Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Exkurs: Kapitalaufbringung und sog. Vorbelastungsbilanz

Rz. 35 Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, besonders die §§ 19 und 30 GmbHG, sind nach ständiger Rspr. des BGH "das Kernstück des GmbH-Rechts", die "keine Aushöhlung" vertragen, "gleichviel in welcher Form".[52] Nur wenn das den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger allein zur Verfügung stehende Vermögen vollständig und richtig aufgebracht ist, erscheint...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch und Dividendenforderung

Rz. 28 Ähnlich der Rechtslage bei der AG ergibt sich auch der Gewinnanspruch der Gesellschafter einer GmbH aus den Vorschriften des Handelsbilanzrechts und den sie ergänzenden bzw. modifizierenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG steht den Gesellschaftern ein mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch i.H.d. Jahresüberschusses zu, zzgl. eines G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafterv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Tod des Gesellschafters

Rz. 551 Stirbt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. Die Mitgliedschaft ist nicht ohne Weiteres vererblich. Das kann mit einer Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag erreicht werden.[879] Stirbt bei einer Zweipersonengesellschaft der eine Gesellschafter und ist der andere sein Alleinerbe, erlischt die OHG.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingungen/Befristungen/Vorratsbeschluss

Rz. 1669 Die Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins oder einer bestimmten Geltungsdauer (echte Befristung) ist ohne Weiteres zulässig. Die Befristung muss sich eindeutig aus der Satzungsregel ergeben und für jedermann feststellbar sein. Die befristete Satzungsänderung kann auch schon vor deren Wirksamwerden in das Handelsregister eingetragen werden.[4321] Rz. 1670 Eine S...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Übertragbarkeit der Beteiligung

Rz. 346 Bereits sei der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1944[571] ist praktisch einhellig anerkannt, dass neben der Möglichkeit des kombinierten Ein- und Austritts auch eine direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils von einem Alt- auf einen Neugesellschafter möglich ist.[572] Das Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters ist als Rechtsposition im Wege der Zess...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Haftungsbeschränkung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 1300 Mit dem am 19.7.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung besteht nun in § 8 Abs. 4 PartGG eine weitere umfangreiche Möglichkeit[1677] der Haftungsbeschränkung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Unterhält die PartG eine für diesen Zweck durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung, haften für ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) "Eat what you kill"

Rz. 1344 Ein im deutschen Gesellschaftsrecht bislang wenig verbreitetes, im amerikanischen Rechtsraum allerdings häufig praktiziertes Gewinnverteilungsmodell ist die Zuordnung nach den tatsächlich durch den einzelnen Partner erzielten Umsätzen ("eat what you kill").mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 88 Die der OHG nahekommende société en nom collective (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("gérants") vertreten, die auch juristische Personen sein können. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer.[326] Der Umfang der Vertretungsbefugnis ist durch den Gesellschaftszweck begrenzt.[327] Rz. 89 Dasselbe gilt bei der s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Hintergrund

Rz. 165 Die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht ist weiterhin dynamisch und wird von der EU und dem Bundesjustizministerium vorangetrieben. Den Startschuss bildete die Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151. Diese setzte die Vorgaben des sog. Company Law Packages[473] um. Deren Vorgaben sind in Deutschland im Jahr 2021 mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ist gem....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Einzelfälle und Einzelfragen, Beispiele aus der Rspr.

Rz. 221 Grds. setzten als Untreuehandlungen i.S.d. § 266 StGB des Geschäftsführers zu beurteilende Zahlungen den Eintritt eines Vermögensnachteils/-schadens bei der Gesellschaft voraus.[420] Rz. 222 Unternehmerisches Handlungsermessen: Die Einhaltung der sog. business judgenment rules i.S.d. § 93 Abs. 1 AktG stellt einen "sicheren Hafen" gegen Untreue dar.[421] Risikogeschäft...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 110 Das liechtensteinische Recht der Handelsgesellschaften ist im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)[410] geregelt. Die der deutschen OHG vergleichbare Kollektivgesellschaft wird grundsätzlich durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten.[411] Abweichende Vereinbarungen, etwa Gesamtvertretung oder die Betrauung eines Nichtgesellschafters mit der Vertretung, sind zuläs...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Ausgestaltung der Online-Verfahren im Hinblick auf die hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren

Rz. 132 Mit DiRUG und DiREG sind nun gesetzliche Rahmenbedingungen für die Vornahme virtueller notarieller Beurkundungen und Beglaubigungen im Handels- und Gesellschaftsrecht geschaffen. Das Augenmerk liegt hierbei insbesondere auf der Aufrechterhaltung der hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren. (1) Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Form

Rz. 580 Wesentlich bei der Gründung einer AG sind die Abfassung des Gründungsprotokolls und die Feststellung der Satzung (§ 23 AktG). Erforderlich ist nach § 23 Abs. 1 AktG die notarielle Beurkundung. Die Satzungsfeststellung stellt den Abschluss des Gesellschaftsvertrages dar. Erforderlich ist eine Beurkundung in der Form der Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 8 ff....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Ausländische Kapitalgesellschaft

Rz. 1051 Nach allgemeiner Auffassung kann auch eine ausländische Kapitalgesellschaft[1425] Komplementärin sein.[1426] Dies gilt aufgrund der neueren Rspr. des EuGH[1427] zumindest für Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland. Gleiches dürfte auch für Gesellschaften aus den Mitgliedsstaaten des EWR (Liechtenstein,[1428] Island und Norwegen) und aus den USA[1429] gelten. Für G...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / I. Allgemeines

Rz. 207 Obwohl die Unterbeteiligung in der Praxis weniger gebräuchlich ist als die stille Gesellschaft, sollte sie im gängigen Repertoire eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts nicht fehlen. Als vergleichsweise spezielle Konstruktion ist ihr Anwendungsbereich zwar beschränkt, ihr geschickter Einsatz kann aber sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich schwi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Einlagen aus einem Privatvermögen

Rz. 397 Überträgt ein Gesellschafter Wirtschaftsgüter seines Privatvermögens auf eine Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, kommt es zunächst darauf an, inwieweit eine Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter anstelle einer Übertragung auf die Personengesellschaft Steuern ausgelöst hätte. § 6 Abs. 5 EStG ist für diese Fälle nicht einschlägig, da § 6 Abs. 5 das Vorliegen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Überblick über die Neuregelungen

Rz. 2335 Die Hauptregelungsbereiche der DRL II werden im Folgenden vorgestellt:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Präventive öffentliche Kontrolle gesellschaftsrechtlicher Vorgänge

Rz. 2346 Dreh- und Angelpunkt der DRL II ist die Neufassung des Art. 10 GesRRL-E und die darin enthaltene Grundsatzentscheidung des Unionsgesetzgebers für die öffentliche Präventivkontrolle im Europäischen Gesellschaftsrecht (s.u. Rdn 2347 ff.). Hinsichtlich des "Wer" der Eingangskontrolle bestätigt Art. 10 GesRRL-E den seit 1968 geltenden Acquis, wonach die öffentliche Präv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Zulässigkeit doppelstufiger Kontrollsysteme

Rz. 2355 Das gilt einerseits für solche Mitgliedstaaten, die sich für ein komplementäres Kontrollsystem nach dem Vier-Augen-Prinzip entschieden haben, bei dem sich die Kontrolle durch Notare und Registergerichte[5758] bzw. Registerbehörden[5759] ergänzt. Die ausdrückliche Erfassung solch komplementärer Kontrollsysteme dürfte ein Grund für die Änderung des Art. 10 GesRRL sein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / A. Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

Rz. 1 Aus gutem Grund wird dem Familienrecht auch in einem Handbuch der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts ein ganzes Kapitel gewidmet: Insb. im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Transaktionen spielen – etwa bei Familiengesellschaften – fast durchgängig familienrechtliche Folgen eine große Rolle. Die güterrechtlichen Folgen bei Scheidung oder Tod des Unternehmers...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Unzulässigkeit reiner Formalkontrolle

Rz. 2357 Die Neufassung des Art. 10 GesRRL-E räumt mit einem weiteren Missverständnis auf, das seit dem Beitritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 1973 zur damaligen Europäischen Gemeinschaft besteht. Dieses Missverständnis beruht auf einer falschen Auslegung der seit 1973 geltenden englischen Sprachfassung des Art. 10 GesRRL, wonach die Gründungsurkunde – mangels gerichtl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Verfügungsbeschränkungen

Rz. 18 Von dem Grundsatz, dass jeder Ehegatte sein Vermögen allein verwaltet, macht das Gesetz zwei Ausnahmen, und zwar bei den Verfügungen über Haushaltsgegenstände ( § 1369 BGB) und bei den Gesamtvermögensgeschäften ( § 1365 BGB). Gem. § 1365 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mehr Transparenz: Insbesondere die Offenlegung von Konzernstrukturen und Arbeitnehmerzahlen

Rz. 2396 Ein weiteres Kernanliegen der DRL II ist die Erhöhung der Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht, um das Vertrauen in die Unternehmensinformationen anderer Mitgliedstaaten zu erhöhen, deren direkte Nutzbarkeit zu erleichtern, um Dritte zu schützen und illegale Aktivitäten zu verhindern (ErwG 12). Dazu dient zum einen die Einbeziehung von Personenhandelsgesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Abspaltungsverbot

Rz. 654 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht stellt sich bei der GmbH die Frage, ob eine solche Kombination von Mehrstimmrechten und stimmrechtslosen Anteilen im Fall einer kapitalmäßig nur symbolischen Beteiligung des Mehrstimmberechtigten eine Umgehung des Abspaltungsverbotes darstellt. Inhalt des von der herrschenden Meinung als allgemeiner Grundsatz des Gesellschaftsrechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Begriff und Gegenüberstellung der Gründungstheorie

Rz. 39 Ausländische Gesellschaften können als Begünstigte in das deutsche Grundbuch eingetragen werden, wenn sie nach dem anzuwendenden Gesellschaftsrecht aus der Perspektive der deutschen Rechtsordnung rechtsfähig sind.[116] Ein förmlicher Beweis der Rechtsfähigkeit gegenüber dem Grundbuchamt ist hierbei im Hinblick auf die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) nicht erforderli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Bilanzierung

Rz. 389 Aus Sicht der Personengesellschaft stellt sich die Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts (Vermögensgegenstand) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft z.B. im Rahmen einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung dar. Dabei wird als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt oder ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Ausblick: Zukünftige Evaluierung des Personengesellschaftsrechts

Rz. 2366 Insgesamt ist die Einbeziehung der Personenhandelsgesellschaften in den Anwendungsbereich der GesRRL zu begrüßen, da sie zu mehr Rechtssicherheit führt und über die gesteigerte Transparenz sowie das EUCC grenzüberschreitende Transaktionen und Verfahren erleichtern wird. Allerdings hätte der Richtliniengeber bei der Kontrolle und Transparenz bei Personenhandelsgesell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Staatsverträge

Rz. 42 Der in Art. 3 EGBGB statuierte Vorrang der Staatsverträge gebietet die Beachtung der bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen, die Deutschland mit vielen anderen Staaten geschlossen hat und in denen häufig eine gegenseitige Anerkennung von Handelsgesellschaften vorgesehen ist.[150] Aus diesen Abkommen ergibt sich, teils ausdrücklich, teils konkludent, nach welc...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Verschmelzung zur Neugründung

Rz. 206 Bei der Verschmelzung zur Neugründung muss die Satzung der neuen AG in dem Verschmelzungsvertrag festgestellt und somit beurkundet werden. Der Inhalt der Satzung orientiert sich an einer Sachgründung.[476] Gründer sind die übertragenden Rechtsträger, die Aktien werden aber kraft Gesetzes von den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger entsprechend den Regelung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Beschlussfassung

Rz. 123 Die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger müssen der Verschmelzung auf der Grundlage des vollständigen Vertrages oder seines Entwurfs zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG).[313] Das UmwG sieht hierfür bei der Beteiligung der verschiedensten Rechtsträger eine 3/4-Mehrheit vor (§§ 43 Abs. 2, 50 Abs. 1, 65, 78, 84, 112 UmwG), bei der Beteiligung von ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Inhaber der Mitgliedschaftsrechte

Rz. 414 Bei der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist Gesellschafter und deshalb Träger aller Mitgliedschaftsrechte ausschließlich der Treuhänder. Bei einer GmbH gehört er deshalb in die Liste der Gesellschafter nach § 40 GmbHG ,[500] bei einer Personengesellschaft ist er ins Handelsregister einzutragen. Ein Treuhandvermerk im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste i...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Verfügungsbefugnis des Treuhänders

Rz. 435 Dem Treuhänder steht als Gesellschafter das Recht zu, im eigenen Namen über den Gesellschaftsanteil zu verfügen und diesen insb. zu übertragen, zu belasten oder durch Ausscheiden aus der Gesellschaft aufzugeben.[545] Diese Verfügungsbefugnis wird durch den Treuhandvertrag lediglich schuldrechtlich beschränkt, sodass von einer überschießenden Rechtsmacht des Treuhände...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Eigennützige Treuhand

Rz. 385 Bei der eigennützigen Treuhand steht nicht das Interesse des Treugebers, sondern das Interesse des Treuhänders im Vordergrund. Die häufigste Form der eigennützigen Treuhand ist die sog. Sicherungstreuhand,[458] bei der ein Gesellschaftsanteil zur Sicherung einer Forderung treuhänderisch an einen Gläubiger als Treuhänder abgetreten wird. Der Treuhänder verfolgt hier p...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Erstreckung gesellschaftsrechtlicher Rechte und Pflichten auf den Treugeber

Rz. 439 Nach dem Trennungsprinzip ist bei der Treuhand klar zwischen dem Treuhandvertrag (Innenverhältnis) und dem Gesellschaftsverhältnis des Treuhänders mit der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern (Außenverhältnis) zu unterscheiden. Ein Rechtsverhältnis zwischen dem Treugeber, der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern des Treuhänders besteht dagegen grds. nicht mehr....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Verfügung über Gesellschaftsanteile

Rz. 538 Die Struktur der OHG, die gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens und die Anknüpfung an die Mitgliedschaft der Gesellschafter, entspricht weitestgehend denen bei der GbR. Das bedeutet, die Gesellschafter der OHG können nicht über ihren "Anteil" am Gesellschaftsvermögen verfügen oder Gesellschafterrechte übertragen. Ebenso wenig kann der Kapitalanteil der...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kapitalschnitt

Rz. 819 Nach § 225a Abs. 2 InsO kann im Insolvenzplan eine Kapitalherabsetzung vorgesehen werden. Gesellschaftsrechtlich zulässig ist auch eine Kapitalherabsetzung auf null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mind. bis auf das gesetzliche Mindestkapital (Kapitalschnitt). In Zusammenschau mit dem nach § 225 Abs. 2 InsO ebenfalls möglichen Ausschluss des Bezugsrechts auf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vertretungen

Rz. 277 Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Gesellschafters. Es kann diesem nicht entzogen werden, ebenso wenig ist es vom Gesellschaftsanteil abspaltbar.[479] Ein Verzicht auf die persönliche Ausübung des Stimmrechts für die Zukunft ist damit ebenfalls unwirksam.[480] Soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnet werden, sich in der Gesellschafterversamm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / jj) Zwischenfazit

Rz. 104 "Harte" Auswahlkriterien, eine bestimmte Gesellschaftsform zu bevorzugen, gibt es damit im Gesellschaftsrecht relativ wenige. Da durch Gesellschaftsvertrag die meisten gesetzlichen Regelungen abbedungen oder zumindest umgestaltet werden können, findet die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Gesellschaftsform aus gesellschaftsrechtlicher Sicht anhand weniger ha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Gesellschaft

Rz. 184 Obwohl das BGB bislang keine Regelung zur Führung eines Namens durch die GbR enthielt, ist es unstreitig, dass die Gesellschaft unter einem vom Namen der Gesellschafter selbst unabhängigen Namen auftreten kann. Zwar ging der historische Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass die Gesellschaft unter den Namen sämtlicher Gesellschafter im Rechtsverkehr auftritt,[344] gle...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr