Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Tod eines Kommanditisten

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1195 Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).[1577] Die gesetzliche Regelung entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Der Gesellschaftsanteil des Kommanditisten ist grds. vererblich. Der Gesellschaftsvertrag kann die Vererblichkeit des Kommanditistenanteils aber beschränken oder ganz auss...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Gründung der GmbH

Rz. 71 Aufgrund der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung der GmbH nach § 13 Abs. 2 GmbHG gelten im GmbH-Recht strenge Vorschriften zur Kapitalaufbringung und -erhaltung (vgl. dazu § 10 Rdn 100 ff. und § 10 Rdn 454 ff.). Teil der Vorschriften zur Kapitalaufbringung sind die für die Gründung geltenden Vorschriften des GmbHG. Zur Errichtung der GmbH bedarf es grds....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(1) Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung Rz. 1106 Das gesetzliche Regelungsmodell gilt allgemein als unzweckmäßig. Die Gründe dafür sind u.a.:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Gewinnverwendung und -verteilung

aa) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1152 § 122 HGB sieht nunmehr das Prinzip der Vollausschüttung vor, sofern die Gesellschafter keinen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss fassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen gewinnunabhängigem Entnahmerecht und dem Recht auf Gewinnausschüttung wurde durch das MoPeG aufgehoben.[1531] Dies sollten die Gesellschafter im Auge behal...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / p) Erbfolge

aa) Tod des persönlich haftenden Gesellschafters Rz. 1193 Bei der typischen GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH der einzige persönlich haftende Gesellschafter.[1574] Die GmbH ist als juristische Person unsterblich, sodass es insoweit keiner Nachfolgeregelung bedarf. Dies gilt aber nur für die Nachfolge in die Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und nicht auc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Einlagen der Kommanditisten

(1) Überblick Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / k) Kündigung der Gesellschaft

aa) Ordentliche Kündigung Rz. 1161 Die ordentliche Kündigung ist gem. §§ 132 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Sie ist nur bei unbefristeten Gesellschaften möglich. Die Kündigung (ordentliche oder aus wichtigem Grund) der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter führt ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

(a) Einfache Nachfolgeklausel Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgebe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern

Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschaftsvertrag bei mehreren am Festkapital beteiligten Gesellschaftern Entnahmerechte für St...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Geschäftsführung und Vertretung

aa) Geschäftsführung (1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertretung

(1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / n) Güterstandsklausel

aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Konten der Gesellschafter

aa) Grundlagen Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verb...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / o) Vorsorge für Geschäftsunfähigkeit

aa) Ausgangssituation Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister

Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementär ermächtigt werden, nach seiner eigenen Wahl weitere Kommanditisten in die KG au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / j) Entnahmerecht

aa) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1157 Gem. § 122 HGB hat jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils (Prinzip der Vollausschüttung). Der Anspruch kann nicht geltend gemacht werden, soweit die Auszahlung zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht oder der Gesellschafter seinen vereinbarte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1091 Der Begriff der Haftsumme wird nunmehr in § 161 Abs. 1 HGB legal definiert und vom Begriff der Einlage abgegrenzt. Es handelt sich bei der Haftsumme um den Betrag, bis zu dessen Höhe der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft im Außenverhältnis haftet. Von dieser Haftung ist der Kommanditist befreit, wenn und solange er durch Einzahlung auf seine Einlageverpfl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einzelgeschäftsführung

Rz. 510 Ist im Gesellschaftsvertrag gem. § 108 HGB keine abweichende Regelung vereinbart, gilt für die OHG der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Gem. § 116 HGB kann jeder Gesellschafter ohne Beteiligung der Übrigen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb grds. jede in den Bereich der Geschäftsführung fallende Handlung vornehmen. Dadurch sind eine große Flexibilität und Beweglic...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschafterversammlung

Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können. Dabei sollten u.a. folgende ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 1163 § 132 Abs. 2, Abs. 3 HGB stellt nun klar, dass sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Gesellschaften ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Ve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Geschäftsjahr

Rz. 1086 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es darf kürzer, aber nicht länger als 12 Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 8b EStDV). Die Gesellschafter können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Bei Gründung der Gesellschaft kann die Wahl frei erfolgen. Spätere Änderungen des Geschäftsjahrs sind dagegen nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt m...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / hh) Mitwirkung eines noch zu bestellenden Ergänzungspflegers

Rz. 14 Das Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers nimmt einige Zeit in Anspruch. Kann die Gesellschaftsgründung nicht bis zum Abschluss dieses Verfahrens aufgeschoben werden, behilft sich die Praxis damit, dass die Person, die dem Familiengericht (zur Zuständigkeit s. Rdn 27 ff.) als Ergänzungspfleger vorgeschlagen werden soll, bereits "als zu bestellender Ergänzu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Einlage (Innenverhältnis)

Rz. 1092 Hinsichtlich des Beitrags, den die Gesellschafter im Innenverhältnis als Einlage vereinbaren, besteht völlige Vertragsfreiheit. Jeder Gesellschafter muss den Gesellschaftszweck lediglich in irgendeiner Weise fördern.[1467] Dabei genügt jeder Beitrag im weitesten Sinn. Die Aufbringung von bestimmten Vermögenswerten ist demnach keineswegs notwendig.[1468] Rz. 1093 Die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 717 Das MoPeG hat im Recht der OHG, das insoweit gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG gilt, ein minimales Regelwerk für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen eingeführt (§ 109 HGB). Der Gesetzgeber konnte es hier bei einer sehr knappen Regelung belassen, da er davon ausgeht, dass im Regelfall Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsrechtliche/erbrechtliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 601 Kapitalgesellschaften erfordern ein gesetzliches Mindestkapital. Das Mindestkapital beträgt bei der klassischen GmbH 25.000,00 EUR (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 EUR, muss die Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmieren (§ 5a GmbHG). Bei der AG beträgt das Stammkapital mindestens 50.000,00 EUR (§ 7...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Jahresabschluss und Publizität

Rz. 1148 Für den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG sowie dessen Prüfung und Offenlegung ist zu unterscheiden, ob an der Gesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.[1521]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Einlage der Komplementär-GmbH

Rz. 1089 Der Beitrag der Komplementär-GmbH besteht vielfach darin, dass sie die persönliche Haftung übernimmt und die Geschäfte der GmbH & Co. KG führt (s. § 709 Abs. 1 BGB). Eine (vermögensmäßige) Einlage erbringt die Komplementär-GmbH meist nicht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe. Bei einer Aufstockung der Kommanditeinlagen ohne entsprechende Erhöhung der Einlage der ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Satzungsänderungen

Rz. 190 Änderungen des Gesellschaftsvertrags werden erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Die somit konstitutiv wirkende Eintragung ist von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigender Anzahl anzumelden (§ 54 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Sofern ausdrücklich im Handelsregister eingetragene Gegenstände (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, allgemein...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Praktische Hinweise

Rz. 657 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist an die individuellen Gegebenheiten anzupassen. Es ist daher vor der unkritischen Rezeption von Formularen zu warnen. Wesentlich für die individuelle Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sind u.a.:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Verfügung über Beteiligungen; Änderungen im Gesellschafterbestand

Rz. 501 Vereinbarungen betreffend Änderungen im Gesellschafterbestand dürfen in keinem Gesellschaftsvertrag fehlen. Dabei sollte den nachfolgenden Aspekte Rechnung getragen werden:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Transparenzanforderungen

Rz. 2365 Art. 14a GesRRL-E verlangt – entsprechend Art. 14 GesRRL für Kapitalgesellschaften – die Offenlegung wesentlicher Informationen zu Personenhandelsgesellschaften. Das betrifft etwa Name, Rechtsform und Sitz sowie Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen. Anders als bei Kapitalgesellschaften ist der Gesellschaftsvertrag allerdings nur dann für die Mitgliedstaat...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Liquidation der OHG

Rz. 593 Mit der Auflösung beginnt die Abwicklung oder Liquidation der Gesellschaft, die sich nach den Bestimmungen der §§ 143 ff. HGB richtet. Durch die Liquidation wird die Gesellschaft als wirtschaftliche Einheit zerstört. Dabei kann der wirkliche Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft nur selten realisiert werden. Hinweis Vor diesem Hintergrund empfiehlt es si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausgangssituation

Rz. 1188 Niemand ist davor geschützt, aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall (dauernd oder vorübergehend) handlungs- und geschäftsunfähig zu werden (anders jedoch der Glaube vieler Betroffener, wonach Unternehmer nicht krank werden, keine Unfälle erleiden und bis ins hohe Alter körperlich und geistig top fit sind).[1561] In solchen Fällen kann auf Antrag des Betroffenen oder ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1158 Die gesetzlichen Gewinnverteilungsregelungen sind dispositiv, sodass sie an die individuellen Bedürfnisse anpasst werden können. Bei der Ausgestaltung der Entnahmeregelung sind insb. folgende Umstände zu berücksichtigen:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Wichtiger Grund für Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung von Gesellschaftsanteilen erforderlich?

Rz. 815 Nach § 225a Abs. 3 InsO kann im Insolvenzplan jede gesellschaftsrechtlich zulässige Regelung getroffen werden, insbesondere auch eine Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung der Geschäftsanteile, ein Zwangsausschluss eines oder aller Gesellschafter oder eine Kapitalherabsetzung auf Null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mindestens bis auf das gesetzliche Mindes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Notwendigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1175 Angesichts einer Scheidungsquote von über 30 % ist der Abschluss eines maßgeschneiderten Ehevertrags für jeden Gesellschafter an sich eine absolute Notwendigkeit.[1552] Gleichwohl wird das Thema "Ehevertrag" in der Praxis vielfach völlig vernachlässigt. Schätzungen zufolge hat nicht einmal jeder fünfte Gesellschafter einen Ehevertrag. Rz. 1176 Hinzu kommt, dass vorau...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (5) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 1000 Bei der GmbH sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Den Gesellschaftern einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen KG steht dagegen das Recht zu, die Gesellschaft jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§§ 161 Abs. 2, 132 Abs. 1 HGB). Ferner steht sowohl den Gesellschaftern einer unbefristeten als auch den Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ehegatten-Innengesellschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 79 Eine im Familienrecht anzutreffende Gesellschaftsform ist die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Dass Ehegatten Gesellschaften gründen können, um gemeinsame Ziele zu verwirklichen, ist selbstverständlich. Die besondere Bezeichnung "Ehegatten-Innengesellschaft" hat sich allerdings nicht für solche ausdrücklich begründeten Gesellschaftsverhältnisse herausgebildet, sonder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Übertragbarkeit der Beteiligung

Rz. 346 Bereits sei der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1944[571] ist praktisch einhellig anerkannt, dass neben der Möglichkeit des kombinierten Ein- und Austritts auch eine direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils von einem Alt- auf einen Neugesellschafter möglich ist.[572] Das Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters ist als Rechtsposition im Wege der Zess...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 97 Anders als bei der einfachen Nachfolgeklausel folgen bei der qualifizierten Nachfolgeklausel [182] nur einer oder mehrere, jedoch nicht alle Miterben in die Gesellschafterstellung des Erblassers nach: Nur die Erben, die die Qualifikationsmerkmale erfüllen, die der Gesellschaftsvertrag vorsieht (z.B.: "Abkömmlinge des Erblassers in gerader Linie") und zugleich Erben sin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Kapitalerhöhung im Stadium der Vor-GmbH

Rz. 431 Für die Praxis wichtig ist weiter die Frage, ob die Gesellschafter auch im Stadium der Vor-GmbH eine Kapitalerhöhung beschließen können. Denkbar ist, dass die Gesellschafter nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages, aber noch vor Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erkennen, dass das im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Stammkapital dem Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesetzliches Regelungsmodell

(1) Kapitalanteil der Komplementär-GmbH Rz. 1102 Nach der gesetzlichen Regelung ist der Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters variabel (§§ 161 Abs. 2, 120 Abs. 2 HGB).[1483] Der Einlage der Komplementär-GmbH werden spätere Gewinnanteile hinzugerechnet und Verlustanteile sowie Entnahmen abgezogen. Der Kapitalanteil gibt somit den jeweiligen Stand der Einlage w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Allgemeines

Rz. 257 Die gesetzliche Grundregel des § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) sieht vor, dass Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Besonderen Raum für Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen hat das BGB folgerichtig nicht vorgesehen. Ein Beschluss über eine Geschäftsführungsmaßnahme, sonstige Gesellschaftsangelegenheit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Anmeldung, Prüfungsumfang des Registergerichts, Eintragung ins Handelsregister

Rz. 23 Alle Geschäftsführer, auch die stellvertretenden, müssen die GmbH gem. §§ 7 ff. GmbHG zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Die Anmeldung hat in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen und muss in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB).[79] Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG genannten...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr