Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Herausgabepflichten

Rz. 139 Der Testamentsvollstrecker ist zum einen verpflichtet, den Nachlass bei Beendigung des Amtes nach § 2218 i.V.m. § 667 BGB herauszugeben. Daneben sieht das Gesetz auch Möglichkeiten der vorzeitigen Überlassung von Nachlassgegenständen an den Erben nach § 2217 BGB vor. In Anlehnung an das Insolvenzrecht spricht man bei dieser Herausgabepflicht vor Ende des Amtes vom An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Vormerkung vor Eintritt des Erbfalls

Rz. 153 Umstritten ist die Frage, ob der künftige Anspruch des Vertragserben auf Rückübertragung eines Grundstücks schon vor dem Erbfall – und damit schon ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung – durch Vormerkung gesichert werden kann. Obwohl das Gesetz ausdrücklich die Vormerkbarkeit künftiger Ansprüche in § 883 Abs. 1 BGB vorsieht, wird dies überwiegend verneint, weil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 64 Rechtliche Grundlage für die Gründung der EWIV ist die auf der Basis von Art. 235 des EWG-Vertrages (1985) vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene "Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)".[79] Einzelheiten bestimmt das Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Allgemeines

Rz. 325 Der Selbstanfechtung von testamentarisch oder vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.[402] Dies ist ein entscheidender Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 125 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll.[132]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks

Rz. 255 Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks An das Amtsgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 339 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann ein Widerspruch eingetragen werden

Rz. 215 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs als bewilligt gilt (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 216). Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 183 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist (§ 899 Abs. 2 BGB). Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 1. Haftungssituation

Rz. 249 Wenn der Erbe den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Eigenvermögen nicht verhindern könnte, würden im Allgemeinen nur noch solche Erbschaften angenommen, deren Liquidität und Bonität von vornherein sicher wären. Letztlich wäre es dann Aufgabe des Fiskus, als subsidiärer Erbe nach § 1936 BGB Nachlässe abzuwickeln. Um eine solche Folge zu vermeiden, muss es dem Erb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hinweisgeberschutz im öffen... / 5.2 Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt nicht, ob und unter welchen Umständen Beschäftigte eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder seine Repräsentanten stellen dürfen. Hier bleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Danach stellt die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Zum Feststell... / Leitsatz

1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / 2. Familiengerichtliche und betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 52 Ist für den eingeklagten Teilungsvertrag die betreuungs- oder familiengerichtliche Genehmigung für einen minderjährigen Miterben erforderlich, so ist diese noch vor der Urteilsverkündung vom Kläger einzuholen. Auch andere behördliche Genehmigungen, insbesondere für landwirtschaftliche Grundstücke, sind vor der Entscheidung vom Kläger vorzulegen.[52] Rz. 53 Der minderjä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Art. 25 EGBGB

Rz. 35 Durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht wurde auch Art. 25 EGBGB neu gefasst. Dieser lautet nunmehr: Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III dieser Verordnung entsprechend. Die Gesetzesbegründung führt hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Entsprechende Anwendung von § 2330 BGB?

Rz. 58 Zu fragen ist, ob in den Fällen des § 2287 BGB eine Parallele zu § 2330 BGB gezogen und angenommen werden kann, ein Missbrauch sei dann zu verneinen, wenn die Schenkung einer sittlichen Pflicht entsprochen hat, zumal das Gesetz an verschiedenen Stellen Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht entsprechen, bevorzugt behandelt: §§ 534, 814, 1375 Abs. 2 Nr. 1, 1425 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Objektive Pflichtverletzung

Rz. 260 Maßstab für das Vorliegen einer Pflichtverletzung sind die dem Testamentsvollstrecker durch das Gesetz auferlegten Pflichten (§§ 2203–2209, 2215–2218, 2226 S. 3 i.V.m. § 671 Abs. 2 S. 3 BGB) und die Anordnungen des Erblassers,[478] nicht jedoch die Weisungen der Erben.[479] Auch der Wille des Erblassers kann bei der Ermittlung der Pflichten des Testamentsvollstrecker...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / b) Die redaktionelle Konkretisierung des kausalen Rechtsverhältnisses

Rz. 14 Da es kein abstraktes kausales Rechtsverhältnis gibt, muss die Anspruchsgrundlage des § 2042 Abs. 1 BGB als gesetzliche causa redaktionell konkretisiert werden. Dabei geht das Gesetz auf zweierlei Weise vor: 1. Verweisung auf das Recht der Bruchteilsgemeinschaft in § 2042 Abs. 2 BGB, 2. Detaillierte Regelung der Besonderheiten des Erbengemeinschaftsrechts in §§ 2043 bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / III. Abänderung von Amts wegen

1. Keine "informatorische" Festsetzung Die landgerichtliche Wertfestsetzung war allerdings gem. § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern, denn sie ist insoweit fehlerhaft, als das LG "informatorisch" einen Teilwert zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgesetzt hat. Für eine "informatorische" Festsetzung eines Wertes im Rahmen der Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Regelung der Erbschaftsteuer und der sonstigen vom Erblasser herrührenden steuerlichen Pflichten

Rz. 96 Der Testamentsvollstrecker gehört zum Kreis der Vermögensverwalter nach § 34 Abs. 3 AO. Ihn treffen daher die vom Gesetz auferlegten Steuerpflichten. Nach § 31 Abs. 5 ErbStG trifft ihn dabei insbesondere die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung; er hat nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (vgl. Rdn 191 ff.).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Hinweisgeberschutz im öffen... / 7 Die Meldung durch eine hinweisgebende Person

Nach § 7 Abs. 1 HinSchG haben Personen, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden die Wahlmöglichkeit, ob sie sich an eine interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) oder eine externe Meldestelle (§§ 19 bis 24 HinSchG) wenden. Das Gesetz regelt in § 7 Abs. 1 Satz 2 HinSchG lediglich, dass sie in den geeigneten Fällen interne Meldewege nutzen sollen. Eine vertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / b) Hinweis: Haftungsgefahr

Rz. 59 Werden die Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung des Nachlasses nicht erfüllt, so sieht das Gesetz dafür eine strenge Sanktion vor: Gemäß § 2062 Hs. 2 BGB kann nach Vornahme der Erbteilung keine Nachlassverwaltung mehr beantragt werden. Das bedeutet: Für einen zulänglichen Nachlass können die Miterben keine Haftungsbeschränkung mehr herbeiführen. Und das bedeutet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Schuldner der Vergütung

Rz. 298 Die Vergütung belastet den Nachlass und muss somit von den Erben als Gesamtschuldnern getragen werden.[558] Grundsätzlich kann auch hier der Erblasser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis eine Festlegung treffen.[559] Insbesondere in den Fällen der Erbteilsvollstreckung ist eine solche Regelung ratsam, wenn die Vergütung nicht die Erben in ihrer Gesamtheit tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Eckert, Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht

Bearbeitet von Lothar Boelsen, Horst-Reiner Enders, Thorsten Lotz, Manfred Tremmel, Annerose Warttinger, Heinrich Winkler, Walter Ludwig Eckert und Hans-Georg Böttcher. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 768 S., 129,00 EUR Die StBVV ist für den Anwalt in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen gilt über § 35 RVG die StBVV auch für ihn. Im Besteuerungsverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / g) Wirkungslosigkeit des Auseinandersetzungsverbots bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 81 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird das Auseinandersetzungsverbot wirkungslos, §§ 2044 Abs. 1 S. 2, 749 Abs. 2 BGB; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre nichtig, § 749 Abs. 3 BGB. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[70] Unzumutbar ist die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht schon bei Uneinigkeit oder gegenseitigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 3. Wirkungen des Ausschlussbeschlusses

Rz. 338 Nach beendetem Aufgebotsverfahren kennt der Erbe die angemeldeten und die dinglich gesicherten Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Jetzt ist er in der Lage, sich zu entscheiden, ob er eine Haftungsbeschränkungsmaßnahme herbeiführen muss oder nicht. Rz. 339 Hat ein Gläubiger seine Forderung nicht angemeldet, so hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Die vierfache verfahrensrechtliche Sicherung der Rechte des wahren Erben

Rz. 199 Dem Gesetz ist die Sicherung der Rechte des wahren Erben ein großes Anliegen. Auf vier verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen kann das Erbrecht gesichert werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Arten der Testamentsvollstreckung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Je nach dem vom Erblasser bestimmten Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers unterscheidet man verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist dabei grundsätzlich befugt, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Konstituierungsgebühr

Rz. 277 Es handelt sich um eine Art Grund- oder Kerngebühr zur Abgeltung der Arbeit des Testamentsvollstreckers zu Beginn seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ermittlung und Inbesitznahme des Nachlasses (§ 2205 BGB), der Aufstellung und Mitteilung des Nachlassverzeichnisses (§ 2215 BGB) und der Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten.[520] Eine Konstituierungsgebühr ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / c) Sonderstatut

Rz. 11 Noch komplizierter war die Angelegenheit, wenn sich Nachlassgegenstände in einem anderen Staat befinden und sie nach dem Recht dieses Staates besonderen Vorschriften unterliegen, Art. 3a Abs. 2 EGBGB a.F. Art. 3a EGBGB a.F. Sachnormverweisung; Einzelstatut ... (2) Soweit Verweisungen im Dritten und Vierten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 123 Es ist fast die Regel, dass der Erblasser zu seinen Lebzeiten zahlreiche Zuwendungen und Vermögensübertragungen an seine Abkömmlinge oder seinen Ehegatten vornimmt. Auch unter Gesichtspunkten der Schenkung- und Erbschaftsteuerersparnis hat die lebzeitige Übertragung (vorweggenommene Erbfolge) Bedeutung. Die Adressaten dieser Zuwendungen können sein: die Abkömmlinge (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Schutz des Nacherben durch Nacherbenvermerk

Rz. 357 Damit Dritte nicht gutgläubig vom Vorerben auf der Grundlage von Grundstücksverfügungen erwerben können, zu denen der Vorerbe im Hinblick auf die Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB nicht berechtigt ist, sieht das Gesetz die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch vor, sobald der Vorerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers im Grundbuch eingetragen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 1. Erkenntnisverfahren: Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil gegen den Erben (§ 305 ZPO)

Rz. 351 Solange der Erbe noch beschränkbar haftet (§ 2016 Abs. 1 BGB), gestattet ihm das Gesetz während der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft und während eines Aufgebotsverfahrens, die Erfüllung von Nachlassforderungen gänzlich zu verweigern, so dass er weder den Nachlass noch sein Eigenvermögen anzugreifen braucht. Im Prozess hindert das zwar nicht seine Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / bb) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 24 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[22] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Hinzutreten weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 313 Einen qualifizierten Irrtum im Motiv wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten behandelt § 2079 BGB. Das Gesetz geht davon aus, der Erblasser rechne bei der Testamentserrichtung nicht mit dem Vorhandensein weiterer Pflichtteilsberechtigter beim Erbfall als den ihm im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bekannten.[393] Wenn er sich darin irrt (spätere Geburt, E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erblasserschulden und Erbfallschulden

Rz. 285 Unabhängigkeit von der das Innenverhältnis betreffenden Rechtsfolge haftet der abgeschichtete Miterbe im Außenverhältnis auch weiterhin für die bereits entstandenen Erblasser- und Erbfallschulden, weil die Nachlassgläubiger keinen Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Erbengemeinschaft haben. Und wenn schon bei der förmlichen Erbteilsübertragung das Gesetz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / X. Verjährung

Rz. 118 Die Ansprüche aus § 2287 BGB verjähren innerhalb von drei Jahren seit dem Anfall der Erbschaft, § 2287 Abs. 2 BGB. Der Zeitpunkt der Schenkung ist für den Beginn der Verjährungsfrist ohne Bedeutung. OLG Köln, Urt. v. 16.7.1999:[199] Zitat "Die Vorschrift des § 2287 BGB, wonach der Vertragserbe von dem Beschenkten eine ihn beeinträchtigende Schenkung herausverlangen kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Entstehung des Forderungsrechts

Rz. 71 Der Vermächtnisanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB), allerdings auflösend bedingt durch die Ausschlagung des Vermächtnisses (§ 2180 BGB).[66] Das Gesetz nennt es den Anfall des Vermächtnisses. Damit entsteht das Forderungsrecht, d.h. der Vermächtnisnehmer wird Gläubiger des Vermächtnisanspruchs ohne eigenes Zutun – entsprechend dem Vonselbsterw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / b) Gleichartigkeit der Teile

Rz. 95 Das Gesetz verlangt nicht Gleichheit der entstehenden Teile, sondern Gleichartigkeit. Für deren Beurteilung kommt es auf die Verkehrsanschauung an. Gleichartigkeit bedeutet auch nicht Gleichwertigkeit, denn Bewertungsschwierigkeiten und -streitigkeiten sollen mittels der körperlichen Aufteilung – ohne Herstellung eines Bezugs zu einem Wertmaßstab – gerade vermieden we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Erbengemeinschaft

Rz. 123 Die Erbengemeinschaft ist nach dem Gesetz keine Dauergemeinschaft, sondern nur zur Abwicklung und Aufteilung der Hinterlassenschaft des Erblassers geschaffen. Die Miterbengemeinschaft ist zur Auflösung bestimmt. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung beantragen, wenn diese nicht vom Erblasser oder durch Vereinbarung der Miterben ausgeschlossen ist (§ 204...mehr