Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 1. Allgemein

1.1 Gerichtskosten entstehen zunächst für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe einer 0,5 Gebühr, mindestens aber von 150,00 EUR. Wird das Verfahren eröffnet, entstehen beim Antrag des Schuldners 2,5 Gebühren, beim Antrag eines Gläubigers 3,0 Gebühren. Dieser Satz ermäßigt sich bei Verfahrenseinstellung je nach Antragsteller und Verfahrensstadium.[100] Geg...mehr

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zfs 11/2008, Anspruch des i... / Sachverhalt

Zwischen der Klägerin und der Rechtsvorgängerin der Beklagten bestand ein Mieter- Rechtsschutzversicherungsvertrag, für den die ARB 1994 galten. In diesen Vertrag war der Ehemann der Klägerin, der Kläger, mitversichert. Dieser ist Rechtsanwalt. Wegen Mängeln des von beiden Klägern bewohnten Hauses betrieb der Kläger allein einen Rechtsstreit und 5 selbständige Beweisverfahre...mehr

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zfs 02/2011, Anspruch des i... / Sachverhalt

Zwischen der Kl. und der Rechtsvorgängerin der Bekl. bestand ein Mieter-Rechtsschutzversicherungsvertrag, für den die ARB 1994 galten. In diesem Vertrag war der Ehemann der Klägerin., der Kl., mit versichert. Dieser ist Rechtsanwalt. Wegen Mängeln des von beiden Kl. bewohnten Hauses betrieb der Kl. selbst einen Rechtsstreit und vier selbstständige Beweisverfahren, in denen e...mehr

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AGS 07/2011, ZPO. Kommentar zur ZPO mit GVG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 8. Aufl. 2011. Verlag Franz Vahlen, München. XIIV, 2879 S. 159,00 EUR.

Der Kommentar hat sich mit seinen zwischenzeitlich acht Auflagen seit 1999 in der Praxis bewährt. Die Kommentierung ist sehr ausführlich, aber dennoch klar strukturiert und übersichtlich und insbesondere in gut lesbarer Schrift gesetzt. Neben der ZPO werden zahlreiche Nebengesetze mit kommentiert. Für die Abrechnung besonders hilfreich sind die jeweiligen Anmerkungen in den ...mehr

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AGS 07/2011, Keine Kostener... / 3 Anmerkung

Der VGH verwechselt hier offensichtlich die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit einer Beschwerde gegen den Kostenansatz. Nicht anders lässt sich erklären, dass das Gericht hier die Vorschrift des § 66 GKG heranzieht. Im Kostenansatzverfahren, also in einem Verfahren, in dem die Gerichtskosten angesetzt werden, einschließlich der Erinnerung und der Beschwerd...mehr

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AGS 05/2009, ZPO. Kommentar zur Zivilprozessordnung. Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 6. Aufl. 2008. Verlag Franz Vahlen, München. XLII, 2966 S. 159,00 EUR.

Auch der "Musielak" hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardkommentar entwickelt und hat es innerhalb von zehn Jahren bereits zu sechs Auflagen gebracht. Das Werk zeichnet sich gegenüber den alt eingeführten Kommentaren durch seine "Frische" aus. Es gibt nicht nur die Rechtsprechung wieder, sondern kommentiert durchaus kritisch und bringt insbesondere zu aktuellen Fragen ...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen

Der Wert für das vorliegende Verfahren ist insgesamt auf die Gebührenstufe bis 13.000,00 EUR festzusetzen. Zutreffend gehen die Beteiligten wie auch das AG davon aus, dass der – hier festzusetzende und sowohl für die Gerichtskosten als auch für die zu beanspruchenden Verfahrensgebühren der beteiligten Anwälte maßgebliche – Streitwert für die vorliegende Stufenklage sich insge...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Quotenvorrecht

Für die Abrechnung gilt es auf das, auch in der Rechtsschutzversicherung geltende Quotenvorrecht noch einmal besonders hinzuweisen. Danach kann eine übergegangene Forderung nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeübt werden, § 67 VVG. Wenn der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten bezahlt hat, gehen dessen Kostenerstattungsansprüche gegen den Pro...mehr

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AGS 03/2009, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Des Weiteren sind nach Ansicht des Gerichts auch die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein i.S.d. § 249 BGB erstattungsfähiger Schaden. Es handelte sich insoweit um einen Schaden, der darauf beruht, dass die Beklagte unberechtigterweise weitere der Klägerin zustehende Ansprüche aus dem Verkehrsunfall außergerichtlich abgelehnt hat...mehr

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AGS 12/2009, Keine unrichti... / 1 Sachverhalt

Am 18.5.2009 ging beim LG Köln eine auf den 15.12.2008 datierende Antragsschrift auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Die Sache wurde eingetragen und erhielt ein Aktenzeichen. Tags darauf stellte ein Kammermitglied fest, dass es sich um denselben Sachverhalt handelt, wie er schon der unter dem Aktenzeichen 31 O 238/08 eingetragenen Sache zugrunde lag. Telefonisch in...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte durch Verbundbeschluss die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und zuvor das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem fünf Anrechte auszugleichen waren, insgesamt ausgesetzt, weil einer Einbeziehung der Anrechte aus der Zusatzversorgungskasse die Entscheidung des BGH v. 14.11.2007 – IV ZR 74/06, entgegenstehe, wonach die Berechnung der Star...mehr

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AGS 07/2009, Erstattung der... / Leitsatz

Bei der Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG, für die der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV zuzüglich Auslagen erhält. Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert entspricht den voraussichtlichen Kosten einer Deckungsschutzklage, also den aller Vorr...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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AGS 11/2011, Wegfall der Ve... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht sicherlich dem Wortlaut des Gesetzes, kann aber im Ergebnis nicht zutreffend sein. Entscheidend ist, dass sich das Verfahren durch einen Vergleich, auch über die nach § 269 ZPO an sich noch zu entscheidenden Kosten erledigt hat. Anders wäre es sicherlich, wenn das Gericht über die Kosten der zurückgenommenen Klage noch hätte entscheiden müssen. Das...mehr

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AGS 12/2009, Reichweite ein... / 3 Anmerkung

Die beiden letzten Sätze der Entscheidung bedürfen leider einer kritischen Anmerkung. Die Kostenentscheidung beruht lediglich insoweit auf Nr. 1812 GKG-KostVerz., als das Gericht offenbar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, keine Gerichtskosten zu erheben. Im Übrigen beruht die Entscheidung auf den §§ 91, 97 ZPO. Die Streitwertfestsetzung ist dagegen falsch und unbeachtl...mehr

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AGS 05/2009, Ermäßigung der... / 1 Sachverhalt

Der vorliegende Rechtsstreit wurde durch Anerkenntnisurteil gem. § 307 S. 2 ZPO beendet. Danach hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Da die Beklagte sich gegen die Kostentragungspflicht verwahrt hatte, enthält das Anerkenntnisurteil eine Begründung der Kostenentscheidung. Mit Kostenfestsetzungsantrag beantragten die Klägervertreter die Erstattung der von i...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führten einen Rechtsstreit mit einem Streitwert von 6.565,38 EUR, für den dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Nachdem der Beklagte gegen das Urteil des LG Berufung eingelegt hatte, beendeten die Parteien den Rechtsstreit durch einen mit Beschluss des OLG festgestellten Vergleich, in dem sie unter anderem vereinbarten, dass die Kosten des Rechtsst...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, dem mit Beschluss des LG ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden war, begehrte von der Beklagten 5.453,79 EUR für die Durchführung von Reinigungsarbeiten, die er als selbstständiger Gebäudereiniger in deren Auftrag vorgenommen hatte. Die Parteien schlossen sodann einen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Vergleichs geg...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 3. Entscheidungshaftung

Wird das Vorbehaltsurteil im Nachverfahren für vorbehaltlos erklärt, umfasst die Kostenentscheidung im Vorbehaltsurteil ohne Weiteres auch das Nachverfahren (vgl. IV Nr. 2a), sodass der Beklagte für sämtliche Kosten des Vorbehalts- und Nachverfahrens als Entscheidungsschuldner haftet (§ 29 Nr. 1 GKG, § 24 Nr. 1 FamGKG). Wurde das Vorbehaltsurteil hingegen aufgehoben, so erli...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 5. Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren

Für das Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren (§ 703a ZPO) entstehen Kosten ausschließlich nach dem GKG, auch wenn es sich um eine Familienstreitsache handelt (§ 1 S. 3 FamGKG). Es entsteht eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. Im Falle eines Widerspruchs ohne die Beschränkungen des § 703a Abs. 2 Nr. 4 ZPO, soll gem. § 12 Abs. 3 S. 3 GKG die Abgabe an das Streitg...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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AGS 05/2009, Auch in Wohnun... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Das AG hat durch Beschluss auf Antrag des Antragstellers die Antragsgegner zur Zahlung von 8.476,05 EUR verpflichtet sowie zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die in einem bestimmten Sachverständigengutachten bezeichnet waren. Das LG hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner den amtsger...mehr

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AGS 02/2011, Ermittlung des... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). Sie ist aber nicht begründet. Das LG hat dem Beklagten zu Recht die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt. a) Entscheidungsmaßstab im Rahmen der nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung ist der voraussichtliche Ausgang des Re...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / III. Verauslagte Kosten

Häufig kommt es dazu, dass der beigeordnete Anwalt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit Kosten verauslagt, etwa Gerichtsvollzieherkosten oder Gerichtskosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Zwangshypothek. Diese Kosten werden dann zusammen mit der Anwaltsvergütung zur Festsetzung bei der Landeskasse angemeldet. Die Anwälte sind dann immer verwundert, wenn die L...mehr

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AGS 11/2011, Keine Nachfest... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beantragte am 28.2.2008 aufgrund einer titulierten Forderung in Höhe von 11.079,69 EUR nebst Zinsen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Diese trat durch ihren Verfahrensbevollmächtigten dem Antrag entgegen. Nach einem Hinweis des Insolvenzgerichts auf die fehlende Darlegung eines Insolvenzgrundes nahm die Gläubigerin ihren...mehr

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AGS 10/2009, Keine Kappung ... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 1.690,92 EUR und den Gegenstandswert des Vergleichs auf 1.800,00 EUR festgesetzt, so dass sich ein Vergleichsmehrwert betreffend nicht anhängiger Gegenstände in Höhe von 1.800,00 EUR = 1.690,92 EUR = 109,08 EUR ergab. Die Kostenbeamtin beim LG hat für das Berufungsverfahren gem. der Nr. 1222 GKG-KostVerz. eine Gebühr in Hö...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 7. Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung ist ein Verfahrenswert im FamGKG nicht vorgesehen, da Festgebühren gelten. Für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG. Maßgebend ist also zunächst einmal der Verkehrswert der Wohnung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2, 1. Hs. RVG). Zu beachten ist allerdings die Begrenzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2, Hs. 2 RVG. Der Wert darf nicht höh...mehr

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 4. Kosten der Rechtsverfolgung

Bei der Erstattung von Kosten für die Rechtsverfolgung muss zwischen den Kosten eines Gerichtsverfahrens und außergerichtlichen Kosten unterschieden werden. Hinsichtlich der Gerichtskosten sieht Art. 91 der Prozessordnung vor, dass der Richter im Endurteil die unterlegene Partei dazu verurteilt, die Kosten zu tragen und die Verfahrenskosten sowie die außergerichtlichen Kosten...mehr

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AGS 04/2009, Eigenheimzulage / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet; der Streitwert wurde zutreffend ermittelt. Zur Berechnung von Gerichtskosten ist der Streitwert im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG). Hier hatte der Kläger Eigenheimzulage für die Jahre 2006 bis 2009 ...mehr

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AGS 05/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

In getrennten, die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen betreffenden parallelen Klageverfahren können die Streitgegenstände wegen Art. 3 Abs. 1 GG gebührenrechtlich nicht als dieselbe Angelegenheit i.S.d. §§ 15 Abs. 2 S. 1, 22 Abs. 1 RVG gewertet werden, wenn zugleich die Gerichtskosten in den jeweiligen Klageverfahren nach den jeweils festgesetzten Einzelstreitwerten bere...mehr

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AGS 05/2011, Wertfestsetzun... / 3 Anmerkung

Dieser Fall führt zu einem "Streifzug" durch das Streitwertrecht und zeigt, wie man durch Verknüpfung falscher Begründungen letztlich zum richtigen Ergebnis gelangen kann. 1. Keine Wertfestsetzung im Vollstreckungsverfahren Fehlerhaft – insoweit hat das OLG recht – hat das FamG gehandelt, als es einen Verfahrenswert festgesetzt hat. Ein Gericht hat dann einen Verfahrenswert fe...mehr

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FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr

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AGS 02/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 99 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Allerdings ist zwischen den Obergerichten und in der Lit. streitig, ob gegen die in einer Unterhaltsfamilienstreitsache nach Teilanerkenntnis und übereinstimmender Teilerledigungserklärung der Beteiligten erstinstanzlich getroffene Kostenentsche...mehr

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AGS 02/2009, Streitwert der... / 1 Aus den Gründen

1. Die gem. § 68 GKG statthafte Streitwertbeschwerde des Klägers ist bereits unzulässig, weil weder das LG die Beschwerde gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat noch der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Der Gebührenunterschied nach dem festgesetzten Wert von 9.996,00 EUR und dem mit der Beschwerde ...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung nur... / 2 Aus den Gründen

Eine konkrete Regelung, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnungsregelung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr) auf die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Geschäftsgebühr zu berücksichtigen ist, fehlt in dem Gesetz. Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufs...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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AGS 03/2009, Kein sofortige... / 1 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat im Ergebnis zu Recht dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Wird einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren in vollem Umfang durch den Rechtspfleger abgeholfen, hat dieser auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn 15), wobei die Kostenentscheidung...mehr

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AGS 11/2011, Gebührenstreit... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Die Kläger begehren eine monatliche Mietminderung von 110,00 EUR, so dass der Streitwert 12 x 110,00 EUR = 1.320,00 EUR beträgt. Nach der std. Rspr. des Senates (Beschl. v. 22.1.2007 – 8 U 140/06 – (unv...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung der... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil die Beteiligte zu 1 nicht beschwerdebefugt ist (§ 68 Abs. 2, § 59 Abs. 1 FamFG). 1. Nach § 59 Abs. 1 FamFG (wie schon nach § 20 Abs. 1 FGG) steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Erforderlich ist ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes ...mehr

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FF 07/2009, Prozesskostenhi... / 3. Kausalitätsprobleme

Zwischen der Mittellosigkeit und der Fristversäumnis muss eine Kausalitätsbeziehung bestehen. Die Beurteilung der Kausalität birgt zahlreiche Problembereiche. Sie ist nicht deshalb zu verneinen, weil sich die Partei nach Ablauf der Frist entschließt, die entsprechende Prozesshandlung notfalls auch ohne Prozesskostenhilfe vorzunehmen.[29] Anderes gilt aber, wenn sich die Partei...mehr

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AGS 04/2009, Rechtsmittel g... / 1 Aus den Gründen

I. Der Schuldner hatte in der Nähe des "Checkpoint Charlie" in Berlin Grundstücke gepachtet und dort 108 Originalteile der Berliner Mauer sowie 1.065 Holzkreuze als Mauer-Mahnmal aufgestellt. Nach Kündigung der Pachtverträge hatte die Gläubigerin gegen den Schuldner einen Titel auf Räumung und Herausgabe erwirkt und den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. D...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Anmerkung

1. Zur vorläufigen Festsetzung Zunächst einmal fragt es sich, wie das FamG hier überhaupt auf die Idee kommen konnte, einen vorläufigen Verfahrenswert für die Folgesachen festzusetzen. Die vorläufige Wertfestsetzung richtet sich nach § 55 Abs. 1 FamGKG. Danach setzt das Gericht durch Beschluss einen Verfahrenswert vorläufig fest, wenn Gebühren, die sich nach dem Verfahrenswert ...mehr

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AGS 11/2011, Keine Nachfest... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist – jedenfalls mit dieser Begründung – falsch. Es entspricht einhelliger Auffassung, dass Ansprüche, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, nachträglich noch im Wege der sog. Nachfestsetzung geltend gemacht werden können. Davon geht sogar der BGH aus.[1] Das gilt auch dann, wenn die Gebühren zunächst nach einem zu niedrigen Streitwert abge...mehr

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FoVo 09/2009, Neue BGH-Rechtsprechung richtig umsetzen: Pfändung eines Pflichtteilsanspruches

In FoVo 2009, 114 hatten wir über die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGH v. 26.2.2009, VII ZB 30/08) berichtet. Der Gläubiger wird sein Formularwesen und seinen Workflow dieser Rechtsprechung anzupassen haben. Als Arbeitshilfe stellen wir Ihnen nachfolgend das Muster des Pfändungsbeschlusses, die Aufforderung zur Abgabe de...mehr

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AGS 02/2011, Keine Zusammen... / 2 Aus den Gründen

1. Der wegen nachträglich eingetretener Wertveränderungen zeitlich gestaffelt festzusetzende Streitwert beträgt bis zum 26.6.2008 gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO 8.568,00 EUR (12 x 714,00 EUR/Monat). Insoweit war die Wertfestsetzung für diesen Zeitraum im Beschl. v. 12.11.2008 zutreffend. Dies zieht auch keiner der Beteiligten in Zweifel. 2. Mit der Einreichung des die Kla...mehr

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FoVo 05/2009, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Der Entscheidung ist in der Argumentation wie in der Konsequenz uneingeschränkt zuzustimmen. Ähnlich hatten schon das AG Wuppertal (7.5.2007, 44 M 1295/06) und mit einem Abzug von sogar 30,00 EUR das AG Dresden (16.4.2008, 582 M 5865/08) entschieden. Unbedingt Anspruch auch aus § 823 Abs. 2 BGB prüfen Zunächst zeigt die Entscheidung, dass es für den Gläubiger von zentraler Bed...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 1. Kapazitätsklagen gegen mehrere Universitäten

Rechtsstreitigkeiten gegen Universitäten zur Zulassung zum Studium sind im Rahmen der Musterbedingungen des GDV (ARB 2010) nicht versichert. Ein Teil der Rechtsschutzversicherer hat zwischenzeitlich den allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz in Ihr Leistungsspektrum aufgenommen. Soweit der Privat-Rechtschutz den Verwaltungsrechtsschutz einschließt, sind Kapazitätsklagen gegen U...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FoVo 02/2009, Kontopfändung... / I. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Zunächst ist im Rahmen der Kontopfändung ausdrücklich festzuhalten, dass der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet ist, dem Gläubiger die Kontoauszüge sowie weitere Unterlagen herauszugeben. Zwar hat der BGH schon 2003 entschieden, dass mit der Pfändung des Hauptrechtes auch alle Nebenrechte mit umfasst sind, so dass es grundsätzlich keiner Aufnahme mehr bedürfte (BGH...mehr