensgebühr kann eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstehen. Da eine mündli...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Gerichtsgebühren

Das streitige Verfahren ist auch gebührenrechtlich als eine Familienstreitsache zu behandeln. Im erstinstanzlichen Verfahren entsteht deshalb eine 3,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 FamGKG-KostVerz., die sich nach Nr. 1221 FamGKG-KostVerz. auf einen 1.0 Gebührensatz ermäßigen kann. Eine Anrechnungsvorschrift besteht, anders als für ein vorausgegangenes Mahnverfahren, aber nich...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.1 Verfahrensgebühr und ihre Entstehung

Für Beschwerden, die sich gegen die Entscheidung wegen des Hauptgegenstands richten, entsteht eine allgemeine Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 FamGKG-KostVerz. mit einem Gebührensatz von 1,0. Sie deckt sämtliche Handlungen des Gerichts ab. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht ein (§ 9 Abs. 1 FamGKG). Die Gebühr gilt folglich nur bei Beschwer...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.4 Kostenschuldner

Ein Wechsel der Beteiligtenstellung tritt nicht ein. Der Antragsteller des vereinfachten Verfahrens haftet folglich auch als Antragsschuldner (§ 21 Abs. 1 FamGKG) für die Gerichtskosten des streitigen Verfahrens. Das gilt auch für einen minderjährigen Antragssteller, da das Verfahren nicht dessen Person betrifft. I.Ü. gelten die Kosten des vereinfachten Verfahrens als Teil de...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.4 Mehrheit von Kindern

Werden in dem Verfahren mehrere Gegenstände geltend gemacht, sind ihre Werte zusammenzuaddieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Eine Anspruchsmehrheit liegt auch vor, wenn in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht wird. Es fallen für das Verfahren zwar nur einmal Gebühren an, jedoch sind diese nach den zusammengerechneten Werten zu berechnen. Beispiel Gelte...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Entstehungsvoraussetzungen und Höhe

Für das erstinstanzliche Verfahren vor dem FamG entsteht nach Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. eine 0,5 Gebühr. Es handelt sich um eine Entscheidungsgebühr, die nur dann entsteht, wenn das FamG über den Antrag nach § 249 FamFG auch entscheidet. Die Gebühr wird daher insbesondere durch den Festsetzungsbeschluss (§ 253 FamFG) oder eine Zurückweisung des Antrags (§ 250 Abs. 2 FamFG) a...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.5 Unterhalt für mehrere Kinder

Wird in dem Verfahren der Unterhalt für mehrere Kinder geltend gemacht und hierüber entschieden, ist die Gebühr der Nr. 1210 FamGKG-KostVerz. nur einmal zu erheben. Es ist jedoch für den Unterhaltsanspruch jedes Kindes ein gesonderter Wert nach § 51 FamGKG zu bestimmen und die Werte sodann zusammen zu addieren (§ 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Ans...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.1 Verfahrensrechtliches

Das streitige Verfahren ist durchzuführen, wenn der Antragsgegner zulässige Einwendungen erhoben hat und ein Beteiligter die Durchführung beantragt (§ 255 Abs. 1 FamFG). Auf das Antragsrecht hat das FamG hinzuweisen. Wird der Antrag auf Durchführung des Streitverfahrens gestellt, ist wie nach Eingang eines Antrags in einer Unterhaltssache zu verfahren (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamF...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.3 Fehlende Vorauszahlungspflicht

Die Durchführung des streitigen Verfahrens kann nicht von der vorherigen Zahlung der Nr. 1220 FamGKG-KostVerz. abhängig gemacht werden, da das Streitverfahren bereits mit der Zustellung des Festsetzungsantrags als rechtshängig gilt (§ 255 Abs. 3 FamFG). Aufgrund von § 9 Abs. 1 FamGKG wird die Verfahrensgebühr jedoch mit Eingang des Antrags auf Durchführung des streitigen Ver...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.3 Fällige Beträge

Den laufenden Unterhaltszahlungen sind die bei Einreichung der Antragsschrift fälligen Beträge (unzutreffend oft auch als Rückstände bezeichnet) hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG). Da der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im Voraus zu zahlen ist, ist daher der für den Monat der Einreichung verlangte Betrag bereits hinzuzurechnen. Eine Wertgrenze ist hier im Gege...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.2 Antragsrücknahme

Wird der Antrag zurückgenommen, entsteht die Gebühr auch dann nicht, wenn noch eine Entscheidung über die Kosten zu treffen ist. Liegt eine Teilrücknahme vor, ist die Gebühr nur insoweit zu erheben, wie auch noch eine Entscheidung ergeht. Die Vorschrift des § 255 Abs. 6 FamFG bestimmt zudem, dass in den Fällen, in denen der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens ni...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

Auch der Verfahrenswert im streitigen Verfahren bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, so dass neben dem laufenden Unterhalt auch die fälligen Beträge hinzuzurechnen sind. Dabei ist sowohl für den laufenden Unterhalt als auch für die fälligen Beträge auf den Antrag im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren abzustellen.[14] Unterhaltsbeträge, die nach Eingang dieses...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3.2 Ermäßigung der Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich gem. Nr. 1212 FamGKG-KostVerz. auf einen Gebührensatz von 0,5, wenn das gesamte Beschwerdeverfahren ohne Endentscheidung beendet wird. Eine nur teilweise Beendigung genügt nicht. In Betracht kommen insbesondere die Rücknahme oder ein Vergleichsabschluss. Auch die Kostenentscheidung ist eine Endentscheidung. Sie verhindert daher eine Gebühre...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Durchführung des streitigen Verfahrens

2.1 Gebühren und Auslagen Das streitige Verfahren ist wie eine Familienstreitsache nach § 112 Nr. 1 FamFG zu behandeln (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamFG). Es entstehen deshalb auch in diesem Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie die 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Die Gebühren entstehen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2, 3 VV. Da für die Familienstreits...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / III. Verfahrens- und Gegenstandswerte

1. Gerichtskosten Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG, da wiederkehrende Unterhaltsleistungen geltend gemacht werden. Zu berücksichtigen sind deshalb die laufenden ab Antragseingang geforderten Beträge sowie die zum Zeitpunkt des Antragseingangs fälligen Beträge. 1.1 Mindestunterhalt Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang gefo...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / IV. Verfahrenskostenhilfe

1. Vereinfachtes Verfahren Es kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt und beantragt werden (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Für das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist funktionell der Rechtspfleger zuständig (§ 25 Nr. 2 Buchst. c RPflG). Einer anwaltlichen Vertretung bedarf es deshalb nicht (§ 13 RPflG). Die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Bewilligung von ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / Einführung

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und im streit...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.2 Verhältnis zum vereinfachten Verfahren

Das vereinfachte Verfahren und ein sich anschließendes streitiges Verfahren gelten gem. § 17 Nr. 3 RVG als verschiedene Angelegenheiten. Der Anwalt verdient deshalb die Gebühren und Auslagen in beiden Verfahren gesondert. Er muss sich jedoch die im vereinfachten Verfahren verdiente Verfahrensgebühr wegen der Anrechnungsregelung der Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV anrechnen lassen....mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Streitiges Verfahren

Wird Verfahrenskostenhilfe für das vereinfachte Verfahren bewilligt, erstreckt sie sich nicht automatisch auch auf das streitige Verfahren,[21] so dass besonders beantragt und bewilligt werden muss. Denn es handelt sich, da das streitige Verfahren gesonderte Kosten auslöst, um einen besonderen Rechtszug i.S.d. § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO. Im streitigen Verfahren gelten wegen § 255 ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 3. Rechtsmittelverfahren

Richtet sich die Beschwerde im vereinfachten Verfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands, finden wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Nrn. 3200 ff. VV Anwendung. Erfasst sind folglich die Beschwerden nach § 256 FamFG, wenn sie sich gegen die Entscheidung über die Festsetzung von Unterhalt oder die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwendungen na...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Vereinfachtes Unterhaltsverfahren

In dem vereinfachten Unterhaltsverfahren verdient der Anwalt eine 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, deren Entstehung sich nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV richtet. Die Gebühr reduziert sich in den Fällen der Nr. 3101 VV auf einen 0,8 Gebührensatz. Neben der Verfahrensgebühr kann eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstehen. Da eine mündliche Verhandlung in dem vereinfachten...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2.1 Gebühren und Auslagen

Das streitige Verfahren ist wie eine Familienstreitsache nach § 112 Nr. 1 FamFG zu behandeln (§ 255 Abs. 2 S. 1 FamFG). Es entstehen deshalb auch in diesem Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie die 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV). Die Gebühren entstehen unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2, 3 VV. Da für die Familienstreitsache, anders als für das ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 2. Anwaltsgebühren

Auch der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert bestimmt sich wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG. Das gilt auch dann, wenn das vereinfachte Unterhaltsverfahren gebührenfrei bleibt, z.B. weil es durch Vergleich oder Rücknahme beendet wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG). Da in diesem Fall jedoch keine wertabhängige Gerichtsgebühr entsteht...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Vereinfachtes Verfahren

Es kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt und beantragt werden (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Für das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist funktionell der Rechtspfleger zuständig (§ 25 Nr. 2 Buchst. c RPflG). Einer anwaltlichen Vertretung bedarf es deshalb nicht (§ 13 RPflG). Die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe komm...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / b) Verschiedene Werte in beiden Verfahren

Werden im vereinfachten und im streitigen Verfahren verschiedene Unterhaltsbeträge gefordert, ist der Wert für jedes Verfahren nur nach dem im jeweiligen Verfahren tatsächlich verlangten Unterhalt zu berechnen. Die Werte für beide Verfahren können deshalb auseinanderfallen. Die Gebühren berechnen sich dann nur nach dem Wert des Verfahrens, in dem die Gebühren entstanden sind...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Mindestunterhalt

Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang geforderte Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgeblich ist dabei der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltenden Mindestunterhalts, und zwar nach der zum Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblichen Altersstufe (§ 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die Höhe des Mindestunterhalts ist nach Altersstufen g...mehr

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AGS 1/2018, Gerichtskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Auf der Grundlage des durch den Senat festgesetzten Beschwerdewertes sind in der vorliegenden Kostenrechnung zwei Gerichtsgebühren nach Nr. 1224 FamGKG-KostVerz. mit insgesamt 254,00 EUR zutreffend errechnet. Einwendungen dagegen sind auch nicht vorgebracht. Zwar...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 3 Anmerkung

Ein bedürftiger Beteiligter ist grundsätzlich nur dann von den Gerichtskosten freigestellt, wenn er diese als Entscheidungsschuldner zu tragen hat. Durch einen Kostenvergleich wird der Beteiligte aber Übernahmeschuldner. Dieser ist nur unter den drei kumulativen Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 FamGKG freigestellt:mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses und zur Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 S. 1 GKG liegen nicht vor. Danach schuldet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Kos...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie auch Erfolg. Die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin als Übernahmeschuldnerin ist durch § 26 Abs. 3 und 4 FamGKG ausgeschlossen. Nach § 26 Abs. 4 FamFG gilt die Regelung des § 26 Abs. 3 FamFG entsprechend, wenn einem Übernahmeschuldner nach § 24 Nr. 2 FamGKG Verfah...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / b) Gerichtskostenvorschuss und Verfahrenswert

Rz. 86 Da es sich um ein Antragsverfahren handelt,[73] muss der Antragsteller, sofern er nicht Verfahrenskostenhilfe beantragt, Gerichtskosten als Vorschuss bei Gericht einzahlen, um eine Zustellung des Antrags zu bewirken, §§ 14 Abs. 3, 21 Abs. 1 FamGKG. Die Vorschusspflicht erstreckt sich auf die Verfahrensgebühr, die in dem Verfahren nach § 1626a BGB gemäß Nr. 1310 FamGKG...mehr

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AGS 1/2018, Ausdrückliche F... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten hatten im zugrundeliegenden Beschwerdeverfahren einen Vergleich geschlossen. Darin hatte die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens übernommen, mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben wurden. Der Antragsgegnerin war für das Verfahren einschließlich des Vergleichs Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Nach Abschluss des Verglei...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Gebühren

Rz. 414 Im Laufe der gerichtlichen Vertretung eines Scheidungsmandats können auf Grundlage des zuvor ermittelten Verfahrenswertes verschiedene Rechtsanwaltsgebühren entstehen, deren Voraussetzungen im Anhang zum RVG geregelt sind. Für das Betreiben des Geschäfts, also zum Beispiel das Anfertigen von Schriftsätzen, entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VVRVG. Für die W...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 1 Sachverhalt

Mit seinem am 17.10.2016 erlassenen Beschluss hatte das FamG den Entzug der elterlichen Sorge der Kindesmutter für das Kind B bestätigt und unter Aufhebung der Vormundschaft die elterliche Sorge auf den Kindesvater übertragen. Von der Erhebung von Gerichtskosten hat das FamG abgesehen; die Auslagen des Kindesvaters hat es der Staatskasse auferlegt. Gegen diese Auslagenauferle...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / F. Vollziehung eines Arrests

Rz. 7 Gleiches (siehe Rdn 6) gilt im Falle der Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren auf Erwirkung eines Arrests. Hier erstreckt sich die Verfahrenskostenhilfe auf die Vollziehung des Arrests, sofern im Beiordnungsbeschluss nichts Abweichendes bestimmt ist (§ 48 Abs. 2 S. 2 RVG). Beispiel 5: Vollstreckung einstweiliger Anordnung Die Ehefrau hatte einen Arrestbeschluss gegen...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / B. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 3 In Scheidungssachen ist § 149 FamFG zu beachten. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel 1: Erstreckung auf Folgesache Versorgungsausgleich Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundv...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Verfahren

Rz. 125 Das Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge ist in §§ 151 ff. FamFG geregelt. Es handelt sich um eine Familiensache, § 113 FamFG, keine Familienstreitsache. Deshalb ist das Familiengericht sachlich zuständig und herrscht kein Anwaltszwang. Der Verfahrenswert beträgt gemäß § 45 FamGKG 3.000,00 EUR. Hiernach richten sich sowohl die einzuzahlenden Gerichtskosten...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 54 Da Ansprüche auf Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren immer auf eine Geldforderung gerichtet sind, bestimmt sich der Wert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG. Maßgebend ist der verlangte Betrag. Wie sich dieser zusammensetzt (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Auslagen Umsatzsteuer etc.), ist unerheblich.[7] Ebenso ist unerheblich, ob Zahlung verlang...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / E. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 6 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweiligen...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nach Nichtabhilfe bei dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 FamFG. Sie ist in der Sache begründet. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des FamFG in der seit dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der Erbfall am 27.3.2016, und damit nach dem nach Art. 229, § 36 EGBGB...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2; 352 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 hat in der Sache Erfolg. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des FamFG in der vor dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der ...mehr

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AGS 1/2018, Gegenvorstellun... / 2 Aus den Gründen

1. Der Antrag auf Niederschlagung der Gerichtskosten hat keinen Erfolg. Nach § 21 Abs. 1 S. 1 GKG werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. 2. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts ist unzulässig. Gem. §§ 66 Abs. 3 S. 3, 68 Abs. 1 S. 5 GKG ist...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsvereinbarung

Rz. 386 Im Unterschied zum Ehevertrag, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, in dem keine konkrete Scheidungssituation absehbar ist, handelt es sich bei einer Scheidungsvereinbarung um eine Regelung über eine konkret bevorstehende oder bereits anhängige Scheidung. Die Ehe ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gescheitert.[302] Grundsätzlich ist die Frage nach de...mehr