Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Die Sicherung der Abfindung... / 3. Wirksamkeit der Einziehung auch bei späterer Zahlung

Die Einziehung wird auch dann wirksam, wenn die Abfindung noch nicht gezahlt wurde (BGH v. 26.6.2018 – II ZR 65/16, GmbHR 2018, 961 = GmbH-StB 2018, 356 [Görden] = BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11, GmbHR 2012, 387 = GmbH-StB 2012, 109 [Schwetlik]; dasselbe gilt im Falle eines Ausschlusses durch Gestaltungsurteil, s. OLG München v. 16.6.2021 – 7 U 1407/19, GmbHR 2022, 745). Bea...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 1. Zum Tatbestand

Fiktion einer Grundstücksübereinung: Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies gem. § 1 Abs. 2 b S. 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Gr...mehr

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Die Sicherung der Abfindung... / 4. Haftung der Mitgesellschafter

Primäre Schuldnerin des Abfindungsanspruchs ist die GmbH. Nach der BGH-Rechtsprechung (BGH v. 26.6.2018 – II ZR 65/16, GmbHR 2018, 961 = GmbH-StB 2018, 356 [Görden] sowie BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11, GmbHR 2012, 387 = GmbH-StB 2012, 109 [Schwetlik]) können jedoch auch die Mitgesellschafter für die Abfindungszahlung haften. Haftungsbedingungen: Die Haftung ist an folgende ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abgeltungsteuer: Berücksichtigung von Verlusten bei der Veräußerung von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Streitig ist, ob der – aus der Veräußerung von im Privatvermögen des Gesellschafters gehaltenen TecDAX Zertifikaten an "seine GmbH" (100%ige Beteiligung) – entstandene Verlust (als Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz des § 32d Abs. 1 S. 1 EStG) der Anwendung der allgemeinen tariflichen Besteuerung unterliegt. Eine teleologische Reduktion des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG dahingehend,...mehr

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Nachhaltigkeitsreporting be... / 2.1 Ausgangssituation

Rz. 3 Das Nachhaltigkeitsmanagement der Vaillant Group erhebt bereits seit vielen Jahren systematisch die Nachhaltigkeitskennzahlen des Unternehmens in einer internen Nachhaltigkeitsscorecard und überwacht und steuert auf dieser Basis die gruppenweite Nachhaltigkeitsleistung. Mittels der Scorecard erfolgt zudem die Messung der Zielerreichung über die relevanten Nachhaltigkei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Schenkung durch einen Gesellschafter an einen anderen Gesellschafter

a) Grundsätzliches Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Geschäftsunfähige Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

Rz. 8 Wird ein Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, stellt sich ebenfalls die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen er sich durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten lassen kann.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rz. 65 Keine Entreicherung liegt vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft der Gesellschaft Zuschüsse entsprechend ihren Beteiligungsverhältnissen gewähren. Denn durch die Zuschüsse erhöht sich zugleich mittelbar der jeweilige Anteilswert. Diese Wertsteigerung des Geschäftsanteils beinhaltet einen Vorteilsausgleich, der die Entreicherung durch die Hingabe des Zu...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / a) Das Argument vom Schutz der Gesellschafter

Rz. 58 Das erste Argument der Ungültigkeitsrechtsprechung des BGH ist der Schutz der Gesellschafter.[94] Dass jedenfalls im Falle einer Zustimmung der Mitgesellschafter (zur Frage der Erforderlichkeit vgl. Rdn 16) der Schutz der Mitgesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht entgegensteht, sieht auch der BGH, der seine Entscheidung auf die weiteren Argumente d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Leistungen an Gesellschafter, nahestehende Personen und Dritte, insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen

a) Leistung an einen Gesellschafter Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter (Poolvereinbarungen)

(1) Grundsätzliches Rz. 121 Das Kriterium der Mindestbeteiligung wurde durch das ErbStG 2009 gegenüber der früheren Regelung um den Gesichtspunkt der möglichen Zusammenrechnung der durch den Erblasser/Schenker gehaltenen Anteile mit Anteilen anderer Gesellschafter (Poolung) erweitert.[336] Eine solche Zusammenrechnung kommt in Betracht, wenn der Erblasser/Schenker und die and...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Einlagen stiller Gesellschafter, Nr. 8

Rz. 26 Durch die Beteiligung als typisch[94] stiller Gesellschafter erlangt der Stille nicht die Stellung eines Mitunternehmers; er ist daher – steuerlich gesehen – nicht an einem Gewerbebetrieb beteiligt. Mithin fällt eine solche Beteiligung auch nicht unter § 121 Nr. 3 BewG. Diese Besteuerungslücke schließt § 121 Nr. 8 BewG, indem auch Forderungen aus der Beteiligung an ei...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. "Auffanglösung" – Wechselseitige Bevollmächtigung der Gesellschafter

Rz. 81 Für den Fall, dass keine (wirksame) Vorsorgevollmacht vorliegt – z.B. mangels Zustimmung oder Nichterteilung – ist daran zu denken, dass sich die Gesellschafter wechselseitig bevollmächtigen können. Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Muster 2.6: Gesellschaftsvertragliche Bevollmächtigung der Mitgesellschafter Sollten die Vorauss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Schenkung durch einen Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft

Rz. 185 Leistungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft beinhalten grds. keine freigebige Zuwendung an die Gesellschaft. Es fehlt bereits an einer Freigebigkeit der Zuwendung, wenn die Zuwendung in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gesellschaftszweck steht.[342] Eine Zuwendung, mit der das Vermögen der Kapitalgesellschaft erhöht werden soll, dient in der Regel d...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7 Steuerberechnung für GmbH und Gesellschafter

Die Steuerberechnung ermöglicht die Ermittlung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung auf Basis des BWA-Forecasts sowie auf Basis einer alternativen Situation. Mit der Berechnung der alternativen Situation können beispielsweise die Steuereffekte aus der Abschreibung geplanter Investitionen, aus der Vornahme einer Ansparabschreibung oder einer Gewinnausschüttung/-thesaur...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / h) Übergang des Anteils eines Gesellschafters auf die Gesellschaft

Rz. 205 Erwirbt die Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Anteilskaduzierung nach § 21 GmbHG oder eines Austritts bzw. einer Ausschließung eines Gesellschafters den Gesellschaftsanteil und bleibt die zu leistende Abfindung oder das Entgelt hinter dem objektiven Wert des Anteils zurück, ergibt sich eine Bereicherung der verbleibenden Gesellschafter in Form einer Werterhöhung ih...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 8.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Ge...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 11. Einlage des typisch stillen Gesellschafters

Rz. 46 Soweit nicht besondere Umstände Abweichungen erfordern, sind Einlagen des stillen Gesellschafters mit dem Nennwert anzusetzen.[145] Als besondere Umstände sind auch hierbei hohe (über 9 v.H.) oder niedrige (unter 3 v.H.) Verzinsungen anzusehen, wenn die Kündbarkeit der Einlage im Zeitpunkt der Steuerentstehung längerfristig ausgeschlossen ist, also das Gesellschaftsve...mehr

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Programmkurzbeschreibung / 7.5 Steuerdaten des Gesellschafters erfassen

Des Weiteren können die Steuerdaten des bzw. eines Gesellschafters sowie die Höhe seiner Beteiligung erfasst werden. Mithin kann im Rahmen der Planung eine steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt oder eine steueroptimierte Dividende ermittelt werden. Die Eingaben der Einkunftsarten erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsaus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Offene Handelsgesellschaft/Kommanditgesellschaft

Rz. 61 Nach § 131 Abs. 3 HGB führt, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde, der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft. Die Regelung in § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB führt dazu, dass die Gesellschafterstellung nicht mehr ohne weiteres vererblich ist. Dies ist nur noch möglich, wenn es dazu eine so genannte Nachfolgeklausel im...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] und einem Teil der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kapitalgesellschaften/GmbH

Rz. 69 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich nach § 18 GmbHG aus. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Zuwendungen bei Personengesellschaften

Rz. 215 Auch bei Leistungen eines Gesellschafters an eine Personengesellschaft oder bei Leistungen einer Personengesellschaft an einzelne Gesellschafter gilt: Diese beinhalten keine freigebige Zuwendung, wenn sie im Rahmen und zur Förderung des Gesellschaftszwecks getätigt werden. Erst wenn die Leistungen nicht mehr als ausgewogen anzusehen sein können, kommt eine freigebige...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Personengesellschaften als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 23 Personengesellschaften sind gewöhnlich Gesamthandsgemeinschaften i.S.d. BGB. Der BFH hat für die Erbschaft-/Schenkungsteuer die zivilrechtliche Entwicklung, der GbR zunehmend Rechtsfähigkeit und sogar Grundbuchfähigkeit zu attestieren, nicht aufgegriffen.[12] Rz. 24 Zuwendungen an Personengesellschaften sind nach inzwischen st. Rspr.[13] immer Zuwendungen an die betref...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. GmbH

Rz. 87 Anteile an einer GmbH sind nach § 15 Abs. 1 GmbHG frei vererblich und gehen im Erbfall auf den Erben über. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, so üben die Mitberechtigten die Rechte und Pflichten an dem GmbH-Gesellschaftsanteil gemeinschaftlich aus nach § 18 GmbHG. Durch vertragliche Regelungen lassen sich abweichende Rechtsfolgen vereinbaren. So kann im Gesellschaftsve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Ausscheiden aus einer Gesellschaft als Schenkung auf den Todesfall

Rz. 78 § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG erfasst auch die Fälle einer Gesellschaftsvertragsgestaltung, wonach der Gesellschafter aus der Personen- oder Kapitalgesellschaft ausscheidet und der Anteil unter Abfindung der Erben auf die Gesellschaft oder die verbleibenden Gesellschafter übergeht. Ein Anteilsübergang auf die Gesellschaft ist jedoch nur für die Kapitalgesellschaft möglich, ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. OHG

Rz. 77 Bei der OHG ist nach § 131 Abs. 3 HGB geregelt, dass, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde, der Tod eines Gesellschafters zum Ausscheiden dieses Gesellschafters aus der Gesellschaft führt. Die Regelung in § 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB führt dazu, dass die Gesellschafterstellung nicht mehr ohne weiteres vererblich ist. Dies ist nur noch möglich, wenn es dazu eine ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Leistung an nahestehende Personen

Rz. 211 Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person i.S.v. H 36 Teil III KStH 2004 beinhaltet keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an ihren Gesellschafter,[412] wohl aber kommt eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an die nahestehende Person nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Betracht.[413] Wirkt der Gesellschafter einer Kap...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Kapitalerhöhung gegen zu geringes Aufgeld

Rz. 199 Eine Schenkung durch die übrigen Gesellschafter ist bereits nach der alten Rechtslage in Betracht zu ziehen, wenn ein Gesellschafter im Rahmen einer Kapitalerhöhung Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen eine Einlage in Höhe des Nennwertes ohne oder mit einem geringen Aufgeld erwirbt, obwohl der Wert der Anteile höher ist. Denn in diesem Fall gehen stille Reserve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Verdeckte (disquotale) Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 195 Wenn einer Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage ein Vermögenswert zugeführt wird, der den Wert sämtlicher Anteilsrechte erhöht (disquotale Einlage), beinhaltet diese Werterhöhung der Beteiligungsrechte bei den anderen Gesellschaftern eine steuerbare Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG. Beispiel[368] V und S sind zu jeweils 50 % an der A-GmbH beteilig...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Kontrolle und Sanktion bei Verstoß

Rz. 83 Damit die Gesellschafter zur Erteilung der gewünschten Vorsorgevollmacht angehalten werden, sollte ein Verstoß gegen eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verpflichtung sanktionierbar und kontrollierbar sein.[126] Im Personengesellschaftsrecht ist an den Ausschluss des gegen die Klausel verstoßenden Gesellschafters zu denken. Muster 2.7: Gesellschaftsvertragliche A...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Rz. 207 Bereits vor Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG soll nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft in Betracht kommen. Und zwar immer dann, wenn die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft von ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / f) Verzicht auf ein Bezugsrecht

Rz. 203 Verzichtet ein Gesellschafter zum Teil auf ein ihm zustehendes Bezugsrecht im Rahmen einer Kapitalerhöhung und lässt er dieses Bezugsrecht insoweit verfallen, kann in diesem Verzicht eine steuerbare Zuwendung des Gesellschafters an denjenigen Gesellschafter zu sehen sein, der an der Kapitalerhöhung teilnimmt. Denn ihm fließt durch die Kapitalerhöhung eine Wertsteiger...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Mehrere Erwerbe von derselben Person

Rz. 5 § 14 ErbStG kann nur bei Erwerben von denselben Personen angewendet werden, d.h. bei jedem Erwerb ist Personenidentität sowohl des Erwerbers wie des Zuwendenden in natura und rechtlich erforderlich.[7] Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge führt zur Änderung der Personenidentität. Deshalb ist der Erwerb von einem Gesamtrechtsnachfolger (Erben) grundsätzlich kein Erwerb vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gesamthandsvermögen

Rz. 25 Das Betriebsvermögen von gewerblichen sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften und diesen gleichstehenden Gemeinschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 BewG), also von Mitunternehmerschaften im ertragsteuerlichen Sinne,[55] umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, die zum Gesamthandsvermö...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 131 Kumulativ mit einem der beiden vorgenannten Tatbestandsmerkmale muss jedoch in der Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung vereinbart sein. Gefordert wird hier eine Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[359] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / g) Einziehung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 204 Mit Zustimmung eines Gesellschafters kann sein Anteil gegen eine dem wirklichen Anteilswert nicht entsprechende Abfindung eingezogen werden, § 34 GmbHG (z.B. Einziehung ohne Abfindungszahlung oder Einziehung gegen Zahlung des Nennwertes der Anteile usw.). Der Geschäftsanteil geht durch die Einziehung unter und der Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen an Dritte

Rz. 212 Wird bei einer Kapitalerhöhung ein Dritter zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassen und übersteigt der Wert dieser neuen Anteile die zu leistende Einlage, ist der Dritte mit Eintragung im Handelsregister auf Kosten der bisherigen Gesellschafter bereichert.[417] Die Einlageleistung kann er als Erwerbsaufwand in Abzug bringen.[418] Rz. 213 Bei unentgeltlichen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 29 Außer dem (Anteil am) Gesamthandsvermögen gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gem. § 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BewG auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, soweit diese Wirtschaftsgüter bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören. Gleiches gilt für hiermit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften

Rz. 97 Leistungen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft können im Wege des abgekürzten Leistungsweges eine Schenkung an einen oder mehrere Mitgesellschafter beinhalten, wenn die Zuwendung mit der Absicht erfolgt, neben der Förderung des Gesellschaftszwecks auch eine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter vorzunehmen. Dieses subjektive Absichtsmoment ist n...mehr