Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 2. Gesellschafterbeschluss zur Option

Die Option ist nur zulässig, wenn die Gesellschafter zustimmen (§ 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG i.V.m. § 217 Abs. 1 UmwG). Nach BMF Rz. 12 muss der Beschluss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein und ist dem FA mit dem Antrag nachzuweisen. Beachten Sie: Es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich (BMF Rz. 12). Der Gesellschafterbeschluss kann möglicherweise a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / bb) Folgen bei (späterer) Entnahme/Auszahlung der Gewinnanteile

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 10. Zufluss von Gewinnanteilen

Gewinne von Kapitalgesellschaften gelangen insbesondere durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner. Diese stellen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (Ausschüttungsbesteuerung). Personengesellschaften können ihre Gewinnanteile jedoch nicht ausschütten. Die Gewinne werden vielmehr auf handelsrechtlicher oder gesellschaftsvertraglicher Grundl...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / 2. Zustimmung zu bestimmten Gesellschafterbeschlüssen

Die Zustimmung des Minderjährigen kann gem. § 53 Abs. 3 GmbHG und § 707 BGB für bestimmte Beschlüsse über Gesellschaftsgrundlagen notwendig sein. Es handelt sich hierbei stets um Beschlüsse, welche die Rechtsstellung des Gesellschafters beeinträchtigen (z.B. Kapitalherabsetzung oder Nachschusspflicht in der GmbH sowie Beitragserhöhung oder Einlagenergänzung in der Personenge...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / a) Beschlussfassung/Stimmabgabe

Der Rechtsgedanke des § 181 BGB ist auch auf Gesellschafterbeschlüsse und die entsprechende Stimmrechtsabgabe anwendbar.[21] Dies gilt insbesondere für Grundlagenbeschlüsse (z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Umstrukturierungen, Auflösung der Gesellschaft), welche die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander betref...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / d) Inkongruente Gewinnausschüttungen

Fließen einem Gesellschafter aufgrund wirksamer Gesellschafterbeschlüsse Gewinnausschüttungen disquotal zu (inkongruente Gewinnausschüttungen), kann steuerrechtlich bei den Gesellschaftern nicht fiktiv ein Zufluss von Kapitaleinkünften im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zugrunde gelegt werden. Die Gewinnverteilungsbeschlüsse sind in einem solchen Fall auch nicht gestaltung...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / 3. Notwendigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

Trotz Satzungsgrundlage können die Geschäftsführer erst dann Zahlungen verlangen, wenn ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ("Einforderungsbeschluss") vorliegt; hierzu das nachfolgende Muster mit Anmerkungen.mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / 6. Formulierungsvorschlag

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Nachschusspflicht der Gesel... / 5. Rückzahlung an die Gesellschafter

Nachschüsse unterliegen nicht den Vorschriften über die Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung (§§ 19, 24, 30 Abs. 1 GmbHG). Das Verfahren zur Rückzahlung ist in § 30 Abs. 2 GmbHG geregelt: Die Auszahlung setzt einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss und die vorherige Bekanntmachung nach § 12 GmbHG voraus; erst nach Ablauf von drei Monaten kann die Auszahlung a...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8 Besonderheiten bei Kauf einer Gesellschaftsbeteiligung

Dem Steuerberater ist es erlaubt, Gesellschaftsverträge nebst Gesellschafterbeschlüssen z. B. unter dem Gesichtspunkt der Gewinnverteilungsregelungen (steuerliche Auswirkungen beim Mandanten) zu sichten. In Zusammenhang mit Bilanzen, Abschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen kann und muss er den Käufer-Mandanten über offensichtliche wirtschaftliche Risiken aufklären, z. B. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / 3. Stellungnahme

Die Rechtsprechung hat sich darauf verständigt, dass der Rechtsgrund für die Umqualifizierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Besitzunternehmen die Bildung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Besitzunternehmen und in der Betriebskapitalgesellschaft ist.[4] Beachten Sie: Diese Voraussetzung ist m.E. nicht alleine durch die Beherrschungsmöglich...mehr

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Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer durch einen Gesellschafter

Zusammenfassung Ob ein Gesellschafter Ansprüche der GmbH im Wege der sog. actio pro socio geltend machen kann, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine solche Klage allenfalls dann zulässig, wenn vorher kein Gesellschafterbeschluss gefasst werden kann. Auch gehen andere Rechtsbehelfe grundsätzlich vor. Kurzwiedergab...mehr

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Treuwidrige Anmaßung der Gesellschafterstellung – Ansprüche des Mitgesellschafters

Zusammenfassung Die unter sittenwidriger Anmaßung der (Allein-)Gesellschafterstellung beschlossenen Satzungsänderungen sind für die Zukunft rückgängig zu machen. Hintergrund Dem Urteil des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: S (der Beklagte) war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der F GmbH. Er hielt jedoch 80 % der Anteile treuhänderisch für P (den...mehr

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Anforderungen an Schiedsklauseln in Personengesellschaftsverträgen ("Schiedsfähigkeit IV")

Zusammenfassung Die besonderen Anforderungen für Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Personengesellschaften. Kurzwiedergabe des Sachverhalts Mehrere Gesellschafter einer GmbH & Co. KG erhoben Schiedsklage auf Ausschluss eines Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag beinhaltete eine Schiedsklausel...mehr

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Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den GmbH-Geschäftsführer

Zusammenfassung Über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Geschäftsführer entscheidet die Gesellschafterversammlung. Ohne den Beschluss fehlt der GmbH im Gerichtsverfahren die Klagebefugnis. Zum Sachverhalt Die Klägerin ist eine Wohnungsbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. Sie hatte zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft begehrte von einem der Geschäf...mehr

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Löschung wegen Vermögenslosigkeit und Restvermögen

Zusammenfassung Die Eintragung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators im Handelsregister können unterbleiben, wenn die erforderlichen Verwertungshandlungen gering sind. Zum Sachverhalt Eine GmbH wurde 2006 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Da im Laufe der Zeit Restvermögen auftauchte, wurde 2019 ein Nachtragsliquidator...mehr

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Zwangsabtretung bei Gesellschafterausschluss aus der GmbH

Zusammenfassung Eine Satzungsregelung zur Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen begründet meist nur eine schuldrechtliche Abtretungsverpflichtung. Die dingliche Abtretung bedarf der Mitwirkung des betroffenen Gesellschafters. Zum Sachverhalt Ein Gesellschafter einer GmbH nutzte die ihm eingeräumte Kontovollmacht dazu, um private Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 9.000 Euro vom...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 6. Formulierungsvorschlag

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei ausstehendem Steuerbescheid

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH kann erst erfolgen, wenn alle steuerlich relevanten Sachverhalte abgeschlossen sind. Eine Ausnahme gilt bei vermögenslosen GmbHs. Zum Sachverhalt Der vom OLG Hamm entschiedene Fall betraf die Liquidation einer GmbH. Diese hatte ihren Geschäftsbetrieb Anfang 2020 endgültig eingestellt und das Liquidationsverfahren, d.h. die Auflösung der ...mehr

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Österreich / a) Bestellung durch Gesellschafterbeschluss

Rz. 195 Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 30b Abs. 1 GmbHG). Die einfache Mehrheit ist ausreichend, Beschlussfassung im Umlaufweg ist zulässig.mehr

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Österreich / b) Gesellschafterbeschluss

Rz. 88 Voraussetzung für einen Gesellschafterbeschluss über eine Kapitalberichtigung ist das Vorliegen eines festgestellten Jahresabschlusses, der nicht älter als neun Monate ist. Die Kapitalberichtigung erfolgt zwingend mit Rückwirkung zum Beginn des Geschäftsjahres (§ 2 Abs. 2 KapBG). Der Erhöhungsbetrag und die Änderung des Gesellschaftsvertrags sind in der Generalversamm...mehr

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England und Wales1 England ... / cc) Abberufung durch Gesellschafterbeschluss

Rz. 415 Bei der Ltd. hat die Abberufung eines Geschäftsführers durch Gesellschafterbeschluss die größte Bedeutung, wenn es sich nicht um eine Bestellung handelt, die durch Zeitablauf endet. Die Beschlussfassung auf einer Gesellschafterversammlung, die von den Gesellschaftern initiiert ist, muss der Gesellschaft mindestens 28 Tage vor dem beabsichtigten Datum der Beschlussfas...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Gesellschafterbeschluss

Rz. 406 Für die Bestellung eines Geschäftsführers ist zu unterscheiden, ob dieser im Rahmen der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt zum Geschäftsführer bestellt wird. a) Bestellung bei der Gründung Rz. 407 Personen, die in den Gründungspapieren als Geschäftsführer benannt werden und in diesem zugestimmt haben, gelten kraft gesetzlicher Fiktion als bestelltes Organ der Ge...mehr

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Österreich / 2. Bestellung und Abberufung durch Gesellschafterbeschluss

Rz. 173 Geschäftsführer werden i.d.R. durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Bestellung und Abberufung erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei der Gesellschaftsvertrag ein anderes Mehrheitserfordernis festsetzen kann (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Bei der Abstimmung sind auch jene Gesellschafter stimmberechtigt, die zum Ges...mehr

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Österreich / 1. Gesellschafterbeschluss

Rz. 147 Das oberste willensbildende Organ der GmbH ist die Gesamtheit aller Gesellschafter. Die Gesellschafter üben die Willensbildung durch Beschlüsse aus. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in der Generalversammlung (siehe Rdn 148 ff.) oder durch Abstimmung im schriftlichen Weg (Umlaufbeschluss, siehe Rdn 161) gefasst (§ 34 Abs. 1 GmbHG).mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterversammlung Rz. 75 Die Gesellschafterversammlung ist in Art. 440 ZTD geregelt. Sie trifft Beschlüsse in Fragen, zu denen sie von Gesetzes wegen oder durch Gesellschaftsvertrag der d.o.o. (dies gilt nicht für eine j.d.o.o.) ermächtigt ist, außer wenn sich die Gesellschafter mit der Beschlussfassung im schriftlichen Wege einverstanden erklären oder wenn die Ges...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Hauptversammlung Rz. 80 Die Gesellschaft muss eine Hauptversammlung und ein leitendes Einzelorgan – den Geschäftsführer – haben. Die Hauptversammlung darf Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen, nicht von anderen Organen der Gesellschaft wahrnehmen lassen. In die Zuständigkeit der Hauptversammlung fällt die Beschlussfassung über:mehr

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Italien / 2. Gesellschafterbeschlüsse

a) Beschlussfassung Rz. 131 Sofern in der Gründungsurkunde nicht anders vorgesehen, tagt die Gesellschafterversammlung am Sitz der Gesellschaft und ist ordnungsgemäß einberufen, wenn mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals vertreten ist. Die Gesellschafterbeschlüsse werden gem. Art. 2479-bis c.c. mit absoluter Mehrheit gefasst. Bei Änderungen der Gründungsurkunde oder...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 79 Ein Gesellschafter hat verschiedene Möglichkeiten, über eine Beschlussvorlage abzustimmen. Dies ist dann erforderlich, wenn eine Versammlung von der Geschäftsführung auf Verlangen der Gesellschafter einberufen wurde,[76] wenn die Gesellschafter selbst eine Versammlung abhalten[77] oder wenn die Gesellschafter die Gesellschaft über die geplante Abstimmung informieren.[...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 6. Formalien der Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 220 Die Abhaltung der Versammlung erfordert die Bildung eines Präsidiums der Hauptversammlung (mesa de la junta general, Art. 191 LSC)[88] sowie die Erstellung einer Anwesenheitsliste, in der die Anzahl der persönlich sowie der mittels Vertreter teilnehmenden Gesellschafter, deren Namen und deren Kapitalanteil niedergelegt werden. Nach Beschlussfassung sind die Gesellsch...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / V. Gesellschafterbeschlüsse

1. Generalversammlung Rz. 71 Prinzipiell werden die Beschlüsse in Generalversammlungen gefasst. Die Abhaltung einer Generalversammlung ist jedoch nicht obligatorisch, solange die Zahl der Gesellschafter 60 nicht übersteigt. In diesem Fall bekommt jeder Gesellschafter den Entwurf der Beschlüsse bzw. Entschließungen zugestellt und gibt seine Stimme schriftlich ab. Bei einer Gmb...mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Formen der Gesellschafterversammlungen und deren Einberufung a) Jährliche Gesellschafterversammlung Rz. 344 Bis auf eine Ausnahme für sog. traded companies sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften nicht verpflichtet, jährliche Gesellschafterversammlungen abzuhalten, weshalb das Thema hier nicht vertieft wird. Falls ein AGM abzuhalten ist, muss es innerhalb von neun Mo...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Hauptversammlung Rz. 143 Für alle Angelegenheiten innerhalb der Grenzen des Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags, die nicht der Geschäftsführung oder anderen zugewiesen sind, ist die Hauptversammlung zuständig (Art. 2:217 Abs. 1 NL-BGB). Mindestens einmal im Geschäftsjahr (boekjaar) wird eine Hauptversammlung einberufen (Art. 2:218 NL-BGB). Dieses Erfordernis wird auch e...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung Rz. 191 Die junta general (Gesellschafterversammlung) wird aus der Versammlung der Gesellschafter (Art. 159 LSC) herausgebildet.[81] Diese ist ein notwendiges und unersetzliches Organ der Gesellschaft, in dessen Rahmen die Gesellschafter mittels der Stimmabgabe einen direkten Einfluss auf das Schicksal und auf die Leitung der G...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Allgemeines Rz. 109 Gesellschafterbeschlüsse werden nach Art. L 223–27 Abs. 1 Satz 1 C.com. grundsätzlich in Versammlungen gefasst. Der Gesellschaftsvertrag kann nach Art. L 223–27 Abs. 1 Satz 2 C.com. für bestimmte Angelegenheiten oder generell vorsehen, dass Beschlüsse auf andere Weise, insbesondere schriftlich gefasst werden können. Dies gilt u.a. wiederum nicht für die...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 89 Entscheidungen der Gesellschafter können entweder in Gesellschafterversammlungen (shareholder meetings) oder im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen werden. 1. Gesellschafterversammlung Rz. 90 Primäres Willensbildungsorgan der Gesellschafter ist die Gesellschafterversammlung. Hierbei kann es sich um die jährlich einmal abzuhaltende ordentliche Gesellschafterversammlu...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 87 Die Gesellschafter beschließen in der Gesellschafterversammlung unabdingbar über: Nachschussleistungen, die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, den Kauf oder Verkauf von eigenen Anteilen, die Zustimmung zur Abtretung von Anteilen, den Gesellschafterausschluss, die Genehmigung der Rechnungslegung zum Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustverwendung, die Entlastung ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 96 Die Beschlüsse der Gesellschafter einer Sp. z o.o. werden grundsätzlich auf der Gesellschafterversammlung gefasst (Art. 227 § 1 HGG). Ohne die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung können Beschlusse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter schriftlich die Zustimmung zu der Entscheidung, welche beschlossen werden soll, oder zu der s...mehr

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Slowenien / III. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterversammlung Rz. 74 Die Gesellschafterversammlung ist in Art. 505 ZGD-1 geregelt. Sie trifft Beschlüsse in Fragen, zu denen sie von Gesetzes wegen oder durch Gesellschaftsvertrag ermächtigt ist. 2. Einberufung Rz. 75 Soweit durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, wird die Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung einberufen...mehr

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Norwegen / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterversammlung Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung (Generalforsamling) ist das oberste Gesellschaftsorgan der AS.[238] Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende eines jeden Geschäftsjahres, das grundsätzlich dem Kalenderjahr entspricht,[239] ist die ordentliche Gesellschafterversammlung abzuhalten, auf welcher der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht[240] f...mehr

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Lettland / IV. Gesellschafterbeschlüsse und Gesellschafterversammlung

1. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit Rz. 52 Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung grundsätzlich mit einfacher Mehrheit getroffen; jedoch kann in der Gesellschaftssatzung festgelegt werden, ob und wenn ja wofür eine qualifizierte Mehrheit vonnöten ist. Für Beschlüsse zur Umwandlung und Änderung des Stammkapitals sowie zur Satzungsänderung s...mehr

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Schweiz / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterversammlung a) Befugnisse Rz. 115 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ihr stehen gemäß Art. 804 Abs. 2 OR die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:mehr

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Argentinien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 59 Die Form, in der eine SRL berät und ihre unternehmerischen Entscheidungen beschließt, ist einfach und flexibel gestaltet und kann durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt sein. Enthält der Gesellschaftsvertrag keine besonderen Bestimmungen, wie die Gesellschafter die Gesellschafterbeschlüssen zu treffen haben, können die Gesellschafter über ein Konsultationsverfahren d...mehr

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Rumänien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Generalversammlung Rz. 79 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in der Generalversammlung gefasst. Die Generalversammlung ist in Art. 194 GesG geregelt. Sie fasst Beschlüsse in Fragen, zu denen sie von Gesetzes wegen oder durch Gründungsakt ermächtigt ist. Im Gründungsakt kann vereinbart werden, dass die Abstimmung in der Generalversammlung auch per Umlaufbeschluss erfo...mehr

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Brasilien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterversammlung Rz. 73 Nach Art. 1072 CC werden die Beschlüsse entweder in Versammlungen (assembléias) oder in Sitzungen (reuniões) getroffen. Hat die Gesellschaft mehr als zehn Gesellschafter, muss sie die Beschlüsse in Versammlungen treffen (Art. 1072 § 1 CC). Anderenfalls bleibt die Wahl zwischen Versammlung und Sitzung dem Gesellschaftsvertrag überlassen. Das...mehr

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Österreich / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesellschafterbeschluss Rz. 147 Das oberste willensbildende Organ der GmbH ist die Gesamtheit aller Gesellschafter. Die Gesellschafter üben die Willensbildung durch Beschlüsse aus. Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in der Generalversammlung (siehe Rdn 148 ff.) oder durch Abstimmung im schriftlichen Weg (Umlaufbeschluss, siehe Rdn 161) gefasst (§ 34 Abs. 1 GmbHG). 2. ...mehr

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Estland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

1. Aufgaben der Gesellschafterversammlung Rz. 85 Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der OÜ. Die Zuständigkeit umfasst nach § 168 Abs. 1 HGB:mehr