Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 22 Stiftungsrecht / ff) Auflösung und Vermögensanfall

Rz. 71 Die Satzung kann Vorschriften über die Auflösung der Stiftung enthalten. Die Auflösung der Stiftung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn ihr Zweck erfüllt ist oder (von ihr) nicht mehr sinnvoll verfolgt werden kann, das Vermögen vollständig entwertet wurde oder die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Zu den Fällen der Zweckerfüllung gehört auch die Stiftung auf Zeit,...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 388 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 389 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Allgemeines

Rz. 390 Vor dem Hintergrund der (angestrebten) realitätsgerechten Bewertung sämtlichen der Erbschaft- und der Schenkungsteuer unterliegenden Vermögens kann dies nur durch entsprechend umfassende Freistellungen bzw. – bei nicht vollständiger Steuerfreiheit – Steuerersatzreduzierungen erreicht werden. Rz. 391 Insoweit zielen die §§ 13a bis 13c sowie 19a und 28a ErbStG darauf ab...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 195 Die Erbengemeinschaft ist von Beginn an auf Auseinandersetzung ausgerichtet. Der Begriff der "Auseinandersetzung" ist weit zu verstehen und umfasst zwangsläufig nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben, sondern zuvor auch die Begleichung der Verbindlichkeiten des Nachlasses (§ 2046 BGB) und die Ausgleichung von Vorempfängen (§§ 2050 ff. BGB). Rz....mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der in formeller Hinsicht unbedenkliche Zulassungsantrag führt in der Sache mit der ordnungsgemäß erhobenen Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 As. 1 Ziff. 2 OWiG) zum Erfolg. 1. a) Ihr liegt das folgende Verfahrensgeschehen zu Grunde: [… s.o. …] b) Die Ausführungen der Rechtsbeschwerde genügen den Darlegungsanforderungen der §§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 344 Abs....mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Teilungsanordnung

Rz. 306 Die Auseinandersetzung des Nachlasses nach den gesetzlichen Regeln der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 2042 Abs. 2, 752 ff. BGB) führt häufig zu einer Zerschlagung langfristig gewachsener Vermögenswerte. Dies lässt sich durch Anordnungen gem. § 2048 BGB vermeiden.[587] Um Zweifel auszuschließen regelt das Gesetz in § 2048 BGB ausdrücklich die Möglichkeit des Erblassers, d...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Wiederverheiratungsklauseln

Rz. 142 Mit der Wiederverheiratungsklausel – sei es innerhalb der Einheits-, sei es innerhalb der Trennungslösung – regeln die Ehegatten ein "unwägbares Moment ihres Ordnungsplans".[175] Der Wille der Ehegatten bei Abfassung des Testaments kann verschiedene Schwerpunkte haben. Soll das Ausschlussprinzip den Vorrang erhalten, ist lediglich wichtig, dass nach dem Wegfall des (...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / f) § 2107 BGB

Rz. 19 Die Auslegungsregel des § 2107 BGB ist ein weiteres Beispiel für die Berücksichtigung von Abkömmlingen durch das Gesetz. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ein tatsächlich oder aus Sicht des Erblassers vermeintlich kinderloser Abkömmling als Vorerbe eingesetzt und der Nacherbfall ausschließlich oder über § 2106 Abs. 1 ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abschluss eines grundstücksbezogenen Verpflichtungsgeschäfts

Rz. 748 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bildet bereits das Zustandekommen des einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründenden Verpflichtungsgeschäfts einen Erwerbstatbestand. Auf diese Weise wird die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorverlagert und damit – in zeitlicher Hinsicht – von der Erfüllung des schuldrechtlichen Geschäfts (zivilrechtli...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 82 Für alle Arten der gemeinschaftlichen Testamente sind vom Gesetz Formerleichterungen vorgesehen, §§ 2266, 2267 BGB. Hierbei genügt bei Ehegatten (oder Lebenspartnern nach LPartG), wenn einer unter Wahrung der gesetzlichen Form das Testament handschriftlich niederlegt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung mitunterzeichnet, § 2267 S. 1 BGB. Für diejeni...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 63 Die Vergütungssätze für Nachlassverwalter lagen in der Vergangenheit i.d.R. höher als die für Nachlasspfleger bewilligten Beträge. Die für Pflegschaften geltenden Vergütungsregeln fanden wegen der speziellen Regelung in § 1987 BGB keine Anwendung. Der Grund für diese Regelung war darin zu sehen, dass die Nachlassverwaltung mehr dem Privatinteresse des Erben als dem öf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Problematik

Rz. 84 Die vom Erblasser beabsichtigte Nachfolgeplanung kann durch Pflichtteilsansprüche [74] (§§ 2303 ff. BGB) in erheblicher Weise gefährdet werden.[75]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die GewSt-Anrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge ab...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Zuständigkeit und Funktion der Stiftungsaufsicht

Rz. 92 Die rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts unterliegen einer laufenden Aufsicht durch die Stiftungsbehörden.[132] Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Landesrecht. Die Anerkennungsbehörde ist in den meisten Bundesländern auch Aufsichtsbehörde.[133] Im Zuge der jüngsten zum 1.7.2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts werden auch die Landesstiftung...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Verpflichtungen des Nießbrauchberechtigten

Rz. 97 Der Nießbraucher unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regularien. Er darf die Sache nicht umgestalten bzw. wesentlich verändern (§ 1037 Abs. 1 BGB). Dies gilt auch für Wertsteigerungen und Verbesserungen.[217] Was unter die Verpflichtung des § 1037 Abs. 1 BGB fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Nießbraucher muss die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand erhalt...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Freigebigkeit

Rz. 82 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 2 Aus den Gründen:

III. [12] "… Die Ablehnung des Kostenfestsetzungsantrags erweist sich nur im Hinblick auf die geltend gemachten Auslagen für die Kopien als rechtmäßig. Dagegen ist die Festsetzung von Kosten für zwei Akteneinsichtnahmen zu Unrecht unterblieben." [13] 1. Die Erstattung notwendiger Auslagen richtet sich vorliegend nach § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Kostenfestsetzung als solche erfol...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.2 Verrechnung des Gewinns eines Regiebetriebs

Tz. 100g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich (= zum Ende des Wj des BgA) bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch seien. Eine abw Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn entweder § 20 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE führt auch nach Inkrafttreten des SEStEG ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Forderungsverzicht eines AE gegen Besserungsversprechen zu einer Einlage in die Kap-Ges, verbunden mit einer Erhöhung von deren stlichem Einlagekto. Eine verdeckte Einlage und damit ein Zugang zum Einlagekto ergibt sich allerdings nur iHd werthaltigen Teils d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mitunternehmer ist. Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sind ab dem 1.1.2023 zahlreiche Änderung...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / II. Erbengemeinschaft; Nießbrauch zugunsten der Ehegatten; Testamentsvollstreckung; Hausratsvermächtnis; Auseinandersetzungsausschluss; Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 189 Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _______________________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen

Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, 3 S 1 bis 3 und 8 bis 11 sowie der Abs 4 und 5 des § 37 EStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022) wird gewährleistet, dass auch bei Kö zu den ges Fälligkeitsterminen 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Zur Entstehung der St-Schuld bei Vorauszahlungen s § 30 KStG Tz 24 und...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Vorbemerkungen

Rz. 41 Bei der Marktwertermittlung ist der Sachverständige (oder im gerichtlichen Verfahren der Tatrichter) in der Wahl seines Schätzverfahrens grundsätzlich frei, wohingegen bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das anzuwendende Verfahren in Abhängigkeit von der Immobilienart genau vorgeschrieben ist (§ 182 BewG). Rz. 42 Letzteres mag zur Vereinfachu...mehr

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AGS 12/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV

Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV im Revisionsverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln.[48] Für das Revisionsverfahren ist insbesondere von Bedeutung, dass auch durch eine ggf. im Revisionsverfahren noch erfolgende Einstellung das Verfahren insgesamt erledigt sein muss. Daher führt die Teileinstellung wegen einer einzelnen von mehreren Taten...mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Rahmen der sehr zweckmäßig. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in folgenden Fällen sinnvoll sein:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 283 Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände im Rahmen der Auseinandersetzung ergeben.[554] Es liegt jedoch auf der Hand, dass in der Praxis schon aus Beweisgründen mindestens die Schriftform vorzu...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 3. Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft

Rz. 131 Bei einer Mehrheit von Erben wird ein zum Nachlass gehörendes Einzelunternehmen gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Die Fortführung des Einzelunternehmens durch eine Erbengemeinschaft ist rechtlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig. Eine zwangsweise Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine OHG erfolgt nicht. Das Recht der OHG (§§ 105...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungszeitpunkt

Rz. 267 Die Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien wie bei der Berechnung des Nachlasswerts zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[787] Im Regelfall ist also der Verkehrswert maßgeblich (§ 2311 BGB), bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 BGB, dessen Voraussetzungen aber nicht nu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Enterbung durch den Erblasser

Rz. 21 Ein Pflichtteilsanspruch kann nur bestehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte entweder gem. § 2303 Abs. 1 BGB durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden ist oder der Pflichtteilsberechtigte zwar mit einem Vermächtnis bedacht worden ist, er aber das Vermächtnis gem. § 2307 BGB ausschlägt; schlägt er das Vermächtnis nicht aus, so steht ihm ein...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / ee) Satzungsänderungen

Rz. 69 Die Satzung kann ein Verfahren zur Satzungsänderung auf Beschluss der Stiftungsorgane vorsehen. Dabei ist grundsätzlich zwischen der Änderung des Stiftungszwecks und der Änderung übriger Satzungsbestimmungen zu unterscheiden. Änderungen des Stiftungszwecks sind bislang nach einigen Landesstiftungsgesetzen auch bei entsprechender Ermächtigung in der Satzung nur zulässi...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004

Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. Rz. 174 Den Kernbereich des Scheidungs...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Grundsätzliches

Rz. 53 Zu unterscheiden ist zwischen der Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich und der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Wird eine Person zum Testamentsvollstrecker ernannt, liegt darin zugleich die Anordnung der Testamentsvollstreckung. Die Anordnung selbst kann nach § 2065 BGB nur durch den Erblasser selbst erfolgen. Lediglich die Person...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / B. Entstehen der Erbengemeinschaft

Rz. 11 Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, ist der Alleinerbe die Ausnahme, eine Mehrheit von Erben hingegen die Regel. Aber auch bei gewillkürter Erbfolge erben meist mehrere Personen. Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr